Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Eigentlich war für heute, den 15. Oktober 2026, eine Entscheidung im Hinblick auf die Klage von Jürgen Linnemann für die Zahlung des Mindestlohns in Werkstätten für behinderte Menschen erwartet worden. Das Arbeitsgericht Münster hat heute verkündet, dass das Verfahren fortgesetzt wird. Ein neuer Termin für die Verkündung der Entscheidung soll von Amts wegen anberaumt werden. Es werde mit einem Termin in ca. 6 bis 8 Wochen gerechnet. "Jürgen Linnemann arbeitet 24 Stunden pro Woche und bekommt 200 Euro im Monat. Jetzt kämpft er vor Gericht für den Mindestlohn", heißt es in einem ausführlichen Bericht zur Klage des Mitarbeiters einer Werkstatt für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Anlässlich des heutigen Tags des weißen Stockes am 15. Oktober fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Einführung eines Bachelor-Studiengangs "Rehabilitation bei Beeinträchtigung des Sehens und Blindheit". Um diesen finanziell abzusichern und gemeinsam mit den Hochschulen umzusetzen, wird dringend die Unterstützung von Bund und Ländern gebraucht, heißt es in einer Presseinformation des DBSV.
Jürgen Linnemann mit Soraia Da Costa Batista bei Jan Böhmermann Foto: Die Neue Norm aus ZDF
Münster (kobinet)
Für Jürgen Linnemann sowie für die ca. 300.000 behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Vermittlungschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, ist der heutige 15. Oktober 2026 ein spannender Tag. Das Arbeitsgericht in Münster will heute verkünden, ob es ein Urteil in Sachen Mindestlohn in Werkstätten gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt werden muss. "Jürgen Linnemann arbeitet pro Woche 24 Stunden in den Freckenhorster Werkstätten, am Ende des Monats werden ihm 195 Euro ausgezahlt. Das will der 57-Jährige ändern und klagt", heißt es zum Hintergrund in der Neuen Westfälischen Zeitung zur anstehenden Entscheidung. Bei der Diskussion lohnt sich aber auch ein Blick auf die generellen Gehaltsunterschiede in Deutschland und der EU.
Logo Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. — ISL Foto: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. — ISL
BERLIN (kobinet)
Ein Verbändebündnis aus Deutscher Behindertenrat, LIGA Selbst-Vertretung und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege lehnt geplante Leistungskürzungen und Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe ab. Anlass ist der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 25. Juni 2026 sowie die Empfehlungen aus dem "Dialogprozess Eingliederungshilfe", die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Maßstab jeder Reform müsse die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein, betont das Bündnis.
Simone Fischer mit der Kuppel des Bundestags im Hintergrund Foto: Simone Fischer
BERLIN (kobinet)
Anlässlich der gestrigen Einsetzung der Pflegestrukturkommission hat Simone Fischer, pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine klare Position bezogen. Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bräuchten Stabilität und Verlässlichkeit, so Fischer. Eine weitere Runde unverbindlicher Prüfaufträge sei unzumutbar. Fischer erwartet von der Kommission mutige Vorschläge statt Sparlisten. Dazu gehöre etwa die wirksame Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege, die bereits im Koalitionsvertrag stehe. Es müsse endlich eine spürbare Entlastung folgen. Zielgenauigkeit und Eigenvorsorge dürften kein Deckmantel für Leistungskürzungen und mehr private Absicherung sein, betonte sie. Die Bundesregierung und Gesundheitsminister Karl-Josef Linnemann müssten die Ergebnisse der Kommission ernst nehmen. Ein Finanzierungsvorbehalt dürfe die nächste Reform nicht erneut ausbremsen, so Fischer. Der Zeitplan bis Juli 2027 sei eng. Parlament, Pflegefachpersonen, Pflegebedürftige und Angehörige müssten von Anfang an wirksam beteiligt werden. "Wer die Pflegezukunft gestaltet, darf nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheiden", sagte Fischer.
Protest zur BGG-Reform am Paul-Löbe-Haus am 22. Juni 2026 Foto: laut-werden.de / Dennis Steinhilber / instagram.com/lautwerden
Berlin (kobinet)
Am 22. Juni 2026 protestierten behinderte Menschen vor der Bundestagsanhörung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz in Berlin. Seither ist nichts mehr bei diesem Gesetzgebungsverfahren, mit dem der Weg in eine barrierefreie Gesellschaft geebnet werden könnte, wenn der Gesetzentwurf nicht so schlecht wäre. "Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Heubach klingt nicht erfreut. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes kommt nicht voran. Dabei hatte sich das Kabinett im Februar 2026 geeinigt, Anfang Mai beriet der Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung. Seither ist wenig passiert", heißt es nun in einem Bericht der Tageszeitung taz, der der Frage nachgeht, warum beim Behindertengleichstellungsgesetz derzeit nichts vorangeht. Dabei wurde auch bei den Verantwortlichen der CDU/CSU Bundestagsfraktion nachgefragt.