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Position: Aktuelles > Ausführliche Texte
Wie soll für uns ein zukunftsfähiges Assistenzmodell aussehen?
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auf die Toilette zu können, wenn man den Drang verspürt, nicht
eine oder zwei Stunden später - und das auch nachts
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Gesetzlicher Rechtsanspruch, keine Unterschiede nach Art und Ursache der
Behinderung, Geschlecht oder Alter
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Unter Assistenz verstehen wir Hilfe bei allen Verrichtungen des täglichen
Lebens, bei weilchen der behinderte Mensch Unterstützung benötigt
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Auswahl, Einarbeitung und Anleitung des Assistenten erfolgt ausschließlich
durch den Assistenznehmer oder dessen Vertrauensperson, unter Umständen
unter Einbeziehung eines gesetzlichen Vertreters
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Der Assistenzbedarf ist individuell auszuhandeln. Im Streitfall ist ein Vertreter
einer Selbsthilfeorganisation hinzuzuziehen (dann entscheidet die einfache Mehrheit)
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Bei Assistenz nach dem Arbeitgebermodell müssen die Kosten nach arbeits-,
steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen sowie nach ortsüblichen
vergleichbaren Tarifbedingungen akzeptiert werden. Bei der Assistenzvermittlung
(Arbeitsamt) muss das Anforderungsprofil "Behindertenassistent" definiert
werden
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Die Leistung des Kostenträgers ist einkommens- und vermögensunabhängig
zu gewähren
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Keine erzwungene Einbeziehung von Lebensgefährten oder anderen Familienangehörigen
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Weltweite Freizügigkeit zu weiterlaufenden Bedingungen (z.B. Urlaub,
Kur, Klinik, Studium) ohne zeitliche Einschränkung muss möglich sein.
Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Systemen (z.B. Arbeitgebermodell, ambulante
oder stationäre Versorgung, Kombination mit professioneller Pflege)
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gleichgeschlechtliche Pflege, wenn gewünscht
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