Pressemitteilung
vom 21. Dezember 2004
Reform des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen muss sich an Selbstbestimmung
Behinderter orientieren
Ein breites Bündnis von Behindertenorganisationen, wie das Netzwerk
Artikel 3, der Landesbehindertenrat Hessen und das Forum selbstbestimmter
Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) fordert, dass sich die
geplante Reform des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) an der Selbstbestimmung
behinderter Menschen orientieren muss und die Betroffenen selbst dabei
entscheidend mit einbezogen werden. Es gelte die Wunsch- und Wahlrechte
behinderter Menschen ernst zu nehmen und den Grundsatz "ambulant
vor stationär" endlich in die Praxis umzusetzen und die längst
überfällige Reform und Auflösung von Behinderteneinrichtungen
auch in Hessen zugunsten von unterstützten Wohnformen vor Ort voran
zu treiben.
"Immer mehr behinderte Menschen und deren Angehörige sind
es leid, dass viele behinderte Menschen in Behinderteneinrichtungen
leben müssen und wollen Unterstützungsdienste vor Ort. Die
geplante Reform des LWV bietet einen guten Anlass dafür, endlich
auch in Hessen eine radikale Umorientierung von der stationären
zur ambulanten Unterstützung behinderter Menschen vorzunehmen.
Daher fordern wir, dass im Rahmen des anstehenden Reformprozesses die
bisherigen stationären Angebote unter die Lupe genommen und so
reformiert werden, dass behinderte Menschen in einem normalen Umfeld
ihre Unterstützung vor Ort statt auf der grünen Wiese bekommen,
wie dies in anderen Ländern auch längst möglich ist",
erklärte der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul.
Die Reform des LWV muss nach Ansicht der Behindertenorganisationen dazu
genutzt werden, dass die stationäre und ambulante Hilfe zukünftig
landesweit einheitlich aus einer Hand komme, so dass es er st gar nicht
zu den V erschiebebahnhöfen kommt, die oft dafür verantwortlich
sind, dass die Hilfen an den Bedürfnissen und Fähigkeiten
der Betroffenen vorbei erfolgten.
"Es gibt mit den Persönlichen Budgets, dem Betreuten Wohnen
oder dem Ansatz der Persönlichen Assistenz mittlerweile eine ganze
Reihe von Möglichkeiten, um das im Sozialgesetzbuch IX verankerte
Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen zu stärken. Dabei steht
für uns im Mittelpunkt, dass die Betroffenen selbst endlich entscheidend
an den Reformprozessen und der Politik des LWV beteiligt werden müssen",
so Pandelis Chatzievgeniou, stellvertretender Vorsitzender des Landesbehindertenrates
Hessen.
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