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Marsch aus den Institutionen:
Reißt die Mauern nieder!


Logo der Kampagne, Vergrößerung durch Maus-KlickPressemitteilung vom 21. Dezember 2004

Reform des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen muss sich an Selbstbestimmung Behinderter orientieren

Ein breites Bündnis von Behindertenorganisationen, wie das Netzwerk Artikel 3, der Landesbehindertenrat Hessen und das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) fordert, dass sich die geplante Reform des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) an der Selbstbestimmung behinderter Menschen orientieren muss und die Betroffenen selbst dabei entscheidend mit einbezogen werden. Es gelte die Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen ernst zu nehmen und den Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich in die Praxis umzusetzen und die längst überfällige Reform und Auflösung von Behinderteneinrichtungen auch in Hessen zugunsten von unterstützten Wohnformen vor Ort voran zu treiben.

"Immer mehr behinderte Menschen und deren Angehörige sind es leid, dass viele behinderte Menschen in Behinderteneinrichtungen leben müssen und wollen Unterstützungsdienste vor Ort. Die geplante Reform des LWV bietet einen guten Anlass dafür, endlich auch in Hessen eine radikale Umorientierung von der stationären zur ambulanten Unterstützung behinderter Menschen vorzunehmen. Daher fordern wir, dass im Rahmen des anstehenden Reformprozesses die bisherigen stationären Angebote unter die Lupe genommen und so reformiert werden, dass behinderte Menschen in einem normalen Umfeld ihre Unterstützung vor Ort statt auf der grünen Wiese bekommen, wie dies in anderen Ländern auch längst möglich ist", erklärte der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul. Die Reform des LWV muss nach Ansicht der Behindertenorganisationen dazu genutzt werden, dass die stationäre und ambulante Hilfe zukünftig landesweit einheitlich aus einer Hand komme, so dass es er st gar nicht zu den V erschiebebahnhöfen kommt, die oft dafür verantwortlich sind, dass die Hilfen an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Betroffenen vorbei erfolgten.

"Es gibt mit den Persönlichen Budgets, dem Betreuten Wohnen oder dem Ansatz der Persönlichen Assistenz mittlerweile eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um das im Sozialgesetzbuch IX verankerte Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen zu stärken. Dabei steht für uns im Mittelpunkt, dass die Betroffenen selbst endlich entscheidend an den Reformprozessen und der Politik des LWV beteiligt werden müssen", so Pandelis Chatzievgeniou, stellvertretender Vorsitzender des Landesbehindertenrates Hessen.


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