Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
Position: Projekte > 2004 Marsch

Marsch aus den Institutionen:
Reißt die Mauern nieder!

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Abgeordnete befragt

Im September werden voraussichtlich vorgezogene Bundestagswahlen stattfinden. Wie für alle anderen Menschen ist es auch für assistenznehmende wichtig zu wissen, was sie von den Parteien zu erwarten haben, wenn sie in die Regierungsverantwortung kommen. Daher haben wir die derzeitigen Bundestagsabgeordneten befragt.

Das nachfolgende Schreiben erhielten alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages der 15. Wahlperiode:

 

Aktuelle PolitikerInnenbefragung zur Zukunft der ambulanten Unterstützung behinderter und älterer Menschen

28. Juni 2005

Sehr geehrte... ,

mit der von der Aktion Mensch geförderten und vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) koordinierten Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" tritt ein breites Bündnis von Behindertenorganisationen und Einzelpersonen dafür ein, dass auch in Deutschland Behindertenheime abgebaut und ambulante Alternativen für ein Leben behinderter Menschen in der Gemeinde aufgebaut werden. Mit dieser PolitikerInnenbefragung wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Meinung zu diesem Thema gerade im anstehenden Wahlkampf zu bekunden. Daher bitten wir Sie zu diesem, für uns behinderte und ältere Menschen sehr wichtigen, Thema Stellung zu beziehen.

Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie uns per E-Mail ein Statement zu folgender Frage zukommen lassen könnten, das wir zusammen mit Ihrem Bild ins Internet einstellen können:

  1. Treten Sie mit uns dafür ein, dass behinderte und ältere Menschen in der Gemeinde anstatt in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten können?
  2. Was werden Sie tun, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" weiter mit Leben gefüllt und Sondereinrichtungen, wie Behindertenheime, mittelfristig zugunsten ambulanter Angebote abgebaut werden?

Die Länge Ihres Statements können Sie selbst bestimmen, je prägnanter dies ist, umso besser ist es natürlich. Unter www.forsea.de erstellen wir eine Liste der von uns angemailten Bundestagsabgeordneten und tragen die eingegangen Antworten möglichst zeitnah bei den entsprechenden Namen mit Bild ein. Dies wird mit einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Ihnen für Ihre Unterstützung und Mühe bereits im Voraus recht herzlich dankend, verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Elke Bartz
ForseA-Vorsitzende

Ottmar Miles-Paul
Kampagnenkoordinator

ForseA e.V., Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder", Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/9977172, Fax: 0561/72885-29, E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de, Internet: www.forsea.de


Nachfolgende Abgeordnete haben unsere Umfrage beantwortet. Diese Antworten erreichen Sie, indem Sie den betreffenden Namen anklicken.

Die mit * gekennzeichneten Abgeordneten sind am Sonntag, 27.11.2005 neu hinzugekommen.

B'90/Grüne CDU/CSU FDP PDS SPD
Bundestagsfraktion Antje Blumenthal Dr. Karl Addicks * Dr. Gesine Lötzsch Hermann Bachmaier
Birgitt Bender Prof. Dr. Maria Böhmer Ernst Burgbacher Petra Pau Sören Bartol
Matthias Berninger Dr. Ralf Brauksiepe Jörg van Essen   Lothar Binding
Alexander Bonde Hubert Deittert Hans-Michael Goldmann   Angelika Graf *
Cornelia Behm Erich G. Fritz Sybille Laurischk   Kerstin Griese
Dr. Thea Dückert Michael Glos Günther Nolting   Achim Großmann
Katrin Göring-Eckardt Ute Granold Gisela Piltz *   Karl Hermann Haack
Ulrike Höfken Hermann Gröhe Sabine Leutheusser-Schnarrenberger   Hans-Joachim Hacker
Markus Kurth Helmut Heiderich Hermann Otto Solms   Dr. Barbara Hendricks
Undine Kurth Hubert Hüppe Dr. Claudia Winterstein   Gabriele Hiller-Ohm
Dr. Reinhard Loske Jürgen Klimke     Christel Humme
Claudia Roth Kristina Köhler     Brunhilde Irber
Krista Sager Dr. Günter Krings     Ulrich Kelber
Petra Selg Dr. Martina Krogmann     Anette Kramme
Ursula Sowa Stephan Mayer     Volker Kröning
Dr. Antje Vollmer Dr. Angela Merkel     Christian Lange
Josef Winkler Friedrich Merz     Lothar Mark
  Maria Michalk     Ulrike Merten
  Günter Nooke     Franz Müntefering
  Dr. Joachim Pfeiffer     Walter Riester
  Ronald Pofalla     Ottmar Schreiner
  Daniela Raab     Dr. Angelica Schwall-Düren
  Hannelore Roedel     Joachim Stünker
  Dr. Wolfgang Schäuble     Dr. Rainer Wend
  Uwe Schummer     Hildegard Wester
  Bernd Siebert     Margit Wetzel
  Antje Tillmann     Dr. Wolfgang Wodarg
  Wolfgang Zöller      

 



Die Antworten

Dr. Karl AddicksDr. Karl Addicks - FDP

Für die Liberalen gehören Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft. Sie müssen die Chance erhalten, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es wollen und können. Ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung sind unser Ziel. Des Weiteren schließe ich mich voll und ganz den Ausführungen meiner Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an, die Ihre Fragen stellvertretend für die FDP- Fraktion beantwortet hat.

Dr. Karl Addicks

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Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. Bündnis 90/Die Grünen werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant vor stationär".

Ergänzend haben Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen ein:

  • Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
  • Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär
  • Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer ambulanten Versorgung
  • Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote sinnvoll vernetzt und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
  • die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen) Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die meisten Kommunen sowie die Unionsgeführten Bundesländer dagegen auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:

Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz" (Bundesratsinitiative Bayern/BaWÜ) hat weit reichende qualitative Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel" sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage der Kommunen abhängig gemacht werden.

Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus (weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge, persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten.

Dieser Gesetzentwurf wurde von uns im Bundestag abgelehnt.

Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

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Foto: Hermann BachmaierHermann Bachmaier - SPD

Über Ihre Kampagne habe ich mich mit großem Interesse informiert. Das Ziel, behinderten und älteren Menschen so lange wie möglich ein Leben in einem "normalen" Umfeld zu ermöglichen, halte ich für unbedingt wünschenswert. Der Ausbau ambulanter Betreuungsangebote ist dabei sicher ein ganz wesentlicher Punkt.

Wir alle dürfen nicht müde werden, die Einbindung von Benachteiligten in unsere Gesellschaft immer weiter zu verbessern und ich denke, dass wir insbesondere für die Integration behinderter Menschen in den vergangenen Jahren auch einiges bewirkt haben. Nach jahrelangem Stillstand haben wir mit dem SGB IX den größten Reformprozess einer Politik für Menschen mit Behinderung seit 30 Jahren eingeleitet. Damit haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. Gemeinsam mit den behinderten Menschen und ihren Verbänden ist ein Paradigmenwechsel eingeleitet, um die umfassende Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Diesen Weg müssen wir weitergehen.

Nun bin ich selbst kein Fachmann auf diesem Gebiet. Ich werde aber im Rahmen meiner Möglichkeiten als Rechtspolitiker versuchen, die Teilhaberechte der Behinderten weiter zu stärken. Ein wichtiges Signal wäre in diesem Zusammenhang sicher die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes gewesen, die bedauerlicherweise von der Union im Bundesrat mit fadenscheinigen Argumenten blockiert worden ist. Dieses Vorgehen halte ich für verantwortungslos - und das nicht nur vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik verpflichtet ist, die entsprechenden EU-Richtlinien umzusetzen. Es ist vor allem deswegen verantwortungslos, weil den Betroffenen so der notwendige Diskriminierungsschutz vorenthalten wird.

Diese Politik der sozialen Kälte wird sich rächen, denn die Menschen werden sich erinnern, wer in Deutschland für den Schutz von Benachteiligten einsteht und wer nicht.

Hermann Bachmaier

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Foto: Sören BartolSören Bartol - SPD

Wie ich erfahren habe, hat Ihnen Franz Müntefering, den Sie ebenfalls angeschrieben haben, zwischenzeitlich eine ausführliche Stellungnahme zum Thema ambulante Unterstützung älterer und behinderter Menschen zukommen lassen. Seinen Ausführungen kann ich mich als Vorsitzender der SPD-Landesgruppe Hessen im Deutschen Bundestag nur anschließen und wünsche mir, dass wir unsere erfolgreiche Politik der letzten Jahre für Menschen mit Behinderungen auch in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen können.

Der Grundsatz "ambulant vor stationär" findet meine volle Unterstützung!

Sören Bartol

 

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Foto: Cornelia BehmCornelia Behm - Bündnis 90/Die Grünen

Ich trete persönlich dafür ein, dass behinderte Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben. Das bedeutet für mich, dass behinderte Menschen umfassend in alle Lebensbereiche integriert werden sollten. Die beste Möglichkeit diesen Anspruch zu verwirklichen, sehe ich in der Förderung ambulanter Wohnformen anstelle von stationären Einrichtungen, die behinderte Menschen ausgrenzen und nicht in gleichberechtigter Art und Weise an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen teilhaben lassen. Ich setze in meiner Arbeit auf den Ausbau neuer Konzepte, wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget, die in dieser Legislaturperiode bereits von Bündnis 90/Die Grünen neu gesetzlich geregelt wurden.

Darunter fallen beispielsweise die weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen und die Einführung des Persönlichen Budgets, die behinderten Menschen selbstständiges betreutes Wohnen nach Bedarf ermöglichen.

Die Förderung von ambulanten Versorgungseinrichtungen halte ich für ein zentrales Instrument, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Möglichkeit sie kostengünstiger zu versorgen und zu betreuen, als dies in stationären Einrichtungen möglich ist."

Cornelia Behm

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Foto: Birgitt BenderBirgitt Bender - Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ebenso wie für Ältere ein. Ziel ist eine Integration von Anfang an. Kindergärten und Schulen sind dabei zentrale Orte. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern bietet sowohl mehr Teilhabe, als auch Lernsituationen, die gegenseitigen Respekt und das Lernen voneinander beinhalten. Dieses Politikverständnis gilt für alle Lebensbereiche. Wir setzen deshalb auf den Ausbau neuer innovativer Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget.

In dieser Legislaturperiode haben wir im behindertenpolitischen Bereich die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen. Es erfolgte eine weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen, statt der bisherigen Bevorteilung des stationären Bereichs, und wir haben das Persönliche Budget eingeführt.

Im Bereich der Pflege kranker Älterer stehen notwendige Veränderungen noch aus. Bündnis 90/Die Grünen fordern unter anderem die Angleichung der ambulanten und stationären Leistungen der Pflegeversicherung. Ebenso setzen wir uns für neue Wohnformen wie z.B. Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte ein. Intensiv muss auch geprüft werden, ob bzw. wie das Persönliche Budget auf die Pflege Älterer übertragen werden kann.

Biggi Bender

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Foto: Matthias BerningerMatthias Berninger - Bündnis 90/Die Grünen

Gerne unterstütze ich Ihre Kampagne "Marsch aus den Institutionen" und bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich für diese Initiative. Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine neue Behindertenpolitik, in deren Mittelpunkt die größtmögliche Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Gleichstellung behinderter und älterer Menschen steht. Daher liegt Ihre Kampagne genau auf der Linie unserer politischen Bemühungen, die wir bisher vorangetrieben haben und auch zukünftig unterstützen werden.

Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen mit Behinderungen müssen ihren Assistenzbedarf so weit wie möglich selbst bestimmen können und die Möglichkeit haben, sich für ein Leben zu Hause zu entscheiden. Daher werden wir den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und Unterstützungen zum selbstbestimmten Wohnen weiter fördern. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute und möglichst selbstbestimmte Wohnen. Das Persönliche Budget wird hoffentlich dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant vor stationär".

Ergänzend haben Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen ein:

  • Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
  • Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär
  • Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer ambulanten Versorgung
  • Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote sinnvoll vernetzt und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
  • die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen) Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die meisten Kommunen sowie die Unionsgeführten Bundesländer dagegen auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:

Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz" (Bundesratsinitiative Bayern/BaWÜ) hat weit reichende qualitative Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel" sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage der Kommunen abhängig gemacht werden.

Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus (weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge, persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten.

Ich danke Ihnen also ganz herzlich für Ihre Initiative zur Stärkung ambulanter Strukturen für behinderte und ältere Menschen, denn um in diesem Bereich weiter voran zu kommen, brauchen wir viele engagierte Menschen. Dafür wünsche ich uns allen viel Erfolg.

Matthias Berninger

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Foto: Lothar BindingLothar Binding - SPD

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herr Karl Hermann Haack, unterstützt Ihre Kampagne und hat auch ausführlich zu dem von Ihnen angesprochenen Thema Stellung bezogen. Seine Position teile ich und ich bin froh, dass er sich in solch hervorragender Weise für die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von behinderten Menschen einsetzt. Es bedarf einer aktiven Politik, um das Ziel der vollständigen Integration von Menschen mit Behinderung zu erreichen. Dabei spielt deren Selbstbestimmung und die Möglichkeit der eigenen Entscheidung für eine Lebens- und Arbeitsform eine zentrale Rolle.

Ein wichtiger Schritt hierzu sind das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, das Antidiskriminierungsgesetz, um denen, die immer noch von Diskriminierung betroffen sind, einklagbare Rechte zu verschaffen und die Einführung des persönlichen Budgets, dass einen ersten Erfolg in der echten Bedarfsermittlung und -deckung darstellt. Darin erkennen Sie auch meine Arbeitsrichtung manchmal - in Abstimmung mit Behinderten aus meiner Region, im Auftrag.

So habe ich z.B. kürzlich in enger Abstimmung mit den "Heidelberger Werkstätten für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung e.V." an den Vorsitzenden der CSU Landesgruppe Herrn Michael Glos geschrieben und ihm mehr als 600 Briefe übergeben. Leider hat Herr Glos offensichtlich nicht den Grundsatz Briefe zu beantworten.

Nachfolgend zitiere ich aus dem Brief:

Mehr als 660 Protestbriefe gegen die KEG-Gesetzesvorlage aus Bayern
Sehr geehrter Herr Kollege Glos,
mit dem von der CSU in Bayern initiierten sog. "Kommunalen Entlastungsgesetz" soll die Sozial- und Jugendpolitik von der Kassenlage der Kommunen abhängig gemacht werden, um so den kommunalen Gestaltungsspielraum zu erhalten.

Dies wird jedoch unweigerlich zu massiven Leistungseinschränkungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Behindertenbetreuung führen und eine merkliche Dezimierung der Stellen im Dienstleistungssektor zur Folge haben. Eine solche Politik lässt nicht nur hilfsbedürftige Menschen im Stich, sondern wird sogar das vorgegebene Ziel: Einsparung von Kosten, verfehlen.

Im Auftrag für den Verein "Heidelberger Werkstätten für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung e.V." und anderen sozialen Einrichtungen übergebe ich Ihnen ein Paket mit mehr als 660 Protestbriefen, die zeigen, wie erschrocken, enttäuscht und verärgert die Betroffenen anlässlich einer solchen Initiative sind.

Mit der Hoffnung, dass Sie sich dafür verwenden die CSU/Bayern-Gesetzesinitiative zurückzuziehen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Zurück zu obigem Thema: Soweit es möglich ist, sollte also Raum zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung geschaffen werden. Dazu muss weiterhin an der konsequenten Beseitigung jeglicher Barrieren und Diskriminierung gearbeitet werden, damit dem Wunsch nach Eigenständigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Folge geleistet werden kann.

Es muss Alternativen zum Leben und Arbeiten in stationären Einrichtungen geben, ein Leben in der Mitte der Gesellschaft und nicht außen vor. Integration sollte Selbstverständlichkeit sein. Sie sollte schon mit der gemeinsamen Betreuung und Ausbildung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher anfangen und durch alle Altersgruppen und Schichten fortbestehen.

Man darf sich daher nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen, sondern muss sich um eine konstruktive Zusammenarbeit, auch mit den Betroffenen, bemühen, um Integration zu fördern und dadurch Teilhabe zu ermöglichen.

Lothar Binding

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Foto: Antje BlumenthalAntje Blumenthal - CDU

"Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon immer zugestimmt hat und den sie ebenso gefördert hat, denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung aber bislang noch nicht gelungen. Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nicht behinderten als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennen lernen, können auch Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat versorgt werden können. Ein weiteres soziales Argument spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen, und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.

Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr 2003 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer sein als die stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote hat aber das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung anzubieten.

In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen in einer Einrichtung zu leben oder nicht, in beide Richtungen gehen muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf besteht dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen darüber hinaus bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele Menschen sein können.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Heimgesetz auf dem Prüfstand" offenbart erhebliche Bürokratieprobleme bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen. Die CDU/CSU fordert in ihrem Antrag "Weniger Bürokratie in Heimen" eine Lösung dieses Problems, das den Mitarbeitern Zeit für die Pflege am Menschen raubt. Aber auch bei den ambulanten Diensten müssen bürokratische Hemmnisse weiter abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen.

Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Antje Blumenthal

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Foto: Prof.Dr.Maria BöhmerProf. Dr. Maria Böhmer - CDU

der Grundsatz "ambulant vor stationär" ist schon seit langer Zeit Bestandteil der Politik von CDU und CSU. Der Vorrang ambulanter vor stationären Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen. Umso wichtiger ist die ForseA-Kampagne "Marsch aus den Institutionen", weil dadurch das öffentliche Bewußtsein für die Belange behinderter Menschen wachgerufen wird. Auch die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nicht behinderten Menschen ist für das Miteinander von großer Bedeutung. Damit erhalten die Betroffenen ein größeres Maß an selbst bestimmtem Leben und Barrieren in den Köpfen werden abgebaut. In vielen persönlichen Begegnungen und Gesprächen habe ich immer wieder erfahren, wie wichtig dies ist. Lange Zeit habe ich in der Nachbarschaft eines Hauses mit Wohngruppen für behinderte Menschen gelebt und unmittelbar miterleben können, wie gut das Zusammenleben gelungen ist. Ich wünsche ForseA viel Erfolg mit der Kampagne!

Prof. Dr. Maria Böhmer

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Foto: Alexander BondeAlexander Bonde - Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen wollen die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verwirklichen. Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen steht unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". Sondereinrichtungen und Heime müssen für alle Lebensbereiche die Ausnahme werden. Wir wollen Integration von Anfang an: Kindergärten und Schulen sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Wir sind gegen Sonderschulen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen zu allen Bildungseinrichtungen haben.

Bündnis 90/Die Grünen setzten auf den Ausbau neuer innovativer Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich stark bevorteilt wurde und Einführung des Persönlichen Budgets.

Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. Bündnis 90/Die Grünen werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant vor stationär".

Ergänzend haben Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen ein:

  • Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
  • Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär
  • Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer ambulanten Versorgung
  • Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote sinnvoll vernetzt und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
  • die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen) Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die meisten Kommunen sowie die unionsgeführten Bundesländer dagegen auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:

Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz" (Bundesratsinitiative Bayern/BaWü) hat weit reichende qualitative Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel" sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage der Kommunen abhängig gemacht werden.

Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus (weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge, persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten.

Dieser Gesetzentwurf wurde von uns im Bundestag abgelehnt.

Alexander Bonde

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Foto:: Dr. Ralf BrauksiepeDr. Ralf Brauksiepe - CDU

Ambulant vor stationär - diesem Leitbild sind CDU/CSU in ihrer Gesundheits- und Pflegepolitik schon immer gefolgt, und wir machen auch in unserem aktuellen Wahlprogramm deutlich, dass jeder pflegebedürftige Mensch die Möglichkeit haben soll, in seiner gewohnten Umgebung zu leben, wenn er dies wünscht und wenn dies medizinisch vertretbar ist. Es entspricht dem christlichen Menschenbild, die Würde eines jeden Individuums anzuerkennen und zu respektieren, und zur Würde eines Menschen gehört das Recht zur Selbstbestimmung. Dies gilt für uns auch und gerade für behinderte Menschen.

Deshalb setze ich mich für einen konsequenten Ausbau ambulanter Pflegeangebote und den Bürokratieabbau sowohl im stationären als auch im ambulanten Pflegebereich ein, damit der gesetzlich kodifizierte Grundsatz "ambulant vor stationär" in unserem Land endlich auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Dr. Ralf Brauksiepe

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Foto:: Ernst BurgbacherErnst Burgbacher - FDP

ich nehme Bezug auf Ihre Abgeordneten-Befragung und verweise auf die Antwort meiner Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der ich mich inhaltlich voll anschließe.

Ernst Burgbacher
Parlamentarischer Geschäftsführer der
FDP-Bundestagsfraktion

 

 

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Foto:: Hubert DeittertHubert Deittert - CDU

Dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz "ambulant vor stationär" bei der Hilfe für Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen stimme ich ausdrücklich zu. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im März dieses Jahres eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die sich mit der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes beschäftigt.

Die Schaffung gemeinsamer Lebensräume von behinderten und nichtbehinderten sowie alten und jungen Menschen haben aus meiner Sicht gleich mehrere Vorteile: Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen. Damit ist nicht nur ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben verbunden, die ambulante Versorgung ist auch geeignet, das bürgerschaftliche Engagement zu wecken und damit die Integration zu fördern. Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang eine weitgehende Wahlfreiheit der Betroffenen. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene Wohnung gezwungen werden. Daher müssen in erster Linie die ambulanten Angebote flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Hier besteht auch die Chance, kostenintensive stationäre Aufenthalte auf das notwendige Maß zu beschränken.

Aus meinem Wahlkreis kenne ich die Probleme der Pflegeeinrichtungen mit der ausufernden Bürokratie. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, sowohl bei den stationären als auch bei den ambulanten Diensten. Die notwendigen bürokratischen Anforderungen müssen stärker auf die Ergebnisqualität der Dienste ausgerichtet sein.

Hubert Deittert

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Foto:: Dr. Thea DückertDr. Thea Dückert - Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen wollen die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verwirklichen. Daher steht unsere Politik für Menschen mit Behinderungen unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen zu allen Bildungseinrichtungen haben. In diesem Zusammenhang müssen Heime und Sondereinrichtungen die Ausnahme bleiben.

Bündnis 90/Die Grünen setzen auf den Ausbau neuer innovativer Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen.

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. Auch das selbstbestimmte Leben durch barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen wollen wir weiter fördern.

Dr. Thea Dückert

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Foto:: Jörg van EssenJörg van Essen - FDP

Ich finde es gut, dass Sie mit Ihrer Kampagne auf die Probleme von älteren und behinderten Menschen aufmerksam machen und eine bundesweite, verbands- und vor allem behinderungsübergreifende Lobby für behinderte Menschen mit Assistenzbedarf schaffen. Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit weiterhin viel Erfolg.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die im Namen der gesamten FDP-Bundestagsfraktion Ihre Fragen bereits beantwortet hat.

Jörg van Essen


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Foto: Erich G. FritzErich G. Fritz - CDU

Die menschliche Qualität einer Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern - Älteren und Behinderten - umgeht.

Zumeist leben Ältere und Behinderte von der Gesellschaft ausgeschlossen in stationären Großeinrichtungen oder in anderen Wohnheimen. Die Erfahrung zeigt leider, dass einmal Sondereinrichtung meistens Sondereinrichtung bis zum Lebensende heißt. Wir werden es uns aber menschlich und wirtschaftlich nicht mehr leisten können, eine immer größer werdende Gruppe in unserer Gesellschaft zu separieren.

Deshalb bin ich der Meinung, dass das Fundament für die gesellschaftliche Teilhabe so früh wie möglich, etwa in Tageseinrichtungen für Kinder, beginnen muss. Viel zu selten finden ein gemeinsamer Unterricht und eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern statt. Dort aber, wo dies praktiziert wird, profitieren alle davon. Vor allem werden Vorurteile abgebaut und das Miteinander erlernt.

Ein Schwerpunkt der Politik der CDU für behinderte Menschen ist deshalb die Weiterentwicklung, Förderung und finanzielle Absicherung von Hilfen, die der Normalisierung der gesamten Lebensverhältnisse und -bedingungen dienen. Dabei kommt der Unterstützung und Förderung von ambulanten und Familien entlastenden Diensten, offenen Wohnformen, Selbsthilfeaktivitäten sowie integrativen Angeboten in Bildung, Ausbildung und Freizeit besondere Bedeutung zu.

Obwohl in Deutschland der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe gesetzlich verankert ist, ist das Angebot noch immer mangelhaft. Das muss sich ändern, weil ambulante Hilfen es älteren Menschen und Behinderten ermöglichen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Dies erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Neben dem ambulant betreuten Wohnen halte ich das Arbeitgebermodell, bei dem behinderte Personen selber als Arbeitgeber für angestellte Assistenzkräfte fungieren und auf diese Weise eigene Interessen verfolgen können, für unterstützenswürdig.

Ziel der Unionspolitik ist es auch, dass ältere Menschen so lange wie möglich in der von ihnen gewünschten Wohnform leben können. Deshalb setzen wir uns für Wohnstrukturen ein, die es alten Menschen ermöglichen, vielfältige Sozialkontakte zu pflegen. Ich freue mich, dass Stiftungen wie beispielsweise die Georg Kraus Stiftung in Hagen den Schwerpunkt auf Projekte "Gemeinsam Wohnen im Alter" legt. Ein solches Engagement ist gerade aufgrund der vielfach fehlenden Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sehr wichtig.

Es ist gut, dass Sie sich mit der Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" für die konsequente Anwendung des Prinzips "ambulant vor stationär" einsetzen. Nur so können die Lebensqualität von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung dauerhaft verbessert und die Gesamtkosten der Sozialhilfe für Bund, Länder und Gemeinden stabilisiert werden.

Erich G. Fritz

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Foto: Michael GlosMichael Glos - CSU

Mit behinderten und älteren Menschen im Alltag leben, lernen und arbeiten zeichnet eine menschliche Gesellschaft aus. Die wachsenden Möglichkeiten möglichst selbstbestimmten, wo nötig betreuten Wohnens sind ein ermutigendes Zeichen. Vor dem persönlichen Engagement all derer, die ihr Leben auf die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen einstellen, habe ich hohen Respekt.

Für mich steht bei der Entscheidung über alternative Möglichkeiten des Wohnens und der notwendigen Unterstützung und Betreuung der einzelne Mensch im Mittelpunkt. Sein Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten zu können, ist unser aller Wunsch und Recht. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" ist vielfach in Gesetzen verankert. Die Finanzlage von Bund, Ländern und Gemeinden erzeugt einen zusätzlichen Druck, diesen Grundsatz umzusetzen.

Michael Glos

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Foto: Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-Eckardt - Bündnis 90/Die Grünen

Behinderte Menschen verstehen sich nicht als bloße Objekte staatlicher Fürsorge, sondern als selbstbestimmt handelnde Subjekte, die ihren Alltag aktiv gestalten und ein volles Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe beanspruchen.

Deshalb setze ich auf neue innovative Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier haben Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen, das heißt, weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich stark bevorteilt wurde und die Einführung des Persönlichen Budgets. Mit diesem Persönlichen Budget werden Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzt, sich ihre erforderlichen ambulanten Versorgungsleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Diese Neuregelungen werden dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen bilden wird. Dies ist auch Grundbedingung zur Umsetzung des Konzeptes "ambulant vor stationär".

Folgende Schritte sind für mich zentral um den Grundsatz "ambulant vor stadionär" mit Leben zu füllen:
  1. Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Das Persönliche Budget, mit dem der eigenverantwortliche Umgang mit densozialstaatlichen Leistungen ermöglicht wird, ist hier der zentrale erste Schritt.

  2. Monetäre Anreize, etwa durch eine bedarfsunabhängige Leistung bei ambulanter Versorgung.
  3. Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
  4. Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär.
  5. Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer ambulanten Versorgung
  6. Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote sinnvoll vernetzen und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
  7. die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen) Hand.
Katrin Göring-Eckardt

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Foto: Hans-Michael GoldmannHans-Michael Goldmann - FDP

gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Bundestagswahl. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt für alle Menschen, gleich welchen Alters, gleich, ob sie mit Behinderungen leben oder nicht. Für die FDP steht der Mensch mit seinen
persönlichen Fähigkeiten, Wünschen und auch mit seinen Schwächen und Handicaps im
Mittelpunkt der Politik. Die FDP verfolgt in allen Politikbereichen, den Menschen die
Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung zu
gewährleisten.

Viele Menschen sind im Alter oder aufgrund einer Behinderung auf die Unterstützung
anderer angewiesen. Liberale haben die Vision, dass diese Unterstützung vorrangig in selbst organisierten sozialen Netzen erfolgt. Menschen wollen in den eigenen vier Wänden leben und alt werden. Familie und Partnerschaft, Wohngemeinschaften mit älteren und jüngeren Freunden, ambulante Dienste – all das ist besser als die Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die im Namen der gesamten FDP-Bundestagsfraktion Ihre Fragen bereits beantwortet hat.

Hans-Michael Goldmann

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Foto: Angelika GrafAngelika Graf - SPD

Der Umgang mit behinderten Menschen kennzeichnet das Ausmaß einer humanen Zivilgesellschaft. Der Solidargedanke und die soziale Integration benachteiligter Menschen sind ein zentrales Anliegen meiner politischen Arbeit. Als Landesvorsitzende der AG 60plus in Bayern fühle ich mich selbst als Vertreterin von vielen älteren und behinderten Menschen.

Angesichts der Überlegungen der CDU/CSU, die eine Kopfpauschale für die Gesundheitsversorgung vorschlägt, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Versorgung von Behinderten in Gefahr ist. Nicht nur, dass die Kopfpauschale unsozial ist, weil sie vom behinderten Rentner wie vom hochbezahlten Manager den gleichen Betrag verlangt. Sondern vor allem auch deshalb, weil der steuerliche Zuschuss durch den Bund von dem Gutdünken der Finanzpolitiker abhängen würde. Zudem würden zahlungskräftige nichtbehinderte Menschen ihre Zusatzwünsche nach Bedarf vermutlich absichern können, Behinderten hingegen würde diese Möglichkeit nur im begrenzten Maße möglich sein bzw. sie müssten gepfefferte Prämien zahlen.

Mit dem sozialdemokratischen Konzept der Bürgerversicherung soll dagegen der Solidaritätsgedanke von Jung und Alt, zwischen nichtbehindert und behindert, gestärkt werden. Sie schafft einen Zugang zur solidarischen Krankenversicherung auch für behinderte Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und insbesondere durch die Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherungen bisher benachteiligt sind.

In den sieben Jahren unserer bisherigen Regierungszeit haben wir das Prinzip „ambulant vor stationär“ sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Sozialhilfe oder der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen vorangetrieben und werden es weiter vorantreiben. Jedoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass einige Menschen dadurch auch verunsichert sind. Ihnen scheint ihre bisherige Sicherheit bedroht. Wir sollten weiterhin jeden einzelnen Menschen in seiner individuellen Lage betrachten und vor Ort die geeignete Lösung anstreben. Es wird auch zukünftig so sein, dass stationäre Versorgung gegebenenfalls die richtige Form der Versorgung für einen behinderten Menschen sein kann. Wir werden die Bedürfnisse der Betroffenen weiterhin ernst nehmen und das Wunsch- und Wahlrecht sowohl für ambulante als auch für stationäre Hilfe aufrechterhalten. Nichtsdestotrotz unterstütze ich den Grundsatz, dass die ambulante Versorgung grundsätzlich angestrebt werden sollte, damit die soziale Integration in die Gesellschaft möglich wird.

Im Mittelpunkt einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen muss die wirksame Sicherung der vollen Teilhabe stehen. Es gilt dabei, die verschiedenen Lebenslagen von behinderten Menschen zu berücksichtigen. Ziel ist eine Normalisierung der Lebensverhältnisse. Die Unterstützung der Emanzipation behinderter Menschen durch Eingliederungshilfe, die sich an Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung orientiert, ist eine zentrale Aufgabe.

Gerade Menschen mit Behinderungen brauchen die Solidarität in unserer Gesellschaft. Und die Ankündigungen und bisherigen Aktivitäten der Union und ihrem so genannten „Kompetenz-Team“ lassen Schlimmstes befürchten. Wie eiskalt Frau von der Leyen in Sachen Sozialleistungen für Behinderte umgeht, kann man an der Streichung des Landesblindengeldes in Niedersachsen erkennen. Niedersachsen war das erste Bundesland, das den Blinden den existenziellen Integrationsbeitrag ersatzlos gestrichen hat. Und auch die „Pauschbeträge für Behinderte“ oder Steuervergünstigungen bei Abfindungen und Kfz-Steuer sind angesichts der von Herrn Kirchhof ebenso geforderten Streichung sämtlicher Steuervergünstigungen in Gefahr.

Die CDU/CSU gefährdet mit einfachen Antworten auf schwierige Fragen jahrelang bewährte Integrationspolitik für Behinderte und löst damit eine große Unsicherheit bei Behinderten aus. Die SPD steht für die Sicherung der Solidarität. Ich kann die Behinderten und älteren Menschen in Deutschland nur dringend auffordern, nicht auf die riskanten Forderungen der Union hereinzufallen. Das Aufwachen könnte böse ausfallen.

Angelika Graf

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Foto: Ute GranoldUte Granold - CDU

Der Umgang einer Gesellschaft mit älteren und behinderten Menschen sagt viel über das Selbstverständnis dieser Gesellschaft aus. In diesem Zusammenhang muss es das Ziel der Politik sein, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass ältere und behinderte Menschen möglichst selbstständig und selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Zwei Punkte können in diesem Zusammenhang viel bewegen.

Zum einen dürfen wir nicht in unseren Bemühungen nachlassen, unsere Städte und Gemeinden barrierefrei zu gestalten. In meiner Heimatgemeinde Klein-Winternheim in der Region Mainz-Bingen wurde und wird dieser wichtige Aspekt z.B. bei Baumaßen an öffentlichen Einrichtungen berücksichtigt. Zum anderen können es neue Formen von betreutem Wohnen in den Gemeinden Menschen unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Auch in diesem Bereich wurde in meiner Gemeinde gerade ein Projekt auf den Weg gebracht.

Ich hoffe, dass es ForseA mit der Kampagne gelingen wird, das öffentliche Bewusstsein stärker für die Lage behinderter Menschen zu sensibilisieren und wünsche dabei viel Erfolg!

Ute Granold

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Foto: Kerstin GrieseKerstin Griese - SPD

Als Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt es mir am Herzen, dass Menschen selbstbestimmt leben können. Selbstbestimmtes Leben bedeutet auch die Entscheidungsfreiheit, wo man leben möchte. Egal ob alt oder jung, ob mit Behinderung oder ohne. Menschen, die wegen Behinderung oder aufgrund ihres Alters den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, brauchen Hilfe, damit sie weiterhin selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit und neue Wohnformen, um nur zwei Stichworte zu nennen, sind Wege, dies zu ermöglichen. Genauso wichtig ist es mir auch, dieses Denken im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern. Dafür setze ich mich ein. Vielen Dank für Ihr Engagement.

Kerstin Griese

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Foto: Hermann GröheHermann Gröhe - CDU

Als Vorsitzender des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirchengemeinden in Neuss und Mitglied im Kuratorium der Stiftung der Neusser Lebenshilfe sind mir die Bemühungen um ein möglichst selbstbestimmtes Leben von Menschen mit einer Behinderung sehr vertraut und werden von mir engagiert unterstützt. Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" begrüße ich sehr. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, den die Union bejaht und fördert. Im März dieses Jahres hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn trotz der gesetzlichen Verankerung ist die Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" noch nicht vollends geglückt.

Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nichtbehinderten wie auch alten und jungen Menschen, aber auch die integrative Erziehung sind mir besonders wichtig. Denn dort, wo Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennen lernen, kann gegenseitiges Verständnis wachsen. Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen. Dadurch ist ihnen ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben möglich, als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen gegeben ist. Es existieren zahlreiche Belege dafür, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat versorgt werden können. Hinzu kommt, dass ambulante Hilfen bürgerschaftliches Engagement fördern und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.

Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus erscheint mir der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend geboten. So sind im Jahr 2003 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen größtenteils an Berechtigte in Einrichtungen geflossen. Das bedeutet sicherlich nicht, dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung ja durchaus auch teurer sein als die stationäre. Dennoch bietet ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote die Möglichkeit, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern und dabei zugleich behinderten und psychisch kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung anzubieten.

Ambulante Angebote müssen flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele Menschen sein können. Jeder muss jedoch die Wahlmöglichkeit haben, ob er in einer Einrichtung leben will oder nicht. Den Menschen dürfen weder ein Heimplatz noch eine eigene Wohnung "zwangsweise" zugewiesen werden.

Überbordende Bürokratie, unter der nicht zuletzt auch die stationären Einrichtungen leiden, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen sind weniger auf die Ergebnisqualität als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität gerichtet. So werden wertvolle Ressourcen gebunden, die für die Arbeit mit den Menschen fehlen.

Positiv stehe ich schließlich der Forderung nach Erprobung des Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung gegenüber. Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Hermann Gröhe

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Foto: Achim GroßmannAchim Großmann - SPD

ich unterstütze Ihre Kampagne sehr gerne und schließe mich ausdrücklich Ihrer Forderung an, anstelle stationärer Behandlung, für ältere und behinderte Menschen ambulante Alternativen des Wohnens, Arbeitens und Lebens zu schaffen und sie so in die Gesellschaft zu integrieren.

Als Bundestagsabgeordneter der SPD kann ich sagen, dass wir in den vergangenen Jahren unsere Regierungsverantwortung genutzt haben, um Barrieren und Diskriminierungen zu beseitigen und Behinderten größtmögliche Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unser Ziel, die umfassende Teilhabe von behinderten und älteren Menschen in der Gesellschaft zu verwirklichen, haben wir noch nicht erreicht. Aber wir werden auch in Zukunft dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren und uns dafür einsetzen.

Der Marsch aus den Institutionen hat also schon begonnen! Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass Selbstbestimmung in diesem Land in naher Zukunft für alle Menschen gilt - und zwar in allen Bereichen des Lebens: Wohnen und Leben, Arbeiten und Lernen.

Achim Großmann

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Foto: Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter MenschenKarl Hermann Haack - SPD
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

ich freue mich sehr, dass Sie sich in Ihrer Umfrage der auch für mich als Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wesentlichen Frage nach den Wohn-, Arbeits- und Lebensformen behinderter und älterer Menschen annehmen.

Dass ich Ihre Kampagne unterstütze, habe ich Ihnen ja bereits im vergangenen Sommer bei dem Marathonlauf als Schirmherr zugesichert.

Der Marsch aus den Institutionen hat bereits begonnen. Die Erfolge der Regierungskoalition für mehr Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen sind offenkundig. Insbesondere durch den zunehmenden Abbau von physischen und kommunikativen Barrieren nehmen immer mehr Menschen am Leben in der Gemeinschaft teil. Dies stellt unsere gesamte Gesellschaft in einen Lernprozess, der für alle fruchtbar sein wird, denn ganz klar ist für mich, dass alle Menschen das Recht haben sollten frei und selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wie sie wohnen, leben und arbeiten wollen.

Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter und die Ressourcen knapper werden, steht dazu nicht im Widerspruch, sondern bietet die Chance, über ganz neue Lebensformen behinderter Menschen nachzudenken. Diese müssen dem berechtigten Wunsch behinderter Menschen nach umfassender Teilhabe und Selbstbestimmung nachkommen. Hierbei sind die Träger stationärer Einrichtungen aufgefordert, stärker als bisher den entsprechenden Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden und ihre Klientel in ambulante Wohnformen zu entlassen sowie sie dabei zu unterstützen. Zudem sind die alternativen Wohnformen mittel- und langfristig volkswirtschaftlich kostengünstiger als die stationäre Variante.

Hier ist schon vieles erreicht worden, wir dürfen allerdings nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Es gilt, den Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent anzuwenden und Leistungen gemäß dem Wunsch- und Wahlrecht zu erbringen sowie weiterhin eine aktive Politik zur Integration behinderter Menschen in den gesamten Arbeitsmarkt zu betreiben.

Einen Meilenstein stellt zweifelsohne die Einführung des Persönlichen Budgets dar. Dass wir uns nicht damit begnügen, sondern auch Konzepte für die Zukunft haben, zeigen exemplarisch die von der Koalitionsarbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen erarbeiteten "Eckpunkte zur Weiterentwicklung des SGB IX" und der gerade vom Bundestag verabschiedete Antrag der Koalitionsfraktionen "Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen - Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken" (Bundestagsdrucksache 15/5463).

Darin stellen wir uns der Herausforderung, dass die Gestaltung der Lebenssituation behinderter Menschen eine Querschnittsaufgabe darstellt. Es gilt, viele Politikfelder wirksam miteinander zu verzahnen.

Für die nahe Zukunft heißt das: Bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung muss ebenfalls den Prinzipen "Reha vor Pflege" und "ambulant vor stationär" gefolgt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen stärker an dem Teilhabebegriff des SGB IX orientiert und besser mit den Teilhabeleistungen verzahnt werden. Leistungen zur Teilhabe dürfen nicht mit dem Hinweis auf Pflegebedürftigkeit verweigert werden. Mittelfristig muss die Pflegeversicherung entbürokratisiert und Schnittstellen (z. B. zur GKV) müssen abgebaut werden. Das bislang zu schematische Feststellungsverfahren sollte mittelfristig durch ein System der echten Bedarfsermittlung ersetzt werden, wie es zum Beispiel beim Persönlichen Budget schon vorgesehen ist.

Das Erfolgsmodell Persönliches Budget gilt es weiter auszugestalten, um durch die Einbeziehung möglichst vieler Sachleistungen zu einer trägerübergreifenden und bedarfsgerechten Komplexleistung zu gelangen. In Konsequenz können behinderte und ältere Menschen sich dann die benötigten Leistungen eigenverantwortlich und entsprechend ihren Bedürfnissen und Prioritäten organisieren.

Eine wesentliche Voraussetzung für das Leben in den eigenen vier Wänden ist Barrierefreiheit. Für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum haben wir in den letzten Jahren viel getan durch die Einführung des Behinderten Gleichstellungsgesetzes (BGG) und die Initiierung verschiedener Zielvereinbarungen. Problematisch ist nach wie vor, dass zuwenig barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht und vor allem, dass Betroffene für notwendige Um- und Einbauten oft keine Kostenträger finden. Dieses Problem muss gelöst werden.

Auch an die jungen behinderten Menschen müssen wir denken. Für diese hat der Grundsatz "ambulant vor stationär" ganz besondere Bedeutung. Ich möchte erreichen, dass mehr Kinder die Möglichkeit erhalten, in einer Pflegefamilie anstatt in einem Heim zu leben. Leider gibt es bei der Finanzierung dieser Pflegeverhältnisse immer wieder Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit von Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger und auch hinsichtlich des Umfangs der Leistungen. Dies sind Hemmnisse beim Ausbau ambulanter Wohnformen, die beseitigt werden müssen.

In Bezug auf Kinder und Jugendliche ist mir ein weiterer Punkt noch besonders wichtig: Bildung wird in unserer Gesellschaft ein immer wichtigerer Faktor, gleichberechtigtes Miteinander von behinderten Kindern und Jugendlichen schon in Kindergarten und Schule stellt die wesentliche Voraussetzung für lebenslange Teilhabe dar; Ausgrenzung wird von Anfang an vermieden. Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass sich die Bundesländer in diesem Bereich hinter ihren Zuständigkeiten verstecken und dem Bund die Mitsprache auf dem für behinderte Menschen so bedeutenden Gebiet verweigern.

Bereits erreichte und zukünftige Erfolge sind nicht vorstellbar ohne die konstruktive Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen. Dafür möchte ich Ihnen, als "Experten in eigener Sache" auch an dieser Stelle ganz herzlich danken.

Karl Hermann Haack
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

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Foto: Hans-Joachim HackerHans-Joachim Hacker - SPD

Ich unterstütze das Ziel der Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" ausdrücklich. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Politik für behinderte Menschen seit 1998 konsequent ein Thema auf ihrer sozialen und bürgerrechtlichen Agenda. Die SPD-geführte Bundesregierung hat gemeinsam mit Unterstützung meiner Fraktion einen Paradigmenwechsel vollzogen. Leistungen werden als Dienstleistung und nicht mehr als Fürsorge verstanden. Volle Teilhabe und Gleichberechtigung von behinderten Menschen an allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens und die Selbstbestimmung behinderter Menschen bei allen sie betreffenden Fragen bilden die Leitmotive dieses Prozesses.

Die SPD hat in den letzten sieben Jahren weit reichende Reformen im Bereich der Behindertenpolitik durchgesetzt. Mit dem Sozialgesetzbuch IX ist ein guter Schritt voran in Richtung Verbesserung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gemacht worden. Im Sinne Ihres Ansatzes der Kampagne "ambulant vor stationär" ist im SGB IX die Wunsch- und Wahlfreiheit behinderter Menschen ausdrücklich garantiert. So haben Dienste und Einrichtungen den Leistungsberechtigten möglichst viel Freiraum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensräume zu schaffen und das Recht auf Selbstbestimmung aktiv zu fördern.

Das Behindertengleichstellungsgesetz, das für die Bereiche, die in der Verantwortung des Bundes liegen, eine umfassende Barrierefreiheit bereits geschaffen hat, ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Gleichberechtigung und Teilhabe behinderter Menschen in unserer Gesellschaft gewesen.

Am 17.06.2005 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien beschlossen. Für dieses Gesetz haben behinderte Menschen seit langer Zeit gekämpft. Meine Hoffnung ist, dass die beschlossenen Regelungen bald in Kraft treten, damit diskriminierende Verhaltensweisen gegenüber Menschen mit Behinderung angemessen geahndet werden können. Es bleibt abzuwarten, wie sich der von den unionsgeführten Bundesländern dominierte Bundesrat zu den beschlossenen gesetzlichen Regelungen verhalten wird.

Mit Blick auf die dargestellten Reformprojekte denke ich, dass die Lebensbedingungen für behinderte Menschen in Deutschland in den letzten Jahren deutlich verbessert worden sind. Zugleich ist mir klar, dass noch weitere Schritte vor uns liegen. Durch Ihre Kampagne werden hilfreiche Diskussionen angestoßen, die den notwendigen Bewusstseinswandel für eine neue Form des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft befördern. Aus meiner Sicht entstehen daraus neue Impulse in der Politik und der Öffentlichkeit, die uns Schritt für Schritt der Umsetzung des Ziels Ihrer Kampagne näher bringen. In meiner Person werden Sie dabei stets einen Ansprechpartner finden, der Sie unterstützen wird.

Hans-Joachim Hacker

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Foto: Helmut HeiderichHelmut Heiderich - CDU

Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" mit der Forderung nach Behindertenheimen und ambulanten Alternativen behinderter Menschen in der Gemeinde ist eine Aktion, die ich ebenfalls befürworte.

Dass Behinderte und ältere Menschen in der Gemeinde in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten können, ist für die CDU/CSU eine Selbstverständlichkeit, die sich aus unserem christlichen und gesellschaftlichen Selbstverständnis heraus ergibt.

Bereits vor Jahren habe ich mich in meinem Wahlkreis für kleinere Einrichtungen eingesetzt, die ortsnah, in familiärer Atmosphäre und mit hoher persönlicher Zuwendung ältere Menschen in Ihre Obhut nehmen, was dann zu langem Streit mit den Aufsichtsbehörden geführt hat.

Erst das gemeinsame Miteinander gewährleistet eine Integration behinderter Menschen. Sie verhindert nicht nur eine Stigmatisierung durch Bildung von Vorurteilen sondern weckt bürgerliches Engagement und erreicht Verständnis der Bürger durch eigene Beteiligung.

Ambulante Maßnahmen haben zusätzlich den Vorteil, nicht nur praktischer für Behinderte in ihrem Alltag zu sein, sondern gleichzeitig die Kosten im Gesundheitswesen im Griff zu behalten:

Im Jahr 2003 sind die Ausgaben der Sozialhilfe zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftig steigenden Fallzahlen von Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen werden, müssen ambulante Strukturen ausgebaut werden. Bürokratische Hürden können an dieser Stelle durch effiziente Dienstleistungen ersetzt werden, ohne einen Kostenanstieg nach sich zu ziehen.

Helmut Heiderich

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Foto: Dr. Barbara HendricksDr. Barbara Hendricks - SPD

Selbstbestimmt leben! Dieses Ziel ist Behinderten und Nichtbehinderten gemeinsam. Gemeinsam ist ihnen auch die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben: erwachsen handeln und verantwortungsvoll mit sich, der Umwelt und den Mitmenschen umgehen. Ich bin dafür, alles zu tun, um Behinderte auf ihrem Weg dahin zu unterstützen. Damit sie dann selbst bestimmen können, welche Lebensform für sie oder ihn persönlich die beste ist.

Dr. Barbara Hendricks

 

 

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Foto: Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-Ohm - SPD

Ja, ich trete für ein gleichberechtigtes Miteinander von behinderten und älteren Menschen in der Gemeinde ein. Ich befürworte in jedem Fall ein Lebens-, Lern- und Arbeitsumfeld für behinderte und ältere Menschen, das sich so weit wie möglich in unsere Gesellschaft integrieren muss. Dazu gehört ein natürlicher und positiver Umgang mit dem Thema Behinderungen, Krankheiten und dem Älterwerden. Auch damit die zukünftigen Generationen ebenfalls von klein auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützen.

Gesetzliche Grundlagen müssen die gleichberechtigte Teilhabe absichern. Als SPD-Fraktion haben wir uns in den letzen Jahren gegen Diskriminierung und für Barrierefreiheit und Selbstbestimmung erfolgreich eingesetzt. Das Ziel der umfassenden Teilhabe von behinderten und älteren Menschen in der Gesellschaft müssen wir aber auch weiterhin konsequent angehen.

In meinem Wahlkreis Lübeck stehe ich in Kontakt zu Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen. Die beiden größten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen habe ich bereits besucht. Auch zu kleineren Projekten, zum Beispiel von Frauen mit und ohne Behinderungen, die genauso wichtige Arbeit leisten, stehe ich in Kontakt.

Die öffentliche Aufmerksamkeit dauerhaft zu erlangen und für die Anliegen der behinderten und älteren Menschen zu sensibilisieren ist sicher eine der wichtigsten Aufgaben, die wir weiter konsequent angehen müssen.

Gabriele Hiller-Ohm

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Foto: Ulrike HöfkenUlrike Höfken - Bündnis 90/Die Grünen

Ob mit Handicap oder ohne: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe gelten für alle Menschen. Deshalb unterstütze ich den Ansatz "ambulant statt stationär", denn ich bin überzeugt, dass differenzierte Formen betreuten Wohnens den Bedürfnissen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen am besten gerecht werden.

Ulrike Höfken

 

 

 

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Foto: Hubert HüppeHubert Hüppe - CDU


Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" habe ich bereits in der Vergangenheit befürwortet und werde dies auch in Zukunft tun. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem die CDU/CSU schon immer zugestimmt, und den sie gefördert hat. Auf meine Initiative hin hat unsere Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen.

Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nichtbehinderten als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennenlernen, können auch die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat versorgt werden können. Ein weiteres soziales Argument spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen, und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.

Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr 2003 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer sein als die stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote hat aber das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung anzubieten.

In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen, ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen gegeben sein muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf besteht dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele Menschen sein können.

Die Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen raubt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen.

Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Hubert Hüppe

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Foto: Christel HummeChristel Humme - SPD

An Ihrer Umfrage "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" beteilige ich ich sehr gern. Hier ist mein Statement:

Neues Wohnen - nicht nur für Ältere

Wo möchte ich leben und wohnen? Den allermeisten Menschen fällt die Antwort auf diese Frage ganz einfach: In den eigenen vier Wänden, inmitten meines gewohnten Umfeldes, bei meiner Familie, meinen NachbarInnen und FreundInnen. Und das auch dann, wenn sie hilfebedürftig geworden sind - sei es aufgrund einer Behinderung oder des Alters. Neue Formen des Lebens und Wohnens für Ältere und Behinderte sind gefragt, die ein barrierefreies, selbständiges Wohnen ermöglichen. Und die Unterstützung vorsehen, durch NachbarInnen oder einen ambulanten Pflegedienst. Hierzu erprobt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u.a. unterschiedliche Baumodelle der Alten- und Behindertenhilfe [www.baumodelle-bmfsfj.de]. Beispielsweise "OLGA - Oldies leben gemeinsam aktiv": In einem Wohnhaus mit elf Wohnungen organisieren SeniorInnen ihr Leben gemeinsam. Auch Mehrgenerationenhäuser sind zukunftsweisend. Hier können sich Kinder, jüngere wie ältere Erwachsene gegenseitig unterstützen. So wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern ebenso möglich wie das selbstbestimmte Wohnen für die Älteren.

Neue Wohnformen sind eine echte Alternative zum klassischen Heim. Diese Entwicklung wollen wir im Interesse der älteren und behinderten Menschen stärken. Deshalb werden wir die neuen Wohnformen weiter fördern. Wir werden ihre rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern, damit sie ihren Ausnahmecharakter verlieren. Bei der anstehenden Reform der Pflegeversicherung werden wir den Grundsatz "ambulant vor stationär" konsequent umsetzen. Denn eine Gesellschaft, die allen Menschen die Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnet, Menschen mit Behinderungen genauso wie älteren Menschen, wird stärker, gerechter und reicher sein.

Christel Humme

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Foto: Brunhilde IrberBrunhilde Irber - SPD

In einer immer größer werdenden Gesellschaft wird es in Zukunft notwendig sein, neue Formen des Wohnens, der Versorgung und Betreuung zu finden. Dies sollte möglichst im gewohnten Milieu der zu Betreuenden stattfinden. Anstelle großer Alten- und Behindertenheime sollten Wohngemeinschaften oder Senioren/Junioren Wohnmodelle ausprobiert werden.

Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Wohnungsbauplanung. Ambulante Betreuung sollte sich nicht nur auf Krankenversorgung beschränken, sondern auch Hauhaltsdienstleistungen und ein Unterhaltungsangebot machen. Dass dies geht, zeigt das "dänische Modell". Ich werde mich, sollte ich dem nächsten Deutschen Bundestag angehören, in meiner Fraktion für eine entsprechende Gesetzgebung einsetzen.

Brundhilde Irber

 

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Foto: Ulrich KelberUlrich Kelber - SPD

Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen auf Grund der Tatsache, dass ich in diesen Fragen kein Fachmann bin, nur kurz antworte. Mein Kollege Karl-Hermann Haack hat als Behindertenbeauftragter der Bundesregierung ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet und diesen Antworten kann ich mich nur voll inhaltlich anschließen.

Ansonsten gilt aus meiner Sicht in allen Fragen rund um das Thema "Behinderte und der Umgang der Politik, aber auch der Gesellschaft mit ihnen" für mich der schlichte Grundsatz: an ihren Taten sollt ihr sie messen. Und ich denke, auch wenn wir noch nicht alles Wünschenswerte erreicht haben, so sind wir in den letzten sieben Jahre wirklich meilenweit gegangen. So sollte es aus meiner Sicht weitergehen.

Ulrich Kelber

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Foto: Jürgen KlimkeJürgen Klimke - CDU

Ich kann das von Ihnen in den Mittelpunkt gerückte Motto "ambulant vor stationär" nur unterstützen. Dieser Grundsatz wurde und wird auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich vertreten. Denn obwohl der Vorrang ambulanter vor stationärer Unterstützung gesetzlich festgeschrieben wurde, ist bei der Umsetzung noch viel zu tun.

"Ambulant vor stationär" bedeutet für mich eine entscheidende Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden oder im ambulant betreuten Wohnen in einer selbst gewählten Wohngemeinschaft ermöglicht nicht nur mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, es bedeutet vor allem den entscheidenden Schritt zu einem selbst bestimmten Leben. Es ist inzwischen durch zahlreiche Beispiele belegt, dass auch Menschen die in ihrem täglichen Leben ein hohes Maß an Unterstützung und Hilfe benötigen, außerhalb einer stationären Einrichtung leben können und durch ambulante Dienste entsprechend ihrer Bedürfnisse versorgt werden.

In meiner weiteren Arbeit werde ich sowohl im Wahlkreis als auch in der Bundespolitik für eine Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen eintreten. Ich habe mich bereits in der Vergangenheit für die Belange behinderter Menschen eingesetzt, indem ich zum Beispiel mit dem Behindertenbeauftragten unserer Fraktion, Hubert Hüppe, eine Anfrage zum barrierefreien Tourismus an die Bundesregierung gestellt habe. Ferner habe ich mich im Deutschen Bundestag für die Anliegen des Berufsförderungswerks Hamburg stark gemacht, das behinderten Jugendlichen durch Ausbildung eine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht. Im Rahmen dieses Wahlkreisengagements habe ich kürzlich für das Projekt "Arbeit für psychisch kranke und behinderte Menschen" der Gemeinschaftsinitiative EQUAL das Amt eines ehrenamtlichen Schlichters übernommen. Mein Engagement für Menschen mit Behinderung werde ich auch in Zukunft fortsetzen und mich parteiübergreifend dafür einsetzen, dass die Lebensqualität für diese Personen in Deutschland erhöht wird. Sehr gern stelle ich mich auch als Ansprechpartner für behinderte Menschen aus meinem Wahlkreis und ihre Anliegen an die Politik zur Verfügung.

Jürgen Klimke

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Foto: Kristina KöhlerKristina Köhler - CDU

Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung muss gefördert werden. Die Möglichkeiten zur ambulanten Pflege sind daher auf- und auszubauen. Parallel dazu ist zu prüfen, welche Personen aus stationären Einrichtungen in betreuten Wohnformen versorgt und unterstützt werden können. Aber auch der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit muss dem einzelnen Menschen so lang wie möglich ermöglicht werden. Dies ist durch ambulante, Familien unterstützende bzw. entlastende Hilfen zu gewährleisten. Als präventive Maßnahme ist ein System für die Frühförderung behinderter Kinder aufzubauen. In Hessen existieren solche Frühförderstellen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt. Diese individuell abgestimmten, familienorientierten Angebote erleichtern Kindern mit Behinderung nicht nur den Übergang beispielsweise in die Schule, sondern bereiten sie auch darauf vor, in den eigenen vier Wänden ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Kristina Köhler

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Foto: Anette Kramme Anette Kramme - SPD

In den letzten sechs Jahren wurde ein behindertenpolitischer Paradigmenwechsel eingeleitet. Im Vordergrund stand und steht das Ziel, die vollständige Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn behinderte Menschen dabei unterstützt werden, ihr
Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten und wenn Hindernisse, die ihren Teilhabechancen im Wege stehen, beseitigt werden. Wir haben die ersten Schritte verwirklicht. Am Ende des Weges sind wir aber noch lange nicht angekommen.

Immer weniger behinderte Menschen wollen in großen Einrichtungen leben, sondern wünschen sich ihr Leben eigenständig zu gestalten und direkt am gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen - angefangen bei Erwerbsarbeit und Familie bis hin zu Kultur und sozialem Engagement. Es ist unsere Pflicht, ihnen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie diesen Wunsch realisieren können. Ich unterstütze daher die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" ganz ausdrücklich.

Mit unseren gesetzlichen Neuregelungen haben wir meines Erachtens den Nachweis erbracht, dass es Alternativen zum Leben und Arbeiten in einer stationären Einrichtung gibt. Zur Verwirklichung des Prinzips "ambulant vor stationär" ist es vor allem erforderlich, verstärkt qualifizierte ambulante und wohnortnahe Rehabilitationsangebote aufzubauen. Als wichtigen Schritt erachte ich auch das Antidiskriminierungsgesetz. Die Ziele "Gleichstellung" und "Teilhabe" von Menschen mit Behinderungen können ohne einen begleitenden wirksamen Schutz vor alltäglichen Diskriminierungen nicht umgesetzt werden. Wir müssen schließlich denjenigen, die noch immer von Diskriminierungen betroffen sind, einklagbare Rechte verschaffen.

Anette Kramme

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Foto: Dr. Günter KringsDr. Günter Krings - CDU

Grundsätzlich sollte jedem Menschen die Möglichkeit gegeben werden, in seiner häuslichen Umgebung wohnen zu bleiben und nicht zwingend in eine stationäre Einrichtung umziehen zu müssen. Behinderte und alte Menschen bleiben nur dann fester Bestandteil unserer Gesellschaft, wenn sie nicht aus unserer näheren Umgebung verbannt werden. Der ambulanten Betreuung ist daher Vorrang einzuräumen.

Obwohl die ambulante Betreuung schon jetzt nach dem Gesetz der stationären Unterbringung vorgehen soll, ist dieser Grundsatz in der Wirklichkeit noch nicht vollständig angekommen. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, Hindernisse abzubauen, die eine vorrangige ambulante Behandlung behindern. Es bleibt aber ebenfalls festzuhalten, dass die stationären Einrichtungen einen wichtigen Dienst verrichten, auf den auch in Zukunft nicht verzichtet werden kann. Den Menschen soll es selbst überlassen bleiben, ob sie ambulant oder stationär behandelt werden wollen.

Dr. Günter Krings

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Foto: Volker KröningVolker Kröning - SPD

In Artikel 2 unseres Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (-)" und Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes fährt fort "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Selbstbestimmung jedes Einzelnen über sein persönliches Leben ist für mich ein hohes Gut; nur eine Gesellschaft, die niemanden diskriminiert, ist eine gute Gesellschaft.

Deshalb unterstütze ich die Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder". Zwar haben wir in den letzten Jahre viel erreicht und verkrustete Strukturen aufgebrochen, um Menschen mit Behinderung zu wirklicher Gleichstellung zu verhelfen, doch wir sind nur auf dem Weg, noch lange nicht am Ziel. Ich will ihn gerne mit Ihnen gemeinsam weitergehen, damit jeder Mensch selbst darüber bestimmen kann, wo und wie er lebt, wohnt und arbeitet.

"Ambulant vor stationär" ist ein wichtiger Schritt auf diesen Weg. Ich unterstütze eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die sich diesen Grundsatz zu eigen macht und so den Druck auf die Träger stationärer Einrichtungen erhöht, ambulanten Wohnformen den Vorrang einzuräumen.

Ich weiß aber auch, dass es damit nicht getan ist. Menschen mit Behinderung stellen sich überall Hindernisse in den Weg. Sei es der fehlende Aufzug oder Aufgang, die Diskriminierung bei der Arbeitssuche oder der Ausschluss aus Kindergärten und Schulen. Barrierefreiheit muss sich nicht nur im Internet, sondern gerade auf den Straßen und in den Häusern durchsetzen, die Gleichstellung im Arbeitsleben darf kein Papiertiger bleiben. Wo Gesetze dem Abbau von Hindernissen im Weg stehen, müssen diese Gesetze angepasst werden.

Zum Schluss noch ein Wort speziell zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung: Es ist für mich völlig unverständlich, dass sich die Länder in Deutschland noch immer weigern, Integrationskindergärten oder -schulen zu fördern statt Einrichtungen nur für Menschen mit Behinderung. Für mich beginnen der Abbau von Diskriminierungen, der Aufbau von gegenseitiger Achtung und der Grundstein für gleiche Chancen im Kindesalter. Das ist nicht nur wesentlich für die Kinder mit Behinderung, sondern auch für das soziale Lernen von Kindern ohne Beeinträchtigung und das spätere Miteinander beider Gruppen. Hierfür trete ich nicht nur als Abgeordneter im Deutschen Bundestag, sondern auch in meinem Land Bremen ein.

Volker Kröning

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Foto: Dr. Martina KrogmannDr. Martina Krogmann - CDU

Integration und Selbstbestimmung anstatt Ausgrenzung

Der Ausbau ambulanter Hilfen für ältere und behinderte Menschen ist dringend geboten. Selbstbestimmung hat Priorität! Über die gesetzliche Verankerung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfe hinaus müssen Änderungen im Bewusstsein der Gesellschaft herbeigeführt werden. Rücksichtnahme und Verständnis sind Schlüsselbegriffe für den nachvollziehbaren Wunsch älterer oder behinderter Menschen nach selbstbestimmter Lebensführung, nach möglichst hoher Lebensqualität und nach dem Verbleib im gewohnten Umfeld. Wir können es uns nicht leisten, auf die Fähigkeiten und auf die Erfahrung dieser Menschen zu verzichten. In generationenübergreifenden Konzepten liegt m.E. die Zukunft. Warum nicht Wohnprojekte schaffen, in denen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen, behinderte Menschen, Kinder) betreut werden? Nicht zuletzt ermöglichen ambulante Angebote auch eine bessere Integration durch informelle Betreuungs-Netzwerke sowie die Stabilisierung der Gesamtkosten.

Was wir brauchen und dafür setze ich mich ein:

  • mutige politische Entscheidungen
  • bedarfsgerechte Angebote, innovative Konzepte
  • flächendeckende und bessere Vernetzung der verschiedenen professionellen Anbieter von ambulanten, bzw. sozialen Diensten, aber auch Koppelung mit ehrenamtlichen Netzwerken
  • Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren, Dokumentationen, etc.
  • Forschungsförderung im Gesundheitsbereich (Geriatrie, Biomedizin, ...)
  • flankierende Maßnahmen für Träger, die stationäre Angebote in ambulante Hilfen umwandeln möchten

Dr. Martina Krogmann

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Foto: Markus KurthMarkus Kurth - Bündnis 90/Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen wollen die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verwirklichen. Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen steht unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". Sondereinrichtungen und Heime müssen für alle Lebensbereiche die Ausnahme werden. Wir wollen Integration von Anfang an: Kindergärten und Schulen sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Wir sind gegen Sonderschulen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen zu allen Bildungseinrichtungen haben.

Bündnis 90/Die Grünen setzten auf den Ausbau neuer innovativer Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich stark bevorteilt wurde und Einführung des Persönlichen Budgets.

Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. Bündnis 90/Die Grünen werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant vor stationär".

Ergänzend haben Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen ein:

  • Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
  • Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär
  • Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer ambulanten Versorgung
  • Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote sinnvoll vernetzt und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
  • die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen) Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die meisten Kommunen sowie die unionsgeführten Bundesländer dagegen auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:

Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz" (Bundesratsinitiative Bayern/BaWü) hat weit reichende qualitative Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel" sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage der Kommunen abhängig gemacht werden.

Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus (weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge, persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten.

Dieser Gesetzentwurf wurde von uns im Bundestag abgelehnt.

Markus Kurth

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Foto: Undine KurthUndine Kurth - Bündnis 90/Die Grünen

Ich möchte mich zunächst recht herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich auch in Ihrer Kampagne und Abgeordnetenumfrage der Belange von Menschen mit Behinderungen mit so viel Engagement annehmen. Bevor ich auf Ihre konkreten Fragen eingehen werde, möchte ich jedoch die Gelegenheit nutzen als tourismus- und naturschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion noch kurz auf das barrierefreie Reisen einzugehen, als eine weitere, wie ich finde wichtige Form von gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Naturerleben oftmals versperrt. In einigen Staaten ist es längst selbstverständlich, Großschutzgebiete und andere Erholungsangebote in natürlicher Umgebung weitgehend für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. In Deutschland gibt es erste gute Beispiele und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit ihrem Bundestagsantrag "Reisen ohne Handicap - für ein barrierefreies Reisen und Naturerleben in unserem Land" die Voraussetzungen hierfür verbessert.

Studien belegen uns eine hohe Nachfrage nach barrierefreien Urlaubs- und Bildungsangeboten, der noch kein ausreichendes Angebot gegenübersteht. Es ist also auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbsfähigkeit Barrierefreiheit als Qualitätskriterium in Großschutzgebieten umzusetzen. Wichtig ist es zudem, den Service so auszugestalten, dass sich auch Gäste wohl fühlen, die auf Hilfestellungen bei Anreise, Aufenthalt und Erlebnismöglichkeiten angewiesen sind. Dienstleistungsdefizite bedeuten für behinderte Menschen besonders gravierende Stresssituationen.

Aber nicht nur unser Engagement im Bereich des Barrierefreien Tourismus, sondern unsere gesamte Politik für Menschen mit Behinderungen steht unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verwirklichen. Sondereinrichtungen und Heime müssen für alle Lebensbereiche die Ausnahme werden. Wir wollen Integration von Anfang an: Kindergärten und Schulen sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Wir sind gegen Sonderschulen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen zu allen Bildungseinrichtungen haben.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten auf den Ausbau neuer innovativer Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich stark bevorteilt wurde und Einführung des Persönlichen Budgets). Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant vor stationär".

Ergänzend haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.

Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen ein:

  • Ausbau des ambulant betreuten Wohnens,
  • Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär,
  • Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer ambulanten Versorgung,
  • Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote sinnvoll vernetzen und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen,
  • die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen) Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die meisten Kommunen sowie die unionsgeführten Bundesländer dagegen auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:

Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz" (Bundesratsinitiative Bayern/BaWÜ) hat weit reichende qualitative Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel" sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage der Kommunen abhängig gemacht werden.

Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus (weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge, persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten. Dieser Gesetzentwurf wurde von uns im Bundestag abgelehnt.

Ich bin sehr froh über die von Ihnen angeregten Diskussionen, die den notwendigen Bewusstseinswandel für eine neue Form des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft einen großen Schritt weiterbringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden Sie dabei stets unterstützen. Für Ihre Kampagne wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Undine Kurth

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Foto: Christian LangeChristian Lange - SPD

Ich unterstütze die mit der Aktion Mensch geförderte und von ForseA e.V. koordinierte Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reist die Mauern nieder".

Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. Gemeinsam mit behinderten Menschen und ihren Verbänden müssen wir einen Paradigmenwechsel einleiten, um die umfassende Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Vor allem im Hinblick auf die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen geht es darum, die betriebliche Prävention zu stärken, die Integrationsdienste weiter zu entwickeln sowie die Beratungsmöglichkeiten für Arbeitgeber zu verbessern.

Christian Lange

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Foto: Sibylle LaurischkSibylle Laurischk - FDP

Die beiden Fragen die ForseA den Bundestagsabgeordenten stellt, beantworte
ich wie folgt:

1. Ich halte es für sehr wichtig, dass behinderte und ältere Menschen in der Gemeinde an Stelle von Sondereinrichtungen leben können, soweit dies irgend
möglich ist. Aus der familiären Erfahrung weiß ich, wie wichtig es für behinderte und alte Menschen ist, nicht ausgegrenzt zu sein und in seiner familiären Umgebung einen menschenwürdigen Alltag zu erleben. Als Stadträtin habe ich mich dafür eingesetzt, dass auch neue Modelle des Wohnens im Alter stadtplanerisch unterstützt werden, beispielsweise auch die Gründung von Alten-Wohngemeinschaften. In meiner Arbeit im Wahlkreis unterstütze ich die Pflegemutter eines behinderten Kindes, die dafür Sorge trägt, dass dieses Kind nicht in einem Heim leben muss. Allerdings sehe ich, dass die bürokratischen Hindernisse für diese Zielsetzung erheblich sind. Mir scheint es auch sehr wichtig zu sein, dass die ausführenden Mitarbeiter von Behörden und sonstigen Institutionen soziale Aspekte im Auge behalten dürfen und nicht nur fiskalisch denken müssen. Der dafür notwendige finanzielle Rahmen wird leider immer enger.

2. Als Liberale weiß ich, dass ein selbstbestimmtes Leben, im Rahmen von ambulanter Hilfestellung für den Betroffenen aktivierender, für die Kostenträger letztendlich kostengünstiger ist. Schon deshalb erscheint mir die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und die vorrangige Unterstützung ambulanter Einrichtungen im Vorrang zur stationären Unterbringung von Behinderten erstrebenswert zu sein. Als Betreuerin einer psychisch kranken Frau habe ich mich dafür eingesetzt, dass sie in einer Familiensituation leben kann, die von einem Förderverein gestaltet wird und damit die stationäre Unterbringung vermieden werden konnte. Die Frau lebt zwar nicht in der eigenen Familie, kann aber in dieser Lebenssituation mit ihrer psychischen Erkrankung besser zurecht kommen als ihr das alleine möglich war und hat dennoch einen eigenen Gestaltungsrahmen, der in einer stationären Einrichtung sicherlich sehr viel geringer wäre. Letztendlich ist auch hier wieder das konkrete Ergebnis eine sehr viel kostengünstigere Unterbringung als in einem Heim.

Im Rahmen eines Besuchs bei der Liebenau-Stiftung in Ravensburg konnte ich mich davon überzeugen, dass dort mitten in der Stadt in beispielhafter Weise das Zusammenleben von jungen und alten Menschen, Alleinerziehenden und behinderten Menschen ermöglicht wird. Zentraler Denkansatz in dieser Lebensgestaltung ist es, die eigenen Anteile aller Bewohner im gemeinsamen Wohnen und Leben zu aktivieren. Jeder Bewohner dieser Wohnanlagen kann zum Gemeinschaftsleben beitragen, dies wird von den Bewohnern nach Möglichkeit auch erwartet. Dadurch gestaltet sich ein miteinander auch für alte und behinderte Menschen, das die Lebensqualität unerwartet erhöht eine große Zufriedenheit der Menschen bewirkt. Auch hier ist festzustellen, dass der Kostenrahmen verkraftbar bleibt, der Mensch in seiner eigenen Gestaltungsfähigkeit nicht beschnitten wird.

Als Berichterstatterin der FDP-Fraktion im Rechtsausschuss bei der Reform des Betreuungsrechts war mir besonders wichtig, auch Menschen, die aufgrund von Behinderung unter Betreuung gestellt werden, ihre Selbstverantwortung weitestgehend zu erhalten. Der selbstbewußte Mensch ist für uns Liberale Herausforderung und Zielsetzung.

Sibylle Laurischk

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Foto: Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger - FDP

Für Liberale ist es das Ziel, für die Bürger ein größtmögliches Maß an Freiheit und Eigenverantwortung zu schaffen. Diese Prinzipien sind auch Richtschnur einer liberalen Politik für ältere Bürger und Menschen mit Behinderungen. Auch diese Menschen haben selbstverständlich das Recht auf ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben. Sie müssen mit klaren Rechten und fairen Chancen ausgestattet werden. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft.

Ältere Menschen wollen etwas leisten. Sie sind heute Dank des medizinischen Fortschritts vitaler und mental beweglicher denn je. Wichtig ist, die Erfahrung und die Potentiale älterer Menschen zu nutzen und gleichzeitig neuen Hürden, die Senioren einschränken, zu verhindern. Eine liberale Politik will dem Auseinanderfallen der Gesellschaft in Jung und Alt entgegenwirken und die Chancen älterer Bürger verbessern, sich in der Bürgergesellschaft mehr zu beteiligen und sich aktiv in Entscheidungsprozesse einzumischen. Kein älterer Mensch will in ein Alters- oder Pflegeheim gehen. Es werden deshalb dringend flexiblere Regelungen gebraucht, damit private Wohngemeinschaften älterer Menschen und verschiedenste Modelle des betreuten Wohnens nicht von der Bürokratie und den Vorgaben der Kassen pedantisch verhindert werden.

In der Behindertenpolitik sollten die behinderten Menschen selbst stärker gefördert werden. Der Trend zu immer mehr stationärer Pflege und zu "Verwahrungsanstalten" muss gestoppt werden und der Grundsatz "ambulant vor stationär" wieder mehr Gewicht bekommen. Integration von behinderten Kindern sollte schon in Kindergärten und Schulen beginnen, der Umgang mit ihnen selbstverständlich sein. Dies würde die Selbständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe der behinderten Menschen fördern. Menschen mit Behinderungen brauchen Anerkennung für die Leistungen, die sie erbringen.

Gesamtgesellschaftlich muss die Integration von älteren und behinderten Menschen durch mehr Informationen, Beratung und mit der Verbesserung der Strukturen gefördert werden. Dies soll Maxime liberaler Senioren- und Behindertenpolitik sein.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerin a.D.

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Foto: Dr. Gesine LötzschDr. Gesine Lötzsch - PDS

Es ist eine Erfahrung, die auch durch wissenschaftliche Untersuchungen untermauert wurde: Menschen, die in einer selbst gewählten Umgebung leben können, bleiben länger aktiv und können häufig mit geringerer Hilfe auskommen. Um den Grundsatz "ambulant vor stationär" mit Leben erfüllen zu können, müssen aus meiner Sicht vor allem die Abrechnungsvorschriften so gestaltet werden, dass die soziale Komponente und die Sorge für den Menschen, nicht die Abrechnung im Minutentakt die Unterstützung von älteren und behinderten Menschen bestimmt.

Aus diesem Grunde habe ich am 20. Juni vor der Presse auch ein Gemeindeschwestern-Programm vorgestellt, das diesen Überlegungen entspricht. Als ich in mehreren Städten Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns dieses Programm auf öffentlichen Plätzen vorstellte, bin ich auf viel Zustimmung gestoßen.

Dr. Gesine Lötzsch

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Foto: Dr. Reinhard LoskeDr. Reinhard Loske - Bündnis 90/Die Grünen

Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt in unserer Gesellschaft zu leben. Sie sollen nicht ausgegrenzt werden, sondern gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb müssen Sondereinrichtungen und Heime für alle Lebensbereiche die Ausnahme werden.

Wir setzen uns für eine Integration von Anfang an ein: Kindergärten und Schulen sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen zu allen Bildungseinrichtungen haben.

Wir setzten deshalb auf Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier haben wir mit der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich stark bevorteilt wurde und die Einführung des Persönlichen Budgets). Es bleibt unverzichtbar, bedarfsgerechte Hilfen zum selbstständigen Wohnen weiter auszubauen. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen.

Dr. Reinhard Loske

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Lothar Mark (SPD)Lothar Mark - SPD

Gern nutze ich die Gelegenheit, mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages zur Frage ambulanter Alternativen für ältere und behinderte Menschen und zu dem von Ihnen vertretenen Grundsatz "ambulant vor stationär" zu äußern. Da ich seit Dezember 2004 ehrenamtlicher Vorsitzender des AWO-Kreisverbands Mannheim bin und mir die Problematik vertraut ist, tue ich dies besonders gern.

Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft stellt Politik und soziale Verantwortungsträger vor neue Herausforderungen, die uns aber auch neue Sichtweisen eröffnen können. So wird in den letzten Jahren verstärkt über alternative Lebensformen für ältere und behinderte Menschen nachgedacht. Ich sehe mit Freude Wohngemeinschaften entstehen, in denen Junge den Älteren bei der Bewältigung des Alltags helfen und die Jungen aus dem reichen Erfahrungsschatz der Seniorinnen und Senioren schöpfen. Alte Menschen sind unabhängig von der eigenen Familie auch bei der Betreuung von Kleinkindern wieder gefragt. So profitieren beide Seiten davon: Kommunikation zwischen den Generationen findet wieder statt, alte Menschen fühlen sich noch oder wieder gebraucht.

Diese oder ähnliche Alternativmodelle müssen dem berechtigten Wunsch behinderter Menschen nach umfassender Teilhabe und Selbstbestimmung nachkommen. Mittel- und langfristig gesehen sind alternative Wohnformen volkswirtschaftlich sogar kostengünstiger als die stationäre Variante. Dort, wo diese Modelle nicht greifen, muss ein Netz von ehrenamtlichen Helfern und Betreuern aufgebaut werden, die die Angehörigen in schwierigen Alltagssituationen unterstützen, damit sie ihre Lebenssituation meistern können. Vor allem behinderte Kinder und Jugendliche sollten nicht in Heimen, sondern in einer Pflegefamilie leben und aufwachsen können. Bedauerlicherweise gibt es bei der Finanzierung solcher Pflegeverhältnisse immer wieder Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit von Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger und auch hinsichtlich des Umfangs der Leistungen. Auch hier gilt es, überflüssige bürokratische Hürden abzubauen. Dafür setze ich mich auf Bundesebene ein.

Die rot-grüne Bundesregierung hat in den letzten Jahren vieles erreicht, um behinderten und älteren Menschen das Leben zu erleichtern und diese so weit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. So z.B. durch die Förderung der Barrierefreiheit, ohne die ein Leben in den eigenen vier Wänden kaum vorstellbar wäre oder durch die Finanzierung von Betreuern bei Behördengängen. Einen großen Schritt voran stellt sicher auch die Einführung des Persönlichen Budgets für Behinderte dar.

Die Koalitionsarbeitsgruppe "Menschen mit Behinderungen" hat "Eckpunkte zur Weiterentwicklung des SGB IX" vorgelegt und der jüngst vom Bundestag verabschiedete Antrag der Koalitionsfraktionen "Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen - Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken" (Bundestagsdrucksache 15/5463) zeigt, dass wir am Ball bleiben. Ein wichtiges Ziel bleibt auch die Integration behinderter Menschen in den gesamten Arbeitsmarkt, auch hier ist z.B. mit der Verpflichtung zur Beschäftigung einer höheren Anzahl von Schwerbehinderten in den Betrieben ein wichtiger Schritt getan worden.

Auch bei der Pflegeversicherung muss das Prinzip "Reha vor stationär" gelten. So dürfen Leistungen zur Teilhabe nicht mit dem Hinweis auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt werden. Das bislang zu schematische Feststellungsverfahren sollte mittelfristig durch ein System der echten Bedarfsermittlung ersetzt werden, wie es z. B. beim Persönlichen Budget vorgesehen ist. Dieses gilt es weiter auszugestalten, um durch die Einbeziehung möglichst vieler Sachleistungen zu einer trägerübergreifenden und bedarfsgerechten Komplexleistung zu gelangen. In Konsequenz können behinderte und ältere Menschen sich dann die benötigten Leistungen eigenverantwortlich und entsprechend ihren Bedürfnissen und Prioritäten organisieren.

Als Sozialdemokrat streite ich für eine solidarische Gesellschaft, in der die Stärkeren die Schwächeren stützen und mit tragen. Hier gilt es vor allem, das Bewusstsein der Mehrheitsgesellschaft zu schärfen, dass ältere und behinderte Menschen nicht ausgegrenzt werden dürfen. Ein Negativbeispiel stellte in diesem Zusammenhang vor Jahren ein Urteil dar, das Urlaubern Recht gab, die sich durch eine Gruppe von behinderten Menschen im Speisesaal eines Hotels in ihrem Urlaubsvergnügen gestört fühlten und eine Entschädigung dafür erhielten. Insofern halte ich auch die Entscheidung des von CDU/CSU/FDP-Ländern dominierten Bundesrats vom 8. Juli, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (ADG) in den Vermittlungsausschuss zu überweisen und damit die Umsetzung in Frage zu stellen, für einen politischen Skandal. Gerade christliche Politiker sollten nicht dazu beitragen, dass die offene Diskriminierung behinderter Menschen in vielen Bereichen des Zivilrechts, wie z.B. im Versicherungsbereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe, gnadenlos weiter betrieben werden kann.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass behinderte Menschen, sofern sie es wünschen - in der Mitte der Gesellschaft leben und nicht in Heime abgeschoben werden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an der Betreuung und Bildung in Kindergarten und Schule stellt für mich die wichtigste Voraussetzung für eine lebenslange Teilhabe dar. Sie führt aber auch dazu, dass nicht behinderte Kinder es als normal ansehen, gemeinsam mit behinderten Kindern aufzuwachsen und diese als gleichwertig anerkennen. Leider verweigern vor allem die CDU-/CSU-geführten Länder mit Verweis auf die Kulturhoheit der Länder dem Bund hier noch die Mitbestimmung.

Ganz sicher wird es auch künftig für schwierige Pflegefälle Heime geben müssen, doch sollten wir alles dafür tun, damit ältere und behinderte Menschen, wenn sie dies wünschen, ambulant behandelt und bis zuletzt in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Hierfür sind alle medizinisch-technischen Voraussetzungen zu schaffen. Als Mannheimer Bundestagsabgeordneter werde ich mich dafür im Gespräch mit den Fachleuten meiner Fraktion und dem Behindertenbeauftragten, als auch in meiner Funktion als AWO-Vorsitzender - z.B. im Dialog mit dem Bundesvorsitzenden Wilhelm Schmidt -, der erst kürzlich Mannheim besuchte, einsetzen.

Lothar Mark

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Foto: Stephan MayerStephan Mayer - CSU

Zunächst einmal möchte ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Aktion "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder", die sich bereits bundesweit in vielfältigen Aktionen niedergeschlagen hat, beglückwünschen. Als Gründungsmitglied des Vereins "Gemeinsam Mensch e.V. in München", der in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft entstanden ist, kann ich das Ziel der Kampagne, den Auf- und Ausbau ambulanter Angebote, für Menschen mit Behinderungen sehr begrüßen. Über 95 Prozent aller Menschen wollen auf gar keinen Fall im Alter oder mit Behinderung in einem "Heim" leben. Als Begründung für diese Entscheidung wird meist die Aufgabe der Selbstbestimmung, Verlust von Lebensqualität, Vereinsamung, Aufgabe des sozialen Umfeldes etc. angeführt. In unserer Gesellschaft muss das Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass dies ein Thema ist, das jeden von uns früher oder später betrifft.

Es muss ein Bewusstsein dafür hervorgerufen werden, dass wir alle ein Recht darauf haben, ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen zu führen und die größtmögliche Unterstützung dafür zu erhalten, damit ein Leben in den eigenen vier Wänden und vor allem in einem vertrauten sozialen Umfeld gewährleistet ist. Dieser Wandlungsprozess von der stationären Betreuung hin zur wohnortnahen ambulanten Unterstützung von Älteren und von Menschen mit Behinderung ist meines Erachtens schon längst überfällig.

In diesem Sinne werde ich mich - insbesondere bei der jungen Generation - im Rahmen meiner Möglichkeiten und mit voller Tatkraft dafür einsetzen, dass jeder den Blick in die eigene Zukunft richten sollte und, dass das Bewusstsein für ein Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung geschärft wird. Mit den besten Wünschen für einen weiterhin so erfolgreichen Verlauf Ihrer Aktion verbleibe ich Ihr

Stephan Mayer

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Foto: Dr. Angela Merkel, Bundesvorsitzende der CDUDr. Angela Merkel, Bundesvorsitzende der CDU

Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" greift ein wichtiges Thema auf - die Notwendigkeit, dass mehr Menschen mit Einschränkungen ein Leben in der Gemeinde ermöglicht wird, wenn sie dies wünschen. Aufgabe der Politik ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, den CDU und CSU schon immer unterstützt haben. Deswegen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes eingebracht. Denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen.

Dass die Förderung ambulanter Angebote dringend nötig ist, wird durch verschiedene Tendenzen klar: Der demografische Wandel stellt Deutschland vor neue Herausforderungen. Ältere Menschen suchen neue Wohnformen, denn die jetzt heranwachsende Generation hat ihre eigenen Vorstellungen von Mobilität und Wohnen. Auch immer mehr behinderte Menschen möchten in einer eigenen Wohnung oder einer selbst gewählten Wohngemeinschaft leben, und sich von ihrem Elternhaus lösen.

Derzeit wird der überwiegende Teil der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt. Der konsequente Ausbau ambulanter Angebote hat das Potenzial, die Gesamtkosten der Eingliederungshilfe zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern. Aber es geht vor allem um die Frage nach der Lebensqualität der Menschen - wenn ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst in die Hand nehmen wollen, dann sollte ihnen dies auch ermöglicht werden. Das Wahlrecht der Betroffenen muss gesichert sein. Eine zwangsweise Ambulantisierung darf nicht stattfinden.

Wichtig ist für uns der Bürokratieabbau. Die Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen einschränkt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter arbeiten können. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen. Einen ersten Schritt haben wir mit unserem Antrag "Weniger Bürokratie in Heimen" gemacht. Weiterhin ist uns wichtig, dass die Menschen medizinisch und pflegerisch gut versorgt sind und gleichzeitig eine hohe Lebensqualität erfahren.

Von integriertem und generationenübergreifendem Zusammenleben profitieren letztlich alle: die Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil der Bevölkerung auszuschließen und auf deren Erfahrungen zu verzichten. Ambulante Wohnformen bieten behinderten und alten Menschen mehr Gestaltungsmöglichkeiten für ihr eignes Leben. Die Schaffung gemeinsamer Lebensräume, die alle gesellschaftlichen Bereiche wie Bildung, Arbeit und Kultur umfassen, steht für uns im Vordergrund. Dadurch können Vorurteile abgebaut und Integration realisiert werden.

Dr Angela Merkel

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Foto: Ulrike MertenUlrike Merten - SPD

Seien Sie versichert, dass ich mit Ihnen der Meinung bin, dass die von Ihnen verfolgte Linie genau richtig, aber nicht neu ist. An vielen Stellen ist die Enthospitalisierung bereits eingeleitet worden. Ich verweise insofern auf die diesbezüglichen Schritte der Bundesregierung und die hervorragende Arbeit des Behindertenbeauftragten, meinem Kollegen Karl-Hermann Haack, MdB, in diesem Bereich. Als Beispiel sei die Einführung des persönlichen Budgets als größere Möglichkeit eines selbst bestimmten Lebens genannt.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Ulrike Merten

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Foto: Friedrich MerzFriedrich Merz - CDU

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.06.05. Ich bitte Sie um Verständnis, dass Herr Merz kein Statement zu der von Ihnen gestellten Frage abgeben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Große-Wilde
Wiss. Mitarbeiterin

 

 

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Foto: Maria MichalkMaria Michalk - CDU

Ich befürworte die Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder". Ambulant vor stationär ist der Grundsatz, den die Union im Gesundheits-, Pflege- und Behindertenbereich zum Maßstab ihrer Politik gemacht hat. Dies haben wir nicht zuletzt in unserer Anfrage "Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen" vom März dieses Jahres (BT-Drs. 15/5183) deutlich gemacht.

Mir geht es darum, dass für Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsame Lebensräume geschaffen werden. Nur dies fördert die Integration und stärkt die Selbstbestimmtheit von Behinderten im täglichen Leben. Es schafft Barrieren ab und vermeidet die "Behinderung durch andere" im Alltag. Durch ambulante Maßnahmen, betreutes Wohnen und Assistenz kann ein eigenständigeres und auf individuelle Bedürfnisse abgestimmteres Leben ermöglicht werden, als dies in Großeinrichtungen erreichbar ist. Durch die Nähe zu Nichtbehinderten sind nicht nur bessere Voraussetzungen für das Verständnis der Belange Behinderter, sondern auch für ein ehrenamtliches Engagement der Nachbarn oder Kollegen gegeben. Insbesondere auch Kinder und Jugendliche können Behinderungen als etwas zum normalen Leben Gehörendes begreifen.

In der Vergangenheit floss ein Großteil der Zahlungen in den Bereichen der Hilfen in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen an Menschen in Einrichtungen. Auch dies zeigt, dass der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend nötig ist. Im Ergebnis gilt es, bedarfsgerechte Angebote für beide Bereiche zu schaffen und den Menschen damit eine echte Wahl zu ermöglichen. Denn eines ist auch klar. Wir wollen keinen gegen seinen Willen in ein Heim oder eine Wohnung "umsiedeln".

Bereitschaft zur Anpassung und Rücksichtnahme muss von beiden Seiten gegeben sein.

Maria Michalk

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Foto: Franz Müntefering, Bundesvorsitzender der SPDFranz Müntefering - Bundesvorsitzender der SPD

Ohne Zweifel ist die Frage, wie ältere und behinderte Menschen zukünftig leben, lernen und arbeiten können, von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion beschäftigen sich seit einiger Zeit mit den Folgen des demografischen Wandels. Wir reden jedoch nicht nur darüber, sondern wir handeln bereits. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karl Hermann Haack, MdB, hat einmal gesagt: "Der Marsch aus den Institutionen hat bereits begonnen."

An die bisherigen Erfolge unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderungen wollen wir anknüpfen. Ich möchte hier nur an das Sozialgesetzbuch IX, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, die Programmbereiche Städteumbau West und Ost des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie die Reform der Sozialhilfe erinnern.

Innerhalb des letzten Punktes haben wir die Möglichkeit des trägerübergreifenden persönlichen Budgets geschaffen. Zunächst in einer Erprobungsphase bis 2007 können Menschen mit Behinderung, die dies wollen, alle Leistungen trägerübergreifend eigenverantwortlich verwenden. Damit bestimmen sie eigenständig, welche Dienstleistungen sie in welcher Form und von welchem Anbieter in Anspruch nehmen wollen. Nach der Erprobungsphase und der anschließenden Auswertung werden wir uns für eine bundesweite Fortführung eines persönlichen Budgets einsetzen.

Wir haben das Prinzip "ambulant vor stationär" sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Sozialhilfe oder der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen vorangetrieben und werden es weiter vorantreiben. Jedoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass einige Menschen dadurch auch verunsichert sind. Ihnen scheint ihre bisherige Sicherheit bedroht. Wir werden diese Ängste weiterhin ernst nehmen und das Wunsch- und Wahlrecht sowohl für ambulante als auch für stationäre Hilfen aufrechterhalten.

Der von uns beschrittene Weg "ambulant vor stationär" erscheint mir richtig und wir werden ihn weiterhin mit Leben füllen. Über Ihre Unterstützung auf der weiteren Wegstrecke freue ich mich und wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit alles Gute.

Franz Müntefering

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Foto: Günther NoltingGünther Nolting - FDP

Für uns Liberale steht der Mensch im Mittelpunkt der Politik. Dabei ist es unerheblich, wie alt er ist oder ob er mit Behinderungen lebt oder nicht. Die FDP lebt die Auffassung, daß jeder Mensch mit seinen persönlichen Begabungen und Schwächen, seinen Einstellungen und seinen individuellen Lebensentwürfen zu akzeptieren ist. Niemand darf aufgrund einer menschlichen Eigenschaft diskrimiert werden, sei z.B. es eine religiöse Einstellung, eine Behinderung, die sexuelle Orientierung oder das Lebensalter. Jeder Mensch bereichert auf seine Weise unsere Gesellschaft. Die FDP verfolgt in allen Politikbereichen das Ziel, den Menschen die Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung zu gewährleisten.

Viele Menschen sind im Alter oder aufgrund einer Behinderung auf die Unterstützung anderer angewiesen. Liberale haben die Vision, dass diese Unterstützung vorrangig in selbst organisierten sozialen Netzen erfolgt. Menschen wollen in den eigenen vier Wänden leben und alt werden. Familie und Partnerschaft, Wohngemeinschaften mit älteren und jüngeren Freunden, ambulante Dienste – all das ist besser als die Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Dem Grundsatz "ambulant vor stationär" muß in der Behindertenpolitik stärker Rechnung getragen werden, denn er ermöglicht eine stärkere gesellschaftliche Integration behinderter Menschen als dies in Heimen der Fall ist. Dies fördert darüber hinaus den vorurteilsfreieren und selbstverständlicheren Umgang miteinander.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der ich mich inhaltlich voll anschließe.

Günther Nolting MdB
Sicherheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

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Foto: Günter NookeGünter Nooke - CDU

Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" habe ich bereits in der Vergangenheit befürwortet und werde dies auch in Zukunft tun. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem die CDU/CSU schon immer zugestimmt, und den sie gefördert hat. Auf meine Initiative hin hat unsere Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen.

Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nichtbehinderten als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennenlernen, können auch die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat versorgt werden können. Ein weiteres soziales Argument spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen, und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.

Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr 2003 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer sein als die stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote hat aber das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung anzubieten.

In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen, ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen gegeben sein muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf besteht dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele Menschen sein können.

Die Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen raubt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen.

Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Ich selbst kenne die Situation auch aus meinem nächsten Familienumfeld und versuche ihre Ziele umzusetzen.

Günter Nooke

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Foto: Petra PauPetra Pau - PDS

Frage 1: Treten Sie mit uns dafür ein, dass behinderte und ältere Menschen in der Gemeinde anstatt in Sondereinrichtungen leben, lernen und arbeiten können?

Antwort: Ja. Die PDS vertritt seit vielen Jahren den Standpunkt, dass für jeden Menschen selbstbestimmtes Leben möglich ist. Dazu sind - nicht zuletzt von der Politik - die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Heime und ähnliche Einrichtungen wurden im 19. Jahrhundert konzipiert. Damals waren sie ein Fortschritt im Verhältnis zu dem Zustand, behinderte, alte und/ oder anderweitig "schwache" Menschen einfach ihrem "Schicksal" zu überlassen. Im 20. Jahrhundert überholte sich diese Funktion zunehmend. Für das 21. Jahrhundert kann das keine zukunftsträchtige Option bleiben.

Niemand muss sich wegen seiner/ ihrer Behinderung schämen. Also muss auch die Gesellschaft "ihre Behinderten" nicht "verstecken". Weder in "goldenen Käfigen" (wunderbar "behindertengerechten" Einrichtungen am Rande der Zivilisation) noch in scheinintegrativen Einrichtungen, die zwar zum Beispiel inmitten eines Wohn- oder Gewerbegebiets angesiedelt sind, tatsächlich aber höchstens zu oberflächlichen Begegnungen, nicht aber zu echten Kontakten mit der nichtbehinderten Umgebung führen.

Deshalb - und weil in Sondereinrichtungen freiheitsbeschränkende Maßnahmen als unvermeidlich gelten - wollen wir das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen so organisieren, dass "gleiche Augenhöhe" zum Normalfall wird. Ohne strukturelle Gewalt durch Hausordnungen, strenge Essenzeiten oder Vorschriften, wer, wann, wie oft und wie lange eine Toilette aufsuchen, das Haus verlassen und/ oder Besuch empfangen darf. Das gegenseitige Kennen- und Verstehenlernen schließt Konflikte ebenso ein wie Freundschaft, Liebe, Streit, Versöhnung und alle anderen zwischenmenschlichen Beziehungen. Dazu ist es erforderlich, gleiche Wohn-, Lebens-, Arbeits-, Ausbildungs- und Freizeitbedingungen zu haben. So, wie es (nichtbehinderte) Frauen und Männer gibt, die zum Beispiel gern, freiwillig und selbstbestimmt am Rande (oder gar außerhalb) von Dörfern leben, so müssen auch behinderte Menschen, die dies wollen, inmitten der Stadt wohnen können. In der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft, mit ambulanter Betreuung oder mit persönlicher Assistenz. In der Familie oder als Single.

Frage 2: Was werden Sie tun, dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" weiter mit Leben gefüllt und Sondereinrichtungen, wie Behindertenheime, mittelfristig zugunsten ambulanter Angebote abgebaut werden?

Antwort: Als erstes müssen alle Finanzströme, die gegenwärtig Sondereinrichtungen noch bevorteilen, so umgelenkt werden, dass reale Wahlfreiheit entsteht. So wirken zum Beispiel die Unterschiede zwischen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zugunsten bevormundender Strukturen. Das muss also geändert werden.

Wir wollen die Eingliederungshilfe (SGB XII) von der entmündigenden Bedürftigkeitsprüfung befreien. Wenn das mit einer realen Kostenberechnung von Heim- und individueller Unterbringung verbunden wird, erhalten selbstbestimmte Wohnformen bessere Chancen. Es geht also u.a. darum, alle Zins-, Investitions-, Bewirtschaftungs- und auch Renditekosten, die in Heimen anfallen, sachgemäß in Rechnung zu stellen. Dann werden Kostenunterschiede eher zugunsten eigener Wohnformen zu Buche schlagen.

Der Hauptansatz der PDS ist jedoch der humanistische: Es geht darum, Menschenwürde zu praktizieren. Und darum, auch schwer behinderten Menschen überhaupt erst einmal die Möglichkeiten zu schaffen, sich zu trauen, außerhalb von Einrichtungen zu leben, zu versuchen, Menschenwürde und Wahlfreiheit (Selbstbestimmungsrecht) für sich in Anspruch zu nehmen.

Was die PDS dafür tut, ist u.a., dem Selbstvertretungsrecht reale Chancen zu geben. So werden die Erfahrungen behinderter Menschen authentisch ins öffentliche Bewusstsein getragen.

Die PDS mischt sich mit emanzipatorischen Konzepten und entsprechenden Gesetzesvorschlägen in die öffentliche Debatte ein. Da greifen wir - sehr bewusst - Vorschläge auf, die aus der Behindertenbewegung kommen. Ob es das Konzept eines gesetzlich garantierten Nachteilsausgleichs mit Assistenzsicherungscharakter oder der Vorschlag ist, die private Pflegeversicherung zu schließen, um zum Beispiel in der Pflege das Konzept einer Bürgerversicherung zu testen.

Ich persönlich setze mich dafür ein, dass zunächst einmal wenigstens keine neuen großen (Aus)- Sondereinrichtungen gebaut werden. Stattdessen können/ müssen die Ressourcen in ambulante Angebote - von denen es ein sehr breit gefächertes Spektrum geben muss - umgelenkt werden. Nur so können/ werden tragfähige (belastbare) Strukturen entstehen, in denen immer selbstbestimmteres Leben möglich wird.

Schließlich ist mir noch eine zusätzliche Bemerkung wichtig: Wir als PDS verstehen Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe, als Kombination von Diskriminierungsschutz und Nachteilsausgleichen, als Zusammenwirken von Selbstvertretung auf allen Ebenen und Selbsthilfearbeit in den Betroffenenorganisationen. Das besser zu ermöglichen, ist eine spezielle Form von Barrierenbeseitigung, die wir für einen Schlüssel zum Abbau von "Sonderlösungen" halten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau, MdB (PDS)

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Foto: Dr. Joachim PfeifferDr. Joachim Pfeiffer- CDU

Ich unterstütze die Kampagne "Marsch aus den Institutionen." Menschen mit Behinderung sollen soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen können. Durch den Grundsatz "ambulant vor stationär" wird dieser Forderung Nachdruck verliehen.

Ambulante Angebote wie das betreute Wohnen, Leben mit persönlicher Assistenz nach dem Arbeitgebermodell oder die ambulante psychiatrische Fachpflege halte ich für unverzichtbar. Aus Sicht der Union ist der konsequente Ausbau dieser Angebote dringend notwendig. Und zwar nicht nur, um eine möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen zu sichern sondern auch, um dem zu erwartenden Anstieg der Zahl der Menschen, die Hilfe brauchen, Rechnung zu tragen. An dieser Stelle möchte ich auf das Statement von meinem Kollegen Hubert Hüppe MdB aufmerksam machen, der als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen umfassend zu finanziellen und sozialen Aspekten der ambulanten Unterstützung Stellung nimmt.

Die Barrieren im sozialen Kontakt mit den behinderten Mitgliedern unserer Gesellschaft kann man nicht durch Gesetze allein bestimmen. Die Grundlage für eine berufliche und gesellschaftliche Integration muss bereits im Schul- und Bildungssystem geschaffen werden. Von einem gemeinsamen Unterricht und einer gemeinsamen Erziehung profitieren sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Kinder. Hier liegt die Chance für ein selbstverständliches Miteinander ohne Vorurteile.

Dr. Joachim Pfeiffer

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Foto: Gisela PiltzGisela Piltz - FDP

Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit gegen Diskriminierung und Intoleranz ein. Wir wollen Benachteiligungen beseitigen und die Rechte von Minderheiten stärken. Wir wollen die gleichen Rechte – und auch die gleichen Chancen – für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Diesem Ziel fühlt sich die FDP seit jeher in besonderer Weise verpflichtet. So setzt sich die FDP auch für die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung ein. Sie brauchen Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung. Im Übrigen möchte ich auf die Antwort meiner Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verweisen und schließe mich ihren Ausführungen inhaltlich voll an.

Gisela Piltz

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Foto: Ronald PofallaRonald Pofalla - CDU

Ich halte die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" für bedeutend, denn sie setzt sich für Menschen ein, die häufig nicht einen sehr stark ausgeprägten Lobbyismus für sich verbuchen können. Dieses Engagement erfüllt mich mit großer Freude. Für mich ist klar, dass mehr Menschen, die altersbedingt oder aufgrund von Behinderungen nur eingeschränkt selbständig sein können, ein Leben in der Gemeinschaft erhalten sollen.

Unser Soldiarsystem darf nicht von dem Grundsatz abdriften, dass wir für die einzustehen haben, die unverschuldet in Not geraten sind. In verschiedenen Anträgen und Anfragen hat die Unionsfraktion auf die Bedeutung gerade ambulanter Angebote hingewiesen. Die Antworten der rot/grünen Bundesregierung auf Fragen nach einer Stärkung des ambulanten Angebotes lassen aber bislang keine Hoffnung aufkommen. Hier wird die Union im Falle eines Wahlsiegs entscheidende Akzente setzen müssen. Denn ein konsequenter Ausbau ambulanter Hilfen ist dringend geboten, um eine möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen zu sichern und dem gerade aus demographischen Gründen zu erwartenden Anstieg der Zahl der Menschen, die Hilfen benötigen, zu begegnen.

Ronald Pofalla

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Foto: Daniela RaabDaniela Raab - CSU

Statt auf Ihre Frage mit einem Text oder Satz zu antworten, möchte ich Ihnen anbei einen kurzen Überblick zum Sachstand eines Projektes in meinem Landkreis Rosenheim geben. Als Schirmherrin des Petö-Kindergartens Sonnenschein habe ich mich für eine Übernahme dieser Betreuungsform für Behinderte in den Heilmittelkatalog eingesetzt. Dies hat leider noch nicht geklappt.

Aber dennoch haben wir einige Erfolge errungen, die - als PDF-Datei - in beiliegendem Artikel dargestellt werden. Ich hoffe, dass dies ebenfalls als Antwort gewertet und genutzt werden kann.

Daniela Raab

 

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Foto: Walter RiesterWalter Riester - SPD

Gerne reihe ich mich in Ihre Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" ein. Als Gewerkschafter, Bundesminister und Bundestagsabgeordneter war es immer mein erstes Anliegen für Menschen einzutreten, die in der Gesellschaft und am Markt die geringsten Chancen haben.

Von 1998 bis 2002 machte ich die schöne Erfahrung, welche Kraft in der gemeinsamen Politikdurchsetzung von Menschen mit Behinderung ausgehen kann. Drei wichtige Gesetzte wären ohne Beratung, ohne die aktive Teilhabe bis hin zur Formulierung von Gesetzen durch Menschen mit Behinderung kaum denkbar gewesen. Es gelang die Öffnung des Arbeitsmarktes zu verbessern (in der Zeit von 1999 bis 2002 wurde die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 24 Prozent gesenkt), die Rechte Behinderter in der Reha wurden gestärkt und ab dem 1. Mai 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen durchgesetzt.

Ein Paradigmenwechsel war eingeleitet in dem nicht Fürsorge, sondern Teilhabe, nicht Ausgrenzung, sondern Integration, nicht Fremdbestimmung, sondern Selbstbestimmung und letztlich auch ambulante vor stationärer Unterstützung Leitlinie sein muss. Viel ist noch zu tun und einiges scheint mir ins Stocken geraten zu sein. Insofern möchte ich mich gerne in Ihre Kampagne einreihen und mit Ihnen weiter dafür kämpfen, das Leben in seiner Vielfalt in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Walter Riester
Bundesminister a.D.

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Foto: Hannelore RoedelHannelore Roedel - CSU

der gesetzlich verankerte Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe ist ein Grundsatz, den alle Politiker von CDU und CSU von jeher befürwortet und gefördert haben. Die von unserer Bundestagsfraktion zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellte Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 15/5072) habe ich namentlich unterstützt.

Die Umsetzung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfe ist in der Praxis bisher nur bedingt erfolgt. Ambulante Hilfen sind jedoch im Gegensatz zu stationären Einrichtungen häufig besser geeignet, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und die Integration der Betroffenen zu erleichtern. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft sowie die volle und gleichberechtigte Integration in Gesellschaft und Beruf sind mir besondere Anliegen, für die ich mich bereits in der Vergangenheit stark gemacht habe und für die ich mich auch in Zukunft einsetzen werde.

Lassen Sie mich in diesen Zusammenhang auch auf die wegweisende Rolle der bayerischen Bezirke im Bereich ambulant betreuten Wohnens für psychisch Kranke hinweisen, mit dem teure Heimunterbringungen vermieden werden können. Die so genannte Enthospitalisierung psychisch Langzeiterkrankter in den Bezirkskrankenhäusern wurde mit dem Rahmenkonzept des Verbandes der bayerischen Bezirke 1993 in Angriff genommen. Die bayerischen Bezirke haben auf kreative und zukunftsgerichtete Weise die Chance genutzt, die Ihnen durch die seit 1.1.1999 übertragene Zuständigkeit für das betreute Wohnen seelisch Behinderter eröffnet wurde. Das betreute Wohnen wird ergänzt durch Arbeitsmöglichkeiten, nachdem sich Arbeit als wichtige tagesstrukturierende Funktion erwiesen hat. Als Vorreiter hat sich hierbei insbesondere der Bezirk Oberbayern erwiesen.

In meiner Zeit als Mitglied des Bezirkstags (1998-2003) habe ich mich intensiv mit dieser Thematik befasst und mich für betreute Wohnformen eingesetzt. Das Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen ist unbedingt zu gewährleisten. Daher vertrete ich die Auffassung, dass den Betroffenen selbst das Wahlrecht eingeräumt werden muss, ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder ambulante Hilfen für sich in Anspruch nehmen möchten. Oberstes Ziel hierbei ist immer die Hilfe zur Selbsthilfe. Es gibt jedoch auch Menschen, die aufgrund der Schwere der Behinderung nicht in der Lage sind, eine eigene Wahlentscheidung zu treffen oder die auf eine intensivere Unterstützung in pflegerischen oder betreuenden Einrichtungen dringend angewiesen sind. Daher trete ich auch für den Erhalt der stationären Hilfe ein. Hier haben sich in Oberbayern Einrichtungen wie das Franziskuswerk Schönbrunn oder die Herzogsägmühle Diakonie bewährt, die durch die verschiedensten Wohn- und Arbeitsformen, die sich an den physischen und psychischen Möglichkeiten der Betroffenen orientieren, eine optimale Hilfe für Behinderte und deren Familien darstellen. Diese Einrichtungen sind allseits anerkannt und nachgefragt.

Hannelore Roedel

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Foto: Claudia Roth, Bundesvorsitzende Bündnis90/Die GrünenClaudia Roth - Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Bundnis90/Die Grünen stehen für eine pluralistische Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Jeder und Jede soll weitmöglichst selbstbestimmt Leben können. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen. Wir Grünen haben dafür gekämpft, dass auch behinderte Menschen im Antidiskriminierungsgesetz einen gleichwertigen Diskriminierungsschutz erhalten. CDU/CSU und FDP machen sich dafür stark, dass Behinderte, Alte und andere Gruppen aus diesem Gesetz herausfallen.

Trotzdem werden wir uns auch weiterhin für die Rechte von benachteiligten Menschen einsetzen. Dabei ist es auch ein Ziel, dass Sondereinrichtungen auf Dauer zur absoluten Ausnahme im Alltag von behinderten Menschen werden. Dabei spielt die Differenzierung der Wohnformen und die Ermöglichung eines fließenden Übergangs von stationärem zu ambulantem Wohnen eine große Rolle. Außerdem müssten alle Hilfsangebote vernetzt werden, damit eine optimale individuelle Hilfeleistung möglich wird.

Natürlich müssen die ambulanten Wohnformen noch weiter ausgebaut und gefördert werden, um ein Optimum zu erreichen. Die Möglichkeit selbstbestimmten Lebens wird etwa durch das Instrument des persönlichen Budgets unterstützt. Hiermit kann unter anderem der Assistenzbedarf selbst festgelegt werden.

Wir Grünen setzen auf die Veränderung und Verbesserung der Versorgungsstruktur - und nicht wie die Union auf Sparmaßnahmen im Sozialbereich. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg zielen mit der Bundesratsinitiative des "Kommunalen Entlastungsgesetzes" darauf, die Leistungen von der finanziellen Lage der Kommunen abhängig zu machen. Ergebnis wären bundesweit unterschiedliche Leistungsstandards mit sehr unterschiedlichen Versorgungsqualitäten. Dies kann und darf nicht Ziel einer verantwortlichen Sozialpolitik sein.

Claudia Roth

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Foto: Krista SagerKrista Sager - Bündnis 90/Die Grünen

Ich unterstütze das Anliegen Ihrer Kampagne, behinderten und älteren Menschen durch ambulante Wohnformen eine weitgehend selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen. Bündnis 90/ Die Grünen haben in dieser Legislaturperiode aktiv für das Prinzip "ambulant vor stationär" gestritten. Dabei geht es nicht um billiger, sondern besser. Es geht um das Recht Behinderter auf ein selbstbestimmtes Leben. Wir brauchen differenziertere Wohnformen und individuellere Hilfeleistungen, die den Wünschen und Bedarf behinderter Menschen entsprechen und nicht umgekehrt. Hier haben wir eindeutig strukturelle Defizite, die behoben werden müssen. Wir brauchen Strukturmaßnahmen und keine Streichlisten, wie es die CDU/ CSU im Kommunalen Entlastungsgesetz geplant hat. Ausführliche Vorschläge unserer Fraktion können in der Antwort der Bundestagsfraktion eingesehen werden.

Krista Sager

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Foto: Dr. Wolfgang SchäubleDr. Wolfgang Schäuble - CDU

Vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben an Dr. Schäuble, in dem Sie ihn bitten, einige Fragen Ihrer Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" zu beantworten.

Leider ist es Dr. Schäuble nicht möglich, Ihrem Wunsch nachzukommen, da es in der Vorwahlkampfzeit zu viele Anfragen gibt. Darüber hinaus befasst sich Dr. Schäuble als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender für Außen-, Europa- und Verteidigungspolitk überwiegend mit diesen Themengebieten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen eine Absage erteilen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Bergkemper
Büro Dr. Wolfgang Schäuble, MdB
Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages

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Foto: Ottmar SchreinerOttmar Schreiner - SPD

Ich unterstütze die Förderung von ambulanten Lebensformen. Alte und behinderte Menschen als wichtigen Teil unserer Gesellschaft zu begreifen und ihnen die Möglichkeit zu geben, so zu leben und zu wohnen wie sie es wünschen, selbstbestimmt und möglichst eigenverantwortlich, muss unser Ziel sein. Ambulante, betreute Wohnformen sind hierbei eine wichtige Alternative zu den stationären Einrichtungen.

Das Antidiskriminierungsgesetz und die Reform des Sozialgesetzbuches IX sind Schritte in die richtige Richtung. Doch Diskriminierung und Ausgrenzung weiter abzubauen und auch die Integration behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt voranzubringen, sind weiterhin wichtige Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Initiativen wie Ihre, sind unerlässlich für diesen Weg und ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Durchsetzungsvermögen.

Ottmar Schreiner

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Foto: Angelica Schwall-DürenDr. Angelica Schwall-Düren - SPD

Die SPD hat mit dem SGB IX die Voraussetzungen für ein möglichst selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben behinderter Menschen geschaffen. Dadurch haben wir einen Paradigmenwechsel eingeleitet, der die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft fördert. Diese Politik habe ich aus Überzeugung unterstützt, und ich werde mich auch zukünftig für das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung einsetzen. Soweit die Möglichkeit besteht, dass behinderte Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen leben und arbeiten können, sollte ihnen dies auch ermöglicht werden. Die Voraussetzungen dafür sind vorhanden.

Mit dem persönlichen Budget können behinderte Menschen, die Sozialhilfe empfangen, nun selbst entscheiden, welche Dienstleistungen welches Anbieters sie in Anspruch nehmen. Daneben haben wir die Bedingungen der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen verbessert. Von den Oppositionsparteien geforderte Ausnahmen von der Beschäftigungspflichtquote haben wir nicht zugelassen.

In den Kreisen Coesfeld und Steinfurt möchte ich die Verbände und Einrichtungen, welche den behinderten Menschen ein eigenständiges Leben ermöglichen, unterstützen. Ich werde mich auch weiterhin für eine Verbesserung der Förder- und Integrationsmöglichkeiten einsetzen, da sowohl die Betroffenen als auch viele Träger und Verbände den Kurs der rot-grünen Koalition begrüßen. Das hat auch der im Mai erschienene Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe gezeigt.

Dr. Angelica Schwall-Düren

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Uwe Schummer - CDU

Foto: Uwe Schummer Menschen sollten, solange es geht, in ihrer vertrauten Umgebung leben. Deshalb bin ich für eine Wohnkultur, die verschiedenen Generationen das Miteinander erleichtert. Die nach dem SGB IX ermöglichten Versuche mit persönlichen Budgets sollten Behinderten und pflegebedürftigen Menschen möglichst weitreichende finanzielle Autonomie ermöglichen. Es muss überprüft werden ob die Versuche, die vorgenommen wurden, modellhaft ausgebaut werden können. Auch eine persönliche Assistenz würde das Leben in der eigenen Wohnung erleichtern. Generell ist der Privathaushalt als Arbeitgeber endlich anzuerkennen und massiv aufzuwerten.

Uwe Schummer

 

 

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Petra Selg - Bündnis 90/Die Grünen

Foto: Petra Selg Die Integration in die Gesellschaft ist für uns Grüne der Schlüssel, um Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung zu sichern, sei es in Kindergärten und Schulen oder am Arbeitsplatz. Je mehr Möglichkeiten wir für Integration schaffen, desto verzichtbarer werden Sondereinrichtungen und Heime für Menschen mit Behinderungen.

Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ausbau ambulanter neuer Wohnformen. Die ambulante vor einer stationären Unterbringung ist der beste Weg, um Menschen zu einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben in einem vertrauten Umfeld zu befähigen.

In diesem Zusammenhang muss auch das von uns eingeführte Persönliche Budget gesehen werden, mit dem Menschen mit Behinderungen ihren Hilfebedarf selbst bestimmen und organisieren können. Auch bei der dringend notwendigen Reform der Pflegeversicherung müssen wir schnell Leistungsverbesserungen für Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen schaffen. Bisher berücksichtigt der Pflegebegriff im SGB XI primär den Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität etc. Der besondere Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf, etwa von Menschen mit Demenz, geistigen oder psychischen Behinderungen, wird nicht ausreichend berücksichtigt. So erhalten diese Menschen keine oder geringere Leistungen, als es für ihre Situation angemessen wäre. Ein erster Schritt zur Leistungsverbesserung für diese Personengruppe kann der "30-Minuten-Zuschlag" bei der Einstufung zur Pflegeversicherung sein, so dass tausende von Betroffenen erstmals in den Genuss von Versicherungsleistungen kämen. Mittelfristig streben wir eine - systematisch zu bevorzugende - Überarbeitung des Pflegebegriffs an, etwa über ein angepasstes Begutachtungsverfahren, das den realen Pflegebedarf abseits von Zeitvorgaben abbildet.

Petra Selg

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Bernd Siebert - CDU

Foto: Bernd Siebert Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" habe ich bereits in der Vergangenheit befürwortet und werde dies auch in Zukunft tun. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem die CDU/CSU schon immer zugestimmt und den sie gefördert hat. Auf meine Initiative hin hat unsere Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen. Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nichtbehinderten als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennenlernen, können auch die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden.

Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat versorgt werden können.

Ein weiteres soziales Argument spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen, und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern. Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr 2003 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer sein als die stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote hat aber das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung anzubieten.

In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen, ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen gegeben sein muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf besteht dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele Menschen sein können. Die

Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen raubt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen. Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Zeilen meine Position bzw. die der CDU/CSUBundestagsfraktion näher gebracht zu haben.

Bernd Siebert

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Foto: Hermann Otto SolmsHermann Otto Solms - FDP

Die FDP steht für Freiheit und Eigenverantwortung eines jeden Menschen in all seinen Lebensbereichen - ganz gleich, ob er alt oder jung, behindert oder nicht behindert ist. Dieses Prinzip der Verantwortung des Einzelnen für sein Leben und für die Gemeinschaft ist die Richtschnur einer liberalen Politik für Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Menschen.

Es gibt keinen Grund, ältere Menschen in Altersheimen unterzubringen, wenn sie in Wohngemeinschaften oder flexiblen Wohnformen wohl fühlen und eigenständig leben können. Auch deshalb nimmt die Zahl der flexiblen Wohnformen für ältere Menschen immer weiter zu. Die Konzepte werden weiter entwickelt und verfeinert. Wenn die Lebenserwartung der Menschen immer weiter steigt und die Gesellschaft insgesamt älter wird, werden die Erfahrungen, das Wissen und die Leistungsfähigkeit der Älteren für uns immer unverzichtbarer. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft!

Menschen mit Behinderungen brauchen Voraussetzungen für ein freies und selbst bestimmtes Leben ohne Diskriminierung in der Mitte der Gesellschaft. Im Mittelpunkt einer liberalen Behindertenpolitik steht dabei immer der Mensch. Politik darf nicht nur für behinderte Menschen gemacht werden, sie muss mit behinderten Menschen gemacht und wesentlich durch sie gestaltet werden. Menschen mit Behinderungen müssen mit klaren Rechten und fairen Chancen ausgestattet werde. Gerade behinderte Menschen und deren Angehörige wollen mehr Gestaltungsspielraum für ihr Leben. In jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation müssen sie die Chance bekommen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und können. Dies gilt für alle Formen von Behinderungen. Einzelne Gruppen von behinderten Menschen, die keine Lobby haben oder sich nicht so gut artikulieren können, dürfen nicht benachteiligt werden.

Für behinderte Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, sollten spezielle integrative
Konzepte entwickelt werden, denn die herkömmlich Alten- und Pflegeheime sind auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderung in der Regel nicht eingerichtet. Meiner Ansicht nach muss auch hier der Grundsatz "ambulant vor stationär" gelten.

Hermann Otto Solms
Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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Foto: Ursula SowaUrsula Sowa - Bündnis 90/Die Grünen

Obwohl das Büro von Markus Kurth als behindertenpolitischer Sprecher Ihnen bereits eine "Gesamtantwort" für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen übermittelt hat, möchte ich dennoch auch persönlich noch mal unterstreichen, dass ich für die Selbstbestimmung und Integration von behinderten und älteren Menschen eintrete und Sondereinrichtungen wie Heime ablehnte.

Konzepte wie das betreute Wohnen oder das Persönliche Budget, mit dem Menschen selbst bestimmen können, wo und in welcher Form sie Unterstützung benötigen, müssen weiterverfolgt und ausgebaut werden. Behinderte und ältere Menschen müssen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben haben.

Ursula Sowa

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Foto: Joachim StünkerJoachim Stünker - SPD

Ohne Zweifel ist die Frage, wie ältere und behinderte Menschen zukünftig leben, lernen und arbeiten können, von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion beschäftigen sich seit einiger Zeit mit den Folgen des demografischen Wandels. Wir reden jedoch nicht nur darüber, sondern wir handeln bereits. An die bisherigen Erfolge unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderungen wollen wir anknüpfen. Ich möchte hier nur an das Sozialgesetzbuch IX, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, die Programmbereiche Städteumbau West und Ost des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie die Reform der Sozialhilfe erinnern. Innerhalb des letzten Punktes haben wir die Möglichkeit des trägerübergreifenden persönlichen Budgets geschaffen. Zunächst in einer Erprobungsphase bis 2007 können Menschen mit Behinderung, die dies wollen, alle Leistungen trägerübergreifend eigenverantwortlich verwenden. Damit bestimmen sie eigenständig, welche Dienstleistungen sie in welcher Form und von welchem Anbieter in Anspruch nehmen wollen. Nach der Erprobungsphase und der anschließenden Auswertung werden wir uns für eine bundesweite Fortführung eines persönlichen Budgets einsetzen.

Wir haben das Prinzip "ambulant vor stationär" sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Sozialhilfe oder der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen vorangetrieben und werden es weiter vorantreiben. Jedoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass einige Menschen dadurch auch verunsichert sind. Ihnen scheint ihre bisherige Sicherheit bedroht. Wir werden diese Ängste weiterhin ernst nehmen und das Wunsch- und Wahlrecht sowohl für ambulante als auch für stationäre Hilfe aufrechterhalten. Der von uns beschrittene Weg "ambulant vor stationär" erscheint mir richtig und wir werden ihn weiterhin mit Leben füllen. Über Ihre Unterstützung auf der weiteren Wegstrecke freue ich mich und wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit alles Gute.

Joachim Stünker

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Foto: Antje TillmannAntje Tillmann - CDU

Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Initiative zum Abbau der Heimunterbringung von Behinderten zugunsten einer gemeindenahen ambulanten Betreuung. Aus Respekt vor der Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten über eine mögliche Auflösung des 15. Deutschen Bundestages hat meine Fraktion
beschlossen, derzeit noch keine Wahlprüfsteine zu beantworten. Gerne werde ich aber sofort nach dieser Entscheidung wieder auf Sie zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

 

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Foto: Dr. Antje Vollmer, Vizepräsidentin des 15. Deutschen BundestagesDr. Antje Vollmer - Bündnis 90/Die Grünen, Vizepräsidentin des 15. Deutschen Bundestages

im Namen von Frau Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer, MdB danke ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 27.6.2005. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Frau Dr. Vollmer kein Statement abgeben wird, außerdem wird sie für den nächsten Deutschen Bundestag nicht mehr kandidieren.

i. A. Antje Herold

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Foto: Dr. Rainer WendDr. Rainer Wend - SPD

Meine Heimatstadt ist Bielefeld, wo ich über lange Jahre Bürgermeister war und die ich seit 1998 als Abgeordneter im Bundestag repräsentiere. Hier machen wir im Stadtteil Bethel, der die Bodelschwinghschen Anstalten beheimatet, seit Jahrzehnten die Erfahrung, wie wichtig die Integration behinderter Menschen in unser Alltagsleben ist. Aus diesem Grund unterstütze ich Ihr Anliegen, behinderte und ältere Menschen so weitgehend wie möglich in ambulanten anstelle von stationären Einrichtungen unterzubringen, mit Nachdruck. Jeder Mensch sollte eigenständig darüber entscheiden können, wie und vor allem wo er leben will.

Die rot-grüne Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrere Erfolge bei der Integration von behinderten Menschen verzeichnen können. Die Bemühungen auf diesem Gebiet wird die SPD auch in den kommenden Jahren fortsetzen.

Dr. Rainer Wend

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Foto: Hildegard WesterHildegard Wester - SPD

Ich unterstütze den "Marsch aus den Institutionen" und bin sehr dafür, dass ambulante Alternativen für ein Leben behinderter Menschen in der Gemeinde aufgebaut werden, wo behinderte Menschen lernen und arbeiten können.

Vorbildlich finde ich in meiner Stadt Mönchengladbach die Evangelische Stiftung Hephata, die mit individuellen Assistenzangeboten zum Wohnen und Arbeiten, sowie mit Beratungs- und Bildungsangeboten Menschen auf deren Weg zu Selbstbestimmung und Integration unterstützt. Die Evangelische Stiftung Hephata, gegründet 1859, mit Stammsitz in Mönchengladbach, engagiert sich an der Seite von mehr als 2.000 Menschen mit Behinderungen an 13 Orten in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung dieser und anderer Angebote werde ich mich weiterhin einsetzen.

Die rot-grüne Koalition hat bereits seit 1998 viel für einen Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen getan. Ziel unserer Politik ist es, die umfassende Teilhabe von behindderten Menschen an dem Leben in der Gesellschaft, die Ermöglichung ihrer weitgehenden Selbstbestimmung und die konsequente Beseitigung von Diskriminierungen und Barrieren zu verwirklichen. Daran arbeiten wir zusammen mit Ihenn und anderen Behindertenorganisationen.

Wesentliche Neuerungen haben wir mit dem 2001 in Kraft getretene SGB IX auf den Weg gebracht. Die Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte, das Recht auf Arbeitsassistenz, die Ermöglichung des Persönlichen Budgets, das mit dem SGB XII ausgebaut wurde, sind nur einige davon.

Ein wichtiger Meilenstein zur konsequenten Beseitigung von Diskriminierungen und Barrieren war das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2002. Damit wurde unter anderem die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) neu gefasst und den Eisenbahnen die Aufgabe übertragen, Programme mit dem Ziel zu erstellen, Bahnanlagen und Fahrzeuge so zu gestalten, dass eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit für deren Nutzung sichergestellt wird.

Als dritte zivilrechtliche Säule hat die rot-grüne Koalition das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) im Juni diesen Jahres im Deutschen Bundestag beschlossen. Das ADG bietet die Grundlage, Auswüchse von Vertragsfreiheit wie die Verweigerung von Versicherungen für behinderte Menschen oder den Verweis aus Gaststätten oder Diskotheken ohne sachliche Gründe zukünftig zu unterbinden. Obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, haben die CDU/CSU/FDP geführten Länder am 8. Juli 2005 im Bundesrat entschieden, das ADG in den Vermittlungsausschuss zu überweisen und damit zu blockieren.

Gerade christlich denkende Politiker sollten sich doch eigentlich nicht der Einsicht verschließen, dass die offene Diskriminierung behinderter Menschen in vielen Bereichen des Zivilrechts, wie z.B. im Versicherungsbereich oder im Hotel- und Gaststättengewerbe einen gesellschaftspolitischen Skandal darstellt.

Die rot-grüne Koalition steht zu dem Gesetz und wird es im Interesse der acht Millionen behinderten Menschen und einer offenen, teilhabeorientierten Gesellschaft weiterverfolgen.

Der Marsch aus den Institutionen wird Zeit, Geduld und Ausdauer erfordern. Erste Schritte sind getan. Zusammen mit Ihnen werden wir weitere Schritte gehen. Ich werde meinen Beitrag durch mein weiteres Engagement dazu leisten.

Hildegard Wester

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Foto: Dr. Margrit WetzelDr. Margrit Wetzel - SPD

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Bitte um ein Statement zu Ihrer Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" für behinderte und ältere Menschen. Gern komme ich Ihrer Bitte nach: Denn: was heißt schon "behindert"?

Sicher, es gibt gesetzlich festgelegte Kriterien, nach denen exakt in Prozenten der Schweregrad einer Behinderung definiert wird. Für den Rechtsanspruch auf Leistungen der Rehabilitation ist das sicher wichtig und sinnvoll. Aber im alltäglichen Leben, in der persönlichen Begegnung zwischen Menschen sei es im offiziellen oder rein privaten Kontext - was bedeutet da "behindert"? Wer ist "normal"? Menschen sind so vielseitig in ihren Eigenschaften, Fähigkeiten, Eigenarten. Gott sei Dank sind sie das. Perfekt ist niemand! Und wer wollte ernsthaft perfekt sein? Wären alle perfekt - was auch immer das wäre -, hieße das auch: alle sind gleich. Jeder / jede hat seine / ihre Schwächen und Stärken. Nur in unserer Unterschiedlichkeit und Vielseitigkeit können wir uns gegenseitig ergänzen und in unserer Gemeinsamkeit über uns selbst hinauswachsen. Ich jedenfalls möchte keine Menschen als perfekte, genormte Leistungsträger.

Aber ich will "Behinderung" hier auch nicht "wegreden", das wäre falsch und rücksichtslos. Wer sich selbst als Betroffener sieht, weil er in seinen alltäglichen Bewegungen, Wahrnehmungen oder Äußerungen nicht mithalten kann mit der Mehrheit seiner Mitmenschen und dadurch ausgeschlossen ist - von Unternehmungen oder ganz alltäglichen Tätigkeiten, von bestimmten Arbeiten oder von Kommunikation, der hat ein ganz konkretes Gespür von Behinderung: ausgeschlossen sein. Aber wer schließt wen aus? Oder - wer behindert hier wen?

Ich sehe vor allem zwei Gründe, warum es nicht hinnehmbar ist, Menschen aufgrund eines Handikaps, ihres Alters oder einer Minderbegabung auf einem bestimmten Gebiet oder auch verschiedenen Gebieten aus der Gesellschaft auszuschließen. Es verletzt die Menschenwürde und widerspricht unserer Verfassung, wenn jemandem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verwehrt wird. Die Gesellschaft verwirft die Chance, von den individuellen Qualitäten aller Personen zu profitieren, oder besser: wirklich menschlich zu sein.

Nachdem wir erfolgreich für die Grundgesetzergänzung zur Verankerung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung gekämpft haben - Art. 3 Abs. 3, "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" - ist die Politik in der Pflicht, dieses Bekenntnis mit Leben zu füllen. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen haben wir Sozialdemokraten daher zu einem wesentlichen Ziel unserer Politik erklärt. Und auf dem Weg zu diesem Ziel haben wir schon einige wichtige Schritte vollzogen:

Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und das Behindertengleichstellungsgesetz sind Beispiele dafür.

Wir brauchen den Dialog mit den Betroffenen, um zu erfahren, wo in den bisherigen Bemühungen noch Lücken sind oder gar Fehler gemacht wurden. Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder" ist ein Beitrag zu diesem Dialog, den ich begrüße und dessen Forderungen ich unterstütze. Denn Heime bedeuten Ghettoisierung und sind nicht mit dem Benachteiligungsverbot vereinbar. Betroffene müssen eine Wahlfreiheit haben! Wir versuchen Ihrer Forderung gerecht zu werden durch den grundsätzlichen Anspruch in unserer Politik "ambulant vor stationär" zum Beispiel im Bereich von Pflege- oder Gesundheitsdienstleistungen. Einen anderen wichtigen Bereich - der allerdings in politischer Zuständigkeit der Länder liegt - sehe ich in der integrativen Erziehung und Schulbildung für behinderte und nicht behinderte Kinder.

Ich wünsche der Kampagne viel Erfolg!

Dr. Margrit Wetzel

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Foto: Josef WinklerJosef Winkler - Bündnis 90/Die Grünen

Von meinem Kollegen Markus Kurth haben Sie eine ausführliche Antwort für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erhalten, der ich mich anschließen möchte.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen und ich persönlich lehnen Sondereinrichtungen ab und treten für die gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten am Alltagsleben ein.

Josef Winkler




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Foto: Dr. Claudia WintersteinDr. Claudia Winterstein - FDP

Für Liberale ist Behindertenpolitik Bürgerrechtspolitik. Behinderte dürfen nicht ausgegrenzt werden, sondern gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das Ziel, Barrieren jeder Art zu beseitigen, ist noch lange nicht erreicht - nicht nur Barrieren im öffentlichen Raum und in Wohnungen, sondern auch in den Köpfen!

Die FDP steht zum Grundsatz "ambulant vor stationär" und sieht deshalb in ihren Vorschlägen zur Pflegeversicherung eine Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld vor. Zugleich plädieren wir für einen gleitenden Übergang der Pflegeversicherung in ein kapitalgedecktes System, um eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung zu sichern.

Unser langfristiges politisches Ziel ist es, ein eigenes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, das die bestehenden gesetzlichen Regelungen zusammenfasst und damit zu mehr Transparenz und Effizienz führt.

Dr. Claudia Winterstein

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Foto: Dr. Wolfgang WodargDr. Wolfgang Wodarg - SPD

Als Unterstützer der Bielefelder Initiative zur Einsetzung einer Heim-Enquete, ich habe zu Anfang dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag bedauerlicherweise erfolglos eingebracht, befürworte ich eine konsequente Umgestaltung der bisherigen Sozialpolitik für Behinderte und ältere Menschen zugunsten wohnortnaher Hilfestrukturen.

Gegenwärtig können hilfsbedürftige Menschen ihre Wohn- und Lebenssituation kaum bewusst gestalten. Die Feststellung von Hilfebedarf orientiert sich unsinnigerweise an institutionellen und systemischen Gegebenheiten, nicht aber am Bedarf der Betroffenen. Daraus resultiert eine zergliederte Hilfeplanung mit unzureichender Kooperation der jeweiligen trägerspezifischen Hilfen (GKV-Behandlung, Rehaträger, Pflegeversicherung, Sozialhilfe). Die Betroffenen oder ihre Betreuer, bzw. Angehörigen sind mit der konkreten Zusammenführung der bestehenden Ansprüche gegenüber den unterschiedlichen Kostenträgern überfordert und die bestehende zergliederte Finanzierungslandschaft hat zudem dazu geführt, dass die institutionellen Strukturen sich verfestigt haben. Immer weniger hilfsbedürftige Menschen wollen in einem Pflegeheim untergebracht werden, im Resultat werden aber immer mehr dort eingewiesen, aus Mangel an Alternativen.

Die Heime als teuerste Lösung belasten die öffentlichen Kassen, Sozialversicherungen und Privathaushalte. Auch die praktische Arbeit im Heim ist aufgrund der Konzentration Schwerstpflegebedürftiger für die Pflegekräfte eine große Belastung. Von dem bestehenden System profitieren bislang vor allem die Träger. Ein wesentlicher Schritt in eine andere Systematik ist das individuelle Budget, das vom konkreten Hilfebedarf des Einzelnen ausgehend genutzt werden kann, um die Pflegeleistungen einzukaufen, die benötigt werden.

Zusätzlich brauchen wir den Bedarfen und Bedürfnissen besser angepasste Angebote: Die Schaffung individueller Wohnformen (Wohngruppen, Wohngemeinschaften, gemischtes Wohnen im Quartier), angepasste Infrastrukturen, Förderung der Laienhilfe (Ausbildung von Laienpflegern, finanzielle Anreize) und eine entsprechende Beratung der Betroffenen, damit sie sich für alternative Wohnformen entscheiden können. Hier könnten sich Wohnungsgenossenschaften als ausgesprochen geeignete Kooperationspartner erweisen, zumal sie das Vertrauen ihrer Bewohner genießen und auf bereits bewährte soziale Zusammenhänge zurückgegriffen werden könnte.

Da die Pflege schon jetzt unterfinanziert ist, wird eine breite Einbeziehung aller Einkunftsarten zur Berechnung der Pflegebeiträge (Bürgerversicherung) ebenso notwendig sein wie ergänzende private Zusatzversicherungen und die zumindest teilweise Umstellung des Umlageverfahrens auf ein Kapitaldeckungsverfahren. In dem Maße wie traditionelle familiäre Sorge-Netzwerke, die gegenwärtig noch die Hauptlast der zu leistenden Pflege tragen, wegfallen, droht uns eine gewaltige Pflegekostenlawine, wenn wir nicht rechtzeitig strukturelle Alternativen zur Heimunterbringung etablieren.

Allerdings muss die Bewegung in den Köpfen anfangen und es genügt nicht Behinderten und älteren Menschen sozialpolitische Zugeständnisse zu machen. Es muss gesehen werden, dass die gesamte Sozialpolitik der letzten Jahrzehnte zu stark auf monetäre Transferzahlungen ausgerichtet war. Die Politik denkt, wenn sie über Ressourcen redet, zu oft nur an das Geld. Viele Menschen können und wollen viel lieber direkt einen Beitrag für Gemeinschaften leisten. Dieses kann und muss jedoch vor allem in Nachbarschaften also auf kommunaler Ebene stattfinden. Wir sollten mit den nächsten Reformen noch bestehende Hindernisse ausräumen und Anreize schaffen, damit eine Selbstorganisation von Sorge und Hilfe in den Kommunen wieder attraktiver und einfacher wird.

Dr. Wolfgang Wodarg

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Foto: Wolfgang ZöllerWolfgang Zöller - CSU

Für mich gilt in jedem Fall ambulant vor stationär, ein Grundsatz für den die CDU/CSU von jeher einsteht. Unter meiner Beteiligung wurde im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht es dem betroffenen Personenkreis, in der eigenen Wohnung oder in von ihnen ausgewählten Wohngemeinschaften zu leben, was ein höheres Maß an Selbstbestimmung mit sich bringt, als dies in Großeinrichtungen zum Beispiel Altenheime möglich ist. Es gibt zahlreiche Beispiele, dass auch Menschen mit einem hohen Behinderungsrad durch ambulante Dienste adäquat versorgt werden und somit in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Zumindest sollte diesem Personenkreis die Möglichkeit der Wahl gegeben werden, wie und wo sie leben, sprich wohnen möchten.

Handlungsbedarf besteht daher auch darin, dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Dem Ausbau von ambulanten Angeboten muss daher ein hoher Stellenwert beigemessen werden.

Ein konsequenter Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe hat das Potenzial, die Gesamtkosten zu stabilisieren und den durch zukünftig wachsende Fallzahlen zu erwartenden Kostenanstieg zu dämpfen. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben beispielsweise festgestellt, dass durch den Einsatz ambulant betreuter Wohnformen die durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfeempfänger gesenkt werden konnten. Für eine Förderung der ambulanten Hilfen müssen diese jedoch ausreichend finanziell ausgestattet und strukturell gestaltet werden.

Ein großer Hemmschuh ist die Bürokratie. Wenn mehr Zeit für den allgemeinen Schriftwechsel benötigt wird als für die Betreuung der anvertrauten Menschen zur Verfügung steht, dann stimmt etwas nicht. Ein weiteres Argument für ambulante Hilfen ist aus meiner Sicht: Sie können leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern, wie es zum Beispiel in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen schon passiert.

Wolfgang Zöller

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