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Marsch aus den Institutionen:
Reißt die Mauern nieder!

Gabriele R.

Stadtangestellte nimmt Klage gegen Kündigung zurück

Sie wollte ihre fristlose Kündigung durch die Stadtverwaltung zunächst nicht hinnehmen. Doch gestern vor dem Arbeitsgericht zog eine 49 Jahre alte Sozialarbeiterin, die nach einem tragischen Vorfall vor knapp einem Jahr in einem städtischen Heim für geistig Behinderte ihren Job verloren hatte, ihre Klage dagegen zurück. Richter Olaf Steffen signalisierte zuvor, dass diese "keine Aussicht auf Erfolg" haben werde. Mehrere Zeugen hatten die Angestellte der Stadt belastet.

Wie berichtet, starb Heimbewohnerin Gabriele R. am 29. März vorigen Jahres nach einer harmlosen Bewegungstherapie, die auf Grund ihrer Knieschmerzen anberaumt worden war. Die Frau (49), die auf dem geistigen Entwicklungsstand eines Kleinkindes stehen geblieben war, hatte sich gegen die Übungen gewehrt und immerzu geschrieen.

"Deshalb wollte ich die Behandlung auch abbrechen, doch die Sozialarbeiterin ist dagegen gewesen", berichtete gestern die damalige Physiotherapeutin (25). Die Sozialarbeiterin habe sich auf den Rücken der Patientin - Gabriele R. lag auf dem Bauch im Bett - gesetzt und ihre Arme festgehalten. "Gabi hat versucht, aus dem Bett herauszukommen und sich gewunden", so eine weitere Zeugin (20), die damals ihr freiwilliges soziales Jahr in der Einrichtung absolvierte. Doch dann habe sich ihre Chefin rumgedreht und der Behinderten eine Ohrfeige gegeben. "Sie drohte ihr an, ihre Hände weiter zu verdrehen, wenn sie nicht still ist."

In dem Moment betrat damals eine andere Kollegin (59) das Zimmer und sah: "Gabi hatte ganz blaue Lippen und blaue Fingernägel. Ihre Augen waren komisch verdreht." - Daraufhin ließ man von der Patientin ab, versuchte, sie wiederzubeleben und rief den Notarzt. Doch die Behinderte kam nicht wieder zu sich. Als Todesursache wurde bei der Obduktion akutes Herzversagen festgestellt. Weil die Frau eines natürlichen Todes gestorben sei, so die Staatsanwaltschaft, habe man die Ermittlungen am 25. Juni eingestellt. Eine Schuld am Ableben sei nicht nachweisbar.

Das Rathaus begründete die fristlose Kündigung der 49-jährigen promovierten Ex-Pädagogin, die seither krank ist, mit der gewaltsamen Aktion. "Die Zeugen haben die schweren Vorwürfe bestätigt. Allein das rabiate Festhalten ist Kündigungsgrund genug", sagte Thomas Ramloch, Prozessvertreter der Stadt. "Sicher war es ein Fehler, die Therapie nicht abzubrechen", räumte Renate Herrmann, die Anwältin der städtischen Mitarbeiterin, ein. "Eine Abmahnung hätte doch aber genügt", meinte sie.

Doch das Gericht teilte ihre Auffassung nicht. "Es gab keine Veranlassung, so gegen die Patientin vorzugehen. Sie befand sich in einer Zwangslage." Das Obendraufsetzen und Fixieren der Hände rechtfertige die fristlose Kündigung, so der Richter. Nach längerer Beratung mit ihrer Mandantin nahm Anwältin Herrmann die Klage zurück.

Die Erstveröffentlichung in der LVZ über diesen Fall nahm die Staatsanwaltschaft unterdessen zum Anlass, "den Vorfall noch mal zu prüfen", so gestern Lutz Lehmann. Man wolle die Akten des Arbeitsrechtsstreites einsehen. "Sollte sich ein Anfangsverdacht wegen Körperverletzung oder Misshandlung von Schutzbefohlenen ergeben, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagte der Oberstaatsanwalt.

Artikel von Sabine Kreuz in der Leipziger Volkszeitung vom Donnerstag, 6. Januar 2005

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