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Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. |
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Position: Projekte > 2004 Marsch
Marsch aus den Institutionen
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Nachfolgend sind Aktivitäten für die Kampagne aufgelistet. |
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| Kleine Anfrage der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur ambulanten vor der stationären Hilfe für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Die Antwort der Bundesregierung als PDF-Datei (521 KB!) | |
| Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Gisela
Piltz, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
FDP - Drucksache 15/4203 - |
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| Beschluss von Selbst Aktiv, dem Netzwerk behinderter Menschen in der SPD, zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag (über die Landesverbände und Bezirke) und an die SPD-Fraktion zum Leistungsgesetz vom 6.11.2004 |
Hessen |
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| Rheinland-Pfalz | Zielvereinbarung Wohnen zur Stärkung gemeindenaher Wohn- und Unterstützungsformen für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz als PDF-Datei |
Kassel |
Beschluss der Kasseler Stadtverordnetenversammlung zur Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen im Betreuten Wohnen |
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| Schauenburg | Drama in Hessen: Hungerstreik für Pflegeabsicherung |
| ECEPA | 12 Punkte "Mustergültige Politik für Persönliche Assistenz" | |
| ABiD, Berlin | Eckpunkte für ein Bundesgesetz zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und zur Absicherung der erforderlichen personalen Assistenz (Nachteilsausgleichsgesetz mit Assistenzsicherungscharakter / NAGAS) als PDF-Datei | |
Landesbehindertenrat Hessen |
Beschluss des Landesbehindertenrat Hessen zum Marsch aus den Institutionen und zur Entflechtung von Einrichtungen vom 5.10.2004 | |
Landesbehindertenrat Niedersachsen |
Beschluss des Landesbehindertenrat Niedersachsen
zum Marsch aus den Institutionen und zur Entflechtung von Einrichtungen
vom 30.09.2004 |
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Hubert Hüppe, MdB (CDU)
Pressemitteilung vom 15.03.2005
Kleine Anfrage: "Ambulant vor stationär" für Behinderte und psychisch Erkrankte
Obwohl in Deutschland der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen
gesetzlich verankert ist, ist das Angebot an ambulanten Dienstleistungsstrukturen
für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen in Deutschland
immer noch mangelhaft. So müssen zum Beispiel die meisten erwachsenen
Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen abseits ihres
gewohnten Umfeldes in stationären Großeinrichtungen oder
in anderen Wohnheimen leben, weil ihnen nur dort die notwendige praktische
oder soziotherapeutische Hilfe angeboten wird.
Eltern behinderter Kinder sehen sich nicht selten gezwungen, ihr Kind
stationär unterzubringen, weil ihnen die Betreuung zu Hause mangels
ambulanter familienunterstützender Dienste nicht möglich ist.
Ambulante Hilfen ermöglichen es einem hilfebedürftigen Menschen,
in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften
zu wohnen und dort eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung
zu erhalten. Dies erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung
und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als dies in Großeinrichtungen
realisierbar ist. Eine weitere Alternative ist das Arbeitgebermodell,
bei dem die behinderte Person selber als Arbeitgeber für angestellte
Assistenzkräfte fungiert und auf diese Weise eigene Interessen
und Wünsche optimal verfolgen kann. Bei allen Bemühungen um
den Ausbau ambulanter Strukturen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen
bei der Entscheidung für ambulante oder stationäre Versorgung
zu berücksichtigen.
Die CDU/CSU kritisiert den erheblichen Mangel an derartigen ambulanten
Strukturen und fragt die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie
plant, um diese in Zukunft nachhaltig zu fördern. Es liegt die
Vermutung nahe, dass eine positive Entwicklung dahingehend nicht an
finanziellen Hürden scheitert, denn die überörtlichen
Träger der Sozialhilfe haben festgestellt, dass durch den Einsatz
ambulanter Hilfen die durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfeemfänger
sogar gesenkt werden konnten. Ambulante Hilfen müssen zwar im Einzelfall
nicht unbedingt günstiger als die stationäre Unterbringung
sein, in der Gesamtheit gesehen aber sind ambulante Hilfen preiswerter.
Entscheidend sollte sein, welche Form der Hilfe dem individuellen Menschen
am besten gerecht wird.
Schwerer wiegt, dass unflexible bürokratische Auflagen die Entstehung
und Fortführung ambulanter Dienstleistungen erheblich verkomplizieren.
Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung deswegen auf zu erklären,
wie sie in Zukunft zum Beispiel gegen lange Wartezeiten für die
Bewilligung von finanziellen Mitteln durch Leistungsträger, sowie
gegen unzureichende Vergütungen für Leistungsanbieter von
ambulanten Hilfen vorzugehen gedenkt. Die konsequente Anwendung des
Prinzips "ambulant vor stationär" hat das Potenzial,
sowohl die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung und psychischen
Erkrankungen zu verbessern, als auch die Gesamtkosten der Sozialhilfe
zu stabilisieren.
siehe auch
Bericht
in den kobinet-nachrichten vom 16.03.2005
siehe auch
Kommentar
in den kobinet-nachrichten vom 16.03.2005
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Die SPD und Selbstaktiv, das Netzwerk behinderter Menschen in der SPD,
fordert den SPD-Bundesparteitag und die SPD-Bundestagsfraktion auf,
sich für ein Leistungsgesetz (Nachteilsausgleichsgesetz) für
Menschen mit Behinderungen einzusetzen und so für deren Eigenständigkeit
und soziale Sicherheit zu sorgen. Dieses Leistungsgesetz (Nachteilsausgleichsgesetz)
soll sich an das in Schweden verabschiedete Gesetz anlehnen und allen
behinderten Menschen einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich
gewähren, der ihnen ein gleichberechtigtes Leben mit nichtbehinderten
Menschen ermöglicht und sie aus der lebenslangen Sozialhilfeabhängigkeit
befreit. Für Deutschland sind hierbei die Landesblindengeldgesetze
Orientierung, die durch ein entsprechendes Leistungsgesetz (Nachteilsausgleichsgesetz)
auch in der Form eine bundesweite Absicherung erfahren müssen.
Bericht
in den kobinet-nachrichten
Beschluss der Kasseler Stadtverordnetenversammlung zur Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen im Betreuten Wohnen am 13.12.2004
Der Magistrat wird aufgefordert, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen für ein selbstbestimmteres Leben im betreuten und unterstützten Wohnen gestärkt werden.
Dabei sollen insbesondere die Wünsche der Betroffenen bei der
Zuteilung zu Betreuungsplätzen dahingehend berücksichtigt
werden, dass sie selbst Vorschläge machen können und ihnen
bis zu drei Alternativen für verschiedene Träger zur Auswahl
gegeben werden. Zudem soll die Beteiligung der Interessenvertretungen
der Betroffenen an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards
und Bewilligungspraxis sichergestellt werden.
Bericht
in den kobinet-nachrichten vom 17.11.2004
Bericht
in den kobinet-nachrichten vom 14.12.2004
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Landeswohlfahrtsverband Hessen - Pressestelle - Ständeplatz 6 - 10, 34117 Kassel
Kassel (lwv): "Der LWV steht selbstbestimmten Hilfeformen für Menschen mit Behinderungen nicht im Weg. Im Gegenteil: Er setzt auf sie und baut sie aus. Beim Betreuten Wohnen liegen wir bundesweit an der Spitze. Dies und weitere Beispiele zeigen: Der LWV fördert das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen und unterstützt deren Wunsch- und Wahlrechte", sagte heute LWV-Landesdirektor Lutz Bauer bei einem Meinungsaustausch mit Ottmar Miles-Paul vom "Netzwerk Artikel 3", einem bundesweit arbeitenden Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter, Pandelis Chatziegenoiu vom Landesbehindertenrat Hessen und Stefan Göthling vom Netzwerk "People First". Bauer traf mit den Vertretern der Selbsthilfeorganisationen im Kasseler Ständehaus zusammen, um über die Fortsetzung des Reformkurses beim LWV und in der Behindertenhilfe in Hessen zu reden.
Miles-Paul hatte gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen im
Dezember gefordert, dass sich eine Reform des LWV an der Selbstbestimmung
behinderter Menschen orientieren müsse, stellte aber klar, dass
der LWV selbst nicht zur Disposition stehen dürfe: "Wir brauchen
den LWV, damit Menschen mit Behinderungen auch künftig in ganz
Hessen gleiche Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe haben."
Unterstützt werden
Miles-Paul und seine Kollegen durch den LWV-Chef bei der Forderung,
dass in der Arbeitsgruppe, die gegenwärtig zur Zukunft des LWV
unter Federführung des Hessischen Sozialministeriums berät,
Menschen mit Behinderungen beteiligt werden müssten: "Bei
solch wichtigen Weichenstellungen darf nicht nur über die Betroffenen
geredet werden, sondern diese gehören mit an den Tisch", waren
sich die Beteiligten einig.
"Netzwerk Artikel 3" hatte eine Umsteuerung von der stationären
zur ambulanten Unterstützung behinderter Menschen gefordert, auch
müssten Hilfeformen wie das Persönliche Budget, Betreutes
Wohnen oder die Persönliche Assistenz gestärkt werden.
Diese Konzepte stütze der LWV und wirke seit Jahren als Planer,
Organisator und Finanzier am Paradigmenwechsel von stationären
zu ambulanten Hilfeleistungen mit, unterstrich der LWV-Chef.
Bauer illustrierte die Reformfähigkeit des LWV an einem benachbarten Aufgabenbereich, der psychiatrischen Versorgung, wo der LWV selbst Einrichtungsträger sei. Der LWV habe dieses Netz auf eine gemeindenahe, in großen Teilen ambulante und teilstationäre Versorgung umgestellt, durch die Enthospitalisierung hätten Hunderte Menschen die Heime verlassen können. "Vom LWV muss keiner verlangen, große Behinderteneinrichtungen' aufzulösen. Wir betreiben selbst schon seit langer Zeit keine mehr und setzen gemeinsam mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege seit Jahren auf den Ausbau ambulanter und dezentraler Betreuungsangebote", stellte Bauer klar.
Gemeinsam wandten sich Bauer und die Behindertenvertreter gegen "Verschiebebahnhöfe", die bei gesplitteten Zuständigkeiten entstehen. Hier versuche sich ein Kostenträger zu Lasten des anderen von Kosten zu befreien. Stattdessen setzen sich beide für eine "Hilfe aus einer Hand" ein, wie sie auch das neue zum Jahresbeginn in Kraft getretene Sozialgesetzbuch XII vorgebe. Ein zukunftsweisendes und effizientes Modell werde gegenwärtig beim Betreuten Wohnen praktiziert, wo der LWV 2005 die sachliche Zuständigkeit übernommen habe. "Jetzt gibt es kein Interesse eines örtlichen Kostenträgers mehr, einen Menschen aus dem Betreuten Wohnen in ein teureres stationäres Wohnheim zu verweisen, um sich so der Kosten zu entledigen", erläuterte Bauer. Weil hier die örtlichen Träger bisher unterschiedlich aktiv waren, gäbe es noch keine gleichmäßige regionale Versorgung. Das garantiere nun der LWV: "Jedem Menschen, der in einer betreuten Wohnform leben möchte, wollen wir das auch heimatnah anbieten." Lediglich auf einen einwohnerbezogenen Schlüssel zu setzen, reiche nicht aus.
Auch die Hilfeform der Persönlichen Assistenz hält Bauer für ein Zukunftsmodell: "Unser Integrationsamt unterstützt bereits eine wachsende Zahl behinderter Menschen im Beruf durch eine Arbeitsassistenz. Damit schaffen und sichern wir Arbeitsplätze für häufig hochqualifizierte Menschen, 2003 waren es 177 in ganz Hessen." Die Ausdehnung einer Persönlichen Assistenz auch auf andere Lebensbereiche sei möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. In Modellprojekten in den Landkreisen Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf nehme der LWV an der Einführung des Persönlichen Budgets teil, welches auch die Möglichkeit einschließe, von der Persönlichen Assistenz Gebrauch zu machen. Zur Beteiligung des LWV wird gerade eine Vereinbarung vorbereitet, nach der die Federführung in Hessen beim Sozialministerium liegt.
Die Anregung von Miles-Paul und seinen Kollegen, beim LWV eine Vertrauensperson zu benennen, die behinderten Menschen als Ansprechpartner in Konfliktfällen zur Verfügung steht, versprach Bauer zu prüfen. Hier wolle man zunächst Ergebnisse eines Pilotprojektes zum "Beschwerdemanagement" auswerten.
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Der Landesbehindertenrat Hessen unterstützt die Kampagne "Marsch
aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" und fordert
das Land Hessen auf, mindestens drei Einrichtungen zu entflechten und
Modelle zur Vermeidung von Heimeinweisungen zu entwickeln.
Bericht
in den kobinet-nachrichten
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Der Landesbehindertenrat Niedersachsen unterstützt die Kampagne
"Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder"
und fordert das Land Niedersachsen auf, mindestens drei Einrichtungen
zu entflechten und Modelle zur Vermeidung von Heimeinweisungen zu entwickeln.
Bericht
in den kobinet-nachrichten
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Es hat sich nichts geändert.
Uwe Meister, der seit einem Motorradunfall schwerstbehindert ist, kämpft noch immer gegen die unfallgegnerische Haftpflichtversicherung um sein Recht. Kein Ende des Verfahrens in Sicht.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 18.02.2006
Ein Stich, der getroffen hat
Für Uwe Meister war die Niederlage im Verfahren für eine einstweilige
Anordnung zur Finanzierung seiner Assistenzkosten gegen die GVV Versicherung
ein Stich, der nicht nur ihn, sondern seine ganze Familie ins Mark getroffen
hat. Lesen Sie mehr im kobinet-Interview.
Zum
vollständigen Interview in den kobinet-nachrichten vom 14.02.2005
Recht haben und Recht bekommen
Der Beschluss des Kasseler Landgerichtes, den Antrag Uwe Meisters auf
eine einstweilige Verfügung abzuweisen, stößt auf Unverständnis und
breite Empörung.
Zum
vollständigen Kommentar in den kobinet-nachrichten vom 10.02.2005
Kein rühmlicher Tag
Nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul stellt die heutige
negative Entscheidung zur Absicherung der Pflegekosten für Uwe Meister
keinen rühmlichen Tag für die Justiz und für die GVV Versicherung dar.
Zum
vollständigen Kommentar in den kobinet-nachrichten vom 09.02.2005
Niederlage für Uwe Meister
Uwe Meister, der im Dezember einen Hungerstreik für eine adäquate Finanzierung
seiner Assistenz durch die GVV Versicherung durchgeführt hatte, erlitt
heute vor dem Kasseler Landgericht eine bittere Niederlage. Eine verlässliche
Absicherung seiner Assistenz steht weiterhin in den Sternen.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 09.02.2005
Der Gerichtstermin naht
Während die Karnevalisten am Aschermittwoch ihren Kater pflegen werden,
muss Uwe Meister aus Schauenburg bei Kassel an diesem Tag hellwach sein.
Denn dann findet der Prozess im Kasseler Landgericht statt, bei dem
es um seine Assistenzabsicherung geht.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 08.02.2005
Allein gegen die Versicherung
Der Fernsehsender Phönix wiederholt am 24. März die Reportage "betrifft:
Allein gegen die Versicherung". In eindrucksvollen Bildern zeigt
sie auf, zu welchem Kampf gegen die GVV-Versicherung Uwe Meister aus
Schauenburg gezwungen ist.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 01.02.2005
Prozess von Uwe Meister findet endlich statt
Vor Weihnachten hatte der Schauenburger Uwe Meister mit einem Hungerstreik
auf die mangelnde Kooperation einer Unfallversicherung bei seiner Assistenzabsicherung
aufmerksam gemacht. Am 9. Februar findet nun der Prozess in Kassel statt.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 01.02.2005
GVV will weiterhin nicht zahlen
Uwe Meister aus Schauenburg kann nicht nachvollziehen, warum die GVV-Versicherung
ihrer Pflicht nicht nachkommt.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 28.12.2004
Uwe Meister beendet heute Hungerstreik
Der Schauenburger, der aus Protest gegen das Gebaren der GVV-Versicherung
in Hungerstreik getreten ist, beendet ihn heute Abend auf Wunsch seiner
Familie. Noch kein Einlenken der Versicherung.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 24.12.2004
Nothnagel stellt sich hinter Uwe Meister
Der Thüringer Landtagsabgeordnete Maik Nothnagel hat sich hinter den
hungerstreikenden Uwe Meister gestellt und sich an die Versicherung
gewendet.
Zum
vollständigen Artikel in den kobinet-nachrichten vom 22.12.2004
LeserInnen unterstützen Uwe Meister
Eine Reihe von LeserInnen der kobinet-nachrichten haben sich per E-Mail
an die Versicherung gewandt, die dem hungerstreikenden Uwe Meister eine
adäquate Absicherung der Assistenz verweigert.
Zum
vollständigen Artikel (II) in den kobinet-nachrichten vom 21.12.2004
mit Leserbrief
Unterstützung für Uwe Meister
Der Hungerstreik von Uwe Meister aus Schauenburg für seine Assistenz
beschäftigt mittlerweile auch bundesweit die Gemüter. Das Forum selbstbestimmter
Assistenz solidarisierte sich mit dem Nordhessen.
Zum
vollständigen Artikel (I) in den kobinet-nachrichten vom 21.12.2004
mit Leserbrief
Hungerstreik für adäquate Assistenz
Uwe Meister, Schauenburg
Seine Darstellung der Gründe vom
20.12.2004
Solidarität mit Uwe Meister
Der Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V.
- hat seine Solidarität mit Uwe Meister ausgedrückt. Dieser ist wegen
der fehlenden Absicherung seiner Assistenz durch die Versicherung in
einen Hungerstreik getreten.
Zum
vollständigen Artikel (II) in den kobinet-nachrichten vom 17.12.2004
Hungerstreik für Assistenzabsicherung
Uwe Meister aus Schauenburg kämpft um seine Assistenz. Dafür ist der
Architekt aus Nordhessen, der im Juni 2002 einen Unfall mit seinem Motorrad
hatte, anfang der Woche in einen Hungerstreik getreten, den er bis Weihnachten
fortsetzen will.
Zum
vollständigen Artikel (I) in den kobinet-nachrichten vom 17.12.2004
Hungern geht weiter
"Mein Hungerstreik ist zunächst meiner Familie zuliebe bis Heiligabend
begrenzt, danach werde ich ihn wieder aufnehmen, dann vielleicht unbegrenzt."
Uwe Meister ist fest entschlossen, nicht klein beizugeben.
Zum
vollständigen Artikel (II) in der HNA.de vom 16.12.2004
Unfallopfer im Hungerstreik: Will mein Recht
Der Schauenburger Architekt Uwe Meister ist bis 24. Dezember in einen
befristeten Hungerstreik getreten. Der schwerbehinderte Mann will damit
auf seinen Kampf vor Gericht um seinen Anspruch auf Pflege aufmerksam
machen.
Zum
vollständigen Artikel (I) in der HNA.de vom 16.12.2004
Im Hungerstreik für sein Recht
"Was habe ich denn zu verlieren? Geblieben ist mir meine Familie, und
die möchte ich endlich entlasten." Uwe Meister kämpft um seine Pflege.
Dafür ist er am Montag in einen Hungerstreik bis Weihnachten getreten.
Zum
vollständigen Artikel in der HNA.de vom 15.12.2004
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