Zurück zu obigem Thema: Soweit es möglich ist, sollte also
Raum zur eigenverantwortlichen Lebensgestaltung geschaffen werden. Dazu
muss weiterhin an der konsequenten Beseitigung jeglicher Barrieren und
Diskriminierung gearbeitet werden, damit dem Wunsch nach Eigenständigkeit
und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Folge geleistet werden kann.
Es muss Alternativen zum Leben und Arbeiten in stationären Einrichtungen
geben, ein Leben in der Mitte der Gesellschaft und nicht außen
vor. Integration sollte Selbstverständlichkeit sein. Sie sollte
schon mit der gemeinsamen Betreuung und Ausbildung behinderter und nichtbehinderter
Kinder und Jugendlicher anfangen und durch alle Altersgruppen und Schichten
fortbestehen.
Man darf sich daher nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen, sondern
muss sich um eine konstruktive Zusammenarbeit, auch mit den Betroffenen,
bemühen, um Integration zu fördern und dadurch Teilhabe zu
ermöglichen.
Lothar Binding
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Antje
Blumenthal - CDU
"Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon immer zugestimmt hat und den sie ebenso
gefördert hat, denn der Vorrang ambulanter vor stationärer
Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung aber bislang
noch nicht gelungen. Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen
von behinderten und nicht behinderten als auch alten und jungen Menschen
sowie die integrative Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn
Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennen
lernen, können auch Barrieren in den Köpfen abgebaut werden.
Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach
dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen
Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde
zu wohnen und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung
im täglichen Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen
Wohnheimen realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass auch
Menschen mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären
Einrichtung leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells
adäquat versorgt werden können. Ein weiteres soziales Argument
spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre
Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen,
und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.
Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist
der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr 2003
sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe
in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte
in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft
nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll
- im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer sein als die
stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote hat aber
das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg
zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch kranken Menschen
bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung anzubieten.
In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen
vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen
in einer Einrichtung zu leben oder nicht, in beide Richtungen gehen
muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene
Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf besteht
dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten
Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen darüber
hinaus bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative
zur stationären Unterbringung für viele Menschen sein können.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
"Heimgesetz auf dem Prüfstand" offenbart erhebliche Bürokratieprobleme
bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen. Die CDU/CSU
fordert in ihrem Antrag "Weniger Bürokratie in Heimen"
eine Lösung dieses Problems, das den Mitarbeitern Zeit für
die Pflege am Menschen raubt. Aber auch bei den ambulanten Diensten
müssen bürokratische Hemmnisse weiter abgebaut werden, damit
diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen
Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr
auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie
bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen.
Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen
Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen
der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget
für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte
Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem
kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet
werden.
Antje Blumenthal
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Prof.
Dr. Maria Böhmer - CDU
der Grundsatz "ambulant vor stationär" ist schon seit
langer Zeit Bestandteil der Politik von CDU und CSU. Der Vorrang ambulanter
vor stationären Hilfen ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die
Umsetzung ist aber noch nicht gelungen. Umso wichtiger ist die ForseA-Kampagne
"Marsch aus den Institutionen", weil dadurch das öffentliche
Bewußtsein für die Belange behinderter Menschen wachgerufen
wird. Auch die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten
und nicht behinderten Menschen ist für das Miteinander von großer
Bedeutung. Damit erhalten die Betroffenen ein größeres Maß
an selbst bestimmtem Leben und Barrieren in den Köpfen werden abgebaut.
In vielen persönlichen Begegnungen und Gesprächen habe ich
immer wieder erfahren, wie wichtig dies ist. Lange Zeit habe ich in
der Nachbarschaft eines Hauses mit Wohngruppen für behinderte Menschen
gelebt und unmittelbar miterleben können, wie gut das Zusammenleben
gelungen ist. Ich wünsche ForseA viel Erfolg mit der Kampagne!
Prof. Dr. Maria Böhmer
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Alexander
Bonde - Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen wollen die gleichberechtigte Teilhabe
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
verwirklichen. Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen steht
unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". Sondereinrichtungen
und Heime müssen für alle Lebensbereiche die Ausnahme werden.
Wir wollen Integration von Anfang an: Kindergärten und Schulen
sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Wir sind gegen Sonderschulen.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen
zu allen Bildungseinrichtungen haben.
Bündnis 90/Die Grünen setzten auf den Ausbau neuer innovativer
Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier
haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB
XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen
Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und
stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich
stark bevorteilt wurde und Einführung des Persönlichen Budgets.
Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument
für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen
mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen
und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. Bündnis 90/Die
Grünen werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und
Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern.
Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote
ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche
Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren
ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist
eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant
vor stationär".
Ergänzend haben Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept zur
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der
Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens-
und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur
Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen
völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen
ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.
Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung
und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen
ein:
- Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
- Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle
Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und
stationär
- Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu
einer ambulanten Versorgung
- Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote
sinnvoll vernetzt und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
- die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen)
Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner
Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter
Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg
in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen
sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der
Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die
meisten Kommunen sowie die unionsgeführten Bundesländer dagegen
auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:
Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen
mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz"
(Bundesratsinitiative Bayern/BaWü) hat weit reichende qualitative
Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen.
Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel"
sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage
der Kommunen abhängig gemacht werden.
Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus
(weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge,
persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes
Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich
von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten
ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit
Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für
Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten.
Dieser Gesetzentwurf wurde von uns im Bundestag abgelehnt.
Alexander Bonde
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Dr.
Ralf Brauksiepe - CDU
Ambulant vor stationär - diesem Leitbild sind CDU/CSU in ihrer
Gesundheits- und Pflegepolitik schon immer gefolgt, und wir machen auch
in unserem aktuellen Wahlprogramm deutlich, dass jeder pflegebedürftige
Mensch die Möglichkeit haben soll, in seiner gewohnten Umgebung
zu leben, wenn er dies wünscht und wenn dies medizinisch vertretbar
ist. Es entspricht dem christlichen Menschenbild, die Würde eines
jeden Individuums anzuerkennen und zu respektieren, und zur Würde
eines Menschen gehört das Recht zur Selbstbestimmung. Dies gilt
für uns auch und gerade für behinderte Menschen.
Deshalb setze ich mich für einen konsequenten Ausbau ambulanter
Pflegeangebote und den Bürokratieabbau sowohl im stationären
als auch im ambulanten Pflegebereich ein, damit der gesetzlich kodifizierte
Grundsatz "ambulant vor stationär" in unserem Land endlich
auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Dr. Ralf Brauksiepe
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Ernst
Burgbacher - FDP
ich nehme Bezug auf Ihre Abgeordneten-Befragung und verweise auf die
Antwort meiner Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
der ich mich inhaltlich voll anschließe.
Ernst Burgbacher
Parlamentarischer Geschäftsführer der
FDP-Bundestagsfraktion
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Hubert
Deittert - CDU
Dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz "ambulant vor stationär"
bei der Hilfe für Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen
stimme ich ausdrücklich zu. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat
im März dieses Jahres eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung
gerichtet, die sich mit der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes
beschäftigt.
Die Schaffung gemeinsamer Lebensräume von behinderten und nichtbehinderten
sowie alten und jungen Menschen haben aus meiner Sicht gleich mehrere
Vorteile: Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz
nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der
eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in
ihrer Gemeinde zu wohnen. Damit ist nicht nur ein höheres Maß
an Selbstbestimmung im täglichen Leben verbunden, die ambulante
Versorgung ist auch geeignet, das bürgerschaftliche Engagement
zu wecken und damit die Integration zu fördern. Wichtig ist mir
in diesem Zusammenhang eine weitgehende Wahlfreiheit der Betroffenen.
Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine eigene Wohnung
gezwungen werden. Daher müssen in erster Linie die ambulanten Angebote
flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Hier besteht
auch die Chance, kostenintensive stationäre Aufenthalte auf das
notwendige Maß zu beschränken.
Aus meinem Wahlkreis kenne ich die Probleme der Pflegeeinrichtungen
mit der ausufernden Bürokratie. Hier besteht dringender Handlungsbedarf,
sowohl bei den stationären als auch bei den ambulanten Diensten.
Die notwendigen bürokratischen Anforderungen müssen stärker
auf die Ergebnisqualität der Dienste ausgerichtet sein.
Hubert Deittert
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Dr.
Thea Dückert - Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen wollen die gleichberechtigte Teilhabe
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
verwirklichen. Daher steht unsere Politik für Menschen mit Behinderungen
unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". Insbesondere
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen
zu allen Bildungseinrichtungen haben. In diesem Zusammenhang müssen
Heime und Sondereinrichtungen die Ausnahme bleiben.
Bündnis 90/Die Grünen setzen auf den Ausbau neuer innovativer
Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier
haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB
XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen
Neuregelungen geschaffen.
Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen
ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen und sich für ein Leben zu
Hause entscheiden. Auch das selbstbestimmte Leben durch barrierefreie
Wohnungen und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige
Wohnen wollen wir weiter fördern.
Dr. Thea Dückert
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Jörg
van Essen - FDP
Ich finde es gut, dass Sie mit Ihrer Kampagne auf die Probleme von
älteren und behinderten Menschen aufmerksam machen und eine bundesweite,
verbands- und vor allem behinderungsübergreifende Lobby für
behinderte Menschen mit Assistenzbedarf schaffen. Ich wünsche Ihnen
für Ihre Arbeit weiterhin viel Erfolg.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die im Namen der gesamten FDP-Bundestagsfraktion
Ihre Fragen bereits beantwortet hat.
Jörg van Essen
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Erich
G. Fritz - CDU
Die menschliche Qualität einer Gesellschaft misst sich daran,
wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern - Älteren und Behinderten
- umgeht.
Zumeist leben Ältere und Behinderte von der Gesellschaft ausgeschlossen
in stationären Großeinrichtungen oder in anderen Wohnheimen.
Die Erfahrung zeigt leider, dass einmal Sondereinrichtung meistens Sondereinrichtung
bis zum Lebensende heißt. Wir werden es uns aber menschlich und
wirtschaftlich nicht mehr leisten können, eine immer größer
werdende Gruppe in unserer Gesellschaft zu separieren.
Deshalb bin ich der Meinung, dass das Fundament für die gesellschaftliche
Teilhabe so früh wie möglich, etwa in Tageseinrichtungen für
Kinder, beginnen muss. Viel zu selten finden ein gemeinsamer Unterricht
und eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten
Kindern statt. Dort aber, wo dies praktiziert wird, profitieren alle
davon. Vor allem werden Vorurteile abgebaut und das Miteinander erlernt.
Ein Schwerpunkt der Politik der CDU für behinderte Menschen ist
deshalb die Weiterentwicklung, Förderung und finanzielle Absicherung
von Hilfen, die der Normalisierung der gesamten Lebensverhältnisse
und -bedingungen dienen. Dabei kommt der Unterstützung und Förderung
von ambulanten und Familien entlastenden Diensten, offenen Wohnformen,
Selbsthilfeaktivitäten sowie integrativen Angeboten in Bildung,
Ausbildung und Freizeit besondere Bedeutung zu.
Obwohl in Deutschland der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe
gesetzlich verankert ist, ist das Angebot noch immer mangelhaft. Das
muss sich ändern, weil ambulante Hilfen es älteren Menschen
und Behinderten ermöglichen, in der eigenen Wohnung oder in selbst
gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort eine individuelle
und bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Dies erlaubt ein
höheres Maß an Selbstbestimmung und eine bessere Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben. Neben dem ambulant betreuten Wohnen halte
ich das Arbeitgebermodell, bei dem behinderte Personen selber als Arbeitgeber
für angestellte Assistenzkräfte fungieren und auf diese Weise
eigene Interessen verfolgen können, für unterstützenswürdig.
Ziel der Unionspolitik ist es auch, dass ältere Menschen so lange
wie möglich in der von ihnen gewünschten Wohnform leben können.
Deshalb setzen wir uns für Wohnstrukturen ein, die es alten Menschen
ermöglichen, vielfältige Sozialkontakte zu pflegen. Ich freue
mich, dass Stiftungen wie beispielsweise die Georg Kraus Stiftung in
Hagen den Schwerpunkt auf Projekte "Gemeinsam Wohnen im Alter"
legt. Ein solches Engagement ist gerade aufgrund der vielfach fehlenden
Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sehr wichtig.
Es ist gut, dass Sie sich mit der Kampagne "Marsch aus den Institutionen
- Reißt die Mauern nieder" für die konsequente Anwendung
des Prinzips "ambulant vor stationär" einsetzen. Nur
so können die Lebensqualität von älteren Menschen und
von Menschen mit Behinderung dauerhaft verbessert und die Gesamtkosten
der Sozialhilfe für Bund, Länder und Gemeinden stabilisiert
werden.
Erich G. Fritz
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Michael
Glos - CSU
Mit behinderten und älteren Menschen im Alltag leben, lernen und arbeiten
zeichnet eine menschliche Gesellschaft aus. Die wachsenden Möglichkeiten
möglichst selbstbestimmten, wo nötig betreuten Wohnens sind ein ermutigendes
Zeichen. Vor dem persönlichen Engagement all derer, die ihr Leben auf
die Bedürfnisse behinderter und älterer Menschen einstellen, habe ich
hohen Respekt.
Für mich steht bei der Entscheidung über alternative Möglichkeiten des
Wohnens und der notwendigen Unterstützung und Betreuung der einzelne
Mensch im Mittelpunkt. Sein Leben so selbstbestimmt wie möglich gestalten
zu können, ist unser aller Wunsch und Recht. Der Grundsatz "ambulant
vor stationär" ist vielfach in Gesetzen verankert. Die Finanzlage von
Bund, Ländern und Gemeinden erzeugt einen zusätzlichen Druck, diesen
Grundsatz umzusetzen.
Michael Glos
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Katrin
Göring-Eckardt - Bündnis 90/Die Grünen
Behinderte Menschen verstehen sich nicht als bloße Objekte staatlicher
Fürsorge, sondern als selbstbestimmt handelnde Subjekte, die ihren
Alltag aktiv gestalten und ein volles Recht auf umfassende gesellschaftliche
Teilhabe beanspruchen.
Deshalb setze ich auf neue innovative Konzepte wie ambulante Wohnformen
und das Persönliche Budget. Hier haben Bündnis 90/Die Grünen
im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB XII bereits
in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen
geschaffen, das heißt, weitgehende Gleichstellung ambulanter und
stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich
stark bevorteilt wurde und die Einführung des Persönlichen
Budgets. Mit diesem Persönlichen Budget werden Menschen mit Behinderungen
in die Lage versetzt, sich ihre erforderlichen ambulanten Versorgungsleistungen
selbstbestimmt einzukaufen. Diese Neuregelungen werden dazu führen,
dass sich in den nächsten Jahren ein neuer Markt von ambulanten
Dienstleistungen bilden wird. Dies ist auch Grundbedingung zur Umsetzung
des Konzeptes "ambulant vor stationär".
Folgende Schritte sind für mich zentral um den Grundsatz "ambulant
vor stadionär" mit Leben zu füllen:
-
Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Das Persönliche Budget, mit dem der eigenverantwortliche Umgang
mit densozialstaatlichen Leistungen ermöglicht wird, ist hier
der zentrale erste Schritt.
- Monetäre Anreize, etwa durch eine bedarfsunabhängige
Leistung bei ambulanter Versorgung.
- Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
- Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle
Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und
stationär.
- Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu
einer ambulanten Versorgung
- Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote
sinnvoll vernetzen und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
- die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen)
Hand.
Katrin Göring-Eckardt
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Hans-Michael
Goldmann - FDP
gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Bundestagswahl. Die Unantastbarkeit
der Menschenwürde gilt für alle Menschen, gleich welchen Alters,
gleich, ob sie mit Behinderungen leben oder nicht. Für die FDP
steht der Mensch mit seinen
persönlichen Fähigkeiten, Wünschen und auch mit seinen
Schwächen und Handicaps im
Mittelpunkt der Politik. Die FDP verfolgt in allen Politikbereichen,
den Menschen die
Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne
Diskriminierung zu
gewährleisten.
Viele Menschen sind im Alter oder aufgrund einer Behinderung auf die
Unterstützung
anderer angewiesen. Liberale haben die Vision, dass diese Unterstützung
vorrangig in selbst organisierten sozialen Netzen erfolgt. Menschen
wollen in den eigenen vier Wänden leben und alt werden. Familie
und Partnerschaft, Wohngemeinschaften mit älteren und jüngeren
Freunden, ambulante Dienste all das ist besser als die Versorgung
in stationären Pflegeeinrichtungen.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, die im Namen der gesamten FDP-Bundestagsfraktion
Ihre Fragen bereits beantwortet hat.
Hans-Michael Goldmann
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Angelika Graf - SPD
Der Umgang mit behinderten Menschen kennzeichnet das Ausmaß einer humanen Zivilgesellschaft. Der Solidargedanke und die soziale Integration benachteiligter Menschen sind ein zentrales Anliegen meiner politischen Arbeit. Als Landesvorsitzende der AG 60plus in Bayern fühle ich mich selbst als Vertreterin von vielen älteren und behinderten Menschen.
Angesichts der Überlegungen der CDU/CSU, die eine Kopfpauschale für die Gesundheitsversorgung vorschlägt, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Versorgung von Behinderten in Gefahr ist. Nicht nur, dass die Kopfpauschale unsozial ist, weil sie vom behinderten Rentner wie vom hochbezahlten Manager den gleichen Betrag verlangt. Sondern vor allem auch deshalb, weil der steuerliche Zuschuss durch den Bund von dem Gutdünken der Finanzpolitiker abhängen würde. Zudem würden zahlungskräftige nichtbehinderte Menschen ihre Zusatzwünsche nach Bedarf vermutlich absichern können, Behinderten hingegen würde diese Möglichkeit nur im begrenzten Maße möglich sein bzw. sie müssten gepfefferte Prämien zahlen.
Mit dem sozialdemokratischen Konzept der Bürgerversicherung soll dagegen der Solidaritätsgedanke von Jung und Alt, zwischen nichtbehindert und behindert, gestärkt werden. Sie schafft einen Zugang zur solidarischen Krankenversicherung auch für behinderte Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und insbesondere durch die Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherungen bisher benachteiligt sind.
In den sieben Jahren unserer bisherigen Regierungszeit haben wir das Prinzip „ambulant vor stationär“ sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Sozialhilfe oder der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen vorangetrieben und werden es weiter vorantreiben. Jedoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass einige Menschen dadurch auch verunsichert sind. Ihnen scheint ihre bisherige Sicherheit bedroht. Wir sollten weiterhin jeden einzelnen Menschen in seiner individuellen Lage betrachten und vor Ort die geeignete Lösung anstreben. Es wird auch zukünftig so sein, dass stationäre Versorgung gegebenenfalls die richtige Form der Versorgung für einen behinderten Menschen sein kann. Wir werden die Bedürfnisse der Betroffenen weiterhin ernst nehmen und das Wunsch- und Wahlrecht sowohl für ambulante als auch für stationäre Hilfe aufrechterhalten. Nichtsdestotrotz unterstütze ich den Grundsatz, dass die ambulante Versorgung grundsätzlich angestrebt werden sollte, damit die soziale Integration in die Gesellschaft möglich wird.
Im Mittelpunkt einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen muss die wirksame Sicherung der vollen Teilhabe stehen. Es gilt dabei, die verschiedenen Lebenslagen von behinderten Menschen zu berücksichtigen. Ziel ist eine Normalisierung der Lebensverhältnisse. Die Unterstützung der Emanzipation behinderter Menschen durch Eingliederungshilfe, die sich an Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Selbstbestimmung orientiert, ist eine zentrale Aufgabe.
Gerade Menschen mit Behinderungen brauchen die Solidarität in unserer Gesellschaft. Und die Ankündigungen und bisherigen Aktivitäten der Union und ihrem so genannten „Kompetenz-Team“ lassen Schlimmstes befürchten. Wie eiskalt Frau von der Leyen in Sachen Sozialleistungen für Behinderte umgeht, kann man an der Streichung des Landesblindengeldes in Niedersachsen erkennen. Niedersachsen war das erste Bundesland, das den Blinden den existenziellen Integrationsbeitrag ersatzlos gestrichen hat. Und auch die „Pauschbeträge für Behinderte“ oder Steuervergünstigungen bei Abfindungen und Kfz-Steuer sind angesichts der von Herrn Kirchhof ebenso geforderten Streichung sämtlicher Steuervergünstigungen in Gefahr.
Die CDU/CSU gefährdet mit einfachen Antworten auf schwierige Fragen jahrelang bewährte Integrationspolitik für Behinderte und löst damit eine große Unsicherheit bei Behinderten aus. Die SPD steht für die Sicherung der Solidarität. Ich kann die Behinderten und älteren Menschen in Deutschland nur dringend auffordern, nicht auf die riskanten Forderungen der Union hereinzufallen. Das Aufwachen könnte böse ausfallen.
Angelika Graf
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Ute
Granold - CDU
Der Umgang einer Gesellschaft mit älteren und behinderten Menschen
sagt viel über das Selbstverständnis dieser Gesellschaft aus.
In diesem Zusammenhang muss es das Ziel der Politik sein, die Grundlagen
dafür zu schaffen, dass ältere und behinderte Menschen möglichst
selbstständig und selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben
können. Zwei Punkte können in diesem Zusammenhang viel bewegen.
Zum einen dürfen wir nicht in unseren Bemühungen nachlassen,
unsere Städte und Gemeinden barrierefrei zu gestalten. In meiner
Heimatgemeinde Klein-Winternheim in der Region Mainz-Bingen wurde und
wird dieser wichtige Aspekt z.B. bei Baumaßen an öffentlichen
Einrichtungen berücksichtigt. Zum anderen können es neue Formen
von betreutem Wohnen in den Gemeinden Menschen unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit
ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können.
Auch in diesem Bereich wurde in meiner Gemeinde gerade ein Projekt auf
den Weg gebracht.
Ich hoffe, dass es ForseA mit der Kampagne gelingen wird, das öffentliche
Bewusstsein stärker für die Lage behinderter Menschen zu sensibilisieren
und wünsche dabei viel Erfolg!
Ute Granold
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Kerstin
Griese - SPD
Als Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend liegt es mir am Herzen, dass Menschen selbstbestimmt leben
können. Selbstbestimmtes Leben bedeutet auch die Entscheidungsfreiheit,
wo man leben möchte. Egal ob alt oder jung, ob mit Behinderung
oder ohne. Menschen, die wegen Behinderung oder aufgrund ihres Alters
den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, brauchen
Hilfe, damit sie weiterhin selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit
und neue Wohnformen, um nur zwei Stichworte zu nennen, sind Wege, dies
zu ermöglichen. Genauso wichtig ist es mir auch, dieses Denken
im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern. Dafür setze ich mich
ein. Vielen Dank für Ihr Engagement.
Kerstin Griese
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Hermann
Gröhe - CDU
Als Vorsitzender des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirchengemeinden
in Neuss und Mitglied im Kuratorium der Stiftung der Neusser Lebenshilfe
sind mir die Bemühungen um ein möglichst selbstbestimmtes
Leben von Menschen mit einer Behinderung sehr vertraut und werden von
mir engagiert unterstützt. Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen"
begrüße ich sehr. "Ambulant vor stationär"
ist ein Grundsatz, den die Union bejaht und fördert. Im März
dieses Jahres hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage
an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn
trotz der gesetzlichen Verankerung ist die Umsetzung des Grundsatzes
"ambulant vor stationär" noch nicht vollends geglückt.
Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und
nichtbehinderten wie auch alten und jungen Menschen, aber auch die integrative
Erziehung sind mir besonders wichtig. Denn dort, wo Menschen gemeinsam
leben und sich so früh wie möglich kennen lernen, kann gegenseitiges
Verständnis wachsen. Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche
Assistenz nach dem Arbeitgebermodell ermöglichen es Betroffenen,
in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften
in ihrer Gemeinde zu wohnen. Dadurch ist ihnen ein höheres Maß
an Selbstbestimmung im täglichen Leben möglich, als dies in
Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen gegeben ist. Es
existieren zahlreiche Belege dafür, dass auch Menschen mit hohem
Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung durch
ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat
versorgt werden können. Hinzu kommt, dass ambulante Hilfen bürgerschaftliches
Engagement fördern und so unmittelbar die Integration der Betroffenen
erleichtern.
Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus erscheint mir der Ausbau
von ambulanten Angeboten dringend geboten. So sind im Jahr 2003 nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe in
den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen größtenteils an Berechtigte
in Einrichtungen geflossen. Das bedeutet sicherlich nicht, dass in Zukunft
nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll
- im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung ja durchaus auch teurer
sein als die stationäre. Dennoch bietet ein konsequenter Ausbau
ambulanter Angebote die Möglichkeit, die Gesamtkosten zu senken
oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern und dabei zugleich behinderten
und psychisch kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte Unterstützung
anzubieten.
Ambulante Angebote müssen flächendeckend, bedarfsgerecht und
bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären
Unterbringung für viele Menschen sein können. Jeder muss jedoch
die Wahlmöglichkeit haben, ob er in einer Einrichtung leben will
oder nicht. Den Menschen dürfen weder ein Heimplatz noch eine eigene
Wohnung "zwangsweise" zugewiesen werden.
Überbordende Bürokratie, unter der nicht zuletzt auch die
stationären Einrichtungen leiden, muss auch bei den ambulanten
Diensten abgebaut werden, damit diese effizienter arbeiten können.
Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen sind weniger auf die
Ergebnisqualität als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und
Prozessqualität gerichtet. So werden wertvolle Ressourcen gebunden,
die für die Arbeit mit den Menschen fehlen.
Positiv stehe ich schließlich der Forderung nach Erprobung des
Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung
gegenüber. Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem
"Persönlichen Budget für Arbeit" zusammengefasst
werden, können behinderte Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem
Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch auch ein Beitrag zur
Entbürokratisierung geleistet werden.
Hermann Gröhe
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Achim
Großmann - SPD
ich unterstütze Ihre Kampagne sehr gerne und schließe mich
ausdrücklich Ihrer Forderung an, anstelle stationärer Behandlung,
für ältere und behinderte Menschen ambulante Alternativen
des Wohnens, Arbeitens und Lebens zu schaffen und sie so in die Gesellschaft
zu integrieren.
Als Bundestagsabgeordneter der SPD kann ich sagen, dass wir in den
vergangenen Jahren unsere Regierungsverantwortung genutzt haben, um
Barrieren und Diskriminierungen zu beseitigen und Behinderten größtmögliche
Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unser Ziel, die umfassende Teilhabe
von behinderten und älteren Menschen in der Gesellschaft zu verwirklichen,
haben wir noch nicht erreicht. Aber wir werden auch in Zukunft dieses
Ziel nicht aus den Augen verlieren und uns dafür einsetzen.
Der Marsch aus den Institutionen hat also schon begonnen! Gemeinsam
müssen wir dafür sorgen, dass Selbstbestimmung in diesem Land
in naher Zukunft für alle Menschen gilt - und zwar in allen Bereichen
des Lebens: Wohnen und Leben, Arbeiten und Lernen.
Achim Großmann
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Karl
Hermann Haack - SPD
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
ich freue mich sehr, dass Sie sich in Ihrer Umfrage der auch für
mich als Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen wesentlichen Frage nach den Wohn-, Arbeits- und Lebensformen
behinderter und älterer Menschen annehmen.
Dass ich Ihre Kampagne unterstütze, habe ich Ihnen ja bereits im
vergangenen Sommer bei dem Marathonlauf als Schirmherr zugesichert.
Der Marsch aus den Institutionen hat bereits begonnen. Die Erfolge der
Regierungskoalition für mehr Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung
behinderter Menschen sind offenkundig. Insbesondere durch den zunehmenden
Abbau von physischen und kommunikativen Barrieren nehmen immer mehr
Menschen am Leben in der Gemeinschaft teil. Dies stellt unsere gesamte
Gesellschaft in einen Lernprozess, der für alle fruchtbar sein
wird, denn ganz klar ist für mich, dass alle Menschen das Recht
haben sollten frei und selbstbestimmt darüber zu entscheiden, wie
sie wohnen, leben und arbeiten wollen.
Die Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter und die Ressourcen
knapper werden, steht dazu nicht im Widerspruch, sondern bietet die
Chance, über ganz neue Lebensformen behinderter Menschen nachzudenken.
Diese müssen dem berechtigten Wunsch behinderter Menschen nach
umfassender Teilhabe und Selbstbestimmung nachkommen. Hierbei sind die
Träger stationärer Einrichtungen aufgefordert, stärker
als bisher den entsprechenden Herausforderungen unserer Zeit gerecht
zu werden und ihre Klientel in ambulante Wohnformen zu entlassen sowie
sie dabei zu unterstützen. Zudem sind die alternativen Wohnformen
mittel- und langfristig volkswirtschaftlich kostengünstiger als
die stationäre Variante.
Hier ist schon vieles erreicht worden, wir dürfen allerdings nicht
auf halber Strecke stehen bleiben. Es gilt, den Grundsatz "ambulant
vor stationär" konsequent anzuwenden und Leistungen gemäß
dem Wunsch- und Wahlrecht zu erbringen sowie weiterhin eine aktive Politik
zur Integration behinderter Menschen in den gesamten Arbeitsmarkt zu
betreiben.
Einen Meilenstein stellt zweifelsohne die Einführung des Persönlichen
Budgets dar. Dass wir uns nicht damit begnügen, sondern auch Konzepte
für die Zukunft haben, zeigen exemplarisch die von der Koalitionsarbeitsgruppe
Menschen mit Behinderungen erarbeiteten "Eckpunkte zur Weiterentwicklung
des SGB IX" und der gerade vom Bundestag verabschiedete Antrag
der Koalitionsfraktionen "Die Erfolge in der Politik für behinderte
Menschen nutzen - Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken"
(Bundestagsdrucksache 15/5463).
Darin stellen wir uns der Herausforderung, dass die Gestaltung der Lebenssituation
behinderter Menschen eine Querschnittsaufgabe darstellt. Es gilt, viele
Politikfelder wirksam miteinander zu verzahnen.
Für die nahe Zukunft heißt das: Bei der Weiterentwicklung
der Pflegeversicherung muss ebenfalls den Prinzipen "Reha vor Pflege"
und "ambulant vor stationär" gefolgt werden. Die Leistungen
der Pflegeversicherung müssen stärker an dem Teilhabebegriff
des SGB IX orientiert und besser mit den Teilhabeleistungen verzahnt
werden. Leistungen zur Teilhabe dürfen nicht mit dem Hinweis auf
Pflegebedürftigkeit verweigert werden. Mittelfristig muss die Pflegeversicherung
entbürokratisiert und Schnittstellen (z. B. zur GKV) müssen
abgebaut werden. Das bislang zu schematische Feststellungsverfahren
sollte mittelfristig durch ein System der echten Bedarfsermittlung ersetzt
werden, wie es zum Beispiel beim Persönlichen Budget schon vorgesehen
ist.
Das Erfolgsmodell Persönliches Budget gilt es weiter auszugestalten,
um durch die Einbeziehung möglichst vieler Sachleistungen zu einer
trägerübergreifenden und bedarfsgerechten Komplexleistung
zu gelangen. In Konsequenz können behinderte und ältere Menschen
sich dann die benötigten Leistungen eigenverantwortlich und entsprechend
ihren Bedürfnissen und Prioritäten organisieren.
Eine wesentliche Voraussetzung für das Leben in den eigenen vier
Wänden ist Barrierefreiheit. Für die Barrierefreiheit im öffentlichen
Raum haben wir in den letzten Jahren viel getan durch die Einführung
des Behinderten Gleichstellungsgesetzes (BGG) und die Initiierung verschiedener
Zielvereinbarungen. Problematisch ist nach wie vor, dass zuwenig barrierefreier
Wohnraum zur Verfügung steht und vor allem, dass Betroffene für
notwendige Um- und Einbauten oft keine Kostenträger finden. Dieses
Problem muss gelöst werden.
Auch an die jungen behinderten Menschen müssen wir denken. Für
diese hat der Grundsatz "ambulant vor stationär" ganz
besondere Bedeutung. Ich möchte erreichen, dass mehr Kinder die
Möglichkeit erhalten, in einer Pflegefamilie anstatt in einem Heim
zu leben. Leider gibt es bei der Finanzierung dieser Pflegeverhältnisse
immer wieder Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit von
Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger und auch hinsichtlich des Umfangs
der Leistungen. Dies sind Hemmnisse beim Ausbau ambulanter Wohnformen,
die beseitigt werden müssen.
In Bezug auf Kinder und Jugendliche ist mir ein weiterer Punkt noch
besonders wichtig: Bildung wird in unserer Gesellschaft ein immer wichtigerer
Faktor, gleichberechtigtes Miteinander von behinderten Kindern und Jugendlichen
schon in Kindergarten und Schule stellt die wesentliche Voraussetzung
für lebenslange Teilhabe dar; Ausgrenzung wird von Anfang an vermieden.
Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass sich die Bundesländer
in diesem Bereich hinter ihren Zuständigkeiten verstecken und dem
Bund die Mitsprache auf dem für behinderte Menschen so bedeutenden
Gebiet verweigern.
Bereits erreichte und zukünftige Erfolge sind nicht vorstellbar
ohne die konstruktive Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter
Menschen. Dafür möchte ich Ihnen, als "Experten in eigener
Sache" auch an dieser Stelle ganz herzlich danken.
Karl Hermann Haack
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
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Hans-Joachim
Hacker - SPD
Ich unterstütze das Ziel der Kampagne "Marsch aus den Institutionen
- Reißt die Mauern nieder" ausdrücklich. Für die
SPD-Bundestagsfraktion ist die Politik für behinderte Menschen
seit 1998 konsequent ein Thema auf ihrer sozialen und bürgerrechtlichen
Agenda. Die SPD-geführte Bundesregierung hat gemeinsam mit Unterstützung
meiner Fraktion einen Paradigmenwechsel vollzogen. Leistungen werden
als Dienstleistung und nicht mehr als Fürsorge verstanden. Volle
Teilhabe und Gleichberechtigung von behinderten Menschen an allen Bereichen
des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens und die Selbstbestimmung
behinderter Menschen bei allen sie betreffenden Fragen bilden die Leitmotive
dieses Prozesses.
Die SPD hat in den letzten sieben Jahren weit reichende Reformen im
Bereich der Behindertenpolitik durchgesetzt. Mit dem Sozialgesetzbuch
IX ist ein guter Schritt voran in Richtung Verbesserung der Rehabilitation
und Teilhabe behinderter Menschen gemacht worden. Im Sinne Ihres Ansatzes
der Kampagne "ambulant vor stationär" ist im SGB IX die
Wunsch- und Wahlfreiheit behinderter Menschen ausdrücklich garantiert.
So haben Dienste und Einrichtungen den Leistungsberechtigten möglichst
viel Freiraum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebensräume
zu schaffen und das Recht auf Selbstbestimmung aktiv zu fördern.
Das Behindertengleichstellungsgesetz, das für die Bereiche, die
in der Verantwortung des Bundes liegen, eine umfassende Barrierefreiheit
bereits geschaffen hat, ist ein weiterer wichtiger Schritt für
mehr Gleichberechtigung und Teilhabe behinderter Menschen in unserer
Gesellschaft gewesen.
Am 17.06.2005 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der
europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien beschlossen. Für
dieses Gesetz haben behinderte Menschen seit langer Zeit gekämpft.
Meine Hoffnung ist, dass die beschlossenen Regelungen bald in Kraft
treten, damit diskriminierende Verhaltensweisen gegenüber Menschen
mit Behinderung angemessen geahndet werden können. Es bleibt abzuwarten,
wie sich der von den unionsgeführten Bundesländern dominierte
Bundesrat zu den beschlossenen gesetzlichen Regelungen verhalten wird.
Mit Blick auf die dargestellten Reformprojekte denke ich, dass die
Lebensbedingungen für behinderte Menschen in Deutschland in den
letzten Jahren deutlich verbessert worden sind. Zugleich ist mir klar,
dass noch weitere Schritte vor uns liegen. Durch Ihre Kampagne werden
hilfreiche Diskussionen angestoßen, die den notwendigen Bewusstseinswandel
für eine neue Form des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und
ohne Behinderung in unserer Gesellschaft befördern. Aus meiner
Sicht entstehen daraus neue Impulse in der Politik und der Öffentlichkeit,
die uns Schritt für Schritt der Umsetzung des Ziels Ihrer Kampagne
näher bringen. In meiner Person werden Sie dabei stets einen Ansprechpartner
finden, der Sie unterstützen wird.
Hans-Joachim Hacker
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Helmut
Heiderich - CDU
Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" mit der Forderung
nach Behindertenheimen und ambulanten Alternativen behinderter Menschen
in der Gemeinde ist eine Aktion, die ich ebenfalls befürworte.
Dass Behinderte und ältere Menschen in der Gemeinde in Sondereinrichtungen
leben, lernen und arbeiten können, ist für die CDU/CSU eine
Selbstverständlichkeit, die sich aus unserem christlichen und gesellschaftlichen
Selbstverständnis heraus ergibt.
Bereits vor Jahren habe ich mich in meinem Wahlkreis für kleinere
Einrichtungen eingesetzt, die ortsnah, in familiärer Atmosphäre
und mit hoher persönlicher Zuwendung ältere Menschen in Ihre
Obhut nehmen, was dann zu langem Streit mit den Aufsichtsbehörden
geführt hat.
Erst das gemeinsame Miteinander gewährleistet eine Integration
behinderter Menschen. Sie verhindert nicht nur eine Stigmatisierung
durch Bildung von Vorurteilen sondern weckt bürgerliches Engagement
und erreicht Verständnis der Bürger durch eigene Beteiligung.
Ambulante Maßnahmen haben zusätzlich den Vorteil, nicht nur
praktischer für Behinderte in ihrem Alltag zu sein, sondern gleichzeitig
die Kosten im Gesundheitswesen im Griff zu behalten:
Im Jahr 2003 sind die Ausgaben der Sozialhilfe zu einem überwiegenden
Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Insbesondere vor
dem Hintergrund der zukünftig steigenden Fallzahlen von Menschen,
die Hilfe in besonderen Lebenslagen benötigen werden, müssen
ambulante Strukturen ausgebaut werden. Bürokratische Hürden
können an dieser Stelle durch effiziente Dienstleistungen ersetzt
werden, ohne einen Kostenanstieg nach sich zu ziehen.
Helmut Heiderich
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Dr.
Barbara Hendricks - SPD
Selbstbestimmt leben! Dieses Ziel ist Behinderten und Nichtbehinderten
gemeinsam. Gemeinsam ist ihnen auch die Grundvoraussetzung für
ein selbstbestimmtes Leben: erwachsen handeln und verantwortungsvoll
mit sich, der Umwelt und den Mitmenschen umgehen. Ich bin dafür,
alles zu tun, um Behinderte auf ihrem Weg dahin zu unterstützen.
Damit sie dann selbst bestimmen können, welche Lebensform für
sie oder ihn persönlich die beste ist.
Dr. Barbara Hendricks
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Gabriele
Hiller-Ohm - SPD
Ja, ich trete für ein gleichberechtigtes Miteinander von behinderten
und älteren Menschen in der Gemeinde ein. Ich befürworte in
jedem Fall ein Lebens-, Lern- und Arbeitsumfeld für behinderte
und ältere Menschen, das sich so weit wie möglich in unsere
Gesellschaft integrieren muss. Dazu gehört ein natürlicher
und positiver Umgang mit dem Thema Behinderungen, Krankheiten und dem
Älterwerden. Auch damit die zukünftigen Generationen ebenfalls
von klein auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützen.
Gesetzliche Grundlagen müssen die gleichberechtigte Teilhabe absichern.
Als SPD-Fraktion haben wir uns in den letzen Jahren gegen Diskriminierung
und für Barrierefreiheit und Selbstbestimmung erfolgreich eingesetzt.
Das Ziel der umfassenden Teilhabe von behinderten und älteren Menschen
in der Gesellschaft müssen wir aber auch weiterhin konsequent angehen.
In meinem Wahlkreis Lübeck stehe ich in Kontakt zu Menschen mit
Behinderungen und ihren Interessenvertretungen. Die beiden größten
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen habe ich bereits
besucht. Auch zu kleineren Projekten, zum Beispiel von Frauen mit und
ohne Behinderungen, die genauso wichtige Arbeit leisten, stehe ich in
Kontakt.
Die öffentliche Aufmerksamkeit dauerhaft zu erlangen und für
die Anliegen der behinderten und älteren Menschen zu sensibilisieren
ist sicher eine der wichtigsten Aufgaben, die wir weiter konsequent
angehen müssen.
Gabriele Hiller-Ohm
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Ulrike
Höfken - Bündnis 90/Die Grünen
Ob mit Handicap oder ohne: Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe
gelten für alle Menschen. Deshalb unterstütze ich den Ansatz
"ambulant statt stationär", denn ich bin überzeugt,
dass differenzierte Formen betreuten Wohnens den Bedürfnissen von
älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen am besten gerecht
werden.
Ulrike Höfken
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Hubert
Hüppe - CDU
Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" habe ich bereits
in der Vergangenheit befürwortet und werde dies auch in Zukunft
tun. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem
die CDU/CSU schon immer zugestimmt, und den sie gefördert hat.
Auf meine Initiative hin hat unsere Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage
an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn
der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich
festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen.
Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und
nichtbehinderten als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative
Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam
leben und sich so früh wie möglich kennenlernen, können
auch die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Das ambulant
betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell
ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in
selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen
und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen
Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen
realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass auch Menschen
mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung
leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells
adäquat versorgt werden können. Ein weiteres soziales Argument
spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre
Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen,
und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.
Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe
ist der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr
2003 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der
Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und
der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu einem überwiegenden
Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht,
dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden
werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer
sein als die stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote
hat aber das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den
Kostenanstieg zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch
kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung
anzubieten.
In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen
vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen,
ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen
gegeben sein muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch
in eine eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf
besteht dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von
ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen
flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine
echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele
Menschen sein können.
Die Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen
überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen
raubt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit
diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen
Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr
auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie
bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen.
Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen
Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen
der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget
für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte
Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem
kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet
werden.
Hubert Hüppe
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Christel
Humme - SPD
An Ihrer Umfrage "Marsch aus den Institutionen - Reißt
die Mauern nieder" beteilige ich ich sehr gern. Hier ist mein Statement:
Neues Wohnen - nicht nur für Ältere
Wo möchte ich leben und wohnen? Den allermeisten Menschen fällt
die Antwort auf diese Frage ganz einfach: In den eigenen vier Wänden,
inmitten meines gewohnten Umfeldes, bei meiner Familie, meinen NachbarInnen
und FreundInnen. Und das auch dann, wenn sie hilfebedürftig geworden
sind - sei es aufgrund einer Behinderung oder des Alters. Neue Formen
des Lebens und Wohnens für Ältere und Behinderte sind gefragt,
die ein barrierefreies, selbständiges Wohnen ermöglichen.
Und die Unterstützung vorsehen, durch NachbarInnen oder einen ambulanten
Pflegedienst. Hierzu erprobt das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend u.a. unterschiedliche Baumodelle der Alten-
und Behindertenhilfe [www.baumodelle-bmfsfj.de]. Beispielsweise "OLGA
- Oldies leben gemeinsam aktiv": In einem Wohnhaus mit elf Wohnungen
organisieren SeniorInnen ihr Leben gemeinsam. Auch Mehrgenerationenhäuser
sind zukunftsweisend. Hier können sich Kinder, jüngere wie
ältere Erwachsene gegenseitig unterstützen. So wird die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf für die Eltern ebenso möglich wie das
selbstbestimmte Wohnen für die Älteren.
Neue Wohnformen sind eine echte Alternative zum klassischen Heim. Diese
Entwicklung wollen wir im Interesse der älteren und behinderten
Menschen stärken. Deshalb werden wir die neuen Wohnformen weiter
fördern. Wir werden ihre rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern,
damit sie ihren Ausnahmecharakter verlieren. Bei der anstehenden Reform
der Pflegeversicherung werden wir den Grundsatz "ambulant vor stationär"
konsequent umsetzen. Denn eine Gesellschaft, die allen Menschen die
Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnet, Menschen mit Behinderungen
genauso wie älteren Menschen, wird stärker, gerechter und
reicher sein.
Christel Humme
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Brunhilde
Irber - SPD
In einer immer größer werdenden Gesellschaft wird es in
Zukunft notwendig sein, neue Formen des Wohnens, der Versorgung und
Betreuung zu finden. Dies sollte möglichst im gewohnten Milieu
der zu Betreuenden stattfinden. Anstelle großer Alten- und Behindertenheime
sollten Wohngemeinschaften oder Senioren/Junioren Wohnmodelle ausprobiert
werden.
Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Wohnungsbauplanung.
Ambulante Betreuung sollte sich nicht nur auf Krankenversorgung beschränken,
sondern auch Hauhaltsdienstleistungen und ein Unterhaltungsangebot machen.
Dass dies geht, zeigt das "dänische Modell". Ich werde
mich, sollte ich dem nächsten Deutschen Bundestag angehören,
in meiner Fraktion für eine entsprechende Gesetzgebung einsetzen.
Brundhilde Irber
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Ulrich
Kelber - SPD
Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen auf Grund
der Tatsache, dass ich in diesen Fragen kein Fachmann bin, nur kurz
antworte. Mein Kollege Karl-Hermann Haack hat als Behindertenbeauftragter
der Bundesregierung ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet und
diesen Antworten kann ich mich nur voll inhaltlich anschließen.
Ansonsten gilt aus meiner Sicht in allen Fragen rund um das Thema "Behinderte
und der Umgang der Politik, aber auch der Gesellschaft mit ihnen"
für mich der schlichte Grundsatz: an ihren Taten sollt ihr sie
messen. Und ich denke, auch wenn wir noch nicht alles Wünschenswerte
erreicht haben, so sind wir in den letzten sieben Jahre wirklich meilenweit
gegangen. So sollte es aus meiner Sicht weitergehen.
Ulrich Kelber
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Jürgen
Klimke - CDU
Ich kann das von Ihnen in den Mittelpunkt gerückte Motto "ambulant
vor stationär" nur unterstützen. Dieser Grundsatz wurde
und wird auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich
vertreten. Denn obwohl der Vorrang ambulanter vor stationärer Unterstützung
gesetzlich festgeschrieben wurde, ist bei der Umsetzung noch viel zu
tun.
"Ambulant vor stationär" bedeutet für mich eine
entscheidende Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit
Behinderung. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden oder im ambulant
betreuten Wohnen in einer selbst gewählten Wohngemeinschaft ermöglicht
nicht nur mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen
Leben, es bedeutet vor allem den entscheidenden Schritt zu einem selbst
bestimmten Leben. Es ist inzwischen durch zahlreiche Beispiele belegt,
dass auch Menschen die in ihrem täglichen Leben ein hohes Maß
an Unterstützung und Hilfe benötigen, außerhalb einer
stationären Einrichtung leben können und durch ambulante Dienste
entsprechend ihrer Bedürfnisse versorgt werden.
In meiner weiteren Arbeit werde ich sowohl im Wahlkreis als auch in
der Bundespolitik für eine Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung
behinderter Menschen eintreten. Ich habe mich bereits in der Vergangenheit
für die Belange behinderter Menschen eingesetzt, indem ich zum
Beispiel mit dem Behindertenbeauftragten unserer Fraktion, Hubert Hüppe,
eine Anfrage zum barrierefreien Tourismus an die Bundesregierung gestellt
habe. Ferner habe ich mich im Deutschen Bundestag für die Anliegen
des Berufsförderungswerks Hamburg stark gemacht, das behinderten
Jugendlichen durch Ausbildung eine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.
Im Rahmen dieses Wahlkreisengagements habe ich kürzlich für
das Projekt "Arbeit für psychisch kranke und behinderte Menschen"
der Gemeinschaftsinitiative EQUAL das Amt eines ehrenamtlichen Schlichters
übernommen. Mein Engagement für Menschen mit Behinderung werde
ich auch in Zukunft fortsetzen und mich parteiübergreifend dafür
einsetzen, dass die Lebensqualität für diese Personen in Deutschland
erhöht wird. Sehr gern stelle ich mich auch als Ansprechpartner
für behinderte Menschen aus meinem Wahlkreis und ihre Anliegen
an die Politik zur Verfügung.
Jürgen Klimke
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Kristina
Köhler - CDU
Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung muss gefördert
werden. Die Möglichkeiten zur ambulanten Pflege sind daher auf-
und auszubauen. Parallel dazu ist zu prüfen, welche Personen aus
stationären Einrichtungen in betreuten Wohnformen versorgt und
unterstützt werden können. Aber auch der Verbleib in der eigenen
Häuslichkeit muss dem einzelnen Menschen so lang wie möglich
ermöglicht werden. Dies ist durch ambulante, Familien unterstützende
bzw. entlastende Hilfen zu gewährleisten. Als präventive Maßnahme
ist ein System für die Frühförderung behinderter Kinder
aufzubauen. In Hessen existieren solche Frühförderstellen
in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt. Diese individuell abgestimmten,
familienorientierten Angebote erleichtern Kindern mit Behinderung nicht
nur den Übergang beispielsweise in die Schule, sondern bereiten
sie auch darauf vor, in den eigenen vier Wänden ein selbst bestimmtes
Leben zu führen.
Kristina Köhler
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Anette
Kramme - SPD
In den letzten sechs Jahren wurde ein behindertenpolitischer Paradigmenwechsel
eingeleitet. Im Vordergrund stand und steht das Ziel, die vollständige
Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft zu verwirklichen.
Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn behinderte Menschen dabei
unterstützt werden, ihr
Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten und wenn Hindernisse,
die ihren Teilhabechancen im Wege stehen, beseitigt werden. Wir haben
die ersten Schritte verwirklicht. Am Ende des Weges sind wir aber noch
lange nicht angekommen.
Immer weniger behinderte Menschen wollen in großen Einrichtungen
leben, sondern wünschen sich ihr Leben eigenständig zu gestalten
und direkt am gemeinschaftlichen Leben teilzunehmen - angefangen bei
Erwerbsarbeit und Familie bis hin zu Kultur und sozialem Engagement.
Es ist unsere Pflicht, ihnen die notwendige Unterstützung zukommen
zu lassen, damit sie diesen Wunsch realisieren können. Ich unterstütze
daher die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" ganz ausdrücklich.
Mit unseren gesetzlichen Neuregelungen haben wir meines Erachtens den
Nachweis erbracht, dass es Alternativen zum Leben und Arbeiten in einer
stationären Einrichtung gibt. Zur Verwirklichung des Prinzips "ambulant
vor stationär" ist es vor allem erforderlich, verstärkt
qualifizierte ambulante und wohnortnahe Rehabilitationsangebote aufzubauen.
Als wichtigen Schritt erachte ich auch das Antidiskriminierungsgesetz.
Die Ziele "Gleichstellung" und "Teilhabe" von Menschen
mit Behinderungen können ohne einen begleitenden wirksamen Schutz
vor alltäglichen Diskriminierungen nicht umgesetzt werden. Wir
müssen schließlich denjenigen, die noch immer von Diskriminierungen
betroffen sind, einklagbare Rechte verschaffen.
Anette Kramme
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Dr.
Günter Krings - CDU
Grundsätzlich sollte jedem Menschen die Möglichkeit gegeben
werden, in seiner häuslichen Umgebung wohnen zu bleiben und nicht
zwingend in eine stationäre Einrichtung umziehen zu müssen.
Behinderte und alte Menschen bleiben nur dann fester Bestandteil unserer
Gesellschaft, wenn sie nicht aus unserer näheren Umgebung verbannt
werden. Der ambulanten Betreuung ist daher Vorrang einzuräumen.
Obwohl die ambulante Betreuung schon jetzt nach dem Gesetz der stationären
Unterbringung vorgehen soll, ist dieser Grundsatz in der Wirklichkeit
noch nicht vollständig angekommen. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert,
Hindernisse abzubauen, die eine vorrangige ambulante Behandlung behindern.
Es bleibt aber ebenfalls festzuhalten, dass die stationären Einrichtungen
einen wichtigen Dienst verrichten, auf den auch in Zukunft nicht verzichtet
werden kann. Den Menschen soll es selbst überlassen bleiben, ob
sie ambulant oder stationär behandelt werden wollen.
Dr. Günter Krings
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Volker
Kröning - SPD
In Artikel 2 unseres Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat
das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (-)"
und Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes fährt fort "Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Selbstbestimmung
jedes Einzelnen über sein persönliches Leben ist für
mich ein hohes Gut; nur eine Gesellschaft, die niemanden diskriminiert,
ist eine gute Gesellschaft.
Deshalb unterstütze ich die Kampagne "Marsch aus den Institutionen
- Reißt die Mauern nieder". Zwar haben wir in den letzten
Jahre viel erreicht und verkrustete Strukturen aufgebrochen, um Menschen
mit Behinderung zu wirklicher Gleichstellung zu verhelfen, doch wir
sind nur auf dem Weg, noch lange nicht am Ziel. Ich will ihn gerne mit
Ihnen gemeinsam weitergehen, damit jeder Mensch selbst darüber
bestimmen kann, wo und wie er lebt, wohnt und arbeitet.
"Ambulant vor stationär" ist ein wichtiger Schritt auf
diesen Weg. Ich unterstütze eine umfassende Reform der Pflegeversicherung,
die sich diesen Grundsatz zu eigen macht und so den Druck auf die Träger
stationärer Einrichtungen erhöht, ambulanten Wohnformen den
Vorrang einzuräumen.
Ich weiß aber auch, dass es damit nicht getan ist. Menschen mit
Behinderung stellen sich überall Hindernisse in den Weg. Sei es
der fehlende Aufzug oder Aufgang, die Diskriminierung bei der Arbeitssuche
oder der Ausschluss aus Kindergärten und Schulen. Barrierefreiheit
muss sich nicht nur im Internet, sondern gerade auf den Straßen
und in den Häusern durchsetzen, die Gleichstellung im Arbeitsleben
darf kein Papiertiger bleiben. Wo Gesetze dem Abbau von Hindernissen
im Weg stehen, müssen diese Gesetze angepasst werden.
Zum Schluss noch ein Wort speziell zur Integration von Kindern und Jugendlichen
mit Behinderung: Es ist für mich völlig unverständlich,
dass sich die Länder in Deutschland noch immer weigern, Integrationskindergärten
oder -schulen zu fördern statt Einrichtungen nur für Menschen
mit Behinderung. Für mich beginnen der Abbau von Diskriminierungen,
der Aufbau von gegenseitiger Achtung und der Grundstein für gleiche
Chancen im Kindesalter. Das ist nicht nur wesentlich für die Kinder
mit Behinderung, sondern auch für das soziale Lernen von Kindern
ohne Beeinträchtigung und das spätere Miteinander beider Gruppen.
Hierfür trete ich nicht nur als Abgeordneter im Deutschen Bundestag,
sondern auch in meinem Land Bremen ein.
Volker Kröning
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Dr.
Martina Krogmann - CDU
Integration und Selbstbestimmung anstatt Ausgrenzung
Der Ausbau ambulanter Hilfen für ältere und behinderte Menschen
ist dringend geboten. Selbstbestimmung hat Priorität! Über
die gesetzliche Verankerung des Vorrangs ambulanter vor stationärer
Hilfe hinaus müssen Änderungen im Bewusstsein der Gesellschaft
herbeigeführt werden. Rücksichtnahme und Verständnis
sind Schlüsselbegriffe für den nachvollziehbaren Wunsch älterer
oder behinderter Menschen nach selbstbestimmter Lebensführung,
nach möglichst hoher Lebensqualität und nach dem Verbleib
im gewohnten Umfeld. Wir können es uns nicht leisten, auf die Fähigkeiten
und auf die Erfahrung dieser Menschen zu verzichten. In generationenübergreifenden
Konzepten liegt m.E. die Zukunft. Warum nicht Wohnprojekte schaffen,
in denen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen (ältere Menschen,
behinderte Menschen, Kinder) betreut werden? Nicht zuletzt ermöglichen
ambulante Angebote auch eine bessere Integration durch informelle Betreuungs-Netzwerke
sowie die Stabilisierung der Gesamtkosten.
Was wir brauchen und dafür setze ich mich ein:
- mutige politische Entscheidungen
- bedarfsgerechte Angebote, innovative Konzepte
- flächendeckende und bessere Vernetzung der verschiedenen professionellen
Anbieter von ambulanten, bzw. sozialen Diensten, aber auch Koppelung
mit ehrenamtlichen Netzwerken
- Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren, Dokumentationen,
etc.
- Forschungsförderung im Gesundheitsbereich (Geriatrie, Biomedizin,
...)
- flankierende Maßnahmen für Träger, die stationäre
Angebote in ambulante Hilfen umwandeln möchten
Dr. Martina Krogmann
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Markus
Kurth - Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen wollen die gleichberechtigte Teilhabe
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
verwirklichen. Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen steht
unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". Sondereinrichtungen
und Heime müssen für alle Lebensbereiche die Ausnahme werden.
Wir wollen Integration von Anfang an: Kindergärten und Schulen
sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Wir sind gegen Sonderschulen.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen
zu allen Bildungseinrichtungen haben.
Bündnis 90/Die Grünen setzten auf den Ausbau neuer innovativer
Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier
haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB
XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen
Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und
stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich
stark bevorteilt wurde und Einführung des Persönlichen Budgets.
Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument
für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen
mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen
und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. Bündnis 90/Die
Grünen werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und
Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern.
Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote
ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche
Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren
ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist
eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant
vor stationär".
Ergänzend haben Bündnis 90/Die Grünen ein Konzept zur
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der
Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens-
und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur
Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen
völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen
ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.
Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung
und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen
ein:
- Ausbau des ambulant betreuten Wohnens
- Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle
Zielgruppen) und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und
stationär
- Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu
einer ambulanten Versorgung
- Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote
sinnvoll vernetzt und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen.
- die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen)
Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner
Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter
Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg
in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen
sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der
Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die
meisten Kommunen sowie die unionsgeführten Bundesländer dagegen
auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:
Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen
mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz"
(Bundesratsinitiative Bayern/BaWü) hat weit reichende qualitative
Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen.
Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel"
sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage
der Kommunen abhängig gemacht werden.
Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus
(weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge,
persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes
Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich
von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten
ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit
Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für
Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten.
Dieser Gesetzentwurf wurde von uns im Bundestag abgelehnt.
Markus Kurth
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Undine
Kurth - Bündnis 90/Die Grünen
Ich möchte mich zunächst recht herzlich bei Ihnen bedanken,
dass Sie sich auch in Ihrer Kampagne und Abgeordnetenumfrage der Belange
von Menschen mit Behinderungen mit so viel Engagement annehmen. Bevor
ich auf Ihre konkreten Fragen eingehen werde, möchte ich jedoch
die Gelegenheit nutzen als tourismus- und naturschutzpolitische Sprecherin
meiner Fraktion noch kurz auf das barrierefreie Reisen einzugehen, als
eine weitere, wie ich finde wichtige Form von gleichberechtigter Teilhabe
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Naturerleben oftmals versperrt.
In einigen Staaten ist es längst selbstverständlich, Großschutzgebiete
und andere Erholungsangebote in natürlicher Umgebung weitgehend
für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. In Deutschland
gibt es erste gute Beispiele und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben
mit ihrem Bundestagsantrag "Reisen ohne Handicap - für ein
barrierefreies Reisen und Naturerleben in unserem Land" die Voraussetzungen
hierfür verbessert.
Studien belegen uns eine hohe Nachfrage nach barrierefreien Urlaubs-
und Bildungsangeboten, der noch kein ausreichendes Angebot gegenübersteht.
Es ist also auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbsfähigkeit
Barrierefreiheit als Qualitätskriterium in Großschutzgebieten
umzusetzen. Wichtig ist es zudem, den Service so auszugestalten, dass
sich auch Gäste wohl fühlen, die auf Hilfestellungen bei Anreise,
Aufenthalt und Erlebnismöglichkeiten angewiesen sind. Dienstleistungsdefizite
bedeuten für behinderte Menschen besonders gravierende Stresssituationen.
Aber nicht nur unser Engagement im Bereich des Barrierefreien Tourismus,
sondern unsere gesamte Politik für Menschen mit Behinderungen steht
unter dem Motto "Inklusion statt Ausgrenzung". BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN wollen die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen verwirklichen.
Sondereinrichtungen und Heime müssen für alle Lebensbereiche
die Ausnahme werden. Wir wollen Integration von Anfang an: Kindergärten
und Schulen sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Wir sind
gegen Sonderschulen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen
gleiche Zugangschancen zu allen Bildungseinrichtungen haben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten auf den Ausbau neuer innovativer
Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche Budget. Hier
haben wir im Rahmen der Reform des Sozialhilferechts und dem neuen SGB
XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen gesetzlichen
Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter und
stationärer Leistungen, wo früher der stationäre Bereich
stark bevorteilt wurde und Einführung des Persönlichen Budgets).
Mit dem Persönlichen Budget haben wir ein zentrales Instrument
für eine selbstbestimmte Lebensführung geschaffen. Menschen
mit Behinderungen können ihren Assistenzbedarf selbst bestimmen
und sich für ein Leben zu Hause entscheiden. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN werden den notwendigen Ausbau bedarfsgerechter Hilfen und
Unterstützungen zum selbstständigen Wohnen weiter fördern.
Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen und öffentliche Angebote
ebenso wie das betreute selbstständige Wohnen. Das Persönliche
Budget wird dazu führen, dass sich in den nächsten Jahren
ein neuer Markt von ambulanten Dienstleistungen entwickelt. Dies ist
eine zentrale Bedingung zur wirklichen Umsetzung des Konzeptes "ambulant
vor stationär".
Ergänzend haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Konzept zur
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
vorgelegt. Nach diesem Konzept werden die ambulanten Leistungen der
Eingliederungshilfe (SGB XII/Sozialhilfe) als bedarfsgerechte, einkommens-
und vermögensunabhängige, budgetfähige Leistungen zur
Verfügung gestellt. Wir wollen in Zukunft bei ambulanten Leistungen
völlig auf die Anrechnung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller/innen
ebenso verzichten wie auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger.
Neben dieser bedarfsunabhängigen Leistung bei ambulanter Versorgung
und der Unterstützung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
durch das Persönliche Budget treten wir für folgende Maßnahmen
ein:
- Ausbau des ambulant betreuten Wohnens,
- Differenzierung der Wohnformen (betreutes Wohnen für alle Zielgruppen)
und Abkehr von der starren Trennung von ambulant und stationär,
- Erleichterung des Übergangs von einer stationären zu einer
ambulanten Versorgung,
- Bedarfspläne, die alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote
sinnvoll vernetzen und somit eine individuelle Hilfeleistung ermöglichen,
- die einheitliche und zusammenhängende Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen durch Leistungen aus einer (überörtlichen)
Hand.
Die Förderung ambulanter Versorgungsstrukturen ist aus Grüner
Sicht nicht nur das zentrale Instrument zur Förderung selbstbestimmter
Lebensformen. Es ist auch der einzige gangbare Weg, um den Kostenanstieg
in der Eingliederungshilfe abzudämpfen. Ambulante Versorgungsformen
sind für die Sozialhilfeträger kostengünstiger als der
Unterhalt stationärer Einrichtungen. In der Vergangenheit haben die
meisten Kommunen sowie die unionsgeführten Bundesländer dagegen
auf Sparmaßnahmen statt auf Strukturmaßnahmen gesetzt:
Die CDU/CSU hat ein kommunales Sparprogramm auf dem Rücken von Menschen
mit Behinderungen formuliert. Das "Kommunale Entlastungsgesetz"
(Bundesratsinitiative Bayern/BaWÜ) hat weit reichende qualitative
Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen.
Mit der Einführung einer so genannten "Finanzkraftklausel"
sollten die Leistungen für die Heimunterbringung von der Kassenlage
der Kommunen abhängig gemacht werden.
Dies würde unter den aktuellen Bedingungen eine Absenkung des Leistungsniveaus
(weniger zusätzliche Leistung wie Nachmittagsbetreuung, Spaziergänge,
persönliche Ansprache, zusätzliche Mehrbettzimmer, weniger qualifiziertes
Personal) bedeuten. Vor allem würde es in Deutschland einen Flickenteppich
von Leistungsstandards geben. Finanzkräftige Kommunen könnten
ihre Versorgungsqualität aufrechterhalten, während andere mit
Verweis auf ihre Haushaltslage offiziell an ihren Leistungen für
Menschen mit Behinderungen "sparen" könnten. Dieser Gesetzentwurf
wurde von uns im Bundestag abgelehnt.
Ich bin sehr froh über die von Ihnen angeregten Diskussionen, die
den notwendigen Bewusstseinswandel für eine neue Form des Zusammenlebens
zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft einen
großen Schritt weiterbringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden
Sie dabei stets unterstützen. Für Ihre Kampagne wünsche
ich Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Undine Kurth
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Christian
Lange - SPD
Ich unterstütze die mit der Aktion Mensch geförderte und
von ForseA e.V. koordinierte Kampagne "Marsch aus den Institutionen
- Reist die Mauern nieder".
Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen
mit Behinderungen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich
gestalten können. Gemeinsam mit behinderten Menschen und ihren
Verbänden müssen wir einen Paradigmenwechsel einleiten, um
die umfassende Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben
zu verwirklichen. Vor allem im Hinblick auf die Ausbildung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen geht es darum, die betriebliche Prävention
zu stärken, die Integrationsdienste weiter zu entwickeln sowie
die Beratungsmöglichkeiten für Arbeitgeber zu verbessern.
Christian Lange
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Sibylle
Laurischk - FDP
Die beiden Fragen die ForseA den Bundestagsabgeordenten stellt, beantworte
ich wie folgt:
1. Ich halte es für sehr wichtig, dass behinderte und ältere
Menschen in der Gemeinde an Stelle von Sondereinrichtungen leben können,
soweit dies irgend
möglich ist. Aus der familiären Erfahrung weiß ich,
wie wichtig es für behinderte und alte Menschen ist, nicht ausgegrenzt
zu sein und in seiner familiären Umgebung einen menschenwürdigen
Alltag zu erleben. Als Stadträtin habe ich mich dafür eingesetzt,
dass auch neue Modelle des Wohnens im Alter stadtplanerisch unterstützt
werden, beispielsweise auch die Gründung von Alten-Wohngemeinschaften.
In meiner Arbeit im Wahlkreis unterstütze ich die Pflegemutter
eines behinderten Kindes, die dafür Sorge trägt, dass dieses
Kind nicht in einem Heim leben muss. Allerdings sehe ich, dass die bürokratischen
Hindernisse für diese Zielsetzung erheblich sind. Mir scheint es
auch sehr wichtig zu sein, dass die ausführenden Mitarbeiter von
Behörden und sonstigen Institutionen soziale Aspekte im Auge behalten
dürfen und nicht nur fiskalisch denken müssen. Der dafür
notwendige finanzielle Rahmen wird leider immer enger.
2. Als Liberale weiß ich, dass ein selbstbestimmtes Leben, im
Rahmen von ambulanter Hilfestellung für den Betroffenen aktivierender,
für die Kostenträger letztendlich kostengünstiger ist.
Schon deshalb erscheint mir die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe
und die vorrangige Unterstützung ambulanter Einrichtungen im Vorrang
zur stationären Unterbringung von Behinderten erstrebenswert zu
sein. Als Betreuerin einer psychisch kranken Frau habe ich mich dafür
eingesetzt, dass sie in einer Familiensituation leben kann, die von
einem Förderverein gestaltet wird und damit die stationäre
Unterbringung vermieden werden konnte. Die Frau lebt zwar nicht in der
eigenen Familie, kann aber in dieser Lebenssituation mit ihrer psychischen
Erkrankung besser zurecht kommen als ihr das alleine möglich war
und hat dennoch einen eigenen Gestaltungsrahmen, der in einer stationären
Einrichtung sicherlich sehr viel geringer wäre. Letztendlich ist
auch hier wieder das konkrete Ergebnis eine sehr viel kostengünstigere
Unterbringung als in einem Heim.
Im Rahmen eines Besuchs bei der Liebenau-Stiftung in Ravensburg konnte
ich mich davon überzeugen, dass dort mitten in der Stadt in beispielhafter
Weise das Zusammenleben von jungen und alten Menschen, Alleinerziehenden
und behinderten Menschen ermöglicht wird. Zentraler Denkansatz
in dieser Lebensgestaltung ist es, die eigenen Anteile aller Bewohner
im gemeinsamen Wohnen und Leben zu aktivieren. Jeder Bewohner dieser
Wohnanlagen kann zum Gemeinschaftsleben beitragen, dies wird von den
Bewohnern nach Möglichkeit auch erwartet. Dadurch gestaltet sich
ein miteinander auch für alte und behinderte Menschen, das die
Lebensqualität unerwartet erhöht eine große Zufriedenheit
der Menschen bewirkt. Auch hier ist festzustellen, dass der Kostenrahmen
verkraftbar bleibt, der Mensch in seiner eigenen Gestaltungsfähigkeit
nicht beschnitten wird.
Als Berichterstatterin der FDP-Fraktion im Rechtsausschuss bei der Reform
des Betreuungsrechts war mir besonders wichtig, auch Menschen, die aufgrund
von Behinderung unter Betreuung gestellt werden, ihre Selbstverantwortung
weitestgehend zu erhalten. Der selbstbewußte Mensch ist für
uns Liberale Herausforderung und Zielsetzung.
Sibylle Laurischk
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Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger - FDP
Für Liberale ist es das Ziel, für die Bürger ein größtmögliches
Maß an Freiheit und Eigenverantwortung zu schaffen. Diese Prinzipien
sind auch Richtschnur einer liberalen Politik für ältere Bürger
und Menschen mit Behinderungen. Auch diese Menschen haben selbstverständlich
das Recht auf ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben. Sie müssen
mit klaren Rechten und fairen Chancen ausgestattet werden. Sie gehören
in die Mitte der Gesellschaft.
Ältere Menschen wollen etwas leisten. Sie sind heute Dank des medizinischen
Fortschritts vitaler und mental beweglicher denn je. Wichtig ist, die
Erfahrung und die Potentiale älterer Menschen zu nutzen und gleichzeitig
neuen Hürden, die Senioren einschränken, zu verhindern. Eine
liberale Politik will dem Auseinanderfallen der Gesellschaft in Jung
und Alt entgegenwirken und die Chancen älterer Bürger verbessern,
sich in der Bürgergesellschaft mehr zu beteiligen und sich aktiv
in Entscheidungsprozesse einzumischen. Kein älterer Mensch will
in ein Alters- oder Pflegeheim gehen. Es werden deshalb dringend flexiblere
Regelungen gebraucht, damit private Wohngemeinschaften älterer
Menschen und verschiedenste Modelle des betreuten Wohnens nicht von
der Bürokratie und den Vorgaben der Kassen pedantisch verhindert
werden.
In der Behindertenpolitik sollten die behinderten Menschen selbst stärker
gefördert werden. Der Trend zu immer mehr stationärer Pflege
und zu "Verwahrungsanstalten" muss gestoppt werden und der
Grundsatz "ambulant vor stationär" wieder mehr Gewicht
bekommen. Integration von behinderten Kindern sollte schon in Kindergärten
und Schulen beginnen, der Umgang mit ihnen selbstverständlich sein.
Dies würde die Selbständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe
der behinderten Menschen fördern. Menschen mit Behinderungen brauchen
Anerkennung für die Leistungen, die sie erbringen.
Gesamtgesellschaftlich muss die Integration von älteren und behinderten
Menschen durch mehr Informationen, Beratung und mit der Verbesserung
der Strukturen gefördert werden. Dies soll Maxime liberaler Senioren-
und Behindertenpolitik sein.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bundesministerin a.D.
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Dr.
Gesine Lötzsch - PDS
Es ist eine Erfahrung, die auch durch wissenschaftliche Untersuchungen
untermauert wurde: Menschen, die in einer selbst gewählten Umgebung
leben können, bleiben länger aktiv und können häufig
mit geringerer Hilfe auskommen. Um den Grundsatz "ambulant vor
stationär" mit Leben erfüllen zu können, müssen
aus meiner Sicht vor allem die Abrechnungsvorschriften so gestaltet
werden, dass die soziale Komponente und die Sorge für den Menschen,
nicht die Abrechnung im Minutentakt die Unterstützung von älteren
und behinderten Menschen bestimmt.
Aus diesem Grunde habe ich am 20. Juni vor der Presse auch ein Gemeindeschwestern-Programm
vorgestellt, das diesen Überlegungen entspricht. Als ich in mehreren
Städten Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns dieses Programm
auf öffentlichen Plätzen vorstellte, bin ich auf viel Zustimmung
gestoßen.
Dr. Gesine Lötzsch
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Dr.
Reinhard Loske - Bündnis 90/Die Grünen
Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, selbstbestimmt
in unserer Gesellschaft zu leben. Sie sollen nicht ausgegrenzt werden,
sondern gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Deshalb müssen Sondereinrichtungen und Heime für alle Lebensbereiche
die Ausnahme werden.
Wir setzen uns für eine Integration von Anfang an ein: Kindergärten
und Schulen sind zentrale Orte der Integration und Teilhabe. Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen müssen gleiche Zugangschancen
zu allen Bildungseinrichtungen haben.
Wir setzten deshalb auf Konzepte wie ambulante Wohnformen und das Persönliche
Budget. Hier haben wir mit der Reform des Sozialhilferechts und dem
neuen SGB XII bereits in dieser Legislaturperiode die erforderlichen
gesetzlichen Neuregelungen geschaffen (weitgehende Gleichstellung ambulanter
und stationärer Leistungen, wo früher der stationäre
Bereich stark bevorteilt wurde und die Einführung des Persönlichen
Budgets). Es bleibt unverzichtbar, bedarfsgerechte Hilfen zum selbstständigen
Wohnen weiter auszubauen. Hierzu gehören barrierefreie Wohnungen
und öffentliche Angebote ebenso wie das betreute selbstständige
Wohnen.
Dr. Reinhard Loske
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Lothar
Mark - SPD
Gern nutze ich die Gelegenheit, mich als Abgeordneter des Deutschen
Bundestages zur Frage ambulanter Alternativen für ältere und
behinderte Menschen und zu dem von Ihnen vertretenen Grundsatz "ambulant
vor stationär" zu äußern. Da ich seit Dezember
2004 ehrenamtlicher Vorsitzender des AWO-Kreisverbands Mannheim bin
und mir die Problematik vertraut ist, tue ich dies besonders gern.
Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft stellt Politik und
soziale Verantwortungsträger vor neue Herausforderungen, die uns
aber auch neue Sichtweisen eröffnen können. So wird in den
letzten Jahren verstärkt über alternative Lebensformen für
ältere und behinderte Menschen nachgedacht. Ich sehe mit Freude
Wohngemeinschaften entstehen, in denen Junge den Älteren bei der
Bewältigung des Alltags helfen und die Jungen aus dem reichen Erfahrungsschatz
der Seniorinnen und Senioren schöpfen. Alte Menschen sind unabhängig
von der eigenen Familie auch bei der Betreuung von Kleinkindern wieder
gefragt. So profitieren beide Seiten davon: Kommunikation zwischen den
Generationen findet wieder statt, alte Menschen fühlen sich noch
oder wieder gebraucht.
Diese oder ähnliche Alternativmodelle müssen dem berechtigten
Wunsch behinderter Menschen nach umfassender Teilhabe und Selbstbestimmung
nachkommen. Mittel- und langfristig gesehen sind alternative Wohnformen
volkswirtschaftlich sogar kostengünstiger als die stationäre
Variante. Dort, wo diese Modelle nicht greifen, muss ein Netz von ehrenamtlichen
Helfern und Betreuern aufgebaut werden, die die Angehörigen in
schwierigen Alltagssituationen unterstützen, damit sie ihre Lebenssituation
meistern können. Vor allem behinderte Kinder und Jugendliche sollten
nicht in Heimen, sondern in einer Pflegefamilie leben und aufwachsen
können. Bedauerlicherweise gibt es bei der Finanzierung solcher
Pflegeverhältnisse immer wieder Schwierigkeiten hinsichtlich der
Zuständigkeit von Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger und auch
hinsichtlich des Umfangs der Leistungen. Auch hier gilt es, überflüssige
bürokratische Hürden abzubauen. Dafür setze ich mich
auf Bundesebene ein.
Die rot-grüne Bundesregierung hat in den letzten Jahren vieles
erreicht, um behinderten und älteren Menschen das Leben zu erleichtern
und diese so weit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben
zu lassen. So z.B. durch die Förderung der Barrierefreiheit, ohne
die ein Leben in den eigenen vier Wänden kaum vorstellbar wäre
oder durch die Finanzierung von Betreuern bei Behördengängen.
Einen großen Schritt voran stellt sicher auch die Einführung
des Persönlichen Budgets für Behinderte dar.
Die Koalitionsarbeitsgruppe "Menschen mit Behinderungen" hat
"Eckpunkte zur Weiterentwicklung des SGB IX" vorgelegt und
der jüngst vom Bundestag verabschiedete Antrag der Koalitionsfraktionen
"Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen
- Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken" (Bundestagsdrucksache
15/5463) zeigt, dass wir am Ball bleiben. Ein wichtiges Ziel bleibt
auch die Integration behinderter Menschen in den gesamten Arbeitsmarkt,
auch hier ist z.B. mit der Verpflichtung zur Beschäftigung einer
höheren Anzahl von Schwerbehinderten in den Betrieben ein wichtiger
Schritt getan worden.
Auch bei der Pflegeversicherung muss das Prinzip "Reha vor stationär"
gelten. So dürfen Leistungen zur Teilhabe nicht mit dem Hinweis
auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt werden. Das bislang zu schematische
Feststellungsverfahren sollte mittelfristig durch ein System der echten
Bedarfsermittlung ersetzt werden, wie es z. B. beim Persönlichen
Budget vorgesehen ist. Dieses gilt es weiter auszugestalten, um durch
die Einbeziehung möglichst vieler Sachleistungen zu einer trägerübergreifenden
und bedarfsgerechten Komplexleistung zu gelangen. In Konsequenz können
behinderte und ältere Menschen sich dann die benötigten Leistungen
eigenverantwortlich und entsprechend ihren Bedürfnissen und Prioritäten
organisieren.
Als Sozialdemokrat streite ich für eine solidarische Gesellschaft,
in der die Stärkeren die Schwächeren stützen und mit
tragen. Hier gilt es vor allem, das Bewusstsein der Mehrheitsgesellschaft
zu schärfen, dass ältere und behinderte Menschen nicht ausgegrenzt
werden dürfen. Ein Negativbeispiel stellte in diesem Zusammenhang
vor Jahren ein Urteil dar, das Urlaubern Recht gab, die sich durch eine
Gruppe von behinderten Menschen im Speisesaal eines Hotels in ihrem
Urlaubsvergnügen gestört fühlten und eine Entschädigung
dafür erhielten. Insofern halte ich auch die Entscheidung des von
CDU/CSU/FDP-Ländern dominierten Bundesrats vom 8. Juli, den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Umsetzung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien
(ADG) in den Vermittlungsausschuss zu überweisen und damit die
Umsetzung in Frage zu stellen, für einen politischen Skandal. Gerade
christliche Politiker sollten nicht dazu beitragen, dass die offene
Diskriminierung behinderter Menschen in vielen Bereichen des Zivilrechts,
wie z.B. im Versicherungsbereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe,
gnadenlos weiter betrieben werden kann.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass behinderte Menschen, sofern sie
es wünschen - in der Mitte der Gesellschaft leben und nicht in
Heime abgeschoben werden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung an der Betreuung und Bildung in Kindergarten
und Schule stellt für mich die wichtigste Voraussetzung für
eine lebenslange Teilhabe dar. Sie führt aber auch dazu, dass nicht
behinderte Kinder es als normal ansehen, gemeinsam mit behinderten Kindern
aufzuwachsen und diese als gleichwertig anerkennen. Leider verweigern
vor allem die CDU-/CSU-geführten Länder mit Verweis auf die
Kulturhoheit der Länder dem Bund hier noch die Mitbestimmung.
Ganz sicher wird es auch künftig für schwierige Pflegefälle
Heime geben müssen, doch sollten wir alles dafür tun, damit
ältere und behinderte Menschen, wenn sie dies wünschen, ambulant
behandelt und bis zuletzt in ihrem gewohnten Umfeld leben können.
Hierfür sind alle medizinisch-technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Als Mannheimer Bundestagsabgeordneter werde ich mich dafür im Gespräch
mit den Fachleuten meiner Fraktion und dem Behindertenbeauftragten,
als auch in meiner Funktion als AWO-Vorsitzender - z.B. im Dialog mit
dem Bundesvorsitzenden Wilhelm Schmidt -, der erst kürzlich Mannheim
besuchte, einsetzen.
Lothar Mark
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Stephan
Mayer - CSU
Zunächst einmal möchte ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Aktion
"Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern nieder",
die sich bereits bundesweit in vielfältigen Aktionen niedergeschlagen
hat, beglückwünschen. Als Gründungsmitglied des Vereins
"Gemeinsam Mensch e.V. in München", der in Zusammenarbeit
mit dem Arbeitskreis Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft
entstanden ist, kann ich das Ziel der Kampagne, den Auf- und Ausbau
ambulanter Angebote, für Menschen mit Behinderungen sehr begrüßen.
Über 95 Prozent aller Menschen wollen auf gar keinen Fall im Alter
oder mit Behinderung in einem "Heim" leben. Als Begründung
für diese Entscheidung wird meist die Aufgabe der Selbstbestimmung,
Verlust von Lebensqualität, Vereinsamung, Aufgabe des sozialen
Umfeldes etc. angeführt. In unserer Gesellschaft muss das Bewusstsein
dafür geschaffen werden, dass dies ein Thema ist, das jeden von
uns früher oder später betrifft.
Es muss ein Bewusstsein dafür hervorgerufen werden, dass wir alle
ein Recht darauf haben, ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von
Einrichtungen zu führen und die größtmögliche Unterstützung
dafür zu erhalten, damit ein Leben in den eigenen vier Wänden
und vor allem in einem vertrauten sozialen Umfeld gewährleistet
ist. Dieser Wandlungsprozess von der stationären Betreuung hin
zur wohnortnahen ambulanten Unterstützung von Älteren und
von Menschen mit Behinderung ist meines Erachtens schon längst
überfällig.
In diesem Sinne werde ich mich - insbesondere bei der jungen Generation
- im Rahmen meiner Möglichkeiten und mit voller Tatkraft dafür
einsetzen, dass jeder den Blick in die eigene Zukunft richten sollte
und, dass das Bewusstsein für ein Miteinander von Menschen mit
und ohne Behinderung geschärft wird. Mit den besten Wünschen
für einen weiterhin so erfolgreichen Verlauf Ihrer Aktion verbleibe
ich Ihr
Stephan Mayer
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Dr.
Angela Merkel, Bundesvorsitzende der CDU
Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" greift ein wichtiges
Thema auf - die Notwendigkeit, dass mehr Menschen mit Einschränkungen
ein Leben in der Gemeinde ermöglicht wird, wenn sie dies wünschen.
Aufgabe der Politik ist es, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
"Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, den CDU und
CSU schon immer unterstützt haben. Deswegen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes
eingebracht. Denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen
ist zwar gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht
gelungen.
Dass die Förderung ambulanter Angebote dringend nötig ist,
wird durch verschiedene Tendenzen klar: Der demografische Wandel stellt
Deutschland vor neue Herausforderungen. Ältere Menschen suchen
neue Wohnformen, denn die jetzt heranwachsende Generation hat ihre eigenen
Vorstellungen von Mobilität und Wohnen. Auch immer mehr behinderte
Menschen möchten in einer eigenen Wohnung oder einer selbst gewählten
Wohngemeinschaft leben, und sich von ihrem Elternhaus lösen.
Derzeit wird der überwiegende Teil der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt. Der konsequente
Ausbau ambulanter Angebote hat das Potenzial, die Gesamtkosten der Eingliederungshilfe
zu senken oder zumindest den Kostenanstieg zu verringern. Aber es geht
vor allem um die Frage nach der Lebensqualität der Menschen - wenn
ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst
in die Hand nehmen wollen, dann sollte ihnen dies auch ermöglicht
werden. Das Wahlrecht der Betroffenen muss gesichert sein. Eine zwangsweise
Ambulantisierung darf nicht stattfinden.
Wichtig ist für uns der Bürokratieabbau. Die Bürokratie,
die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand
genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen einschränkt,
muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste
effizienter arbeiten können. Die Bürokratie bindet wertvolle
Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen. Einen ersten Schritt
haben wir mit unserem Antrag "Weniger Bürokratie in Heimen"
gemacht. Weiterhin ist uns wichtig, dass die Menschen medizinisch und
pflegerisch gut versorgt sind und gleichzeitig eine hohe Lebensqualität
erfahren.
Von integriertem und generationenübergreifendem Zusammenleben profitieren
letztlich alle: die Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten,
einen großen Teil der Bevölkerung auszuschließen und
auf deren Erfahrungen zu verzichten. Ambulante Wohnformen bieten behinderten
und alten Menschen mehr Gestaltungsmöglichkeiten für ihr eignes
Leben. Die Schaffung gemeinsamer Lebensräume, die alle gesellschaftlichen
Bereiche wie Bildung, Arbeit und Kultur umfassen, steht für uns
im Vordergrund. Dadurch können Vorurteile abgebaut und Integration
realisiert werden.
Dr Angela Merkel
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Ulrike
Merten - SPD
Seien Sie versichert, dass ich mit Ihnen der Meinung bin, dass die
von Ihnen verfolgte Linie genau richtig, aber nicht neu ist. An vielen
Stellen ist die Enthospitalisierung bereits eingeleitet worden. Ich
verweise insofern auf die diesbezüglichen Schritte der Bundesregierung
und die hervorragende Arbeit des Behindertenbeauftragten,
meinem Kollegen Karl-Hermann Haack, MdB, in diesem
Bereich. Als Beispiel sei die Einführung des persönlichen
Budgets als größere Möglichkeit eines selbst bestimmten
Lebens genannt.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Ulrike Merten
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Friedrich
Merz - CDU
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.06.05. Ich bitte Sie um Verständnis,
dass Herr Merz kein Statement zu der von Ihnen gestellten Frage abgeben
kann.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Große-Wilde
Wiss. Mitarbeiterin
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Maria
Michalk - CDU
Ich befürworte die Kampagne "Marsch aus den Institutionen
- Reißt die Mauern nieder". Ambulant vor stationär ist
der Grundsatz, den die Union im Gesundheits-, Pflege- und Behindertenbereich
zum Maßstab ihrer Politik gemacht hat. Dies haben wir nicht zuletzt
in unserer Anfrage "Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen
für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen"
vom März dieses Jahres (BT-Drs. 15/5183) deutlich gemacht.
Mir geht es darum, dass für Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsame
Lebensräume geschaffen werden. Nur dies fördert die Integration
und stärkt die Selbstbestimmtheit von Behinderten im täglichen
Leben. Es schafft Barrieren ab und vermeidet die "Behinderung durch
andere" im Alltag. Durch ambulante Maßnahmen, betreutes Wohnen
und Assistenz kann ein eigenständigeres und auf individuelle Bedürfnisse
abgestimmteres Leben ermöglicht werden, als dies in Großeinrichtungen
erreichbar ist. Durch die Nähe zu Nichtbehinderten sind nicht nur
bessere Voraussetzungen für das Verständnis der Belange Behinderter,
sondern auch für ein ehrenamtliches Engagement der Nachbarn oder
Kollegen gegeben. Insbesondere auch Kinder und Jugendliche können
Behinderungen als etwas zum normalen Leben Gehörendes begreifen.
In der Vergangenheit floss ein Großteil der Zahlungen in den Bereichen
der Hilfen in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen an Menschen in Einrichtungen. Auch dies zeigt, dass
der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend nötig ist. Im Ergebnis
gilt es, bedarfsgerechte Angebote für beide Bereiche zu schaffen
und den Menschen damit eine echte Wahl zu ermöglichen. Denn eines
ist auch klar. Wir wollen keinen gegen seinen Willen in ein Heim oder
eine Wohnung "umsiedeln".
Bereitschaft zur Anpassung und Rücksichtnahme muss von beiden Seiten
gegeben sein.
Maria Michalk
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Franz
Müntefering - Bundesvorsitzender der SPD
Ohne Zweifel ist die Frage, wie ältere und behinderte Menschen
zukünftig leben, lernen und arbeiten können, von großer
Bedeutung für unsere Gesellschaft.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion
beschäftigen sich seit einiger Zeit mit den Folgen des demografischen
Wandels. Wir reden jedoch nicht nur darüber, sondern wir handeln
bereits. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen Karl Hermann Haack, MdB, hat einmal gesagt: "Der Marsch
aus den Institutionen hat bereits begonnen."
An die bisherigen Erfolge unserer Politik für und mit Menschen
mit Behinderungen wollen wir anknüpfen. Ich möchte hier nur
an das Sozialgesetzbuch IX, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen, die Programmbereiche Städteumbau West und Ost des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie die Reform der Sozialhilfe
erinnern.
Innerhalb des letzten Punktes haben wir die Möglichkeit des trägerübergreifenden
persönlichen Budgets geschaffen. Zunächst in einer Erprobungsphase
bis 2007 können Menschen mit Behinderung, die dies wollen, alle
Leistungen trägerübergreifend eigenverantwortlich verwenden.
Damit bestimmen sie eigenständig, welche Dienstleistungen sie in
welcher Form und von welchem Anbieter in Anspruch nehmen wollen. Nach
der Erprobungsphase und der anschließenden Auswertung werden wir
uns für eine bundesweite Fortführung eines persönlichen
Budgets einsetzen.
Wir haben das Prinzip "ambulant vor stationär" sowohl
in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Sozialhilfe
oder der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen vorangetrieben
und werden es weiter vorantreiben. Jedoch müssen wir zur Kenntnis
nehmen, dass einige Menschen dadurch auch verunsichert sind. Ihnen scheint
ihre bisherige Sicherheit bedroht. Wir werden diese Ängste weiterhin
ernst nehmen und das Wunsch- und Wahlrecht sowohl für ambulante
als auch für stationäre Hilfen aufrechterhalten.
Der von uns beschrittene Weg "ambulant vor stationär"
erscheint mir richtig und wir werden ihn weiterhin mit Leben füllen.
Über Ihre Unterstützung auf der weiteren Wegstrecke freue
ich mich und wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit alles Gute.
Franz Müntefering
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Günther
Nolting - FDP
Für uns Liberale steht der Mensch im Mittelpunkt der Politik.
Dabei ist es unerheblich, wie alt er ist oder ob er mit Behinderungen
lebt oder nicht. Die FDP lebt die Auffassung, daß jeder Mensch
mit seinen persönlichen Begabungen und Schwächen, seinen Einstellungen
und seinen individuellen Lebensentwürfen zu akzeptieren ist. Niemand
darf aufgrund einer menschlichen Eigenschaft diskrimiert werden, sei
z.B. es eine religiöse Einstellung, eine Behinderung, die sexuelle
Orientierung oder das Lebensalter. Jeder Mensch bereichert auf seine
Weise unsere Gesellschaft. Die FDP verfolgt in allen Politikbereichen
das Ziel, den Menschen die Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes
Leben ohne Diskriminierung zu gewährleisten.
Viele Menschen sind im Alter oder aufgrund einer Behinderung auf die
Unterstützung anderer angewiesen. Liberale haben die Vision, dass
diese Unterstützung vorrangig in selbst organisierten sozialen
Netzen erfolgt. Menschen wollen in den eigenen vier Wänden leben
und alt werden. Familie und Partnerschaft, Wohngemeinschaften mit älteren
und jüngeren Freunden, ambulante Dienste all das ist besser
als die Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen.
Dem Grundsatz "ambulant vor stationär" muß in der
Behindertenpolitik stärker Rechnung getragen werden, denn er ermöglicht
eine stärkere gesellschaftliche Integration behinderter Menschen
als dies in Heimen der Fall ist. Dies fördert darüber hinaus
den vorurteilsfreieren und selbstverständlicheren Umgang miteinander.
Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Fraktionskollegin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der ich mich inhaltlich voll anschließe.
Günther Nolting MdB
Sicherheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
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Günter
Nooke - CDU
Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" habe ich bereits
in der Vergangenheit befürwortet und werde dies auch in Zukunft
tun. "Ambulant vor stationär" ist ein Grundsatz, dem
die CDU/CSU schon immer zugestimmt, und den sie gefördert hat.
Auf meine Initiative hin hat unsere Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage
an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes gestellt. Denn
der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar gesetzlich
festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen.
Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und
nichtbehinderten als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative
Erziehung sind mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam
leben und sich so früh wie möglich kennenlernen, können
auch die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Das ambulant
betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem Arbeitgebermodell
ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung oder in
selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen
und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen
Leben als dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen
realisierbar ist. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass auch Menschen
mit hohem Hilfebedarf außerhalb einer stationären Einrichtung
leben und durch ambulante Dienste oder im Rahmen des Arbeitgebermodells
adäquat versorgt werden können. Ein weiteres soziales Argument
spricht für ambulante Hilfen: sie können leichter als stationäre
Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement wecken und beteiligen,
und so unmittelbar die Integration der Betroffenen erleichtern.
Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe ist
der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr 2003
sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der Sozialhilfe
in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen zu einem überwiegenden Teil an Berechtigte
in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht, dass in Zukunft
nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden werden soll
- im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer sein als die
stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote hat aber
das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den Kostenanstieg
zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch kranken Menschen
bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung anzubieten.
In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen
vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen,
ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen
gegeben sein muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch
in eine eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf
besteht dahingehend, dass eine flächendeckende Infrastruktur von
ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Ambulante Angebote müssen
flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein, damit sie eine
echte Alternative zur stationären Unterbringung für viele
Menschen sein können.
Die Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen
überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen
raubt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit
diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen
Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr
auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie
bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen.
Weiterhin unterstütze ich die Forderung nach Erprobung des Persönlichen
Budgets auch für die berufliche Eingliederung. Wenn Leistungen
der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen Budget
für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte
Menschen mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem
kann dadurch auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet
werden.
Ich selbst kenne die Situation auch aus meinem nächsten Familienumfeld
und versuche ihre Ziele umzusetzen.
Günter Nooke
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Petra
Pau - PDS
Frage 1: Treten Sie mit uns dafür ein, dass behinderte und
ältere Menschen in der Gemeinde anstatt in Sondereinrichtungen
leben, lernen und arbeiten können?
Antwort: Ja. Die PDS vertritt seit vielen Jahren den Standpunkt,
dass für jeden Menschen selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Dazu sind - nicht zuletzt von der Politik - die erforderlichen Voraussetzungen
zu schaffen. Heime und ähnliche Einrichtungen wurden im 19. Jahrhundert
konzipiert. Damals waren sie ein Fortschritt im Verhältnis zu dem
Zustand, behinderte, alte und/ oder anderweitig "schwache"
Menschen einfach ihrem "Schicksal" zu überlassen. Im
20. Jahrhundert überholte sich diese Funktion zunehmend. Für
das 21. Jahrhundert kann das keine zukunftsträchtige Option bleiben.
Niemand muss sich wegen seiner/ ihrer Behinderung schämen. Also
muss auch die Gesellschaft "ihre Behinderten" nicht "verstecken".
Weder in "goldenen Käfigen" (wunderbar "behindertengerechten"
Einrichtungen am Rande der Zivilisation) noch in scheinintegrativen
Einrichtungen, die zwar zum Beispiel inmitten eines Wohn- oder Gewerbegebiets
angesiedelt sind, tatsächlich aber höchstens zu oberflächlichen
Begegnungen, nicht aber zu echten Kontakten mit der nichtbehinderten
Umgebung führen.
Deshalb - und weil in Sondereinrichtungen freiheitsbeschränkende
Maßnahmen als unvermeidlich gelten - wollen wir das Miteinander
von Menschen mit und ohne Behinderungen so organisieren, dass "gleiche
Augenhöhe" zum Normalfall wird. Ohne strukturelle Gewalt durch
Hausordnungen, strenge Essenzeiten oder Vorschriften, wer, wann, wie
oft und wie lange eine Toilette aufsuchen, das Haus verlassen und/ oder
Besuch empfangen darf. Das gegenseitige Kennen- und Verstehenlernen
schließt Konflikte ebenso ein wie Freundschaft, Liebe, Streit,
Versöhnung und alle anderen zwischenmenschlichen Beziehungen. Dazu
ist es erforderlich, gleiche Wohn-, Lebens-, Arbeits-, Ausbildungs-
und Freizeitbedingungen zu haben. So, wie es (nichtbehinderte) Frauen
und Männer gibt, die zum Beispiel gern, freiwillig und selbstbestimmt
am Rande (oder gar außerhalb) von Dörfern leben, so müssen
auch behinderte Menschen, die dies wollen, inmitten der Stadt wohnen
können. In der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft, mit
ambulanter Betreuung oder mit persönlicher Assistenz. In der Familie
oder als Single.
Frage 2: Was werden Sie tun, dass der Grundsatz "ambulant vor
stationär" weiter mit Leben gefüllt und Sondereinrichtungen,
wie Behindertenheime, mittelfristig zugunsten ambulanter Angebote abgebaut
werden?
Antwort: Als erstes müssen alle Finanzströme, die
gegenwärtig Sondereinrichtungen noch bevorteilen, so umgelenkt
werden, dass reale Wahlfreiheit entsteht. So wirken zum Beispiel die
Unterschiede zwischen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung
(SGB XI) zugunsten bevormundender Strukturen. Das muss also geändert
werden.
Wir wollen die Eingliederungshilfe (SGB XII) von der entmündigenden
Bedürftigkeitsprüfung befreien. Wenn das mit einer realen
Kostenberechnung von Heim- und individueller Unterbringung verbunden
wird, erhalten selbstbestimmte Wohnformen bessere Chancen. Es geht also
u.a. darum, alle Zins-, Investitions-, Bewirtschaftungs- und auch Renditekosten,
die in Heimen anfallen, sachgemäß in Rechnung zu stellen.
Dann werden Kostenunterschiede eher zugunsten eigener Wohnformen zu
Buche schlagen.
Der Hauptansatz der PDS ist jedoch der humanistische: Es geht darum,
Menschenwürde zu praktizieren. Und darum, auch schwer behinderten
Menschen überhaupt erst einmal die Möglichkeiten zu schaffen,
sich zu trauen, außerhalb von Einrichtungen zu leben, zu versuchen,
Menschenwürde und Wahlfreiheit (Selbstbestimmungsrecht) für
sich in Anspruch zu nehmen.
Was die PDS dafür tut, ist u.a., dem Selbstvertretungsrecht reale
Chancen zu geben. So werden die Erfahrungen behinderter Menschen authentisch
ins öffentliche Bewusstsein getragen.
Die PDS mischt sich mit emanzipatorischen Konzepten und entsprechenden
Gesetzesvorschlägen in die öffentliche Debatte ein. Da greifen
wir - sehr bewusst - Vorschläge auf, die aus der Behindertenbewegung
kommen. Ob es das Konzept eines gesetzlich garantierten Nachteilsausgleichs
mit Assistenzsicherungscharakter oder der Vorschlag ist, die private
Pflegeversicherung zu schließen, um zum Beispiel in der Pflege
das Konzept einer Bürgerversicherung zu testen.
Ich persönlich setze mich dafür ein, dass zunächst einmal
wenigstens keine neuen großen (Aus)- Sondereinrichtungen gebaut
werden. Stattdessen können/ müssen die Ressourcen in ambulante
Angebote - von denen es ein sehr breit gefächertes Spektrum geben
muss - umgelenkt werden. Nur so können/ werden tragfähige
(belastbare) Strukturen entstehen, in denen immer selbstbestimmteres
Leben möglich wird.
Schließlich ist mir noch eine zusätzliche Bemerkung wichtig:
Wir als PDS verstehen Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe, als
Kombination von Diskriminierungsschutz und Nachteilsausgleichen, als
Zusammenwirken von Selbstvertretung auf allen Ebenen und Selbsthilfearbeit
in den Betroffenenorganisationen. Das besser zu ermöglichen, ist
eine spezielle Form von Barrierenbeseitigung, die wir für einen
Schlüssel zum Abbau von "Sonderlösungen" halten.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau, MdB (PDS)
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Dr.
Joachim Pfeiffer- CDU
Ich unterstütze die Kampagne "Marsch aus den Institutionen." Menschen
mit Behinderung sollen soweit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben
in der Gesellschaft führen können. Durch den Grundsatz "ambulant vor
stationär" wird dieser Forderung Nachdruck verliehen.
Ambulante Angebote wie das betreute Wohnen, Leben mit persönlicher Assistenz
nach dem Arbeitgebermodell oder die ambulante psychiatrische Fachpflege
halte ich für unverzichtbar. Aus Sicht der Union ist der konsequente
Ausbau dieser Angebote dringend notwendig. Und zwar nicht nur, um eine
möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen zu sichern sondern auch,
um dem zu erwartenden Anstieg der Zahl der Menschen, die Hilfe brauchen,
Rechnung zu tragen. An dieser Stelle möchte ich auf das Statement von
meinem Kollegen Hubert Hüppe MdB aufmerksam machen, der als Beauftragter
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen
umfassend zu finanziellen und sozialen Aspekten der ambulanten Unterstützung
Stellung nimmt.
Die Barrieren im sozialen Kontakt mit den behinderten Mitgliedern unserer
Gesellschaft kann man nicht durch Gesetze allein bestimmen. Die Grundlage
für eine berufliche und gesellschaftliche Integration muss bereits im
Schul- und Bildungssystem geschaffen werden. Von einem gemeinsamen Unterricht
und einer gemeinsamen Erziehung profitieren sowohl behinderte als auch
nichtbehinderte Kinder. Hier liegt die Chance für ein selbstverständliches
Miteinander ohne Vorurteile.
Dr. Joachim Pfeiffer
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Gisela Piltz - FDP
Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit gegen Diskriminierung und Intoleranz ein. Wir wollen Benachteiligungen beseitigen und die Rechte von Minderheiten stärken. Wir wollen die gleichen Rechte – und auch die gleichen Chancen – für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Diesem Ziel fühlt sich die FDP seit jeher in besonderer Weise verpflichtet. So setzt sich die FDP auch für die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung ein. Sie brauchen Voraussetzungen für ein freies und selbstbestimmtes Leben ohne Diskriminierung. Im Übrigen möchte ich auf die Antwort meiner Fraktionskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verweisen und schließe mich ihren Ausführungen inhaltlich voll an.
Gisela Piltz
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Ronald
Pofalla - CDU
Ich halte die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" für
bedeutend, denn sie setzt sich für Menschen ein, die häufig
nicht einen sehr stark ausgeprägten Lobbyismus für sich verbuchen
können. Dieses Engagement erfüllt mich mit großer Freude.
Für mich ist klar, dass mehr Menschen, die altersbedingt oder aufgrund
von Behinderungen nur eingeschränkt selbständig sein können,
ein Leben in der Gemeinschaft erhalten sollen.
Unser Soldiarsystem darf nicht von dem Grundsatz abdriften, dass wir
für die einzustehen haben, die unverschuldet in Not geraten sind.
In verschiedenen Anträgen und Anfragen hat die Unionsfraktion auf
die Bedeutung gerade ambulanter Angebote hingewiesen. Die Antworten
der rot/grünen Bundesregierung auf Fragen nach einer Stärkung
des ambulanten Angebotes lassen aber bislang keine Hoffnung aufkommen.
Hier wird die Union im Falle eines Wahlsiegs entscheidende Akzente setzen
müssen. Denn ein konsequenter Ausbau ambulanter Hilfen ist dringend
geboten, um eine möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen
zu sichern und dem gerade aus demographischen Gründen zu erwartenden
Anstieg der Zahl der Menschen, die Hilfen benötigen, zu begegnen.
Ronald Pofalla
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Daniela
Raab - CSU
Statt auf Ihre Frage mit einem Text oder Satz zu antworten, möchte
ich Ihnen anbei einen kurzen Überblick zum Sachstand eines Projektes
in meinem Landkreis Rosenheim geben. Als Schirmherrin des Petö-Kindergartens
Sonnenschein habe ich mich für eine Übernahme dieser Betreuungsform
für Behinderte in den Heilmittelkatalog eingesetzt. Dies hat leider
noch nicht geklappt.
Aber dennoch haben wir einige Erfolge errungen, die - als PDF-Datei
- in beiliegendem Artikel dargestellt
werden. Ich hoffe, dass dies ebenfalls als Antwort gewertet und genutzt
werden kann.
Daniela Raab
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Walter
Riester - SPD
Gerne reihe ich mich in Ihre Kampagne "Marsch aus den Institutionen
- Reißt die Mauern nieder" ein. Als Gewerkschafter, Bundesminister
und Bundestagsabgeordneter war es immer mein erstes Anliegen für
Menschen einzutreten, die in der Gesellschaft und am Markt die geringsten
Chancen haben.
Von 1998 bis 2002 machte ich die schöne Erfahrung, welche Kraft
in der gemeinsamen Politikdurchsetzung von Menschen mit Behinderung
ausgehen kann. Drei wichtige Gesetzte wären ohne Beratung, ohne
die aktive Teilhabe bis hin zur Formulierung von Gesetzen durch Menschen
mit Behinderung kaum denkbar gewesen. Es gelang die Öffnung des
Arbeitsmarktes zu verbessern (in der Zeit von 1999 bis 2002 wurde die
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 24 Prozent gesenkt),
die Rechte Behinderter in der Reha wurden gestärkt und ab dem 1.
Mai 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen durchgesetzt.
Ein Paradigmenwechsel war eingeleitet in dem nicht Fürsorge, sondern
Teilhabe, nicht Ausgrenzung, sondern Integration, nicht Fremdbestimmung,
sondern Selbstbestimmung und letztlich auch ambulante vor stationärer
Unterstützung Leitlinie sein muss. Viel ist noch zu tun und einiges
scheint mir ins Stocken geraten zu sein. Insofern möchte ich mich
gerne in Ihre Kampagne einreihen und mit Ihnen weiter dafür kämpfen,
das Leben in seiner Vielfalt in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
Walter Riester
Bundesminister a.D.
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Hannelore
Roedel - CSU
der gesetzlich verankerte Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe
ist ein Grundsatz, den alle Politiker von CDU und CSU von jeher befürwortet
und gefördert haben. Die von unserer Bundestagsfraktion zur Umsetzung
dieses Grundsatzes gestellte Kleine Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache
15/5072) habe ich namentlich unterstützt.
Die Umsetzung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfe ist
in der Praxis bisher nur bedingt erfolgt. Ambulante Hilfen sind jedoch
im Gegensatz zu stationären Einrichtungen häufig besser geeignet,
bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und die Integration
der Betroffenen zu erleichtern. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
am Leben in der Gemeinschaft sowie die volle und gleichberechtigte Integration
in Gesellschaft und Beruf sind mir besondere Anliegen, für die
ich mich bereits in der Vergangenheit stark gemacht habe und für
die ich mich auch in Zukunft einsetzen werde.
Lassen Sie mich in diesen Zusammenhang auch auf die wegweisende Rolle
der bayerischen Bezirke im Bereich ambulant betreuten Wohnens für
psychisch Kranke hinweisen, mit dem teure Heimunterbringungen vermieden
werden können. Die so genannte Enthospitalisierung psychisch Langzeiterkrankter
in den Bezirkskrankenhäusern wurde mit dem Rahmenkonzept des Verbandes
der bayerischen Bezirke 1993 in Angriff genommen. Die bayerischen Bezirke
haben auf kreative und zukunftsgerichtete Weise die Chance genutzt,
die Ihnen durch die seit 1.1.1999 übertragene Zuständigkeit
für das betreute Wohnen seelisch Behinderter eröffnet wurde.
Das betreute Wohnen wird ergänzt durch Arbeitsmöglichkeiten,
nachdem sich Arbeit als wichtige tagesstrukturierende Funktion erwiesen
hat. Als Vorreiter hat sich hierbei insbesondere der Bezirk Oberbayern
erwiesen.
In meiner Zeit als Mitglied des Bezirkstags (1998-2003) habe ich mich
intensiv mit dieser Thematik befasst und mich für betreute Wohnformen
eingesetzt. Das Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen ist
unbedingt zu gewährleisten. Daher vertrete ich die Auffassung,
dass den Betroffenen selbst das Wahlrecht eingeräumt werden muss,
ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder ambulante Hilfen für
sich in Anspruch nehmen möchten. Oberstes Ziel hierbei ist immer
die Hilfe zur Selbsthilfe. Es gibt jedoch auch Menschen, die aufgrund
der Schwere der Behinderung nicht in der Lage sind, eine eigene Wahlentscheidung
zu treffen oder die auf eine intensivere Unterstützung in pflegerischen
oder betreuenden Einrichtungen dringend angewiesen sind. Daher trete
ich auch für den Erhalt der stationären Hilfe ein. Hier haben
sich in Oberbayern Einrichtungen wie das Franziskuswerk Schönbrunn
oder die Herzogsägmühle Diakonie bewährt, die durch die
verschiedensten Wohn- und Arbeitsformen, die sich an den physischen
und psychischen Möglichkeiten der Betroffenen orientieren, eine
optimale Hilfe für Behinderte und deren Familien darstellen. Diese
Einrichtungen sind allseits anerkannt und nachgefragt.
Hannelore Roedel
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Claudia
Roth - Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Bundnis90/Die Grünen stehen für eine pluralistische Gesellschaft
ohne Ausgrenzung. Jeder und Jede soll weitmöglichst selbstbestimmt
Leben können. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit
Behinderungen. Wir Grünen haben dafür gekämpft, dass
auch behinderte Menschen im Antidiskriminierungsgesetz einen gleichwertigen
Diskriminierungsschutz erhalten. CDU/CSU und FDP machen sich dafür
stark, dass Behinderte, Alte und andere Gruppen aus diesem Gesetz herausfallen.
Trotzdem werden wir uns auch weiterhin für die Rechte von benachteiligten
Menschen einsetzen. Dabei ist es auch ein Ziel, dass Sondereinrichtungen
auf Dauer zur absoluten Ausnahme im Alltag von behinderten Menschen
werden. Dabei spielt die Differenzierung der Wohnformen und die Ermöglichung
eines fließenden Übergangs von stationärem zu ambulantem
Wohnen eine große Rolle. Außerdem müssten alle Hilfsangebote
vernetzt werden, damit eine optimale individuelle Hilfeleistung möglich
wird.
Natürlich müssen die ambulanten Wohnformen noch weiter ausgebaut
und gefördert werden, um ein Optimum zu erreichen. Die Möglichkeit
selbstbestimmten Lebens wird etwa durch das Instrument des persönlichen
Budgets unterstützt. Hiermit kann unter anderem der Assistenzbedarf
selbst festgelegt werden.
Wir Grünen setzen auf die Veränderung und Verbesserung der
Versorgungsstruktur - und nicht wie die Union auf Sparmaßnahmen
im Sozialbereich. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg
zielen mit der Bundesratsinitiative des "Kommunalen Entlastungsgesetzes"
darauf, die Leistungen von der finanziellen Lage der Kommunen abhängig
zu machen. Ergebnis wären bundesweit unterschiedliche Leistungsstandards
mit sehr unterschiedlichen Versorgungsqualitäten. Dies kann und
darf nicht Ziel einer verantwortlichen Sozialpolitik sein.
Claudia Roth
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Krista
Sager - Bündnis 90/Die Grünen
Ich unterstütze das Anliegen Ihrer Kampagne, behinderten und älteren
Menschen durch ambulante Wohnformen eine weitgehend selbstbestimmte
und gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen. Bündnis
90/ Die Grünen haben in dieser Legislaturperiode aktiv für das Prinzip
"ambulant vor stationär" gestritten. Dabei geht es nicht um billiger,
sondern besser. Es geht um das Recht Behinderter auf ein selbstbestimmtes
Leben. Wir brauchen differenziertere Wohnformen und individuellere Hilfeleistungen,
die den Wünschen und Bedarf behinderter Menschen entsprechen und nicht
umgekehrt. Hier haben wir eindeutig strukturelle Defizite, die behoben
werden müssen. Wir brauchen Strukturmaßnahmen und keine Streichlisten,
wie es die CDU/ CSU im Kommunalen Entlastungsgesetz geplant hat. Ausführliche
Vorschläge unserer Fraktion können in der Antwort der Bundestagsfraktion
eingesehen werden.
Krista Sager
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Dr.
Wolfgang Schäuble - CDU
Vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben an Dr. Schäuble, in
dem Sie ihn bitten, einige Fragen Ihrer Kampagne "Marsch aus den
Institutionen - Reißt die Mauern nieder" zu beantworten.
Leider ist es Dr. Schäuble nicht möglich, Ihrem Wunsch nachzukommen,
da es in der Vorwahlkampfzeit zu viele Anfragen gibt. Darüber hinaus
befasst sich Dr. Schäuble als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
für Außen-, Europa- und Verteidigungspolitk überwiegend
mit diesen Themengebieten. Ich bitte Sie daher um Verständnis,
dass ich Ihnen eine Absage erteilen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Bergkemper
Büro Dr. Wolfgang Schäuble, MdB
Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages
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Ottmar
Schreiner - SPD
Ich unterstütze die Förderung von ambulanten Lebensformen.
Alte und behinderte Menschen als wichtigen Teil unserer Gesellschaft
zu begreifen und ihnen die Möglichkeit zu geben, so zu leben und
zu wohnen wie sie es wünschen, selbstbestimmt und möglichst
eigenverantwortlich, muss unser Ziel sein. Ambulante, betreute Wohnformen
sind hierbei eine wichtige Alternative zu den stationären Einrichtungen.
Das Antidiskriminierungsgesetz und die Reform des Sozialgesetzbuches
IX sind Schritte in die richtige Richtung. Doch Diskriminierung und
Ausgrenzung weiter abzubauen und auch die Integration behinderter Menschen
auf dem Arbeitsmarkt voranzubringen, sind weiterhin wichtige Herausforderungen,
denen wir uns stellen müssen. Initiativen wie Ihre, sind unerlässlich
für diesen Weg und ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Durchsetzungsvermögen.
Ottmar Schreiner
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Dr.
Angelica Schwall-Düren - SPD
Die SPD hat mit dem SGB IX die Voraussetzungen für ein möglichst
selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben behinderter Menschen
geschaffen. Dadurch haben wir einen Paradigmenwechsel eingeleitet, der
die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft
fördert. Diese Politik habe ich aus Überzeugung unterstützt,
und ich werde mich auch zukünftig für das Recht der Menschen
auf Selbstbestimmung einsetzen. Soweit die Möglichkeit besteht,
dass behinderte Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen
leben und arbeiten können, sollte ihnen dies auch ermöglicht
werden. Die Voraussetzungen dafür sind vorhanden.
Mit dem persönlichen Budget können behinderte Menschen, die
Sozialhilfe empfangen, nun selbst entscheiden, welche Dienstleistungen
welches Anbieters sie in Anspruch nehmen. Daneben haben wir die Bedingungen
der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen verbessert.
Von den Oppositionsparteien geforderte Ausnahmen von der Beschäftigungspflichtquote
haben wir nicht zugelassen.
In den Kreisen Coesfeld und Steinfurt möchte ich die Verbände
und Einrichtungen, welche den behinderten Menschen ein eigenständiges
Leben ermöglichen, unterstützen. Ich werde mich auch weiterhin
für eine Verbesserung der Förder- und Integrationsmöglichkeiten
einsetzen, da sowohl die Betroffenen als auch viele Träger und
Verbände den Kurs der rot-grünen Koalition begrüßen.
Das hat auch der im Mai erschienene Bericht der Bundesregierung über
die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe gezeigt.
Dr. Angelica Schwall-Düren
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Uwe Schummer - CDU
Menschen sollten, solange es geht, in ihrer vertrauten Umgebung leben.
Deshalb bin ich für eine Wohnkultur, die verschiedenen Generationen
das Miteinander erleichtert. Die nach dem SGB IX ermöglichten Versuche
mit persönlichen Budgets sollten Behinderten und pflegebedürftigen Menschen
möglichst weitreichende finanzielle Autonomie ermöglichen. Es muss überprüft
werden ob die Versuche, die vorgenommen wurden, modellhaft ausgebaut
werden können. Auch eine persönliche Assistenz würde das Leben in der
eigenen Wohnung erleichtern. Generell ist der Privathaushalt als Arbeitgeber
endlich anzuerkennen und massiv aufzuwerten.
Uwe Schummer
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Petra Selg - Bündnis 90/Die Grünen
Die Integration in die Gesellschaft ist für uns Grüne der
Schlüssel, um Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung zu sichern, sei es in
Kindergärten und Schulen oder am Arbeitsplatz. Je mehr Möglichkeiten
wir für Integration schaffen, desto verzichtbarer werden Sondereinrichtungen
und Heime für Menschen mit Behinderungen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ausbau ambulanter neuer Wohnformen.
Die ambulante vor einer stationären Unterbringung ist der beste
Weg, um Menschen zu einem selbstständigen und selbstbestimmten
Leben in einem vertrauten Umfeld zu befähigen.
In diesem Zusammenhang muss auch das von uns eingeführte Persönliche
Budget gesehen werden, mit dem Menschen mit Behinderungen ihren Hilfebedarf
selbst bestimmen und organisieren können. Auch bei der dringend
notwendigen Reform der Pflegeversicherung müssen wir schnell Leistungsverbesserungen
für Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen schaffen.
Bisher berücksichtigt der Pflegebegriff im SGB XI primär den
Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität etc.
Der besondere Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf, etwa von Menschen
mit Demenz, geistigen oder psychischen Behinderungen, wird nicht ausreichend
berücksichtigt. So erhalten diese Menschen keine oder geringere
Leistungen, als es für ihre Situation angemessen wäre. Ein
erster Schritt zur Leistungsverbesserung für diese Personengruppe
kann der "30-Minuten-Zuschlag" bei der Einstufung zur Pflegeversicherung
sein, so dass tausende von Betroffenen erstmals in den Genuss von Versicherungsleistungen
kämen. Mittelfristig streben wir eine - systematisch zu bevorzugende
- Überarbeitung des Pflegebegriffs an, etwa über ein angepasstes
Begutachtungsverfahren, das den realen Pflegebedarf abseits von Zeitvorgaben
abbildet.
Petra Selg
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Bernd Siebert - CDU
Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen" habe ich bereits in der
Vergangenheit befürwortet und werde dies auch in Zukunft tun. "Ambulant
vor stationär" ist ein Grundsatz, dem die CDU/CSU schon immer zugestimmt
und den sie gefördert hat. Auf meine Initiative hin hat unsere Bundestagsfraktion
eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung dieses Grundsatzes
gestellt. Denn der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist zwar
gesetzlich festgeschrieben, die Umsetzung ist aber noch nicht gelungen.
Die Schaffung von gemeinsamen Lebensräumen von behinderten und nichtbehinderten
als auch alten und jungen Menschen sowie die integrative Erziehung sind
mir besondere Anliegen. Denn wenn Menschen gemeinsam leben und sich
so früh wie möglich kennenlernen, können auch die Barrieren in den Köpfen
abgebaut werden.
Das ambulant betreute Wohnen und die persönliche Assistenz nach dem
Arbeitgebermodell ermöglichen es den Betroffenen, in der eigenen Wohnung
oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften in ihrer Gemeinde zu wohnen
und erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung im täglichen Leben als
dies in Großeinrichtungen und gemeindenahen Wohnheimen realisierbar
ist. Zahlreiche Beispiele beweisen, dass auch Menschen mit hohem Hilfebedarf
außerhalb einer stationären Einrichtung leben und durch ambulante Dienste
oder im Rahmen des Arbeitgebermodells adäquat versorgt werden können.
Ein weiteres soziales Argument spricht für ambulante Hilfen: sie können
leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches Engagement
wecken und beteiligen, und so unmittelbar die Integration der Betroffenen
erleichtern. Auch im Hinblick auf die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe
ist der Ausbau von ambulanten Angeboten dringend notwendig. Im Jahr
2003 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben der
Sozialhilfe in den Bereichen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und
der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu einem überwiegenden
Teil an Berechtigte in Einrichtungen gezahlt worden. Das bedeutet nicht,
dass in Zukunft nur nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden
werden soll - im Einzelfall kann die ambulante Unterbringung teurer
sein als die stationäre. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Angebote
hat aber das Potenzial, die Gesamtkosten zu senken oder zumindest den
Kostenanstieg zu verringern, und zum anderen behinderten und psychisch
kranken Menschen bedarfs- und bedürfnisgerechte ambulante Unterstützung
anzubieten.
In Fragen der Ambulantisierung der Angebote für behinderte Menschen
vertrete ich die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen, ob
sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen
gegeben sein muss. Die Menschen dürfen weder in ein Heim, noch in eine
eigene Wohnung "zwangsumgesiedelt" werden. Handlungsbedarf besteht dahingehend,
dass eine flächendeckende Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen
werden muss. Ambulante Angebote müssen flächendeckend, bedarfsgerecht
und bezahlbar sein, damit sie eine echte Alternative zur stationären
Unterbringung für viele Menschen sein können. Die
Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand
genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen raubt, muss auch
bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter
arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen zielen
weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr auf die Kontrolle
der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen,
die für die Arbeit vor Ort fehlen. Weiterhin unterstütze ich die Forderung
nach Erprobung des Persönlichen Budgets auch für die berufliche Eingliederung.
Wenn Leistungen der beruflichen Eingliederung in einem "Persönlichen
Budget für Arbeit" zusammengefasst werden, können behinderte Menschen
mehr Selbstbestimmung auf diesem Gebiet ausüben. Außerdem kann dadurch
auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden. Ich hoffe,
Ihnen mit diesen Zeilen meine Position bzw. die der CDU/CSUBundestagsfraktion
näher gebracht zu haben.
Bernd Siebert
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Hermann
Otto Solms - FDP
Die FDP steht für Freiheit und Eigenverantwortung eines jeden
Menschen in all seinen Lebensbereichen - ganz gleich, ob er alt oder
jung, behindert oder nicht behindert ist. Dieses Prinzip der Verantwortung
des Einzelnen für sein Leben und für die Gemeinschaft ist
die Richtschnur einer liberalen Politik für Menschen mit Behinderungen
sowie für ältere Menschen.
Es gibt keinen Grund, ältere Menschen in Altersheimen unterzubringen,
wenn sie in Wohngemeinschaften oder flexiblen Wohnformen wohl fühlen
und eigenständig leben können. Auch deshalb nimmt die Zahl
der flexiblen Wohnformen für ältere Menschen immer weiter
zu. Die Konzepte werden weiter entwickelt und verfeinert. Wenn die Lebenserwartung
der Menschen immer weiter steigt und die Gesellschaft insgesamt älter
wird, werden die Erfahrungen, das Wissen und die Leistungsfähigkeit
der Älteren für uns immer unverzichtbarer. Sie gehören
in die Mitte der Gesellschaft!
Menschen mit Behinderungen brauchen Voraussetzungen für ein freies
und selbst bestimmtes Leben ohne Diskriminierung in der Mitte der Gesellschaft.
Im Mittelpunkt einer liberalen Behindertenpolitik steht dabei immer
der Mensch. Politik darf nicht nur für behinderte Menschen gemacht
werden, sie muss mit behinderten Menschen gemacht und wesentlich durch
sie gestaltet werden. Menschen mit Behinderungen müssen mit klaren
Rechten und fairen Chancen ausgestattet werde. Gerade behinderte Menschen
und deren Angehörige wollen mehr Gestaltungsspielraum für
ihr Leben. In jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation müssen
sie die Chance bekommen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten
und können. Dies gilt für alle Formen von Behinderungen. Einzelne
Gruppen von behinderten Menschen, die keine Lobby haben oder sich nicht
so gut artikulieren können, dürfen nicht benachteiligt werden.
Für behinderte Menschen, die das Rentenalter erreicht haben, sollten
spezielle integrative
Konzepte entwickelt werden, denn die herkömmlich Alten- und Pflegeheime
sind auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen mit Behinderung
in der Regel nicht eingerichtet. Meiner Ansicht nach muss auch hier
der Grundsatz "ambulant vor stationär" gelten.
Hermann Otto Solms
Vizepräsident des Deutschen Bundestages
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Ursula
Sowa - Bündnis 90/Die Grünen
Obwohl das Büro von Markus Kurth als behindertenpolitischer Sprecher
Ihnen bereits eine "Gesamtantwort" für die Bundestagsfraktion von Bündnis
90/Die Grünen übermittelt hat, möchte ich dennoch auch persönlich noch
mal unterstreichen, dass ich für die Selbstbestimmung und Integration
von behinderten und älteren Menschen eintrete und Sondereinrichtungen
wie Heime ablehnte.
Konzepte wie das betreute Wohnen oder das Persönliche Budget, mit dem
Menschen selbst bestimmen können, wo und in welcher Form sie Unterstützung
benötigen, müssen weiterverfolgt und ausgebaut werden. Behinderte und
ältere Menschen müssen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe
am allgemeinen gesellschaftlichen Leben haben.
Ursula Sowa
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Joachim
Stünker - SPD
Ohne Zweifel ist die Frage, wie ältere und behinderte Menschen
zukünftig leben, lernen und arbeiten können, von großer
Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Sozialdemokratische Partei
Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion beschäftigen sich seit
einiger Zeit mit den Folgen des demografischen Wandels. Wir reden jedoch
nicht nur darüber, sondern wir handeln bereits. An die bisherigen
Erfolge unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderungen
wollen wir anknüpfen. Ich möchte hier nur an das Sozialgesetzbuch
IX, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, die Programmbereiche
Städteumbau West und Ost des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen sowie die Reform der Sozialhilfe erinnern. Innerhalb
des letzten Punktes haben wir die Möglichkeit des trägerübergreifenden
persönlichen Budgets geschaffen. Zunächst in einer Erprobungsphase
bis 2007 können Menschen mit Behinderung, die dies wollen, alle
Leistungen trägerübergreifend eigenverantwortlich verwenden.
Damit bestimmen sie eigenständig, welche Dienstleistungen sie in
welcher Form und von welchem Anbieter in Anspruch nehmen wollen. Nach
der Erprobungsphase und der anschließenden Auswertung werden wir
uns für eine bundesweite Fortführung eines persönlichen
Budgets einsetzen.
Wir haben das Prinzip "ambulant vor stationär" sowohl
in der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Sozialhilfe
oder der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen vorangetrieben
und werden es weiter vorantreiben. Jedoch müssen wir zur Kenntnis
nehmen, dass einige Menschen dadurch auch verunsichert sind. Ihnen scheint
ihre bisherige Sicherheit bedroht. Wir werden diese Ängste weiterhin
ernst nehmen und das Wunsch- und Wahlrecht sowohl für ambulante
als auch für stationäre Hilfe aufrechterhalten. Der von uns
beschrittene Weg "ambulant vor stationär" erscheint mir
richtig und wir werden ihn weiterhin mit Leben füllen. Über
Ihre Unterstützung auf der weiteren Wegstrecke freue ich mich und
wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit alles Gute.
Joachim Stünker
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Antje
Tillmann - CDU
Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Initiative zum
Abbau der Heimunterbringung von Behinderten zugunsten einer gemeindenahen
ambulanten Betreuung. Aus Respekt vor der Entscheidung des Herrn Bundespräsidenten
über eine mögliche Auflösung des 15. Deutschen Bundestages
hat meine Fraktion
beschlossen, derzeit noch keine Wahlprüfsteine zu beantworten.
Gerne werde ich aber sofort nach dieser Entscheidung wieder auf Sie
zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann
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Dr.
Antje Vollmer - Bündnis 90/Die Grünen, Vizepräsidentin
des 15. Deutschen Bundestages
im Namen von Frau Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer, MdB danke
ich Ihnen für Ihre E-Mail vom 27.6.2005. Leider muss ich Ihnen
mitteilen, dass Frau Dr. Vollmer kein Statement abgeben wird, außerdem
wird sie für den nächsten Deutschen Bundestag nicht mehr kandidieren.
i. A. Antje Herold
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Dr.
Rainer Wend - SPD
Meine Heimatstadt ist Bielefeld, wo ich über lange Jahre Bürgermeister
war und die ich seit 1998 als Abgeordneter im Bundestag repräsentiere.
Hier machen wir im Stadtteil Bethel, der die Bodelschwinghschen Anstalten
beheimatet, seit Jahrzehnten die Erfahrung, wie wichtig die Integration
behinderter Menschen in unser Alltagsleben ist. Aus diesem Grund unterstütze
ich Ihr Anliegen, behinderte und ältere Menschen so weitgehend
wie möglich in ambulanten anstelle von stationären Einrichtungen
unterzubringen, mit Nachdruck. Jeder Mensch sollte eigenständig
darüber entscheiden können, wie und vor allem wo er leben
will.
Die rot-grüne Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mehrere
Erfolge bei der Integration von behinderten Menschen verzeichnen können.
Die Bemühungen auf diesem Gebiet wird die SPD auch in den kommenden
Jahren fortsetzen.
Dr. Rainer Wend
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Hildegard
Wester - SPD
Ich unterstütze den "Marsch aus den Institutionen"
und bin sehr dafür, dass ambulante Alternativen für ein Leben
behinderter Menschen in der Gemeinde aufgebaut werden, wo behinderte
Menschen lernen und arbeiten können.
Vorbildlich finde ich in meiner Stadt Mönchengladbach die Evangelische
Stiftung Hephata, die mit individuellen Assistenzangeboten zum Wohnen
und Arbeiten, sowie mit Beratungs- und Bildungsangeboten Menschen auf
deren Weg zu Selbstbestimmung und Integration unterstützt. Die
Evangelische Stiftung Hephata, gegründet 1859, mit Stammsitz in
Mönchengladbach, engagiert sich an der Seite von mehr als 2.000
Menschen mit Behinderungen an 13 Orten in Nordrhein-Westfalen. Für
die Förderung dieser und anderer Angebote werde ich mich weiterhin
einsetzen.
Die rot-grüne Koalition hat bereits seit 1998 viel für einen
Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen
getan. Ziel unserer Politik ist es, die umfassende Teilhabe von behindderten
Menschen an dem Leben in der Gesellschaft, die Ermöglichung ihrer
weitgehenden Selbstbestimmung und die konsequente Beseitigung von Diskriminierungen
und Barrieren zu verwirklichen. Daran arbeiten wir zusammen mit Ihenn
und anderen Behindertenorganisationen.
Wesentliche Neuerungen haben wir mit dem 2001 in Kraft getretene SGB
IX auf den Weg gebracht. Die Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte,
das Recht auf Arbeitsassistenz, die Ermöglichung des Persönlichen
Budgets, das mit dem SGB XII ausgebaut wurde, sind nur einige davon.
Ein wichtiger Meilenstein zur konsequenten Beseitigung von Diskriminierungen
und Barrieren war das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
von 2002. Damit wurde unter anderem die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
(EBO) neu gefasst und den Eisenbahnen die Aufgabe übertragen, Programme
mit dem Ziel zu erstellen, Bahnanlagen und Fahrzeuge so zu gestalten,
dass eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit für deren
Nutzung sichergestellt wird.
Als dritte zivilrechtliche Säule hat die rot-grüne Koalition
das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) im Juni diesen Jahres im Deutschen
Bundestag beschlossen. Das ADG bietet die Grundlage, Auswüchse
von Vertragsfreiheit wie die Verweigerung von Versicherungen für
behinderte Menschen oder den Verweis aus Gaststätten oder Diskotheken
ohne sachliche Gründe zukünftig zu unterbinden. Obwohl das
Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, haben die CDU/CSU/FDP geführten
Länder am 8. Juli 2005 im Bundesrat entschieden, das ADG in den
Vermittlungsausschuss zu überweisen und damit zu blockieren.
Gerade christlich denkende Politiker sollten sich doch eigentlich nicht
der Einsicht verschließen, dass die offene Diskriminierung behinderter
Menschen in vielen Bereichen des Zivilrechts, wie z.B. im Versicherungsbereich
oder im Hotel- und Gaststättengewerbe einen gesellschaftspolitischen
Skandal darstellt.
Die rot-grüne Koalition steht zu dem Gesetz und wird es im Interesse
der acht Millionen behinderten Menschen und einer offenen, teilhabeorientierten
Gesellschaft weiterverfolgen.
Der Marsch aus den Institutionen wird Zeit, Geduld und Ausdauer erfordern.
Erste Schritte sind getan. Zusammen mit Ihnen werden wir weitere Schritte
gehen. Ich werde meinen Beitrag durch mein weiteres Engagement dazu
leisten.
Hildegard Wester
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Dr.
Margrit Wetzel - SPD
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Bitte um ein Statement zu Ihrer
Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt die Mauern
nieder" für behinderte und ältere Menschen. Gern komme
ich Ihrer Bitte nach: Denn: was heißt schon "behindert"?
Sicher, es gibt gesetzlich festgelegte Kriterien, nach denen exakt in
Prozenten der Schweregrad einer Behinderung definiert wird. Für
den Rechtsanspruch auf Leistungen der Rehabilitation ist das sicher
wichtig und sinnvoll. Aber im alltäglichen Leben, in der persönlichen
Begegnung zwischen Menschen sei es im offiziellen oder rein privaten
Kontext - was bedeutet da "behindert"? Wer ist "normal"?
Menschen sind so vielseitig in ihren Eigenschaften, Fähigkeiten,
Eigenarten. Gott sei Dank sind sie das. Perfekt ist niemand! Und wer
wollte ernsthaft perfekt sein? Wären alle perfekt - was auch immer
das wäre -, hieße das auch: alle sind gleich. Jeder / jede
hat seine / ihre Schwächen und Stärken. Nur in unserer Unterschiedlichkeit
und Vielseitigkeit können wir uns gegenseitig ergänzen und
in unserer Gemeinsamkeit über uns selbst hinauswachsen. Ich jedenfalls
möchte keine Menschen als perfekte, genormte Leistungsträger.
Aber ich will "Behinderung" hier auch nicht "wegreden",
das wäre falsch und rücksichtslos. Wer sich selbst als Betroffener
sieht, weil er in seinen alltäglichen Bewegungen, Wahrnehmungen
oder Äußerungen nicht mithalten kann mit der Mehrheit seiner
Mitmenschen und dadurch ausgeschlossen ist - von Unternehmungen oder
ganz alltäglichen Tätigkeiten, von bestimmten Arbeiten oder
von Kommunikation, der hat ein ganz konkretes Gespür von Behinderung:
ausgeschlossen sein. Aber wer schließt wen aus? Oder - wer behindert
hier wen?
Ich sehe vor allem zwei Gründe, warum es nicht hinnehmbar ist,
Menschen aufgrund eines Handikaps, ihres Alters oder einer Minderbegabung
auf einem bestimmten Gebiet oder auch verschiedenen Gebieten aus der
Gesellschaft auszuschließen. Es verletzt die Menschenwürde
und widerspricht unserer Verfassung, wenn jemandem die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit verwehrt wird. Die Gesellschaft verwirft
die Chance, von den individuellen Qualitäten aller Personen zu
profitieren, oder besser: wirklich menschlich zu sein.
Nachdem wir erfolgreich für die Grundgesetzergänzung zur Verankerung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung gekämpft
haben - Art. 3 Abs. 3, "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden" - ist die Politik in der Pflicht, dieses Bekenntnis mit
Leben zu füllen. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
behinderter Menschen haben wir Sozialdemokraten daher zu einem wesentlichen
Ziel unserer Politik erklärt. Und auf dem Weg zu diesem Ziel haben
wir schon einige wichtige Schritte vollzogen:
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter,
das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen und das Behindertengleichstellungsgesetz
sind Beispiele dafür.
Wir brauchen den Dialog mit den Betroffenen, um zu erfahren, wo in den
bisherigen Bemühungen noch Lücken sind oder gar Fehler gemacht
wurden. Die Kampagne "Marsch aus den Institutionen - Reißt
die Mauern nieder" ist ein Beitrag zu diesem Dialog, den ich begrüße
und dessen Forderungen ich unterstütze. Denn Heime bedeuten Ghettoisierung
und sind nicht mit dem Benachteiligungsverbot vereinbar. Betroffene
müssen eine Wahlfreiheit haben! Wir versuchen Ihrer Forderung gerecht
zu werden durch den grundsätzlichen Anspruch in unserer Politik
"ambulant vor stationär" zum Beispiel im Bereich von
Pflege- oder Gesundheitsdienstleistungen. Einen anderen wichtigen Bereich
- der allerdings in politischer Zuständigkeit der Länder liegt
- sehe ich in der integrativen Erziehung und Schulbildung für behinderte
und nicht behinderte Kinder.
Ich wünsche der Kampagne viel Erfolg!
Dr. Margrit Wetzel
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Josef
Winkler - Bündnis 90/Die Grünen
Von meinem Kollegen Markus Kurth haben Sie eine ausführliche Antwort
für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erhalten, der ich
mich anschließen möchte.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen und ich persönlich lehnen Sondereinrichtungen
ab und treten für die gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten am
Alltagsleben ein.
Josef Winkler
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Dr.
Claudia Winterstein - FDP
Für Liberale ist Behindertenpolitik Bürgerrechtspolitik.
Behinderte dürfen nicht ausgegrenzt werden, sondern gehören
in die Mitte der Gesellschaft. Das Ziel, Barrieren jeder Art zu beseitigen,
ist noch lange nicht erreicht - nicht nur Barrieren im öffentlichen
Raum und in Wohnungen, sondern auch in den Köpfen!
Die FDP steht zum Grundsatz "ambulant vor stationär"
und sieht deshalb in ihren Vorschlägen zur Pflegeversicherung eine
Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld vor. Zugleich plädieren
wir für einen gleitenden Übergang der Pflegeversicherung in
ein kapitalgedecktes System, um eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung
zu sichern.
Unser langfristiges politisches Ziel ist es, ein eigenes Leistungsgesetz
für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, das die bestehenden
gesetzlichen Regelungen zusammenfasst und damit zu mehr Transparenz
und Effizienz führt.
Dr. Claudia Winterstein
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Dr.
Wolfgang Wodarg - SPD
Als Unterstützer der Bielefelder Initiative zur Einsetzung einer
Heim-Enquete, ich habe zu Anfang dieser Legislaturperiode einen entsprechenden
Antrag im Deutschen Bundestag bedauerlicherweise erfolglos eingebracht,
befürworte ich eine konsequente Umgestaltung der bisherigen Sozialpolitik
für Behinderte und ältere Menschen zugunsten wohnortnaher
Hilfestrukturen.
Gegenwärtig können hilfsbedürftige Menschen ihre Wohn-
und Lebenssituation kaum bewusst gestalten. Die Feststellung von Hilfebedarf
orientiert sich unsinnigerweise an institutionellen und systemischen
Gegebenheiten, nicht aber am Bedarf der Betroffenen. Daraus resultiert
eine zergliederte Hilfeplanung mit unzureichender Kooperation der jeweiligen
trägerspezifischen Hilfen (GKV-Behandlung, Rehaträger, Pflegeversicherung,
Sozialhilfe). Die Betroffenen oder ihre Betreuer, bzw. Angehörigen
sind mit der konkreten Zusammenführung der bestehenden Ansprüche
gegenüber den unterschiedlichen Kostenträgern überfordert
und die bestehende zergliederte Finanzierungslandschaft hat zudem dazu
geführt, dass die institutionellen Strukturen sich verfestigt haben.
Immer weniger hilfsbedürftige Menschen wollen in einem Pflegeheim
untergebracht werden, im Resultat werden aber immer mehr dort eingewiesen,
aus Mangel an Alternativen.
Die Heime als teuerste Lösung belasten die öffentlichen Kassen,
Sozialversicherungen und Privathaushalte. Auch die praktische Arbeit
im Heim ist aufgrund der Konzentration Schwerstpflegebedürftiger
für die Pflegekräfte eine große Belastung. Von dem bestehenden
System profitieren bislang vor allem die Träger. Ein wesentlicher
Schritt in eine andere Systematik ist das individuelle Budget, das vom
konkreten Hilfebedarf des Einzelnen ausgehend genutzt werden kann, um
die Pflegeleistungen einzukaufen, die benötigt werden.
Zusätzlich brauchen wir den Bedarfen und Bedürfnissen besser
angepasste Angebote: Die Schaffung individueller Wohnformen (Wohngruppen,
Wohngemeinschaften, gemischtes Wohnen im Quartier), angepasste Infrastrukturen,
Förderung der Laienhilfe (Ausbildung von Laienpflegern, finanzielle
Anreize) und eine entsprechende Beratung der Betroffenen, damit sie
sich für alternative Wohnformen entscheiden können. Hier könnten
sich Wohnungsgenossenschaften als ausgesprochen geeignete Kooperationspartner
erweisen, zumal sie das Vertrauen ihrer Bewohner genießen und
auf bereits bewährte soziale Zusammenhänge zurückgegriffen
werden könnte.
Da die Pflege schon jetzt unterfinanziert ist, wird eine breite Einbeziehung
aller Einkunftsarten zur Berechnung der Pflegebeiträge (Bürgerversicherung)
ebenso notwendig sein wie ergänzende private Zusatzversicherungen
und die zumindest teilweise Umstellung des Umlageverfahrens auf ein
Kapitaldeckungsverfahren. In dem Maße wie traditionelle familiäre
Sorge-Netzwerke, die gegenwärtig noch die Hauptlast der zu leistenden
Pflege tragen, wegfallen, droht uns eine gewaltige Pflegekostenlawine,
wenn wir nicht rechtzeitig strukturelle Alternativen zur Heimunterbringung
etablieren.
Allerdings muss die Bewegung in den Köpfen anfangen und es genügt
nicht Behinderten und älteren Menschen sozialpolitische Zugeständnisse
zu machen. Es muss gesehen werden, dass die gesamte Sozialpolitik der
letzten Jahrzehnte zu stark auf monetäre Transferzahlungen ausgerichtet
war. Die Politik denkt, wenn sie über Ressourcen redet, zu oft
nur an das Geld. Viele Menschen können und wollen viel lieber direkt
einen Beitrag für Gemeinschaften leisten. Dieses kann und muss
jedoch vor allem in Nachbarschaften also auf kommunaler Ebene stattfinden.
Wir sollten mit den nächsten Reformen noch bestehende Hindernisse
ausräumen und Anreize schaffen, damit eine Selbstorganisation von
Sorge und Hilfe in den Kommunen wieder attraktiver und einfacher wird.
Dr. Wolfgang Wodarg
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Wolfgang
Zöller - CSU
Für mich gilt in jedem Fall ambulant vor stationär, ein Grundsatz
für den die CDU/CSU von jeher einsteht. Unter meiner Beteiligung
wurde im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung
dieses Grundsatzes gestellt. Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht
es dem betroffenen Personenkreis, in der eigenen Wohnung oder in von
ihnen ausgewählten Wohngemeinschaften zu leben, was ein höheres
Maß an Selbstbestimmung mit sich bringt, als dies in Großeinrichtungen
zum Beispiel Altenheime möglich ist. Es gibt zahlreiche Beispiele,
dass auch Menschen mit einem hohen Behinderungsrad durch ambulante Dienste
adäquat versorgt werden und somit in ihrer gewohnten Umgebung leben
können. Zumindest sollte diesem Personenkreis die Möglichkeit
der Wahl gegeben werden, wie und wo sie leben, sprich wohnen möchten.
Handlungsbedarf besteht daher auch darin, dass eine flächendeckende
Infrastruktur von ambulanten Angeboten geschaffen werden muss. Dem Ausbau
von ambulanten Angeboten muss daher ein hoher Stellenwert beigemessen
werden.
Ein konsequenter Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfe hat das
Potenzial, die Gesamtkosten zu stabilisieren und den durch zukünftig
wachsende Fallzahlen zu erwartenden Kostenanstieg zu dämpfen. Die
überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben beispielsweise
festgestellt, dass durch den Einsatz ambulant betreuter Wohnformen die
durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfeempfänger gesenkt werden konnten.
Für eine Förderung der ambulanten Hilfen müssen diese
jedoch ausreichend finanziell ausgestattet und strukturell gestaltet
werden.
Ein großer Hemmschuh ist die Bürokratie. Wenn mehr Zeit für
den allgemeinen Schriftwechsel benötigt wird als für die Betreuung
der anvertrauten Menschen zur Verfügung steht, dann stimmt etwas
nicht. Ein weiteres Argument für ambulante Hilfen ist aus meiner
Sicht: Sie können leichter als stationäre Einrichtungen bürgerschaftliches
Engagement wecken und so unmittelbar die Integration der Betroffenen
erleichtern, wie es zum Beispiel in Beratungsstellen für Menschen
mit Behinderungen schon passiert.
Wolfgang Zöller
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