Dirk Niebel
Mitglied des Deutschen Bundestages
Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion
Vorsitzender der FDP-Landesgruppe Baden-Württemberg
Frau
Elke Bartz
ForseA
Hollenbach
Nelkenweg 5
74673 Mulfingen
22. Oktober 2003
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für Ihren Brief vom 08.10.03, den ich auch im Namen
meiner badenwürttembergischen FDP-Kolleginnen und Kollegen Ernst
Burgbacher, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Sibylle Laurischk und
Harald Leibrecht beantworte.
Das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
ist der kranke Wurmfortsatz der rot-grünen arbeitsmarktpolitischen
Reformen wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum
ALG II (Hartz IV). Das SGB XII leidet genau wie das ALG II an dem Grundfehler,
dass Rot-grün auf eine zentralistische Lösung setzt, statt
den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, die Ausgestaltung der
Sozialhilfe weitgehend zu überlassen.
Zentralismus und Bürokratie verhindern schnelle und kompetente
Hilfe. Aus liberaler Sicht kann den Belangen in Not befindlicher Menschen
am besten Rechnung getragen werden, wenn die Länder und Kommunen
selbst die notwendigen Regelungen in der Sozialhilfe festlegen. Es bedarf
dazu keiner detaillierten Vorgaben durch den Bund. Die FDP hat ein einfaches
und transparentes Konzept zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe und zu der notwendigen Reform der Sozialhilfe in ihrem
Antrag 15/1531 "Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem beschäftigungsfördernden
Sozialgeld zusammenführen" vorgelegt (abrufbar unter
www.bundestag.de
unter Drucksachen). Wir räumen den Kommunen die notwendigen Spielräume
bei der Festsetzung und Ausgestaltung von Sozialhilfe ein.
Die FDP unterstützt ausdrücklich die Stärkung der Selbstverantwortung
der Leistungsberechtigten durch eine Pauschalisierung von Sozialhilfeleistungen
sowie ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung durch
persönliche Budgets. Leider wird diese grundsätzlich richtige
Zielsetzung in üblicher rot-grüner Manier durch eine mangelhafte
Umsetzung konterkariert. Bei der Pauschalisierung der Sozialhilfe (§
29 SGB XII) ist keine Öffnungsklausel zugunsten der Kommunen vorgesehen.
Wir kritisieren auch die mangelhafte Abstimmung und Koordinierung mit
den beabsichtigten Regelungen für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger
im Entwurf eines SGB II. Beim persönlichen Budget befürchten
wir, dass sich hinter dem gut gemeinten und sinnvollen Begriff des"Persönlichen
Budgets" ein reines Kostendämpfungsinstrument versteckt. Gerade
bei Menschen mit Behinderung ist es unverantwortlich, weiter den Mangel
zu verwalten und die notwendigen Leistungen zu reduzieren *).
Rotgrün hat die große Chance vertan, ein eigenständiges,
steuerfinanziertes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
vorzulegen, wenn die Eingliederungshilfe (§ 39 ff. BSHG) in das
SGB XII überführt wird.
In der letzten Wahlperiode haben alle Fraktionen des Deutschen
Bundestages die ehrliche Prüfung eines Leistungsgesetzes für
behinderte Menschen in dieser Wahlperiode versprochen. Rot-grün
hat sich dieser moralischen Verpflichtung entzogen. Die FDP wäre
bereit gewesen, fraktionsübergreifend in dieser Frage zusammen
zu arbeiten *).
Wir hatten die Bundesregierung aufgefordert, diesen Gesetzentwurf ruhen-zu
lassen, bis wir im Vermittlungsausschuss Klarheit darüber haben,
wie das heute viergliedrige System mit dem ALG II künftig aussehen
wird. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben in der
Anhörung am 24.09.2003 deutlich gemacht, dass mit den vorliegenden
Gesetz, das schon zum 01.07.2004 in Kraft treten soll, eine enorme Belastung
von Personal und Organisation in den Kommunen verbunden ist. So müssten
zusätzlich zu den Regelungen des SGB II aus der Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auch noch die mit dem SGB XII
verbundenen gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden. Das wird
in den Kommunen zu einem organisatorischen Chaos führen.
Ein anderer Aspekt ist uns Liberalen besonders wichtig: Im Moment leben
fast 1 Mio. Kinder von Sozialhilfe. Während 2001 nur 2,3 % der
Bevölkerung Sozialhilfe bezogen, ist diese Quote bei den Minderjährigen
mit 6,5 % fast doppelt so hoch. Das ist die Sozialpolitik einer SPD-geführten
Bundesregierung!. Aus unserer Sicht muss vor allem die Vereinbarkeit
von Familie und Erwerbsarbeit im Hinblick auf die große Zahl alleinerziehenden
Frauen mit Sozialhilfeleistung gefördert werden. Die FDPBundestagsfraktion
hat dazu in ihrem Antrag den Aufbau eines flächendeckenden kinder-
und elterngerechten Angebots an Kindertageseinrichtungen in Kooperation
mit den Ländern und Gemeinden vorgeschlagen. Wir werden die Kinder
nur aus der Sozialhilfe befreien, wenn wir den alleinerziehenden Frauen
die Chance geben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deswegen
muss hier ein Schwerpunkt gesetzt werden.
Rot-grün wird für dieses Gesetz keine Mehrheit finden, weder
im Bundesrat noch beim DGB oder den Wohlfahrtsverbänden. Die FDP
wird im Bundesrat mit dafür sorgen, dass bei der Zusammenführung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung
ein transparentes und einfaches Hilfesystem für die Bürger
in unserem Land etabliert wird, das den wirklich Bedürftigen hilft
und die vorhandenen Finanzmittel gerecht und unbürokratisch verteilt.
Mit freundlichen Grüssen
Dirk Niebel MdB
*) Die Hervorhebung erfolgte durch ForseA
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