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In zwei Wochen, am 3. November 2026, finden in den USA die äusserst wichtigen Midterm-Wahlen statt. Dabei werden 35 von 100 Mitglieder des Senats und alle 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses neu gewählt. In beiden Kammern haben bisher die Republikaner die Mehrheit. Gingen diese verloren, würde dies den Handlungsspielraum von Donald Trump erheblich schwächen. Zudem werden in 36 Staaten und drei US-Territorien neue Gouverneure gewählt. Außerdem werden in den Bundesstaaten neben den Gouverneurswahlen auch wichtige Regierungsämter neu vergeben. In vielen Teilen der USA finden zusätzliche Regional- und Bürgermeisterwahlen statt. Für behinderte Menschen gibt es in den USA derzeit viele Gründe, zu demonstrieren und zur Wahl aufzurufen. Denn nicht nur die Lebenshaltungskosten sind unter Donald Trump massiv gestiegen, sondern fünf Bundesstaaten und die US-Regierung haben auch das Recht auf Unterstützung in der Gemeinde statt in Einrichtungen mit der Änderung der Antidiskriminierungsregelungen in Section 504 des US-amerikanischen Rehabilitationsgesetzes massiv angegriffen. Hatten behinderte Menschen in den USA bisher die Möglichkeit, sich auf diese Regelungen für eine Unterstützung in der am wenigsten einschränkenden Umgebung zu berufen, wird dies durch die Einigung der klagenden Bundesstaaten und der US-Bundesregierung zukünftig erheblich erschwert. Hiergegen und gegen viele andere Maßnahmen der Trump-Regierung sind am vergangenen Wochenende auch viele behinderte Menschen bei den US-weiten No Kings Demonstrationen gegen die Regierung von Donald Trump auf die Straße gegangen und haben zudem bereits vieläfltige Protestaktionen durchgeführt.
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen in Sachsen, Michael Welsch, hat eine Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, Taubblindheit, Prader-Willi-Syndrom und Angelman-Syndrom veröffentlicht. Die Studie identifiziert konkrete Bedarfe und leitet Handlungsempfehlungen ab, um die Teilhabe und Unterstützung der betroffenen Menschen zu verbessern. Die Ergebnisse sollen in die Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) einfließen, wie der Landesbeauftragte mitteilte.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) steht für eine Beratung, die Menschen stärkt und ihre individuellen Wege in den Mittelpunkt stellt. Das weiterentwickelte Leitbild zeigt, was die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ausmacht: ihre Haltung, ihre Werte und ihr gemeinsames Verständnis von guter Beratung. "Rund 500 EUTB®-Angebote in ganz Deutschland unterstützen Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen und nahestehenden Personen dabei, selbstbestimmt ihre Wege zur Teilhabe zu finden und zu nutzen. Dabei steht immer der Mensch mit seinen Wünschen, Stärken und Zielen im Mittelpunkt. Das Leitbild macht sichtbar, wofür die EUTB® täglich einsteht: Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, Empowerment und eine Beratung auf Augenhöhe. Es beschreibt die Grundhaltung, die die Arbeit der Beratenden prägt – von der ersten Begegnung bis zur gemeinsamen Entwicklung von Lösungen", heißt es in einem Beitrag auf der Internetseite der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung.
KI mit Brandenburger Tor mit Aufschrift BGG? unter großer Lupe Foto: Juliane Harms mit KI gestaltet
Berlin (kobinet)
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz für mehr Barrierefreiheit vor allem auch bei privaten Unternehmen und Dienstleistungen war ursprünglich ein Projekt der ersten 100 Tage der aktuellen Bundesregierung, nachdem diese Reform bereits 2021 von der Ampelregierung versprochen war. Was also für den Sommer 2025 vorgesehen war, hat zwischenzeitlich den Herbst 2026 erreicht, ohne irgendwelche Zeichen, dass sich die Regierungskoalition auf ernsthafte Regelungen für mehr Barrierefreiheit in Deutschland geeinigt haben. Zwischenzeitlich herrscht bei dieser Zögerlichkeit, vor allem bei der CDU/CSU, für ernsthafte Vorschriften zur Verpflichtung für barrierefreie Dienstleistungen und Produkte in der Behindertenbewegung mehr und mehr der Eindruck: lieber keine Gesetzesreform als eine solch schlechte, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. Die Diskussion zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und für konsequente Regelungen zur Barrierefreiheit verkommt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung also zunehmend zu einem alten Hut, den niemand mehr will. Auf der Tagesordnung für die Bundestagssitzungen vom 4. bis 6. November 2026 taucht derzeit weder die abschließende Beratung des BGG wie die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf - Diskriminierungsschutz scheint also nicht das vorwiegende Anliegen dieser Bundesregierung zu sein, wie dies von der LIGA Selbstvertretung resigniert kommentiert wird.
"Wie das Leistungsprinzip den Sozialstaat zu verändern droht", so lautet ein Beitrag von Lea De Gregorio, den der Deutschlandfunk am 18. Oktober 2026 ausgestrahlt hat. "Der Sozialstaat steht unter Druck: Kürzungen bei Gesundheit, Pflege und Inklusion folgen einer alten Logik – der Macht des Stärkeren. Woher kommt dieses Denken, und welche Gesellschaft entsteht, wenn Leistungsfähigkeit über Teilhabe entscheidet?" heißt es in der Einführung des Beitrags.
Donnersmarck-Stiftung heute Foto: Fürst Donnersmark Stiftung
Berlin (kobinet)
Anlässlich ihres Jubiläumsjahres lädt die Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin zu einem besonderen Spaziergang ein: Eine neue Audiotour führt in neun Stationen durch den Berliner Stadtteil Frohnau – und zugleich durch 110 Jahre Geschichte von Menschen mit Behinderung. Die Tour ist seit diesem Herbst kostenlos online abrufbar.