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Logo des BeB Foto: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
BERLIN (kobinet)
Anlässlich des Tages der seelischen Gesundheit am 10. Oktober 2026 warnen Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie vor einer zunehmenden Ausgrenzung und Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen. In den letzten Monaten sei ein gesellschaftliches Klima entstanden, das diese Gruppe unter Generalverdacht stelle, heißt es in einer Pressemitteilung. Medien berichteten oft unreflektiert über Menschen mit Gewaltpotenzial, wobei ein Bezug zu psychischen Erkrankungen hergestellt werde, selbst wenn unklar sei, ob eine solche vorliege oder mit der Tat im Zusammenhang stehe.
Elderly woman in a wheelchair engaging with caregiver in a bright, welcoming environment. Foto: Jsme MILA
BERLIN (kobinet)
Zum heutigen Welthospiztag fordert die Caritas, die Hospiz- und Palliativversorgung im geplanten Suizidpräventionsgesetz zu stärken. "Solange Menschen Angst haben, bei einer schweren Erkrankung über Monate mit Schmerzen allein gelassen zu werden, kann Suizidassistenz ihnen leicht als attraktive Alternative erscheinen. Das Versprechen einer guten Palliativversorgung und einer guten Begleitung Sterbenskranker mit den Angeboten der Hospizarbeit ist daher im besten Sinne Suizidprävention", betont Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa.
Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt Foto: Pixabay/geralt
HAMM (kobinet)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und die Werkstatträte Deutschland e.V. positionieren sich zur Mindestlohnklage des Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann. Anlässlich der Klage betonen die Werkstatträte, dass sie sich seit Jahren für eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform einsetzen. Diese soll allen 320.000 in Werkstätten beschäftigten Menschen ein nachvollziehbares, einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bieten, das die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achtet. Das Entgelt müsse den gesamten Personenkreis behinderter Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen – inklusive schwerstmehrfachbehinderter Menschen in NRW und bundesweit.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 7. Oktober 2026 (Az: B 11 AL 4/25 R) entschieden, dass eine schriftliche Arbeitslosmeldung in Papierform ausreicht, wenn die Arbeitsagentur ihre Beratungs- und Hinweispflichten verletzt hat. Damit ändert das Gericht seine bisherige Rechtsprechung. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob sich eine Klägerin wirksam arbeitslos gemeldet hatte. Das VdK-Mitglied hatte im März 2023 schriftlich Arbeitslosengeld beantragt. Die Arbeitsagentur ging zunächst davon aus, dass eine persönliche oder Online-Meldung erforderlich sei. Allerdings wies die Behörde die Klägerin nicht auf den Formfehler hin. Erst nach einer erneuten Einsendung des Schreibens wurde sie am Telefon darauf hingewiesen, sich persönlich zu melden. Die Bewilligung von Arbeitslosengeld erfolgte daraufhin erst ab dem 8. Mai 2023.
"Mit dem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren und seiner Diagnostik werden verdeckte sonderpädagogische Kontinuitäten zur Legitimation des Förderschulsystems strukturell fortgeführt. Damit zu brechen ist zur Verwirklichung des menschenrechtlichen Anspruchs auf Bildung überfällig." Dies schreibt die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann in ihrem aktuellen Meinungsbeitrag auf der Plattform bildungsklick. Angesichts zunehmender autoritärer, nationalistischer und menschenfeindlicher Entwicklungen in der Gesellschaft ist es nach Ansicht der Autorin bildungspolitisch angezeigt, das den Menschenrechten und dem Grundgesetz zugrundeliegende Gleichheitsgebot zu stärken. Um rechtsextreme Narrative und Ausgrenzungspraktiken gegen gesellschaftlich schwache Gruppen wirksam zu bekämpfen, müssten auch sonderpädagogische Strukturen aufgedeckt und aufgehoben werden, die der Verwirklichung menschenrechtsbasierter und demokratischer Bildung entgegenstehen, heißt es u.a. in dem Beitrag.
Logo Aktion Mensch e. V. Foto: Aktion Mensch e. V.
Bonn (kobinet)
Heute, am 9. Oktober 2026, hat die Aktion Mensch Geburtstag, genau gesagt, ihren 62. Geburtstag. "Wir laden dich ein: Feiere mit uns gemeinsam, wie viel Engagement bewegen kann. Über 5,4 Milliarden Euro konnten wir seit unserer Gründung bereits in soziale Projekte geben", heißt es in einer Information der Aktion Mensch. "Seit ihrer Gründung steht die Aktion Mensch für gesellschaftlichen Wandel. Die Chronik zeigt, wie aus einer Idee eine der wichtigsten Stimmen für Inklusion in Deutschland wurde – geprägt von Engagement, Debatten und konkreten Veränderungen", heißt es weiter mit dem Verweis auf die Chronik der Aktion Mensch seit ihrer Gründung 1964.