Ende Januar forderte Dick Marty, ein liberaler Abgeordneter der Schweiz
die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Europa. Immer und immer
wieder werden Forderungen - nicht nur in der Schweiz - laut, aktive
Sterbehilfe wie in den Niederlanden zu erlauben.
Die Deutsche Hospiz Stiftung weist darauf hin, dass es strikte Grenzen
zwischen passiver und illegaler aktiver Sterbehilfe gibt. Passive Sterbehilfe
ist legal und damit straffrei. Dazu zählt zum Beispiel das Abschalten
von Beatmungsgeräten. Strafbar ist jedoch die aktive Sterbehilfe,
beispielsweise durch Verabreichen von Medikamenten. die (in entsprechender
Dosis) zum Tode führen.
Unter dem Deckmantel, unerträgliches Leid und Schmerzen zu verhindern,
wird gefordert „humanes“ Sterben zu ermöglichen und
auch denjenigen zum Tod zu „verhelfen“, die ihr Leben nicht
mehr aus eigener Kraft beenden können. Niemand wünscht sich
einen Tod, der von unerträglichen Schmerzen begleitet wird. Niemand
wird es sich wünschen, an Geräten angeschlossen, künstlich
und gegen seinen Willen zum Leben gezwungen zu werden. Und immer wieder
gibt es Situationen, in den der Tod gnädiger erscheint als das
subjektiv unerträglich empfundene Leben. Doch kann das die Rechtfertigung
dafür sein, die aktive Sterbehilfe zu legalisieren?
Wer möchte nicht frei entscheiden können, weiter zu leben
oder aber zu sterben, wenn es keine Hoffnung auf Besserung gibt? Doch
ist es wirklich eine freie Entscheidung, wenn die Unerträglichkeit
deshalb besteht, dass Schmerz lindernde Medikamente (aus Unwissenheit
oder Kostengründen) verweigert werden? Ist es wirklich eine freie
Entscheidung sterben zu wollen, wenn die Aussicht auf die letzten Wochen
und Monate darin besteht, mit Magensonden und Dauerkathetern versehen,
im Bett fixiert und ohne Aussicht, das Zimmer im (Alten-)Heim je wieder
verlassen zu können, einsam dahinvegetieren zu müssen? Ist
es wirklich eine freie Entscheidung, wenn der Todkranke sich nur noch
als Last und Kostenfaktor empfindet, von der er seine Angehörigen
befreien will. Ist da der Tod nicht doch eine Erlösung?
Die Antwort mag „ja“ lauten. Doch die Frage ist falsch.
Sie muss vielmehr lauten: Wie wird das Sterben erträglich, schmerzfrei
und die Würde des Sterbenden wahrend, ermöglicht? Die in der
Hospizarbeit Tätigen können unendlich viele Beispiele dafür
nennen, wie human Sterben sein kann, wenn die nötigen Medikamente
zur Schmerzlinderung verabreicht werden können, wenn vor allem
aber menschliche Begleitung die Einsamkeit und Ängste mildern.
Was unmöglich erscheint, ist Realität: Auch in Hospizen, den
Orten an denen das Sterben zum Leben gehört, wird gelacht.
Viel mehr Menschen fürchten das Sterben mehr als den Tod. Die Forderungen
nach Legalisierung aktiver Sterbehilfe würden leiser werden, wenn
humane Sterbebegleitung und optimale Palliativmedizin Selbstverständlichkeit
wäre und niemand Angst vor qualvollem Leiden haben müsste.
Sterben billiger als Leben
Wer glaubt, die Gewissheit auf schmerzfreies oder zumindest schmerzarmes,
menschenwürdiges und nicht einsames Sterben würde den Ruf
nach Legalisierung aktiver Sterbehilfe gänzlich zum Verstummen
bringen, der irrt. Die lautesten Rufer sind weniger die Todkranken und
Sterbenden als vielmehr diejenigen, die sich durch das Sterben anderer
– in welcher Form auch immer – belastet fühlen. Natürlich
würde niemand zugeben, sich behinderter, alter und kranker Menschen
entledigen zu wollen, weil diese Kosten verursachen, sondern stets,
um „diese armen Menschen“ von ihrem „unerträglichen
Leid“ zu erlösen.
Gleichzeitig schüren Aussagen von Vertretern der Rehaträger
(hier tun sich die Landeswohlfahrtsverbände und Landschaftsverbände,
sowie Krankenversicherungen unrühmlich hervor) und der Kommunen
durch ihre Öffentlichkeitsarbeit mehr oder weniger subtil die Meinung,
die Gesellschaft könne sich Behinderung, Alter und Krankheit nicht
mehr leisten. Natürlich darf der Blick auf die Kosten nicht tabuisiert
werden. Natürlich muss überlegt werden, wie Ressourcen gezielt
eingesetzt werden. Doch anstatt diejenigen, die auf Leistungen angewiesen
sind, für die Finanzmisere verantwortlich zu machen und zu bestrafen,
in dem man ihnen immer mehr Leistungen verweigert und sie finanziell
immer mehr belastet, gehören die zur Verfügung stehenden Mittel
zunächst dort umgeschichtet, wo sie vergeudet und zweckentfremdet
werden.
Das heißt, den Rotstift zunächst bei denen anzusetzen,
die Milliarden an Alter, Krankheit und Behinderung verdienen.
Wer behauptet, alte, kranke und behinderte Menschen würden Kosten
verursachen, die Gelder für andere Bereiche wie zum Beispiel die
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unbotmäßig binden, kann
gewiss sein, dass an Stammtischen wieder überlegt wird, wie man
solche Kosten reduzieren kann. Und schon ist das Verständnis dafür
geweckt, wenn Politik und Verwaltung Gesetze fordern und schaffen, die
als Folge „sozialverträgliches Frühableben“ fördern.
Das will natürlich niemand der Verantwortlichen wahrhaben.
Der Wunsch vor allem alter und kranker, aber auch behinderter Menschen
zu sterben, beruht (neben den körperlichen Schmerzen) oft auf dem
Gefühl, für die Angehörigen eine finanzielle Last darzustellen,
werden diese doch häufig z.B. zur Bestreitung der Kosten für
Pflegeheime zugezogen.
Die so genannte Gesundheitsreform wird das ihrige dazu tun, kranke
und alte, aber auch behinderte Menschen noch weiter auf ein Dasein als
Kostenfaktoren zu reduzieren. Schon wenige Wochen nach Inkrafttreten
wissen viele Menschen nicht mehr, wie sie die gestiegenen Kosten finanzieren
sollen. Die Frage „verhungern oder an den Folgen von Krankheiten
und Behinderungen sterben, weil das medizinisch Notwendige nicht mehr
bezahlt werden kann", ist keine Polemik, sondern bittere Realität.
Und sie werden wieder lauter werden, die Rufe nach Legalisierung aktiver
Sterbehilfe. Angehörige, die alte Menschen zu Hause pflegen und
deren kleine Renten zum Lebensunterhalt mitverbrauchen müssen,
weil sie wegen der Pflege nicht berufstätig sein können, werden
künftig noch weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
Ein nicht unbeträchtlicher Teil der ohnehin schrumpfenden Renten
muss wegen der „Gesundheitsreform“ für die Finanzierung
der Medikamente, Hilfs- und Heilmittel aufgebracht werden.
Wenn das Taschengeld der Heimbewohnerinnen und Bewohner für diese
Kosten nicht ausreicht, bleibt Angehörigen aus moralischen Gründen
ebenfalls nur die Möglichkeit, entweder selbst zuzuschießen,
oder die Unterversorgung hinzunehmen. Ist da der Tod nicht gnädiger?
Und so schließt sich der Kreis.
Jede und jeder kann sich fragen, ob die Verantwortlichen, egal
ob in Politik und Verwaltung so etwas wollen oder zumindest billigen.
Jede und jeder muss sich fragen, ob wir noch in einer Gesellschaft leben,
die sich unter solchen Bedingungen noch als humanitär bezeichnen
kann. Jede und jeder wird sich weiterhin fragen müssen, welchen
Stellenwert Ethik und Moral in unserer Gesellschaft noch haben (dürfen),
wie lange wir noch imperfekte Menschen sein dürfen, die sich als
Teil einer Solidargemeinschaft fühlen können.
Elke Bartz
Februar 2004