Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.
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Marsch aus den Institutionen:
Reißt die Mauern nieder!

Foto Manfred KeitelUwe Meister, Schauenburg

Hungerstreik für adäquate Assistenz

Nachdem ich mich mittlerweile, seit meinem Unfall fasst 2 1/2 Jahre, vergeblich bemühe, für meine notwendige Pflege eine den Umständen entsprechende Lösung zu finden, habe ich am Sonntag den 12.12.2004 das Letzte gegessen und befinde mich seitdem im Hungerstreik. Dieser ist vorerst bis zum 24.12.2004 befristet.

Ich werde von meiner Frau, welche teilweise von meinen Kindern unterstützt wird, gepflegt. Ohne die nächtlichen Hilfsmaßnahmen benötigen meine Angehörigen im Schnitt mindestens acht Stunden täglich. Von der Pflegekasse wurden täglich 3,5 Stunden für die Pflege und 1 Stunde für den hauswirtschaftlichen Bereich anerkannt. Die Differenz ergibt sich aufgrund notwendiger, aber nicht im Pflegekatalog enthaltener Maßnahmen. So werden die Zeiten für die täglichen Gehübungen, dass Wickeln der Beine, Spaziergänge mit dem Rollstuhl gar nicht berücksichtigt. Weitere Leistungen, wie das Schneiden der Finger- und Fußnägel, das Reinigen der Ohren, das Schneiden meines Bartes werden grundsätzlich abgelehnt. Vom Medizinischen Dienst wird, wahrscheinlich auch zu recht, argumentiert, dass nur die so genannte Grundpflege in Ansatz zu bringen ist und alle darüber hinaus gehenden Maßnahmen von anderen zu vergüten sind. Bei häuslicher Behandlung sei die Krankenkasse zuständig. Für den restlichen Aufwand wäre die zur Regulierung des Schadens zuständige Versicherung verpflichtet.

Obwohl vom Medizinischen Dienst mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass ihre Zeiten kein Maßstab sind und die Versicherung auf keinem Fall auf ihr Gutachten zurückgreifen kann: Ich zitiere: Zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig. Die zur Regulierung verpflichtete Versicherung beruft sich aber immer wieder auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Ich selbst stelle mir nun die Frage, was hat eigentlich die Pflegekasse mit der Regulierung des Unfallschadens zu tun? Nach BGB ist dies allein Sache des Unfallverursachers bzw. dessen Versicherungsgebers. Der Unfallverursacher ist aus dem Schneider. Mit 750,- € Strafe hat dieser sich freigekauft. Meine Frau, welche nach Meinung der gegnerischen Versicherung, vom Unfallereignis nicht unmittelbar betroffen ist, darf mich für 13,66 € täglich pflegen. Bei aktiven Pflegezeiten von täglich 8 -10 Stunden. ohne Anrechnung der Nacht- und Feiertagszulagen. Es lebe der 1 € Job.

Nun schlägt die Versicherung vor, den Pflegebedarf wiederum vom Medizinischen Dienst prüfen zu lassen. Ich glaube jedoch, dass dies uns nicht weiter bringt. Wie schon gesagt, wird hier nur der Aufwand für die so genannte Grundpflege geprüft. Und was ist mit dem bereits beschriebenen notwendigen, darüber hinaus gehenden Aufwand? Müssen meine Angehörigen weiter kostenlos für die Gegenseite Leistungen erbringen? Oder darf ich nicht mehr, wenn auch nur im Rollstuhl, an der Öffentlichkeit teilnehmen? Warum muss meine Familie, solange ich lebe, Leistungen erbringen, für die ein anderer verantwortlich ist? Ich will, dass endlich Schluss damit ist. Ich will, dass der tatsächliche Pflegeaufwand ermittelt wird. Kennt jemand von Euch einen hierfür praktikablen Weg?

Zum Abschluss bitte ich Euch alle, versucht nicht mich von meinem Entschluss abzubringen. Ich ziehe das durch. Wichtig ist mir jedoch jeder Hinweis, der mir ermöglicht, lange durchzuhalten. Ich will unbedingt erreichen, dass meine Familie und ich wieder ein einigermaßen geregeltes Leben führen kann und sich nicht täglich alles um meine Pflege dreht. Ich meine, dass es hierfür professionelle Dienste gibt. Die müssen nur entsprechend honoriert werden. Dies muss nach dem Verursacherprinzip abgewickelt werden. Ich werde Euch weiterhin unterrichten.

Bis bald.

Euer

Uwe Meister

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