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"Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen.Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist. Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden." So kommentierte Bundesfamilienministerin Karin Prien den heute am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, der vonseiten der Sozial- und Behindertenverbände heftig kritisiert wird.
Logo Der Paritätische, Landesverband Brandenburg Foto: Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V.
BERLIN (kobinet)
Aus Anlass des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe äußert sich Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, wie folgt: "Die Bundesregierung tritt mit dem Anspruch an, die Kinder- und Jugendhilfe endlich zukunftsfest und inklusiv aufzustellen. Davon ist der heutige Kabinettsbeschluss so weit entfernt wie nie zuvor. Die Regierung verspricht Teilhabe für alle. Herausgekommen ist das Gegenteil. Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und Zuständigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Dieses Gesetz überzeugt im Kabinett, aber scheitert im Alltag der Familien."
Angesichts drohender Mehrkosten für Pflegebedürftige fordert der Sozialverband VdK Saarland eine spürbare Entlastung der Betroffenen. Anlässlich der Debatte um die Pflegereform betont die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib, die Landesregierung könnte kurzfristig für Entlastung sorgen, indem sie die gesetzliche Aufgabe übernimmt, die Investitionskosten zu tragen. Zudem sollte die Ausbildungsumlage, die im Saarland mit 254 Euro monatlich am höchsten ausfällt, aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Foto: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
BERLIN (kobinet)
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kritisiert den Entwurf. Er wirft der Bundesregierung vor, ihren eigenen Anspruch, Bürokratie abzubauen, nicht zu erfüllen. Stattdessen zementiere der Entwurf die bestehende Bürokratie und belasse die Spaltung der Zuständigkeiten zwischen Jugend- und Sozialamt. "Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie", so Dusel.
Zum Beginn des neuen Schuljahres fordert die Lebenshilfe Niedersachsen mehr Transparenz bei der Nichtbeschulung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Anlässlich einer Kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten Christian Fühner im Niedersächsischen Landtag gab die Landesregierung im Juni 2026 an, keine Daten zu nicht oder nur eingeschränkt beschulten Schüler*innen zu haben. Auch zur Dauer solcher Phasen lägen keine Erkenntnisse vor.
Logo Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Stuttgart (kobinet)
Anlässlich des Tags der Jugend am 12. August 2026 warnt der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg vor Plänen, den Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII abzuschwächen. Aktuell werde auf Bundesebene diskutiert, zur früheren Ermessensnorm zurückzukehren und die Nachbetreuung gemäß Â§ 41a SGB VIII zu streichen. Dies würde junge Menschen in einer kritischen Lebensphase benachteiligen, so der Verband.