Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
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Die Selbsthilfeorganisationen von
Menschen mit Behinderung im 21. Jahrhundert
Das Ende der Profession(ellen)?

Wie soll für uns ein zukunftsfähiges Assistenzmodell aussehen?

  • auf die Toilette zu können, wenn man den Drang verspürt, nicht eine oder zwei Stunden später - und das auch nachts
  • Gesetzlicher Rechtsanspruch, keine Unterschiede nach Art und Ursache der Behinderung, Geschlecht oder Alter
  • Unter Assistenz verstehen wir Hilfe bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens, bei weilchen der behinderte Mensch Unterstützung benötigt
  • Auswahl, Einarbeitung und Anleitung des Assistenten erfolgt ausschließlich durch den Assistenznehmer oder dessen Vertrauensperson, unter Umständen unter Einbeziehung eines gesetzlichen Vertreters
  • Der Assistenzbedarf ist individuell auszuhandeln. Im Streitfall ist ein Vertreter einer Selbsthilfeorganisation hinzuzuziehen (dann entscheidet die einfache Mehrheit)
  • Bei Assistenz nach dem Arbeitgebermodell müssen die Kosten nach arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen sowie nach ortsüblichen vergleichbaren Tarifbedingungen akzeptiert werden. Bei der Assistenzvermittlung (Arbeitsamt) muss das Anforderungsprofil "Behindertenassistent" definiert werden
  • Die Leistung des Kostenträgers ist einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren
  • Keine erzwungene Einbeziehung von Lebensgefährten oder anderen Familienangehörigen
  • Weltweite Freizügigkeit zu weiterlaufenden Bedingungen (z.B. Urlaub, Kur, Klinik, Studium) ohne zeitliche Einschränkung muss möglich sein.
    Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Systemen (z.B. Arbeitgebermodell, ambulante oder stationäre Versorgung, Kombination mit professioneller Pflege)
  • gleichgeschlechtliche Pflege, wenn gewünscht

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