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Position: Projekte > Gesetzesreformen
Stellungnahme anlässlich der Anhörung zur Umsetzung des
SGB IX am 13. Oktober 2003 im Deutschen Bundestag
Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA,
hat die Schaffung des SGB IX grundsätzlich begrüßt.
Mit ihm sollten der Zugang zu Leistungen der Rehabilitation vereinfacht
und beschleunigt, sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht
bzw. erleichtert werden. Gut zwei Jahre nach Einführung des Gesetzes
zeigen die Erfahrungen, dass das Gesetz diesen Ansprüchen nur sehr
bedingt gerecht wird.
Die Ursachen dafür sind unserer Meinung nach mannigfaltig.
- Das größte Problem stellt die Beibehaltung des gegliederten
Sozialsystems dar. Dies verhindert, dass Leistungen tatsächlich
„aus einer Hand“ erfolgen und als positive Nebeneffekte
unter anderem Verwaltungs- und Begutachtungskosten in nicht unerheblicher
Höhe eingespart werden. Trotz der Verpflichtung zur Zusammenarbeit
bleiben die einzelnen Träger der Rehabilitation für die jeweiligen
Leistungsbereiche zuständig, immer in dem Bestreben, möglichst
einen anderen Rehaträger als zuständig zu benennen.
- Etliche der Formulierungen des SGB IX sind unkonkret, so dass sich
die Rehaträger nicht verpflichtet fühlen, diese umzusetzen.
- In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele der Sachbearbeiterinnen
und Sachbearbeiter der Rehaträger nicht mit dem SGB IX, seinen
Inhalten und deren Umsetzung vertraut sind. Es ist uns noch nie von
Menschen mit Behinderungen berichtet worden, dass bei der Beratung durch
Rehaträger die Servicestellen erwähnt oder gar ihr Hinzuziehen
erwogen wurde.
- Viele Menschen mit Behinderungen haben noch nie vom SGB IX und den
Gemeinsamen Servicestellen gehört. Hier bestehen sehr große
Informationsdefizite.
- Große Probleme existieren bei der Finanzierung von Arbeitsassistenz.
Aufgrund limitierter Beträge wird Arbeitsassistenz nicht in allen
Fällen im notwendigen Umfang finanziert, so dass schwerstbehinderte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht berufstätig sein können.
Umsetzung des SGB IX ist oft abhängig von Einzelpersonen
Es hat sich in den vergangenen zwei Jahren herausgestellt, dass überall
dort, wo Einzelpersonen, sei es auf „höherer Ebene“
oder im Sachbearbeitungsbereich, die Notwendigkeit und Bedeutung des
SGB IX erkannt und akzeptiert haben, diese bestrebt sind es umzusetzen.
Diese Erkenntnisse sind bedauerlicherweise längst nicht flächendeckend
vorhanden. Demzufolge wird das SGB IX in vielen Gegenden schlichtweg
ignoriert.
Zum Fragenkomplex
- Die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Verbänden und
Betroffenen werden regional völlig unterschiedlich umgesetzt. In
Baden-Württemberg z.B. wurden Qualitätszirkel gegründet.
Der Tätigkeits- und Beratungsbereich von ForseA umfasst überwiegend
(Arbeits-)assistenz. Gerade aus Baden-Württemberg bekommen wir
immer wieder direkte Anfragen der Gemeinsamen Servicestellen. Außerdem
verweisen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter behinderte Menschen
bei Assistenzfragen immer häufiger an uns. Einzelne Anfragen bezüglich
der Assistenz kommen auch von Servicestellen oder Rehaträgern aus
anderen Bundesländern, vor allem aus Rheinland-Pfalz, Sachsen und
Sachsen-Anhalt.
- ? Die Wunsch- und Wahlrechte der Leistungsberechtigten werden nicht
immer berücksichtigt. So werden viele Leistungsberechtigte auf
Sachleistungen bestimmter Leistungserbringer verwiesen. Bezüglich
der Arbeitsassistenz kommt es immer wieder vor, dass die zuständigen
Rehaträger behaupten, Arbeitsassistenz könne nicht im Rahmen
des Arbeitgebermodells organisiert werden, sondern müssen vom Arbeitgeber
des behinderten Menschen eingestellt und abgerechnet werden. Nicht selten
ist auch die Aussage, das behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
selbst für die Arbeitgeberanteile ihrer Arbeitsassistenten aufkommen
müssten, da diese nicht vom Integrations- bzw. Arbeitsamt als Kostenträger
erstattet würden.
- Die besonderen Belange behinderter Frauen und Mädchen werden
häufig nicht berücksichtigt. Nicht berufstätige Frauen
und Mädchen leben häufig isoliert und bleiben von der Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft ausgeschlossen. Wenn sie z.B. zur Familienarbeit
und Kindeserziehung (einkaufen, Begleitung der Kinder zu Ärzten,
in den Kindergarten etc.) auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind,
haben sie kaum eine Chance, dieses finanziert zu bekommen.
- Die meisten der Gemeinsamen Servicestellen sind für mobilitätseingeschränkte
Menschen barrierefrei erreichbar. Die LVA Baden-Württemberg hat
bei der Erstellung eines Kriterienkatalogs für barrierefreies Bauen
Behindertenverbände wie ForseA einbezogen. Hierbei wurden nicht
nur die Belange köperbehinderter sondern z.B. auch blinder Menschen
berücksichtigt.
- Positiv ausgewirkt haben sich die Fristen im SGB IX, in denen Bescheide
und Gutachten erstellt oder zuständige Rehaträger ermittelt
werden müssen. Dies gilt allerdings in der Regel nur dort, wo Leistungsberechtigte
diese Fristen kennen und die Rehaträger darauf verweisen. Kürzlich
hat ein Ratsuchender ForseA geschildert, dass er trotz mehrmaliger Rückfragen
seit über zwei Jahren auf einen Bescheid seines Sozialhilfeträgers
wartete. Erst der von uns empfohlene Verweis auf das SGB IX hat bewirkt,
dass der Sozialhilfeträger zugesichert hat, nun kurzfristig einen
Bescheid zu erlassen.
Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen
Leistungsberechtigte, die sich an die Gemeinsamen Servicestellen gewandt
haben, berichten häufig von teils gravierenden Kenntnisdefiziten
der dortigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Daher begrüßt
ForseA jede Qualifizierungsmaßnahme, welche die Sachbearbeiterinnen
und Sachbearbeiter befähigen, ihren Aufgaben gerecht zu werden.
ForseA hat in Baden-Württemberg zwischenzeitlich zwei Schulungen
(eine weitere steht im November an) und eine in Rheinland-Pfalz zu den
Themen Assistenz und Arbeitgebermodell durchgeführt. Auch aus Bayern
und Thüringen wurde Interesse bekundet.
Kurze Darstellungen von Erfahrungen behinderter Menschen
- Eine behinderte Frau ist ausgebildete Journalistin. Sie möchte
weiterhin in ihrem Beruf tätig sein. Sie will sich bei potenziellen
Arbeitgebern (Verlage etc.) bewerben und ist dazu auf Assistenz angewiesen,
die sie zu Vorstellungsgesprächen begleitet. Sie hat Hilfe zur
Erlangung eines Arbeitsplatzes (§ 33 SGB IX) beantragt. Ihr wurde
jedoch empfohlen, eine Umschulungsmaßnahme (zur Industriekauffrau)
zu beantragen.
- Eine allein erziehende, gehörlose und sehr stark sehbehinderte
Mutter benötigt zur Versorgung ihres Säuglings stundenweise
Assistenz. Diese Leistungen werden ihr mit der Begründung, sie
müsse ihr Blindengeld dafür einsetzen, verweigert. Eine Zusammenarbeit
zwischen Jugendamt und Sozialhilfeträger kam noch nicht zustande.
- Eine weitere behinderte Frau wird ausschließlich von ihrem Mann
gepflegt. Dieser muss wegen einer Krebserkrankung zur Untersuchung ins
Krankenhaus. Die Frau wendet sich an die Servicestelle, da sie sich
nach einer Finanzierungsmöglichkeit für eine Hilfskraft erkundigen
möchte. (Es bestehen unter Umständen verschiedene Möglichkeiten
nach dem SGB V, dem SGB XI und dem BSHG). Wenn sie bei der zuständigen
Gemeinsamen Servicestelle, die bei der LVA angesiedelt ist, anruft,
wird sie stets nach ihrer Versichertennummer gefragt. Sobald sie erklärt,
sie sei bei der BfA versichert, heißt es zunächst, sie müsse
sich dorthin wenden. Erst, wenn sie darauf besteht, von der Servicestelle
beraten zu werden, hört sich der Sachbearbeiter ihre Fragen an.
Sehr verwundert war die Frau allerdings, als sie plötzlich je einen
Bescheid von ihrer Kranken- bzw. ihrer Pflegekasse bekam, obwohl sie
dort keine Anträge auf Leistungen gestellt hatte. Hier war der
Sachbearbeiter der Servicestelle tätig geworden, ohne sie darüber
zu informieren...
Fazit
Das SGB IX kann trotz guter Ansätze die größten Probleme
bezüglich der Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nicht
beseitigen. Dies könnte nur ein Systemwechsel – ähnlich
wie in Schweden, wo alle Sozialleistungen steuerfinanziert werden –
ermöglichen. Dazu ist ein eigenständiges Leistungs- bzw. Nachteilsausgleichsgesetz,
das Assistenz und Pflege beinhaltet, und behinderte Menschen im Bereich
der Rehabilitation und Teilhabe von der Sozialhilfe befreit, zwingend
notwendig.
Kurzfristige Verbesserungen bei der Umsetzung des SGB IX würden
deutlichere Formulierungen, umfangreichere Schulungen der Servicestellenmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter, sowie der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der
Träger der Rehabilitation bewirken. Außerdem muss die Beteiligung
der Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe deutlich verstärkt
werden. Durch gezieltere Öffentlichkeitsarbeit würden behinderte
Menschen über das SGB IX informiert.
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