|
Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. |
|
Download Acrobat Reader |
Position: Projekte > Gesetzesreformen
Stellungnahme zum geplanten Sozialgesetzbuch XIIvon Gerlef Gleiss, Hamburg Die sozialen Sicherungssysteme neben der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden völlig neu geordnet. Geplant ist zunächst ein vier-, später voraussichtlich ein dreistufiges System:
Die wichtigste Forderung der Behindertenverbände, dass die Behindertenhilfe als Ganzes aus dem Sozialhilferecht herausgenommen wird, bleibt nach wie vor unerfüllt. Das SGB XII wurde vom Bundestag verabschiedet, muss aber auch durch den Bundesrat beschlossen werden. Die CDU-regierten Länder, aber auch die SPD-regierten Länder werden diesen Entwurf so nicht passieren lassen. Zu befürchten ist eine weitere erhebliche Verschlechterung für die behinderten Menschen. Auch die Verbände der Sozialhilfeträger haben schon weitergehende Forderungen gestellt. Der Entwurf sieht vor, dass die bisherige Hilfe zum Lebensunterhalt künftig nur noch die erhalten, die sich nicht durch den Verkauf ihrer Arbeitskraft selbst helfen können und die nicht dauerhaft erwerbsunfähig oder über 65 Jahre alt sind. Das werden nicht mehr viele sein. Ihr von den Sozialhilfeträgern anerkannter Hilfebedarf setzt sich weiterhin aus dem Regelsatz und den Kosten für eine angemessene Wohnung zusammen. Diese „angemessenen“ Wohnkosten müssen aber zukünftig nicht mehr voll übernommen werden, sondern können auch als Pauschale bezahlt werden, mit der die Sozialhilfeempfänger dann eine Wohnung mieten müssen. Wenn sie für diesen Pauschalbetrag keine geeignete Wohnung finden, dann ist es ihr Problem. Wie bisher schon werden, bevor die Sozialhilfe einsetzt, Angehörige zur Hilfe verpflichtet. Zur Hilfe verpflichtet werden aber zukünftig auch die bloßen MitbewohnerInnen in Wohngemeinschaften. Die Regelsätze werden neu berechnet. Näheres dazu soll in einer Verordnung der Bundesregierung geregelt werden, die noch unbekannt ist. Sicher ist, dass die einmaligen Leistungen abgeschafft und in die Regelsätze integriert werden: es ist zu befürchten, dass dabei die Bedarfsdeckung der Sozialhilfe auf der Strecke bleibt und die Zahl der Menschen, die auf Almosen und private Wohlfahrt angewiesen sein werden, rapide anwächst. Die Paragraphen, die den Beginn der Sozialhilfe und die Vorleistungspflicht, wenn unklar ist welcher Kostenträger leisten muss, regeln, wurden sprachlich so geändert, dass zu erwarten ist, dass in strittigen Fällen die Betroffenen noch länger auf die Gelder vom Sozialamt warten müssen. Der wichtigste, weil kostenintensivste Bereich im zukünftigen
Sozialgesetzbuch XII regelt die Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen. Die Eingliederungshilfe beinhaltet ambulante, halbstationäre
und stationäre Hilfen für Menschen mit Behinderung. Die Eingliederungshilfe
ist den Kostenträgern seit langem ein Dorn im Auge. Die Kosten
für diese Hilfe, insbesondere für die stationäre Eingliederungshilfe,
steigen seit dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetztes im Jahre
1961 ununterbrochen an. Im Jahr 2001 überstiegen die Ausgaben für
die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (Eingliederungshilfe
und Pflege) erstmals die Ausgaben für die „Hilfe zum Lebensunterhalt“.
Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe machen inzwischen 40 Prozent
aller Rehabilitationsleistungen in der Bundesrepublik aus.
Ein zentrales Element der Hilfen für behinderte Menschen soll zukünftig das "persönliche Budget" werden. Den behinderten Menschen wird statt einer Sachleistung ein Geldbetrag zur Verfügjung gestellt, mit dem sie eigenverantwortlich die benötigten Hilfen einkaufen. Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn die behinderten Menschen ein uneingeschränktes Wahlrecht zwischen einer Sach- und einer Geldleistung erhalten. Wir sehen in einem solchen Wahlrecht eine wichtige Voraussetzung für selbstbestimmte Hilfen. Das persönliche Budget wird aber nur dann zu mehr Selbstbestimmung führen, wenn gewährleistet ist,
Die Bereitstellung eines Geldbetrages führt nicht automatisch zu mehr Selbstbestimmung. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass mit diesem Geld die erforderlichen Hilfebedarfe tatsächlich gedeckt werden können und dass die beim Geldausgeben benötigte Unterstützung als Hilfebedarf anerkannt und finanziert wird. Der Staat darf sich nicht aus seiner sozialen Verantwortung für die Menschen, die Hilfen benötigen, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilhaben zu können, zurückziehen. Betroffen von den Kürzungen bei der Eingliederungshilfe wären
zum allergrößten Teil geistig- und mehrfachbehinderte Kinder,
Jugendliche und Erwachsene: 28.500 behinderte Kinder im Vorschulalter,
die Hilfe in einer Heilpädagogischen Tageseinrichtung erhalten;
rund 33.000 behinderte Jungendliche und junge Erwachsene, die Hilfen
zur Schul- und Berufsausbildung erhalten; rund 170.000 Menschen die
in einer Behindertenwerkstatt arbeiten; 40.000 behinderte Menschen,
die ambulante Wohnhilfen erhalten. Die Folgen dieser Maßnahmen sind absehbar. Noch weniger behinderte
Menschen werden in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt durch eigene
Erwerbsarbeit zu bestreiten. Der Druck, sie aus der Sozialhilfe auszugliedern
und sie für dauerhaft erwerbsunfähig zu erklären, damit
sie unter die Regelungen der Grundsicherung fallen, wird zunehmen. Dazu
passt schrecklich genau, dass die Maßnahmen zur Arbeitsförderung
und zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen schon seit geraumer
Zeit bis auf karge Reste zusammengestrichen wurden. Die Unternehmer
werden der Erfüllung ihres Wunsches nach olympiareifen, behindertenfreien
Belegschaften wieder ein Stück näher kommen. Passen wir auf! Verhindern wir gemeinsam das Schlimmste!
|
|
© 2006 ForseA - Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter
Menschen e.V.
|
|