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Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. |
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Position: Projekte > Gesetzesreformen
Thomas Böttcher
An (Verteiler siehe untenstehend) Köln, den 02.01.2004 Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (SGB) XII; Absenkung der 'besonderen Einkommensgrenzen' Sehr geehrte...., ich gehöre zu den Menschen, die sich seit der Geburt mit einer
schweren Körperbehinderung herumschlagen müssen. Ich sitze
im Rollstuhl und kann weder laufen noch stehen und bin vom Aufstehen
bis zum Schlafengehen bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens
auf Hilfe angewiesen. Die Betreuung oder behindertenpolitisch korrekter
ausgedrückt: die Assistenz wird seit mehr als zwanzig Jahren durch
Zivildienstleistende bzw. Studenten sichergestellt. Das Ganze läuft
unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes und wird durch
das Sozialamt und die Pflegeversicherung finanziert. Aber meine berufliche Tätigkeit wird durch die von Ihnen geplanten
Veränderungen des Sozialrechts grundsätzlich in Frage gestellt.
Hier ist es insbesondere der Wegfall der klar definierten 'besonderen
Einkommensgrenzen' nach § 81, Abs. 2 des alten BSHG, die im neuen
SGB XII durch deutlich niedrigere Grenzen im § 80, sowie durch
schwammige, keinen klaren Rechtsanspruch begründende Formulierungen
im § 81 ersetzt werden. Die einschneidenden Veränderungen beim § 81 BSHG betreffen nur eine verschwindend kleine Gruppe behinderter Menschen mit sehr speziellem Profil. Es sind jene, die einerseits kostenintensive Betreuung brauchen und andererseits einen qualifizierten und gut bezahlten Beruf ausüben. Bei Ihren Verhandlungen im Vermittlungsausschuss vor Weihnachten wurden Zahlen von lediglich 600-650 Betroffenen genannt. Hieraus ergäbe sich ein Einsparpotential von etwas mehr als 3 Millionen Euro jährlich. Bundesweit! Vermutlich wird ein großer Teil dieser Menschen es mir gleichtun und ihr berufliches Engagement reduzieren - die neue Regelung fordert geradezu dazu auf - so dass die Summe der eingesparten Gelder auch bei einer Gesamtbetrachtung tatsächlich gegen Null tendiert. Noch einmal: Die geplante Absenkung der Einkommensgrenzen nimmt mir
und einigen hundert Behinderten die berufliche Perspektive. Und sie
wird zukünftig viele Behinderte abhalten, ein Studium oder eine
andere Ausbildung zu absolvieren. Für mich jedenfalls waren Studium
und Referendariat mit erheblich größeren Anstrengungen verbunden
als für meine nichtbehinderten Mit-studenten. Kraft gab mir in
solchen Situationen stets mein Ehrgeiz, dass ich trotz meiner Behinderung
so gut sein wollte wie andere. Kraft gaben mir aber auch die in Aussicht
stehenden Verdienstmöglichkeiten. Behinderte brauchen gleiche finanzielle
Chancen, sonst kann man Integration vergessen. Diese weit reichenden
negativen Folgen für die Integration werden jetzt in Kauf genommen,
um ein, zwei, maximal drei Millionen Euro einzusparen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Böttcher Verteiler:
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