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Logo blista Foto: blista MARBURG (kobinet) Am kommenden Freitag wird die Sporthalle auf dem blistaCampus in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Uhr wieder zum Treffpunkt in Sachen Hilfsmittel für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung. Die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) lädt dann wieder alle herzlich dazu ein, Produkte und Dienstleistungen für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, für Auszubildende, Studierende und Berufstätige zu entdecken. Einen besonderen Fokus legt die RehaFair 2025 auf die rasant wachsenden Anwendungsmöglichkeiten von KI für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung.
Logo der Bundesagentur für Arbeit Foto: BA Nürnberg (kobinet) Auch im Oktober 2025 gab es im Hinblick auf die Zahlen arbeitslos gemeldete behinderte Menschen keinen Lichtblick in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, denn die Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises bleibt anhaltend hoch. Im Oktober 2025 waren in Deutschland 185.413 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 144 mehr als im September 2025 als 185.269 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren. Blickt man auf die Arbeitslosigkeit im Oktober 2024 zurück, als 177.275 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet wurden, wird der massive Anstieg im letzten Jahr besonders deutlich.
Banner: Berliner Behindertenparlament: Politik inklusiv gestalten Foto: Berliner Behindertenparlament BERLIN (kobinet) Das Berliner Behindertenparlament (BBP) feiert in diesem Jahr sein fünfjähriges Bestehen – ein Jubiläum, das zeigt, wie stark sich dieses einzigartige Beteiligungsgremium als fester Bestandteil in der Berliner Politik etabliert hat. Seit seiner Gründung trägt das BBP maßgeblich dazu bei, die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungen einzubringen und zentrale Themen sichtbar zu machen. In den letzten fünf Jahren ist besonders die kontinuierliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Abgeordnetenhaus Berlin (AGH) und dem Senat gewachsen.
Geld für Exklusion Foto: Ralph Milewski BERLIN (kobinet) Im Zusammenhang mit der vom Institut für Deutschen Wirtschaft veröffentlichten Studie zu Sozialausgaben des Staates ist mit der bisherigen Berichterstattung der Medien ein Bild entstanden, wonach Deutschland mit 41 Prozent der Gesamtausgaben mehr Geld für die soziale Sicherung ausgibt als andere europäische Staaten. Dieser Einschätzung widerspricht der Paritätischen Gesamtverband. Sein Hauptgeschäftsführer, Dr. Joachim Rock, stellt dazu fest: "Die heute diskutierte Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft behauptet, dass Deutschland überhöhte Sozialausgaben habe, doch die Auswahl der Vergleichsländer greift zu kurz. Entscheidend ist: Nimmt man den EU-Durchschnitt, liegen die deutschen Sozialausgaben im Mittelfeld, bei der Alterssicherung sogar seit Jahren darunter. Das überrascht nicht angesichts durchschnittlicher Renten von nur 1.100 Euro".
Symbol Fragezeichen Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0) BERLIN (kobinet) Noch bis zum 28. Februar 2026 führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die bislang größte Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland durch. Um möglichst viele Menschen für eine Teilnahme zu gewinnen, wird die Umfrage mit einer bundesweiten Kampagne bekannt gemacht. Rund 4.000 von Diskriminierung Betroffene haben bereits den Fragebogen zur Umfrage ausgefüllt.
Prof. Dr. Sigrid Arnade Foto: H.-Günter Heiden Berlin (kobinet) Entsetzt und empört reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf den jüngst vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): "Mit den geplanten Bestimmungen wird ein unmittelbar anwendbares Recht aus der UN-Behindertenrechtskonvention ausgehebelt und damit wirkungslos," kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. Es handele sich dabei um das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen", zu denen private Anbieter von Waren und Dienstleistungen künftig nicht mehr verpflichtet werden könnten. Mit angemessenen Vorkehrungen sind Änderungen und Anpassungen gemeint, die im Einzelfall einem behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Werden angemessene Vorkehrungen verweigert, so spricht die UN-Behindertenrechtskonvention von einer Diskriminierung, erläutert Arnade.