Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
roter Schriftzug "aktionismus Mensch" Foto: Ralph Milewski
Fladungen (kobinet)
Herzlichen Glückwunsch! Aktion Mensch feiert ihren 62. Geburtstag. Über 5,4 Milliarden Euro wurden seit der Gründung 1964 in soziale Projekte investiert. Eine beeindruckende Summe. Dazu unzählige Kampagnen, Aktionstage, Modellprojekte, Studien und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen. Es wurde gefördert, gefeiert, geworben und aufgeklärt. Die Erfolgsgeschichte ist geschrieben, das Publikum darf applaudieren.
Nur eine Kleinigkeit fehlt: die Bilanz der nachhaltigen gesellschaftlichen Veränderungen.
Nicht die Zahl der Projekte, nicht die Höhe der Fördersummen, sondern die Frage, was von alledem dauerhaft geblieben ist. Welche aussondernden Strukturen wurden abgeschafft? Welche regulären gesellschaftlichen Strukturen so verändert, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich dazugehören? Wie viele der geförderten Sonderangebote sind inzwischen überflüssig geworden?
Logo des BeB Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
BERLIN (kobinet)
Anlässlich des Tages der seelischen Gesundheit am 10. Oktober 2026 warnen Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie vor einer zunehmenden Ausgrenzung und Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen. In den letzten Monaten sei ein gesellschaftliches Klima entstanden, das diese Gruppe unter Generalverdacht stelle, heißt es in einer Pressemitteilung. Medien berichteten oft unreflektiert über Menschen mit Gewaltpotenzial, wobei ein Bezug zu psychischen Erkrankungen hergestellt werde, selbst wenn unklar sei, ob eine solche vorliege oder mit der Tat im Zusammenhang stehe.
Elderly woman in a wheelchair engaging with caregiver in a bright, welcoming environment. Foto: Jsme MILA
BERLIN (kobinet)
Zum heutigen Welthospiztag fordert die Caritas, die Hospiz- und Palliativversorgung im geplanten Suizidpräventionsgesetz zu stärken. "Solange Menschen Angst haben, bei einer schweren Erkrankung über Monate mit Schmerzen allein gelassen zu werden, kann Suizidassistenz ihnen leicht als attraktive Alternative erscheinen. Das Versprechen einer guten Palliativversorgung und einer guten Begleitung Sterbenskranker mit den Angeboten der Hospizarbeit ist daher im besten Sinne Suizidprävention", betont Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt Foto: Pixabay/geralt
HAMM (kobinet)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und die Werkstatträte Deutschland e.V. positionieren sich zur Mindestlohnklage des Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann. Anlässlich der Klage betonen die Werkstatträte, dass sie sich seit Jahren für eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform einsetzen. Diese soll allen 320.000 in Werkstätten beschäftigten Menschen ein nachvollziehbares, einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bieten, das die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achtet. Das Entgelt müsse den gesamten Personenkreis behinderter Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen – inklusive schwerstmehrfachbehinderter Menschen in NRW und bundesweit.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 7. Oktober 2026 (Az: B 11 AL 4/25 R) entschieden, dass eine schriftliche Arbeitslosmeldung in Papierform ausreicht, wenn die Arbeitsagentur ihre Beratungs- und Hinweispflichten verletzt hat. Damit ändert das Gericht seine bisherige Rechtsprechung. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob sich eine Klägerin wirksam arbeitslos gemeldet hatte. Das VdK-Mitglied hatte im März 2023 schriftlich Arbeitslosengeld beantragt. Die Arbeitsagentur ging zunächst davon aus, dass eine persönliche oder Online-Meldung erforderlich sei. Allerdings wies die Behörde die Klägerin nicht auf den Formfehler hin. Erst nach einer erneuten Einsendung des Schreibens wurde sie am Telefon darauf hingewiesen, sich persönlich zu melden. Die Bewilligung von Arbeitslosengeld erfolgte daraufhin erst ab dem 8. Mai 2023.
"Mit dem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren und seiner Diagnostik werden verdeckte sonderpädagogische Kontinuitäten zur Legitimation des Förderschulsystems strukturell fortgeführt. Damit zu brechen ist zur Verwirklichung des menschenrechtlichen Anspruchs auf Bildung überfällig." Dies schreibt die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann in ihrem aktuellen Meinungsbeitrag auf der Plattform bildungsklick. Angesichts zunehmender autoritärer, nationalistischer und menschenfeindlicher Entwicklungen in der Gesellschaft ist es nach Ansicht der Autorin bildungspolitisch angezeigt, das den Menschenrechten und dem Grundgesetz zugrundeliegende Gleichheitsgebot zu stärken. Um rechtsextreme Narrative und Ausgrenzungspraktiken gegen gesellschaftlich schwache Gruppen wirksam zu bekämpfen, müssten auch sonderpädagogische Strukturen aufgedeckt und aufgehoben werden, die der Verwirklichung menschenrechtsbasierter und demokratischer Bildung entgegenstehen, heißt es u.a. in dem Beitrag.