Bundesministerium der Finanzen
ForseA e.V.
Frau Elke Bartz
Nelkenweg 5
74673 Mulfingen
28. Oktober 2003
GZ L-2003/0342987
Sehr geehrte Frau Bartz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Oktober 2003, hier eingegangen
am 22. Oktober 2003, an den Bundesfinanzminister, Herrn Hans Eichel.
Er hat mich gebeten, Ihr Schreiben zu beantworten.
Gemäß Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz leitet je der Bundesminister
seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
Zwar ist der Bundesfinanzminister bei allen Angelegenheiten, die finanziell
von Bedeutung sind beteiligt, dies führt in der Konsequenz aber
nicht dazu, dass er bei all diesen Fällen auch die Federführung
besitzt. Solange und soweit sich die Ressortchefs innerhalb des vom
Bundeshaushalt vorgegebenen Rahmens ihres Einzelplans bewegen, besteht
für den Bundesfinanzminister keine Möglichkeit der Einflussnahme.
Für die von Ihnen zugesandte Eingabe ist innerhalb der Bundesregierung
das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Wilhelmstraße
49 in 10117 Berlin, federführend zuständig.
Ich habe Ihr Schreiben deshalb dorthin weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Schelenz
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