Unendliche
Geschichte bei Assistenzfinanzierung.
Der 30-jährige Rollstuhlfahrer Antonio Florio ist vor zweieinhalb
Jahren aus der ambulant betreuten Wohngemeinschaft die «INSEL»
in Schwieberdingen ausgezogen, um ein eigenständiges Leben in einer
von ihm angemieteten Wohnung zu führen. Seine Assistenzhilfen (11
Stunden am Tag) hat er über das Arbeitgebermodell organisiert.
Sein Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt des Landkreises
Ludwigsburg wurde über Monate hinweg überhaupt nicht beantwortet
und ein halbes Jahr nach seinem Umzug abgelehnt. Der Sozialhilfeträger
ist nur bereit, die Kosten in Höhe der bislang bezahlten Zuschüsse
an die Wohngemeinschaft (INSEL e.V.) zu übernehmen.
Herr Florio hat 30 Monate lang nur ca. 60 Prozent der tatsächlich
entstandenen Kosten ersetzt bekommen. Deshalb ist er inzwischen bei
seinen Arbeitnehmern und beim Finanzamt hoch verschuldet. Nachdem ihm
bei der ersten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die
Kostenerstattung zugesprochen worden war, konnte nach der Revision durch
den Landkreis und der Zurückverweisung des Verfahrens von Mannheim
nach Stuttgart, mühsam ein Vergleich ausgehandelt werden.
Der Vergleich sah Lohnkürzungen und eine Verkürzung der Assistenzzeit
vor, hätte aber eine eingeschränkte Fortführung eines
eigenständigen Lebens ermöglicht. Allerdings hat die Landkreisverwaltung
diesen Vergleich innerhalb der Einspruchsfrist widerrufen und das Verwaltungsgericht
Stuttgart hat die Klage auf Kostenerstattung abgewiesen.
Gericht und Sozialhilfeträger betrachten die im Assistenz- bzw.
Arbeitgebermodell entstehenden Kosten als unangemessen. Zumal der Behinderte
sich zuvor bereits in einem ambulanten Wohnmodell befunden habe. In
ihrer Konzeption beschreiben allerdings die Gründer der "INSEL"
ihre Wohngemeinschaften als Übergang von der Familie oder dem Heim
zu einem selbständigen und selbstbestimmten Wohnen. Inzwischen
haben Vorstand und Geschäftsführung der "INSEL"
es als Fehler bezeichnet, wenn Herr Florio in das ambulant betreute
Wohnen zurückkehren müsste.
Die Blockadepolitik des Sozialamtes engt die freie Auswahl der Wohn-
und Lebensmöglichkeiten von Rollstuhlfahrern in ganz erheblichem
Maße ein. Wohnmöglichkeiten außerhalb einer erzwungenen
Gemeinschaft mit anderen Behinderten sind nur dann durchführbar,
wenn sie ohne Förderung durch das BSHG realisiert werden können.
Dadurch würden allerdings finanzschwache Behinderte massiv benachteiligt.
Inzwischen haben Freunde von Antonio Florio einen Verein gegründet,
um ihm in seinem Streben nach Selbständigkeit zu unterstützen.
Trotz der verzweifelten Lage, in der sich der Assistenznehmer und seine
Unterstützer befinden, sieht der Sozialdezernent Ludwigsburg "keinen
Gesprächsbedarf".
Quelle: kobinet-nachrichten vom 30.10.2004
In der Stuttgarter Zeitung vom 21.01.2005 wurde ein
sehr guter Artikel über Antonio Florio veröffentlicht,
den wir mit freundlicher Genehmigung der Autorin Verena Mayer und der
Zeitung übernehmen durften.
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