Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
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Marsch aus den Institutionen:
Reißt die Mauern nieder!

Foto von Antonio FlorioUnendliche Geschichte bei Assistenzfinanzierung.

Der 30-jährige Rollstuhlfahrer Antonio Florio ist vor zweieinhalb Jahren aus der ambulant betreuten Wohngemeinschaft die «INSEL» in Schwieberdingen ausgezogen, um ein eigenständiges Leben in einer von ihm angemieteten Wohnung zu führen. Seine Assistenzhilfen (11 Stunden am Tag) hat er über das Arbeitgebermodell organisiert.

Sein Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt des Landkreises Ludwigsburg wurde über Monate hinweg überhaupt nicht beantwortet und ein halbes Jahr nach seinem Umzug abgelehnt. Der Sozialhilfeträger ist nur bereit, die Kosten in Höhe der bislang bezahlten Zuschüsse an die Wohngemeinschaft (INSEL e.V.) zu übernehmen.

Herr Florio hat 30 Monate lang nur ca. 60 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt bekommen. Deshalb ist er inzwischen bei seinen Arbeitnehmern und beim Finanzamt hoch verschuldet. Nachdem ihm bei der ersten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Kostenerstattung zugesprochen worden war, konnte nach der Revision durch den Landkreis und der Zurückverweisung des Verfahrens von Mannheim nach Stuttgart, mühsam ein Vergleich ausgehandelt werden.

Der Vergleich sah Lohnkürzungen und eine Verkürzung der Assistenzzeit vor, hätte aber eine eingeschränkte Fortführung eines eigenständigen Lebens ermöglicht. Allerdings hat die Landkreisverwaltung diesen Vergleich innerhalb der Einspruchsfrist widerrufen und das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage auf Kostenerstattung abgewiesen.

Gericht und Sozialhilfeträger betrachten die im Assistenz- bzw. Arbeitgebermodell entstehenden Kosten als unangemessen. Zumal der Behinderte sich zuvor bereits in einem ambulanten Wohnmodell befunden habe. In ihrer Konzeption beschreiben allerdings die Gründer der "INSEL" ihre Wohngemeinschaften als Übergang von der Familie oder dem Heim zu einem selbständigen und selbstbestimmten Wohnen. Inzwischen haben Vorstand und Geschäftsführung der "INSEL" es als Fehler bezeichnet, wenn Herr Florio in das ambulant betreute Wohnen zurückkehren müsste.

Die Blockadepolitik des Sozialamtes engt die freie Auswahl der Wohn- und Lebensmöglichkeiten von Rollstuhlfahrern in ganz erheblichem Maße ein. Wohnmöglichkeiten außerhalb einer erzwungenen Gemeinschaft mit anderen Behinderten sind nur dann durchführbar, wenn sie ohne Förderung durch das BSHG realisiert werden können. Dadurch würden allerdings finanzschwache Behinderte massiv benachteiligt.

Inzwischen haben Freunde von Antonio Florio einen Verein gegründet, um ihm in seinem Streben nach Selbständigkeit zu unterstützen. Trotz der verzweifelten Lage, in der sich der Assistenznehmer und seine Unterstützer befinden, sieht der Sozialdezernent Ludwigsburg "keinen Gesprächsbedarf".

Quelle: kobinet-nachrichten vom 30.10.2004

In der Stuttgarter Zeitung vom 21.01.2005 wurde ein sehr guter Artikel über Antonio Florio veröffentlicht, den wir mit freundlicher Genehmigung der Autorin Verena Mayer und der Zeitung übernehmen durften.

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