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Position: Projekte/Gesetz zur Sozialen Teilhabe
LISTE DER ZUSTIMMENDEN WAHLPRÜFSTEINE
Die nachfolgenden Politiker/innen, die 2009 für den Bundestag kandidieren, unterstützen unsere Kampagne, denn der Artikel 8 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zu sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen.
- Karl Bär, Bayern
- Biggi Bender MdB
- Hermann Brem, Bayern
- von Cramon, Viola, Niedersachsen
- Ekin Deligöz MdB, Bayern
- Ulrike Goldstein, Bayern
- Judith Greif, Bayern
- Rosemarie Gunder, Bayern
- Frank Hilgenkamp, Nordrhein-Westfalen
- Priska Hinz MdB, Hessen
- Ulrike Höfken MdB, Rheinland-Pfalz
- Dr. Hartmut Kahl, Sachsen
- Agnes Krumwiede, Bayern
- Stephan Kühn, Sachsen
- Markus Kurth MdB, Dortmund
- Monika Lazar MdB, Sachsen
- Cem Özdemir, Bundesvorsitzender, Baden-Württemberg
- Birgit Raab, Bayern
- Claudia Roth MdB, Bayern
- Krista Sager MdB, Hamburg
- Josef Winkler MdB, Rheinland-Pfalz
- Prof. Dr. Egon Jüttner, Baden-Württemberg
- Peter Brüsemeister, Bayern
- Dr. Martina Bunge MdB. Mecklenburg-Vorpommern
- Antje Claaßen, Baden-Württemberg
- Erkan Dinar, Bayern
- Thomas Endres, Bayern
- Dr. Dagmar Enkelmann MdB, Brandenburg
- Klaus Ernst MdB, Bayern
- Nicole Gohlke, Bayern
- Dr. Gregor Gysi MdB, Vorsitzender der Fraktion, Berlin
- Heike Hänsel MdB, Baden-Württemberg
- Sandro Hammer, Bayern
- Hans-Kurt Hill MdB, Saarland
- Cornelia Hirsch MdB, Thüringen
- Katja Kipping MdB, Sachsen
- Michael Leutert MdB, Sachsen
- Ulla Lötzer MdB, Nordrhein-Westfalen
- Sylvia Mang, Bayern
- Paul Meichelböck, Bayern
- Kornelia Möller MdB, Bayern
- Mike Nagler, Sachsen
- Gerd Nier, Göttingen
- Rolf Pannike, Bayern
- Christian Peiker, Bayern
- Harald Petzold, Brandenburg
- Janina Pfau, Sachsen
- Reinhold Rückert, Bayern
- Paul Schäfer MdB, Nordrhein-Westfalen
- Gudrun Schlett, Bayern
- Guntram Schneider, Nordrhein-Westfalen
- Volker Schneider MdB, Saarland
- Dr. Ilja Seifert MdB, Sachsen
- Harry Siegert, Hessen
- Andreas Steppuhn, Sachsen-Anhalt
- Dr. Kirsten Tackmann, Brandenburg
- Dr. Axel Troost MdB, Bremen
- Alexander Ulrich MdB, Rheinland-Pfalz
- Harald Weinberg, Bayern
- Michael Wendel. Bayern
- Dr. Edgar Wunder, Baden-Württemberg
- Sabine Zimmermann MdB, Sachsen
- Dr. Lutz Knopek, Niedersachsen
- Michael Link MdB, Baden-Württemberg
- Sabine Bätzing MdB, Rheinland-Pfalz
- Lothar Binding, MdB, Baden-Württemberg
- Karl-Heinz Brunner, Bayern
- Angelica Dullinger, Bayern
- Peter Falk, Bayern
- Annette Faße MdB, Niedersachsen
- Elke Ferner MdB, Saarland
- Peter Friedrich MdB, Baden-Württemberg
- Martin Gerster MdB, Baden-Württemberg
- Angelika Graf MdB, Bayern
- Michael Hartmann MdB, Rheinland-Pfalz
- Dr. Eva Högl MdB, Berlin
- Frank Hofmann MdB, Bayern
- Josip Juratovic MdB, Baden-Württemberg
- Jens Kabisch, Sachsen
- Dr. h.c. Susanne Kastner MdB, Bundestagsvizepräsidentin, Bayern
- Dr. Bärbel Kofler MdB. Bayern
- Daniela Kolbe, Sachsen
- Anette Kramme MdB, Bayern
- Christine Lambrecht MdB, Hessen
- Ingrid Lenz-Aktas, Bayern
- Hilde Mattheis, Baden-Württemberg
- Detlef Müller MdB, Sachsen
- Andrea Nahles MdB, Rheinland-Pfalz
- Andreas Parr, Bayern
- Florian Pronold MdB, Bayern
- Marion Reuther, Bayern
- Marianne Schieder, Bayern
- Silvia Schmidt MdB, Sachsen-Anhalt
- Stefan Schwartze, Nordrhein-Westfalen
- Reinhard Strehlke, Bayern
- Kerstin Tack, Niedersachsen
- Dietmar Tendler, Bayern
- Jella Teuchner MdB, Bayern
- Dr. Marlies Volkmer MdB, Sachsen
- Christian Vorländer, Bayern
- Andreas Weigel MdB, Sachsen
Grafische Auswertung
Natürlich ist diese Umfrage nicht repräsentativ. Sie lässt jedoch Schlüsse zu, wie verschiedene Parteien mit den Rechten behinderter Menschen in unserem Land umgehen.

Stimmen der Parteien
Neben den Wahlprüfsteinen erreichen uns auch aus den Parteien, bzw. Fraktionen Stimmen zur Kampagne, die wir nicht unkommentiert lassen wollen Diese erreichten uns als Briefe der Fraktionen oder als inhaltsgleiche Antworten mehrerer Abgeordneten.
| CDU |
Wolfgang Zöller MdB
Berlin
18.08.2009
Forderung nach Einführung eines Gesetz zur Sozialen Teilhabees
Sehr geehrte Frau Brich,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai, mit der Sie mich um Unterstützung Ihrer Kampagne für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe auffordern. Wie Sie wissen, spricht sich die Union seit langem
für ein eigenständiges, bedarfsdeckendes Leistungsgesetz für
Menschen mit Behinderungen aus. Deshalb finde ich das Ziel Ihrer
Kampagne gut. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob ein
Leistungsgesetz, wie von Ihnen beschrieben, bereits
entscheidungsreif ist. Es müssten zunächst etliche Fragen geklärt
werden, beispielsweise welche Leistungen In einem
Gesetz zur Sozialen Teilhabe berücksichtigt werden sollen, wie
sichergestellt werden kann, dass Betroffene tatsächlich
bedarfsgerechte Leistungen erhalten und wie die Zusammenarbeit
unterschiedlicher Leistungsträger funktionieren kann.
Zu einem Antrag auf ein eigenständiges Leistungsgesetz fand
zuletzt im Sommer 2008 eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und
Soziales statt, Es waren sich weitestgehend alle Sachverständigen
einig, dass ein eigenständiges Leistungsgesetz erstrebenswert ist. Gleichzeitig wurde aber auch Skepsis geäußert, ob ein
eigenständiges Leistungsgesetz allein schon zu besseren
Leistungen für Menschen mit Behinderungen führen wird, Es wurde
außerdem gewarnt, dass ein eigenständiges Leistungsgesetz
möglicherweise zu einer komplizierteren Rechtslage führen könnte,
was im Ergebnis zulasten der Betroffenen gehen würde. Ich gebe zu
bedenken, dass ein eigenständiges Leistungsgesetz nur mit
Zustimmung der Länder möglich sein wird. Das erschwert das
Zustandekommen eines eigenständigen Leistungsgesetzes zusätzlich.
Im Ergebnis halte ich ein eigenständiges, bedarfsdeckendes
Leistungsgesetz weiterhin für ein wichtiges Ziel. Genauso wichtig
ist mir aber, zeitnah mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderung zu erreichen. Mit dem
Assistenzpflegebedarfsgesetz haben wir ein gutes Signal gesetzt,
dass auch zukünftig die Teilhabe und Förderung von Menschen mit
Behinderungen, die in Deutschland eine lange Tradition hat, in
unserer Gesellschaft weiter gefördert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Mück
Herrn
MdB Wolfgang Zöller
Offener Brief vom 25. August 2009
Gesetz zur Sozialen Teilhabe
Sehr geehrter Herr Zöller,
vielen Dank für Ihre Antwort an Frau Brich bzgl. der Haltung der CDU zu unserem
Anliegen nach einem Gesetz zur Sozialen Teilhabe. Ich erlaube mir hierzu als Vorstandsmitglied
von ForseA ein paar Erläuterungen vorzunehmen, um die Wichtigkeit
unseres Anliegens zu verdeutlichen. Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich als
CDU-Mitglied meine Erfahrung als Mensch mit Behinderung und Assistenzbedarf im
Landesfachausschuss für Soziales der CDU Baden-Württemberg einbringe.
Mit Freude haben wir Betroffene festgestellt, dass am 14. März 2001 der Ausschuss
für Soziales und Arbeit der CDU-Bundestagsfraktion einen Entschließungsantrag
unterbreitet hat, der ein Leistungsgesetz vorsieht, behinderten Menschen einkommens-
und vermögensunabhängig Assistenz zu gewährleistet, sofern Bedarf besteht.
Dies ist nun schon mehr als 8 Jahre her, deshalb ein Link, um diesen Antrag leichter
nachlesen zu können:
http://www.forsea.de/archiv/archiv_2001_02_cducsu.shtml
In diesem Antrag sind bereits alle wichtigen Argumente enthalten, die ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe– wie wir es fordern – begründen. Wir begrüßen es deshalb außerordentlich,
dass das Leistungsgesetz auch im letzten Sommer 2008 noch als erstrebenswert
eingestuft wurde. Darf ich nachfragen, wie im zurückliegenden Jahr die Lösung
der Frage nach der Zuständigkeit und die Formulierung der Gesetze vorangeschritten
sind?
Ein paar wenige Beispiele aus der Praxis, die deutlich machen, mit welchen Schwierigkeiten
wir Betroffene durch die derzeitige Regelungen jeden Tag konfrontiert sind:
- Eine viel gemachte Aussage: Arbeit muss sich lohnen! Ein auf Assistenz
angewiesener behinderter Mensch, darf zwar bis zu einem bestimmten
Prozentsatz sein Einkommen behalten, jedoch ist sein Vermögen mit
2600 EUR gedeckelt. Eine größere Anschaffung – z.B. ein berufsbedingt
notwendiges Fahrzeug – kann nicht erspart werden, sondern muss mit einem
teuren Kredit gekauft werden. Und das bei gleicher Qualifikation wie ein nicht
behinderter Mensch. Als Diplom-Informatiker mit anschließend erfolgreich
abgeschlossener Promotion muss ich bedürftig sein, um Assistenz, die ich
aufgrund meiner Behinderung benötige, in Anspruch nehmen zu können.
Muss das wirklich noch geprüft werden? Muss ich damit – so wie die letzten
15 Berufsjahre – weitere 15 Jahre oder mehr damit leben?
- Behinderte Menschen mit Assistenzbedarf können in keiner Partnerschaft
leben, wenn sie nicht den finanziellen Ruin ihres Partners in Kauf nehmen
wollen. Dabei ist doch im Artikel 6 GG nachzulesen: „Ehe und Familie steht
unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Wie soll ein
behinderter Mensch mit Assistenzbedarf eine Partnerschaft eingehen können,
wenn der Partner/die Partnerin ebenfalls erst einmal bedürftig werden muss?
Darüber hinaus wird noch zusätzlich der Bedarf nach unten gesetzt, wenn
eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Das ist nicht nur Theorie, sondern
handfeste Praxis. Und es kommt noch schlimmer:
http://www.kobinetnachrichten.
org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,21684/ticket,g_a_s_t
- Eine bedarfsgerechte Versorgung muss gewährleistet sein: Es kann nicht
sein, dass der Bedarf von behinderten Menschen – ohne dass sich
behinderungsbedingt etwas geändert hat – immer wieder neu bestimmt
werden muss, insbesondere bei einem Umzug in eine andere Stadt. Nicht
selten wird dann der Bedarf nicht mehr in der notwendigen Höhe festgelegt,
zum Teil mit an Taschenspielertricks erinnernden Begründungen. Auch hier
darf ich auf eine Seite im Internet verweisen:
http://www.forsea.de/aktuelles/ak_absurdistan.shtml
Wenn ich offen sprechen darf: Wir sind es leid, dass wir schon wieder vertröstet werden.
Es sind mehr als 8 Jahre vorbei, in denen man viele der von Ihnen genannten
Fragen hätte lösen können, während andere Länder dies seit Jahren praktizieren.
Wir sind gerne zur Zusammenarbeit bereit. Wir können es jedoch nicht mehr
hinnehmen, dass Jahre unseres Lebens, das behinderungsbedingt schon viele
Hürden bereithält, dahingehen und uns weiter ein Leben vorenthalten wird, das für
jeden anderen eine Selbstverständlichkeit ist. Dabei wird anscheinend schnell
vergessen, dass jede Sekunde des Lebens darüber entscheiden kann, auf welcher
Seite man steht.
Ich hätte mir es in meiner Begründung leicht machen und sagen können: Das Gesetz zur Sozialen Teilhabe
wurde bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossen
und zwar in Form der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung.
Als CDU-Mitglied ist es mir allerdings unverständlich, dass diese sozialen Themen
den Linken, den Grünen und der Sozialdemokratie überlassen werden. Wir
Menschen mit Behinderung gehören zu den leistungsbereiten Menschen, wir wollen
Teilhabe an und in der Gesellschaft und das funktioniert nur, wenn wir nicht erst
bedürftig sein müssen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können –
Selbstbestimmung durch Bedürftigkeit: ein Widerspruch in sich! Eine Tradition der
Förderung kann ich erkennen, eine Tradition der Teilhabe muss noch geschaffen
werden. Dafür ist jetzt mit einer Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der
Menschen mit Behinderung die historische Chance!
So wie Sie das Assistenzpflegebedarfsgesetz dankenswerterweise unterstützt haben,
das seinen Ursprung in der Initiative als auch Kampagne von ForseA hat und
leider – wie bekannt – noch Lücken aufweist, die geschlossen werden müssen,
fordern wir nun mit der in der UN-Konvention verbrieften Inklusion und Teilhabe als
Tradition in Deutschland zu beginnen. Ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe wäre hierfür ein
erster, wichtiger Schritt!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Mück |
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| FDP |
"Die FDP spricht sich für die Einführung eines Bürgergeldes aus.
Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren und von den verschiedensten Stellen ausbezahlt werden, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung, dem Bürgergeld,zusammengefasst werden. Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen.
Für Menschen mit Behinderung bzw. deren Angehörige ist ein zusätzlicher Bürgergeldanspruch vorgesehen. Für dessen Bemessung sind Art und Schwere der Behinderung und der individuelle Pflege- und Assistenzbedarf maßgebend.
Zusätzlich müssen der Förderbedarf und gegebenenfalls der Beaufsichtigungsbedarf berücksichtigt werden. Außerdem werden die bisher gewährten Nachteilsausgleiche durch das unbürokratische Bürgergeld ersetzt.
Behinderte Menschen erhalten mit dem Bürgergeld eine Art Budget, über das sie selbst entscheiden können. Dies stärkt die Position der behinderten Menschen z. B. gegenüber den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Aber auch die Entscheidungsspielräume, wo und wie sie leben und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen, werden vergrößert. Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, gewährleistet das Wunsch- und Wahlrecht und stärkt die Chancen jedes Einzelnen auf Teilhabe.
In diesem Sinne unterstützt die FDP grundsätzlich die Forderung von ForseA und ISL nach einer personenzentrierten Hilfe, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft unbürokratisch ermöglicht. Der Vorschlag enthält allerdings zahlreiche ungeklärte Fragestellungen beispielsweise zur Finanzierung der weitreichenden Vorhaben und zur Berücksichtigung des derzeit diskutierten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Leistungsrecht.
Die FDP hält es für erforderlich, sorgfältig ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das die Überschneidungsbereiche zwischen den Lebenslagen behinderter und pflegebedürftiger Menschen hinreichend berücksichtigt."
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| Unsere Meinung dazu: Das Bürgergeld der FDP wird sich wohl kaum am höchsten Bedarf orientieren. Fehlende Bedarfsdeckung ist somit vorprogrammiert. Die Bundesrepublik hat der Behindertenrechtskonvention zugestimmt. Somit ist es für uns unverständlich, dass dieses Bürgergeld für Menschen mit Behinderungen immer noch vorgetragen wird. Für uns gibt es keinen Klärungsbedarf bei der Finanzierung. In der Behindertenrechtskonvention ist dieser Finanzierungvorbehalt nicht zu finden. Wir sind davon überzeugt, dass bei der Finanzierung aus einer Hand wesentliche Mittel eingespart werden können, die bislang dem Verteilen auf einzelne Töpfe auf der Verwaltungsseite zum Opfer fallen. Ein Gesamtkonzept wurde durch die UN entwickelt. Wir halten es für ausreichend. Weitere Konzepte dienen lediglich der Zeitverzögerung und der Suche nach Argumenten, warum die Konvention in Deutschland nicht vollständig umgesetzt werden muss. |
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| CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag |
"Für falsch halte ich allerdings Ihre Forderung, die Länder aus ihrer seit Jahrzehnten wahrgenommenen Verantwortung in diesem Bereich zu entlassen. Skeptisch bin ich, ob alle angesprochenen Leistungen wirklich völlig einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden können und sollen." |
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| Unsere Meinung dazu: Gestatten Sie uns, dass wir zu der wahrgenommenen Verantwortung der Länder eine eigene Meinung haben. Der Förderalismus wurde und wird missbraucht, um Bundesgesetze landesspezifisch "auszugestalten". Wir brauchen ein einheitliches Recht und das geht nur, wenn der Bund als Gesetzgeber auch für bundeseinheitliche Umsetzungen sorgt.
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
es liegt nicht mehr im Empfinden der deutschen Politik, ob Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden. Vielleicht sollten Sie sich wirklich die UN-Behindertenrechtskonvention durchlesen. Die um die Übersetzungsmängel berichtigte deutsche Fassung finden sie unter folgendem Link: http://www.netzwerk-artikel-3.de/dokum/schattenuebersetzung-endg.rtf
In unserer Angelegenheit wollen Sie bitte auf die Artikel 5, 12, 14, 18, 19 und 28 besonderen Aufmerksamkeit legen.
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| SPD |
Die SPD, meine Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion und auch ich ganz persönlich unterstütze das Anliegen nach mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung ausdrücklich. Entsprechende Forderungen finden Sie auch in unserem Wahlprogramm. Dort finden Sie (S. 63) unter der Überschrift "Teilhaberecht verbessern" folgende Passage:
"Wir wollen. dass die Leistungen zur Teilhabe dem Menschen folgen und nicht umgekehrt. Die mit dem SGB IX begonnene Vereinheitlichung des Rechts für Menschen mit Behinderung wollen wir für alle Leistungsträger, einschließlich der Sozialhilfe und Pflege weiterführen. Wir werden prüfen wie die Zuständigkeiten vereinfacht worden können damit behinderte Menschen Leistungen aus einer Hand erhalten. Die Rehabilitationsträger sollen verpflichtet werden, auf allen Ebenen im Interesse der Leistungsberechtigten zusammen zu arbeiten. Das Wunsch- und Wahlrecht werden wir stärken. Voraussetzumgen für Selbstbestimmtes Leben nach dem Motto "Daheim statt Heim" müssen durch mehr ambulante Dienste und Wohnangebote geschaffen werden. Hilfsmittel und Dienstleistungen für behinderte Menschen werden bedarfsgerecht und dem technischen Fortschritt entsprechend geleistet. Wir wollen langfristig ein Teilhabegeld einführen |
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Unsere Meinung dazu: Liebe Leute von der SPD. Wie wäre es, wenn einmal keine neuen Gremien geschaffen werden, keine Sachverständige mit Gutachten versorgt und keine "Heim"-betreibenden Wohlfahrtsverbände gehört werden? Lassen Sie einfach mal die Betroffenen zu Wort kommen. Diese mussten Jahrzehnte sozialpolitischer Experimente am eigenen Leib erfahren, erdulden, mitunter sogar erleiden. Mit der Politik der Tippelschritte über Jahrzehnte hinweg wurde eine Sozialpolitik zusammengestrickt, in der die Zusammenhänge längst verloren gegangen sind. Wie bitte kann es sonst sein, dass ich (Gerhard Bartz) mit 58 Jahren und erstmaligem Assistenzbedarf von meiner Mutter (89 Jahre alt) plötzlich 27,69 Euro im Monat Unterhalt fordern muss und diese Forderung an das Sozialamt abtreten muss??? Ich bin 1951 im Alter von acht Monaten an Polio erkrankt. Meine Mutter war durch mich lange Jahre sehr belastet und hat das nicht verdient! Ich schämte mich, als ich ihr das eröffnen musste und werde ihr selbstverständlich diesen "Unterhalt" Monat für Monat zurückgeben. So zahle ich neben über 600 Euro "zumutbarem Eigenanteil" meinen Unterhalt in Höhe von 27,69 Euro an das Landratsamt. Und ihr von der SPD habt 2003 dies Hand in Hand mit dem Koalitionspartner Bündnis90 / Die Grünen in das SGB XII eingebaut, während wir alle auf zig Tagungen die Hymne des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung sangen. |
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