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Position: Projekte > Persönliches Budget
Persönliches BudgetIn diesen Tagen wurde unter kleinen Hilfestellungen durch ForseA ein Persönliches Budget vereinbart, dessen untenstehende Zielvereinbarung unseren Vorstellungen von einer praxisnahen Vereinbarungen schon sehr nahe kommt. Unsere restlichen Einwände konnten nicht ausgeräumt werden. Daher haben wir diese Einwände direkt in die Zielvereinbarung geschrieben und in Kästen gesetzt.Zielvereinbarung für ein Persönliches Budgetzwischen ................................ und ................................ – Sozialverwaltung –
als zuständigem Leistungsträger gemäß § 17 Abs. 4 SGB IX wird zur Erbringung von Leistungen in Form eines persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) gemäß § 4 der BudgetVO die folgende Zielvereinbarung geschlossen. I. Bedarfsfeststellung und Ziele des Persönlichen Budgets Ziel des Persönlichen Budgets ist es, dem Budgetnehmer in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
II. Höhe Die Höhe des Budgets ergibt sich aus der Summe des gemäß Ziffer I erforderlichen Assistenzbedarfs: Gesamtbudget monatlich 6.128,30 € Die Zusammensetzung der monatlichen Kosten ist der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieser Zielvereinbarung ist. Sobald sich der Geldwert der Tarifgruppe TvÖD EG 4 Stufe 2 ändert, ist die Kalkulation und damit das Budget entsprechend anzupassen.
Der Betrag von monatlich 6.128,30 Euro beinhaltet bereits das Pflegegeld und die Leistungen der Krankenversicherung. Auf das persönliche Budget ist ggf. ein Kostenbeitrag aus Einkommen und Vermögen anzurechnen. Die Höhe des Kostenbeitrages wird in einem gesonderten Bescheid festgesetzt. Mit dem Budget können alle Kosten beglichen werden, die in Verbindung mit der Assistenz anfallen. Anfallende Mehrkosten, bedingt durch Krankheitsausfall innerhalb des Assistenzteams sind in dem monatlichen Budgetbetrag nicht enthalten und werden im Einzelfall spitz abgerechnet. Mögliche Erstattungsleistungen sind hiervon abzuziehen.
III. Geltungsdauer Diese Zielvereinbarung gilt ab dem 01.07.2010 bis zum 30.06.2011. Für die Zeit ab 01.07.2011 ist ein Verlängerungsantrag mit dem dann voraussichtlichem Bedarf zu stellen.
IV. Qualitätssicherung Am Ende des Bemessungszeitraumes wird zwischen dem Budgetgeber und dem Budgetnehmer im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach § 58 SGB XII ggf. in einem Qualitätssicherungsgespräch geklärt,
V. Pflichten des Budgetnehmers 1.) Das Budget ist zweckgebunden und darf nur für die Erreichung der vereinbarten Ziele verwendet werden.
nachgewiesen. 2.) Der Budgetnehmer verpflichtet sich, Zeiten von mehr als 42 Tagen, an denen sein mit dem persönlichen Budget sichergestellter Bedarf überwiegend anderweitig gedeckt ist, dem Budgetgeber mitzuteilen.
VI. Budgetreste Für die Verwendung des am Ende des Bewilligungszeitraumes noch vorhandenen Budgetbetrages wird vereinbart, dass dieser bis zur Höhe eines Monatsbetrags, 6.218,30 €, in den nächsten Bewilligungszeitraum übernommen werden kann. Darüber hinaus gehende Budgetbeträge müssen zurückgezahlt werden oder werden mit dem neuen Budget für den nächsten Bewilligungszeitraum verrechnet. VII. Kündigung Der Budgetnehmer und der Budgetgeber können diese Vereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist (§ 4 Abs. 2 BudgetVO). Die Kündigungsfristen nach § 622 BGB werden dabei berücksichtigt. Ein wichtiger Grund kann für den Budgetnehmer insbesondere in der persönlichen Lebenssituation liegen. Für den Budgetgeber kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn der Budgetnehmer die Zielvereinbarung nicht einhält. VIII. Sonstiges - ............., den .................., den Unterschrift des Budgetnehmers/ Unterschrift des Budgetgebers
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