Uwe
Meister, Schauenburg
Hungerstreik für adäquate Assistenz
Nachdem ich mich mittlerweile, seit meinem Unfall fasst 2 1/2 Jahre,
vergeblich bemühe, für meine notwendige Pflege eine den Umständen
entsprechende Lösung zu finden, habe ich am Sonntag den 12.12.2004
das Letzte gegessen und befinde mich seitdem im Hungerstreik. Dieser
ist vorerst bis zum 24.12.2004 befristet.
Ich werde von meiner Frau, welche teilweise von meinen Kindern unterstützt
wird, gepflegt. Ohne die nächtlichen Hilfsmaßnahmen benötigen
meine Angehörigen im Schnitt mindestens acht Stunden täglich.
Von der Pflegekasse wurden täglich 3,5 Stunden für die Pflege
und 1 Stunde für den hauswirtschaftlichen Bereich anerkannt. Die
Differenz ergibt sich aufgrund notwendiger, aber nicht im Pflegekatalog
enthaltener Maßnahmen. So werden die Zeiten für die täglichen
Gehübungen, dass Wickeln der Beine, Spaziergänge mit dem Rollstuhl
gar nicht berücksichtigt. Weitere Leistungen, wie das Schneiden
der Finger- und Fußnägel, das Reinigen der Ohren, das Schneiden
meines Bartes werden grundsätzlich abgelehnt. Vom Medizinischen
Dienst wird, wahrscheinlich auch zu recht, argumentiert, dass nur die
so genannte Grundpflege in Ansatz zu bringen ist und alle darüber
hinaus gehenden Maßnahmen von anderen zu vergüten sind. Bei
häuslicher Behandlung sei die Krankenkasse zuständig. Für
den restlichen Aufwand wäre die zur Regulierung des Schadens zuständige
Versicherung verpflichtet.
Obwohl vom Medizinischen Dienst mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass
ihre Zeiten kein Maßstab sind und die Versicherung auf keinem
Fall auf ihr Gutachten zurückgreifen kann: Ich zitiere: Zum Sterben
zu viel und zum Leben zu wenig. Die zur Regulierung verpflichtete Versicherung
beruft sich aber immer wieder auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes.
Ich selbst stelle mir nun die Frage, was hat eigentlich die Pflegekasse
mit der Regulierung des Unfallschadens zu tun? Nach BGB ist dies allein
Sache des Unfallverursachers bzw. dessen Versicherungsgebers. Der Unfallverursacher
ist aus dem Schneider. Mit 750,- € Strafe hat dieser sich freigekauft.
Meine Frau, welche nach Meinung der gegnerischen Versicherung, vom Unfallereignis
nicht unmittelbar betroffen ist, darf mich für 13,66 € täglich
pflegen. Bei aktiven Pflegezeiten von täglich 8 -10 Stunden. ohne
Anrechnung der Nacht- und Feiertagszulagen. Es lebe der 1 € Job.
Nun schlägt die Versicherung vor, den Pflegebedarf wiederum vom
Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Ich glaube jedoch, dass
dies uns nicht weiter bringt. Wie schon gesagt, wird hier nur der Aufwand
für die so genannte Grundpflege geprüft. Und was ist mit dem
bereits beschriebenen notwendigen, darüber hinaus gehenden Aufwand?
Müssen meine Angehörigen weiter kostenlos für die Gegenseite
Leistungen erbringen? Oder darf ich nicht mehr, wenn auch nur im Rollstuhl,
an der Öffentlichkeit teilnehmen? Warum muss meine Familie, solange
ich lebe, Leistungen erbringen, für die ein anderer verantwortlich
ist? Ich will, dass endlich Schluss damit ist. Ich will, dass der tatsächliche
Pflegeaufwand ermittelt wird. Kennt jemand von Euch einen hierfür
praktikablen Weg?
Zum Abschluss bitte ich Euch alle, versucht nicht mich von meinem Entschluss
abzubringen. Ich ziehe das durch. Wichtig ist mir jedoch jeder Hinweis,
der mir ermöglicht, lange durchzuhalten. Ich will unbedingt erreichen,
dass meine Familie und ich wieder ein einigermaßen geregeltes
Leben führen kann und sich nicht täglich alles um meine Pflege
dreht. Ich meine, dass es hierfür professionelle Dienste gibt.
Die müssen nur entsprechend honoriert werden. Dies muss nach dem
Verursacherprinzip abgewickelt werden. Ich werde Euch weiterhin unterrichten.
Bis bald.
Euer
Uwe Meister
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