Das Persönliche Budget glänzt doch nicht so, wie es soll
Bericht über die Fachtagung des Deutschen Vereins für öffentliche
und private Fürsorge am 07.11.2003 in Frankfurt/Main
Von Carsten Sporkmann
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge,
ein seit über 100 Jahren bestehender Zusammenschluss von Kommunen,
Spitzenverbänden, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und
in der sozialen Arbeit tätigen Personen, lud am 07.11.03 nach Frankfurt/Main
ein zur Fachtagung „Fortentwicklung des SGB IX – Das Persönliche
Budget für Menschen mit Behinderungen“. Für ForseA e.
V. und als selbst betroffener assistenzabhängiger Mensch habe ich
an dieser Tagung teilgenommen und gebe hiermit meine Eindrücke
wieder.
Schon die Wahl der Überschrift ließ wenig Positives erahnen:
Zwar soll der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik immer an das
SGB IX geknüpft werden und damit schöner ausstrahlen. Aber
unter der schönen Verkleidung dieses „Klammergesetzbuches“
läßt sich eben eine Tagung harmonisch einleiten, damit dann
nachher ziemlich viel Tacheles geredet werden kann. Man fängt ja
bekanntlich ungern mit Negativem an...
Herr Wilmerstadt vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale
Sicherung pries dann auch die Vorzüge des Persönlichen Budgets
als weiteres Angebot neben dem Arbeitgebermodell. Das Persönliche
Budget soll im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes als Komplexleistung
mehrerer Rehabilitationsträger unter ausdrücklicher Einbeziehung
der Kranken- und Pflegekassen auf Antrag des Berechtigten, also freiwillig,
gewährt werden, wobei auch ein Ausstiegsrecht besteht. Und immer
wieder die Betonung von der Bedarfsorientierung: Diese Bedarfsorientierung
bzw. –deckung ... wird berücksichtigt..? Da dürften
erhebliche Zweifel bestehen bleiben, wenn man die Auswirkungen des §
70 SGB XII-Entwurfs bei den Verhandlungen für Leistungsentgelte
bei den beauftragten Dienstleistern prognostiziert. Auch wenn Herr Wilmerstadt
dem Argument „Sozialhilfe nach Kassenlage“ widersprach und
meinte, dass es nun in jedem Landkreis Verhandlungen über Angebote
und Mindestanforderungen gäbe, glaube ich, dass es trotzdem zu
einer Nivellierung von Leistungen und Entgeltsätzen auf niederem
Niveau kommen wird. Ich habe im Anschluss seines Vortrag zum Einen die
ablehnende Haltung von ForseA e. V. zu den Persönlichen Budgets
in der jetzigen Form hervorgebracht, weil der natürlich nur beiläufig
erwähnte Aufwendungsdämpfungseffekt der Hauptgrund für
das Forcieren dieses Angebotes ist und somit die Bedarfsdeckung ausgehebelt
wird. Zum Anderen äußerte ich Zweifel an den Möglichkeiten
der Servicestellen, hinsichtlich der Bildung eines Persönlichen
Budgets hinreichend und kompetent mitzuwirken bzw. dieses zu koordinieren:
Viele ServicestellenmitarbeiterInnen werden wohl entsprechend ihrer
primären beruflichen Vorbildung/-erfahrung aus einem anderen sozialen
Leistungsrechtsgebiet das Komplexsystem nur sehr zäh begreifen
und entsprechend beraten. Und zu guter Letzt wies ich noch darauf hin,
dass eine seit über 40 Jahren gewachsene Rechtsprechung im bisherigen
Sozialhilferecht des BSHG bei immer weiterer Aufsplitterung in neue
Einzelgesetze „über Bord geworfen“ werden könnte,
da sich die Rechtsprechung für jeden neu geschaffenen Teilbereich
erst neu entwickeln muss. Zwar wurde mir mit Zwischenbemerkungen aus
dem Publikum daraufhin bedeutet, dass dieses nicht so gesehen werde,
weil ja auch zum SGB IX bereits etliche für die Betroffenen positive
Entscheidungen von Gerichten getroffen wurden. Bleibt nur noch das Sozialhilferecht,
in welches die behinderten und gerade auch die assistenznehmenden Menschen
wieder einmal aussortiert werden. Und die Träger der Sozialhilfe
und insbesondere der Hilfe zur Pflege wehren sich oftmals weiterhin
so gut sie können gegen die „Anerkennung“ als Reha-Träger
und die berechtigten Leistungen der behinderten Bürger. Wer also
glaubt, mit dem SGB IX sei das Kämpfen vorbei, der irrt gewaltig.
Es geht jetzt erst richtig los!
Und die Bemerkung von Herrn Wilmerstadt zum Wegfall der besonderen Vermögensfreigrenze
für Schwerstpflegebedürftige wirkt wie eine doppelte Bestrafung:
„Was hat der Grad der Pflegebedürftigkeit mit der Vermögensfreigrenze
zu tun?“ Also noch ein weiterer Schritt zur Entmotivierung von
assistenznehmenden Menschen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen
– nachdem schon die Einkommensfreigrenzen gesenkt wurden!
Auch wurden in den Vorstellungen bzw. Lobpreisungen in erster Linie
das Zusammenwirken der [der Sozialhilfe] ‚vorgelagerten‘
sozialen Sicherungssysteme im SGB IX zur Bildung eines Persönlichen
Budgets bzw. Teilbudgets herausgestellt, aber eben nicht der Bereich,
der häufig mit einwirkenden Pflegeleistungen. Und wenn vom SGB
XII-Entwurf seitens Herrn Wilmerstadt oder Frau Holuscha vom Landeswohlfahrtsverband
Württemberg-Hohenzollern (überörtlicher SH-Träger)
die Rede war, dann natürlich primär auf die Eingliederungshilfe.
Was nützt aber eine Eingliederungshilfe, wenn Mann/Frau zwischendurch
nicht die Notdurft verrichten kann? „Die Pflegeversicherung nach
SGB XI ist eben kein Rehabilitationsträger“, hieß es
als Bedauernsausdruck von Frau Holuscha.
Frau Holuscha bemühte sich redlich, für ihr Konzept Begeisterung
aus dem Saale zu bekommen. Doch allein schon die bisherigen niedrigen
Teilnehmerzahlen ließen das Publikum eher verhalten reagieren.
Und ein Zuruf aus dem Auditorium, dass der Landkreistag Baden-Württemberg
den Landkreisen im Musterländle von einer Teilnahme am Modellprojekt
abrät, belegt das eigentliche Problem: Diese Modellversuche arbeiten
oft nur mit ungesichertem Ausgang, einem zu willkürlich fokussierten
TeilnehmerInnenkreis und einem hohen, vorweggenommenen Erfolgsdruck.
Überhaupt muss die Frage nach dem Sinn derartiger Modellversuche
unter derartig engen budget- und laufzeitmäßigen Vorgaben
seitens der Verantwortlichen von Politik und Verwaltung gestellt werden:
Wenn bereits in einem neuen SGB XII die gegenwärtig noch laufenden
Modellprojekte für NeueinsteigerInnen geschlossen werden, dann
kann das nur den Anschein einer Alibifunktion haben: Erst einmal ein
Modellprojekt initiieren, und bevor das (vielleicht für die Betroffenen
optimalere) Ergebnis herauskommt, wird die eiskalte politische (Spar-)Vorgabe
schon in Paragrafen betoniert, garniert höchstens noch mit der
Möglichkeit, bei Streitfällen die Schiedsstellen anrufen zu
können. Und sitzen in diesen Schiedsstellen betroffene Menschen?
Natürlich nicht. Und dass Betroffene wie in Rheinland-Pfalz mit
mehr oder weniger großem Erfolg das Persönliche Budget auch
von der Regie- bzw. Strukturebene mit begleiten können, das mag
sich Frau Holuscha wohl auch nur schwer vorstellen können.
Ein anderes Problem stellt meines Erachtens die de facto sich vollziehende
Umwandlung von Heimen in "Wohnungen" dar: Sicherlich soll
mit dem Persönlichen Budget für HeimbewohnerInnen auch die
"Hausversorgung" durch die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen
gelöst werden, indem diese die Assistenz- oder Erziehungsleistungen
auch bei einem billigen Dienstleister (oder SchwarzarbeiterInnen) einkaufen
können/sollen. Und über die Schiene der Investitionsförderung
könnte zusätzliches Ungemach drohen: Zwar wird immer betont,
dass die ungleiche Behandlung der Investitionsförderung zwischen
bisherigem stationären und ambulanten Bereich beseitigt werden
soll. Aber ich denke (zugespitzt formuliert), dass der ambulante Bereich
kaum etwas dazubekommt, während dem stationären Bereich über
die Entziehung und (im schlimmsten Fall) Rückforderung der Mittel
aus dem Revolfingfonds des Bundes und der Länder „wegen Nichtweiterführen
des Förderzwecks“ bei Umwidmung in „normale“
Wohneinheiten durch die Hintertür der Boden entzogen wird. Auch
wenn wir das begrüßen müssten, befürchte ich eher,
dass damit insgesamt kein barrierefreier Wohnraum mehr zur Verfügung
stehen wird – schließlich wurde ja auch der öffentlich
geförderte Wohnungsbau heruntergefahren. Soll etwa so den angeblich
steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe begegnet werden? Die
weitere Ghettoisierung bestimmter Gruppen von Betroffenen wäre
die Folge. Und die hehren Absichten mit dem Persönlichen Budget
bringen dann auch nichts mehr, weil neben der assistenz-/pflegemäßigen
Unterversorgung auch eine Unterversorgung in Sachen Wohnraum drohen
wird.
Zum Thema „wissenschaftliche Begleitung“ möchte ich
grundsätzlich nur wenige Worte verlieren. Die Qualität der
Begleitung – insbesondere, wenn diese nicht von Betroffenen annähernd
im Sinne von Peer Counseling durchgeführt wird – sehe ich
immer kritisch, weil die Initiatoren der Pilotprojekte möglichst
ihnen nahestehende Institute oder am vorpostulierten Ziel sich orientierende
wissenschaftliche Begleitungen auswählen, damit die Dinge durch
den Faktor „Neutralität“ zurechtgerückt werden.
Als Betroffener interessieren mich nicht irgendwelche theoretischen
Gedankenspiele, sondern die praktischen Erfahrungen. Und von daher habe
ich – offen zugegeben – eine gewisse Abneigung gegen zuviel
Empirie, weil die Durchsetzung und Organisation der Assistenz und der
weiteren Bedarfe von Menschen mit Behinderungen immer wieder aufs Neue
in einem Spießrutenlauf enden kann, was mehr in der Erfahrung
bringen mag, aber nicht unbedingt in der Empirie (und die kritischeren
empirischen Stellungnahmen finden ja leider nur selten in Paragrafen
Eingang).
So möchte ich vielmehr auf den Vortrag von Herrn Lachwitz, Rechtsreferent
der Bundesvereinigung Lebenshilfe eingehen, der auch insbesondere die
SGB XII-Einführung und die bereits am 07.11.03 bekannte Stellungnahme
des Bundesrates zum Gegenstand seiner Ausführungen machte. Während
die anderen Podiumsgäste sich eher am „Klammergesetz“
SGB IX orientierten, machte Lachwitz insbesondere an dem zu verschärfenden
Leistungsrecht des SGB XII fest, dass es für 40% der „Rehabilitationsberechtigten“
in Heimen, Anstalten, Werkstätten und auch im ambulanten Bereich
zu gravierenden Einschnitten kommen wird. Zum Einen sprach er am deutlichsten
aus, dass das Bedarfsdeckungsprinzip faktisch ausgehebelt wird –
und dass der Paradigmenwechsel insofern ad absurdum geführt wird,
dass nunmehr selbst das sog. „selbstgenutzte kleine Hausgrundstück“
– lt. Bundesrats-Stellungnahme – kein Schonvermögen
mehr sein soll. Das kann m. E. dazu führen, dass viele Familien
von Menschen mit Lernschwierigkeiten davon absehen, ihr Kind fördern
zu lassen oder in der Werkstatt einer Tätigkeit nachgehen zu lassen
– des (oftmals mühsam errichteten) barrierefreien Häuschens
wegen, weil es sonst keinen adäquaten barrierefreien Wohnraum gibt.
Auch ein Versuch, die „steigenden Fallzahlen“ über
den Druck des Vermögenseinsatzes durch den „Verzicht“
auf die Inanspruchnahme von Leistungen zu drücken... In diesem
Zusammenhang sei natürlich angemerkt, dass die meisten Behinderungen
nicht im Kindesalter entstehen, sondern später im Leben eintreten.
Aber diese Tatsache spielt im Bundesrat offenbar keine Rolle.
Sollten die Vermögensregelungen wie vom Bundesrat durchgesetzt
werden, werden sich manche assistenzabhängige Menschen überlegen,
ob sich eine Erwerbstätigkeit noch lohnt, war ein Resümée
einer behinderten Teilnehmerin aus dem Auditorium. Diese Anmerkung zeigt,
wie sehr integrationsfeindlich das SGB XII in Wahrheit doch ist. So
werden wohl erst die wahren Zielsetzungen des SGB XII deutlich!
Durch die Podiumsvorträge hinweg stellte sich insbesondere die
Frage der Budgetassistenz. Hier wurden Forderungen nach Wahrnehmung
dieser Aufgabe durch Peer Counseling-Fachkräfte aus dem Publikum
gestellt, die ich auch nachdrücklich unterstützte. Dem gegenüber
wandte sich Klaus Lachwitz zu Recht gegen die Übernahme dieser
Funktion durch den gesetzlichen Betreuer. Die gesetzlichen Betreuer
werden somit in einen Interessenkonflikt geraten. Eben wegen dieser
Kollision werden etliche unter Betreuung stehende (meist kognitiv behinderte)
Menschen von ihrem gesetzlichen Betreuer ggf. vielfach keine ausreichende,
bedarfsgerechte Assistenz- bzw. Hilfeleistung erhalten. Denn wenn diese
Betreuer auch noch die Budgetassistenz übernehmen sollen, werden
sie zum Einen aufgrund der sowieso zunehmenden Aufgabenübertragung
im Rahmen der Betreuungsrechtsreform noch stärker in die Pflicht
genommen. Weiterhin könnte bei Amtsbetreuern die Gefahr der unerwünschten
Beeinflussbarkeit seitens der Leistungsträger hinsichtlich der
Bedarfszumessung und –verwaltung bestehen, wodurch das Bedarfsdeckungsprinzip
ebenfalls ausgehebelt wird.
Schließlich folgen ansatzweise noch ein paar lichtblickschaffende
Äußerungen aus dem Publikum:
Ein Vertreter eines norddeutschen überörtlichen Trägers
der Sozialhilfe kritisierte die Hast und Eile, mit der das SGB XII umgesetzt
werden soll, ohne dass gleichzeitig die Verordnung über die Ausgestaltung
des Persönlichen Budgets im Entwurf bekannt ist. Das zeigt, dass
auch die Sozialhilfeverwaltungen durchaus etwas gegen diese verdammte
Diskretion bei dieser „Reform“ haben – wobei freilich
die Interessenlage etwas differenzieren dürfte.
Aus meiner Sicht ist es jedoch als etwas positiv anzusehen, dass eine
breite Stimmung dahingehend tendierte, das SGB XII von den Hartz-Gesetzen
„abzukoppeln“ und erst einmal die Auswirkungen der Einführung
des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende und Erwerbstätige
– abwarten und somit das Inkrafttreten des SGB XII erst einmal
zu verschieben.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass das Persönliche Budget im
derzeitigen Kontext des SGB XII-Entwurfes nebst der Stellungnahmen des
Bundesrates eine ganz negative Intention aufweist und von daher von
ForseA e.V. so nicht mitgetragen werden kann.
Prinzipiell ist es für ForseA e. V. unerläßlich, auch
über derartige Veranstaltungen wie dieser des Deutschen Vereins
Einfluss zu nehmen auf unterschiedlichen Ebenen. Auch wenn die Prägung
des Deutschen Vereins als eher traditionell einzuschätzen ist,
fand ich doch die Veranstaltung sehr spannend und im Hinblick auf einige
Schlussbemerkungen hinsichtlich der wünschenswerten Verschiebung
des SGB XII auch fähig zu gewissen positiven Einschätzungen.
Ob aber diese „zarte“ Empfehlung im gesamten Dickicht von
oberflächlich kommunizierten und zugleich aber totgeschwiegenen
Bereichen der gesamten Sozialreform Hartz III/IV noch vom Gesetzgeber
wahrgenommen und umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Das kommende Jahr verheißt nichts Gutes...
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