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Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. |
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EJMB - Eröffnungsveranstaltung in Magdeburg, 21. und 22. Februar 2003Referat von Dr. Corina Zolle1. Assistenz organisierenMein Name ist Corina Zolle, ich leite den Bereich persönliche Assistenz im Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) in Mainz. Ich selbst habe seit Mitte der 80er Jahre persönliche Assistenz, zunächst durch Zivildienstleistende, seit 1997 als Arbeitgeberin meiner persönlichen Assistentinnen. Bei der Beantragung und Durchsetzung der persönlichen Assistenz gegenüber meinen Kostenträgern hatte ich - wie wahrscheinlich die meisten von uns - große Schwierigkeiten. Zur Zeit herrscht eine Art Waffenstillstand zwischen mir und den Kostenträgern, auf Dauer gesehen ist die Situation aber weiterhin unsicher. Über uns behinderten Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, schwebt dauerhaft das Damoklesschwert der Kostenfrage und der Zumutbarkeit einer stationären Unterbringung. Hier ist die Gesetzgebung gefragt! Neben der Beratung bieten wir im ZsL für behinderte Arbeitgeber eine Assistenzvermittlung und einen Lohnabrechnungsservice an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten persönliche Assistenz organisieren. Die am häufigsten auftretende Form ist die Organisation über einen ambulanten Dienst, der Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Eine - bundesweit jedoch selten vorkommende Organisationsform - ist die Assistenzgenossenschaft, Assistenzgenossenschaften existieren in Hamburg und Bremen. Meine Nachrednerin kann darüber berichten. Etwa 2000 Menschen bundesweit organisieren ihre persönliche Assistenz im Rahmen des Arbeitgebermodells. Die Organisation einer persönlichen Assistenz erfordert verschiedene Fähigkeiten, wir nennen sie Kompetenzen. Die Erfüllung dieser Kriterien sind Qualitätsmerkmale und geben Aufschluss über den Grad der Selbstbestimmung innerhalb einer persönlichen Assistenz. OrganisationskompetenzDies beinhaltet zum Beispiel das Festlegung von Art und Umfang der
Aufgaben der AssistentInnen und das Erstellen von Dienstplänen. PersonalkompetenzSuche nach Assistentinnen, Vor- und Einstellungsgespräch, Arbeitsvertrag Bei ambulanten Diensten und Sozialstationen wird die Auswahl der Personen,
die die Hilfe erbringen sollen durch die Organisation übernommen.
Oft wird den HilfeempfängerInnen nicht einmal ein Ablehnungsrecht
bei der Auswahl der Assistenz zugestanden. Wer vor diesen Verpflichtungen und Risiken zurückschreckt muss die Möglichkeit haben die Personalkompetenz - und wiederum nur diese - an eine Organisation abzugeben. Assistenzgenossenschaften wie Bremen und Hamburg übernehmen dieses Risiko genossenschaftlich. Andere, wie beispielsweise unser Zentrum in Mainz, bieten zumindest Hilfe bei der Suche nach Arbeitskräften oder bei der Gehaltsabrechnung an. AnleitungskompetenzErklärung der notwendigen und zu erwartenden Assistenzleistungen,
Einarbeitung der Assistentinnen, Kontrolle der erbrachten Leistungen Im Gegensatz dazu ist die persönliche Assistenz dadurch ausgezeichnet, dass die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache und ihres eigenen Körpers ihre AssistentInnen selbst anleiten und ihren Bedürfnissen entsprechend schulen. Dies setzt voraus, dass sie die Anleitungskompetenz selbst in die Hand nehmen und eigenverantwortlich handeln können. Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit, sind Voraussetzungen, die häufig erst gelernt werden müssen. Hier können wiederum Zentren unterstützend eingreifen. Nicht zu vergessen sind jedoch auch spezielle Weiterbildungen für Assistentinnen, die gegebenenfalls gemeinsam mit den behinderten Arbeitgebern durchgeführt werden können. Hierfür müsste eine finanzielle Basis geschaffen werden. FinanzkompetenzVerfügungsgewalt über die Finanzmittel, Führung eines eigenen BetriebesLeistungen ambulanter Dienste oder Sozialstationen werden als Sachleistungen erbracht und ihr Preis durch Pflegesätze zwischen Kostenträgern und Organisationen ausgehandelt. Abrechnung, Leistungsüberprüfung und Ausgestaltung der Angebote können nicht von den HilfeempfängerInnen beeinflusst werden. Die behinderten Menschen haben keinen Einfluss auf die Entlohnung der Assistenten und werden von ihnen auch nicht in der Rolle eines Weisungsbefugten gesehen. Um dies zu verhindern müssen die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Assistenz dem behinderten Menschen selbst zur Verfügung gestellt werden. Er oder sie kann nun eine Betreuungs- oder Assistenzvertrag mit einem ambulanten Dienst oder einer Genossenschaft schließen oder eben selbst die Rolle des Arbeitgebers übernehmen. | Zur Übersicht | |
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