Resolution
erstellt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Tagung
„Gleichstellungsgesetze in Europa"vom 17.10. bis 23.10.1999 im Internationalen Haus Sonnenberg
veranstaltet vom internationalen Arbeitskreis Sonnenberg
        
Menschen mit Behinderungen werden nach wie vor von der Gesellschaft 
          diskriminiert und benachteiligt. In jedem Staat existiert eine unterschiedliche 
          Gesetzgebung, doch überall hindern nicht vorhandene oder mangelhafte 
          Gesetze behinderte Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe in der 
          Gemeinschaft. – Behinderte und nichtbehinderte Vertreterinnen 
          und Vertreter aus den Staaten Frankreich, Groß Britannien, Kroatien, 
          Malta, Österreich, Tschechien, Weißrussland, Deutschland, 
          verabschiedeten am 22. Oktober 1999 folgende Resolution:
        
Unsere Forderungen an Politik und Gesellschaft
      
        
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      Die Würde eines jeden Menschen ist zu wahren!
        
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      Die Würde des Menschen beginnt mit dem Tag seiner Zeugung 
            und wirkt selbst über seinen Tod hinaus.
        
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      Die Rechte eines jeden Menschen sind zu wahren!
        
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      Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
        
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      Jeder Mensch hat das Recht zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit!
        
 Weder eine Behinderung noch die Inanspruchnahme von personellen, finanziellen 
          und sachlichen Nachteilsausgleichen dürfen das Recht auf die freie 
          Entfaltung beschneiden. Das betrifft die freie Berufswahl, das selbstbestimmte 
          Wohnen, die Zurverfügungstellung von Assistenz und Kommunikationhilfen 
          sowie das Recht auf uneingeschränkte Mobilität!
        
 Es ist Aufgabe der Politik,
      
        
	-       die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu ermöglichen!
        
-       Gesetze, die bis in alle Lebensbereiche wirken, müssen Benachteiligungen 
            und Diskriminierungen verbieten und Gleichstellung und Chancengleichheiten 
            mit sogenannten nichtbehinderten Menschen gebieten.
        
-       Gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
 unabhängig finanzieller Ressourcen und individueller Nachteilsausgleich!
-       Menschenwürde und Menschenrechte und diese ermöglichende 
            Nachteilsausgleiche Behinderter müssen stets gewahrt werden. 
            Sie dürfen nicht eventuellen Finanzmiseren zum Opfer fallen
 
-       Objektive Beratung von Schwangeren bei festgestellter Behinderung 
            des Ungeborenen!
 
-       Schwangere, die ein behindertes Kind erwarten, müssen objektiv 
            über die Behinderung, deren eventuelle Folgen sowie Möglichkeiten 
            der Therapien und des Zusammenlebens mit den behinderten Kind informiert 
            werden. Nötigungen, ein ungeborenes Kind wegen seiner Behinderung 
            abtreiben zu lassen, müssen strikt verboten werden.
 
-       Integration durch gemeinsame Schul- und Berufsausbildung!
 Nichtaussonderung macht (häufig teuere) Integration unnötig. 
            Behinderte Kinder dürfen nicht gegen den eigenen oder den Willen 
            ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Sondereinrichtungen untergebracht 
            werden. Der Besuch in Sonderschulen, Sonderkindergärten, stationären 
            Einrichtungen zur Ausbildung und Wohnen müssen absolute Ausnahme 
            werden. Der Besuch von Regeleinrichtung muss behinderten Kindern, 
            Jugendlichen und Erwachsenen uneingeschränkt möglich sein.
-       Adäquate Hilfsmittel und medizinische Versorgung
 müssen unabhängig von einer Kosten-Nutzenrechnung zur Verfügung 
            stehen!
-       Hilfsmittel und medizinische Versorgung dürfen nicht altersabhängig 
            oder wegen Art, Schwere und Ursache der Behinderung verweigert werden.