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Halloween-Bild mit AGG-Katze Foto: omp Berlin (kobinet) Voraussichtlich ab 15:20 Uhr wird heute, am 11. Juni 2026, die auf 35 Minuten angesetzte Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestags stattfinden und auf www.bundestag.de übertragen. Dabei debattieren die Bundestagsabgeordneten über ein Gesetzgebungsverfahren, das längst überfällig ist, weil das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erhebliche Lücken beim Diskriminierungsschutz aufweist und EU-Richtlinien für einen besseren Diskriminierungsschutz dringend umgesetzt werden müssen. Die Ampelregierung hatte bereits die Reform des AGG angekündigt, was allerdings nicht gelang. Über 100 Organisationen haben sich vor vier Jahren zum Bündnis AGG Reform Jetzt! zusammengeschlossen und Vorschläge für die Reform gemacht, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt bleiben. Daher ruht die Hoffnung nun ähnlich wie bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf den Bundestagsabgeordneten, dass diese in der weiteren Behandlung des Gesetzes entsprechende Änderungsanträge zur Stärkung der Position von diskriminierten Menschen in Deutschland beschließen.
Info blau Symbol Foto: Susanne Göbel Berlin (kobinet) "Wir alle arbeiten gemeinsam daran, dass es weniger Barrieren gibt. Ein Ziel ist, dass Einfache Sprache öfter benutzt wird. Alle Menschen sollen verstehen, warum das gut ist. Es gibt viele Themen, die alle Menschen beschäftigen. Zum Beispiel: Menschen werden diskriminiert, weil sie nicht aus Deutschland kommen. Oder weil sie nicht lesen und schreiben können. Ein anderes Thema, das die Menschen in Berlin beschäftigt: In vielen Kiezen werden Miet-Wohnungen gekündigt. Oder die Mieten werden stark erhöht. Deswegen müssen Menschen ihre Wohnung verlassen. Und kleine Geschäfte müssen schließen. Wir möchten diese Themen auf die Bühne holen: In Einfacher Sprache, damit viele Menschen verstehen und mitreden können. Dafür organisiere ich mit der Stadtteilkoordination Friedrichshain-Ost eine Lesung. Die Lesung wird in der Pablo-Neruda-Bibliothek stattfinden. Eine Autorin und zwei Personen vom LEA Leseklub werden auf der Bühne lesen. Ich möchte euch dazu herzlich einladen: Am Freitag, 12. Juni 2026 um 18:00 Uhr." Darauf hat Jessica Schröder die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.
Das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Soziale Arbeit von WINGS ist eine Antwort auf den Fachkräftemangel an Sozialarbeiter Foto: iStock WISMAR (kobinet) Im sozialen Sektor in Deutschland ist der Fachkräftemangel schon jetzt deutlich spürbar. Viele Sozialarbeiter sind an ihrer Belastungsgrenze und haben mehr Fälle zu betreuen als sie bearbeiten können. Laut Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft wird sich die Lage bis 2028 noch weiter verschärfen, mehr als 21.150 Stellen werden voraussichtlich nicht mit qualifizierten Kräften besetzt werden können. Abhilfe schaffen hier flexible, akademische Qualifizierungen wie das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Soziale Arbeit von WINGS, dem FernÂstudienanbieter der Hochschule Wismar. Dieses ermöglicht Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker sowie Quereinsteigenden, sich praxisÂbezogen neben ihrem Job weiterzubilden.
Bundestag Adler Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Heute, am 11. Juni 2026, wird das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erstmals im Bundestag beraten. Für den Sozialverband VdK ist klar: Das Gesetz in seiner jetzigen Form lässt viele ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer im Stich. "Wer sein Haus sein ganzes Leben lang abbezahlt hat, aber keine Rücklagen für eine neue Heizung besitzt und keinen Kredit mehr bekommt, weil er über 70 Jahre alt ist, der steht beim Gebäudemodernisierungsgesetz mit dem Rücken zur Wand", kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Das ist keine Wahlfreiheit, das ist Ausgrenzung."
Bild zum bifos-Video zur Peer Counseling Weiterbildung Foto: bifos Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderung, die andere Betroffene beraten und begleiten möchten, können sich ab sofort für die nächste Peer-Counseling-Weiterbildung des Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) bewerben. Die berufsbegleitende Qualifizierung startet am 22. Februar 2027 und endet am 23. März 2028. Veranstaltungsort ist die Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld in Thüringen. In sechs mehrtägigen Modulen setzen sich die Teilnehmenden unter anderem mit der Geschichte der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, klientenzentrierter und systemischer Beratung, Persönlicher Zukunftsplanung, Teilhabeplanverfahren, Persönlichem Budget sowie Netzwerkarbeit auseinander. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Austausch auf Augenhöhe: Die Weiterbildung wird von Trainer*innen mit Behinderung für Menschen mit Behinderung durchgeführt. Neu geregelt wurden die Teilnahme- und Unterkunftskosten. Die Teilnahmegebühr für die gesamte Weiterbildung beträgt nun 1.200 Euro pro Person. Unterkunft und Verpflegung werden direkt mit der Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld abgerechnet. Derzeit liegen die Kosten pro Weiterbildungsblock bei 327,20 Euro im Doppelzimmer beziehungsweise 387,20 Euro im Einzelzimmer, jeweils inklusive Vollpension. Darauf hat das bifos aufmerksam gemacht.
Verena Bentele Foto: VdK Bayern Berlin (kobinet) Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht heute am 11. Juni 2026 in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte im Vorfeld der ca. 35minütigen Bundestagsdebatte, die im Livestream des Bundestages unter www.bundestag.de voraussichtlich ab 15:20 Uhr übertragen wird: "Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3.000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand. Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann."