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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Zwangsmaßnahmen gegen unter Betreuung stehende Personen auch außerhalb von Kliniken legalisiert. Der vollständige Name dieses Gesetzentwurfs lautet "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen". Der Entwurf folgt nach Informationen des Bundesverband Psychiatrie Erfahrener dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom November 2024. Das Gericht entschied, dass der Krankenhausvorbehalt bei Zwangsmaßnahmen nicht mit den Grundrechten vereinbar wäre. Begründet wird das damit, dass die Verlegung in ein Krankenhaus (um dort eine Zwangsbehandlung durchzuführen) belastender für Betroffene wäre, als eine Zwangsbehandlung an deren derzeitigen Aufenthaltsort.
"Wählen zu gehen, ist unser Privileg. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr - und zwar gut informiert!" So lautet der Appell des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel an alle, die bei den anstehenden Landtagswahlen - und vor allem bei der Wahl am 6. September 2026 in Sachsen-Anhalt - wahlberechtigt sind. Dabei weist Jürgen Dusel in einem Facebook-Post auf das Angebot des Wahl-O-Mat hin: "Nicht jede Partei, die jetzt in Sachsen-Anhalt zur Wahl steht, findet Inklusion und Barrierefreiheit gut. Und nicht jede Partei bietet barrierefreie Informationen zu ihren Parteiprogrammen an. Ein hilfreiches und barrierefreies Angebot ist der Wahl-O-Mat der Landeszentrale für politische Bildung! Alle Infos gibt es hier auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. Das Prinzip ist vielen bekannt: Hier kann jede und jeder mittels 38 Fragen die Programminhalte der Parteien mit den eigenen Positionen abgleichen. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot zu den Inhalten und Zielen der Parteien. Alle 15 Parteien, die zur Wahl am 6. September antreten, haben die Wahl-O-Mat-Thesen beantwortet."
Was passiert, wenn der Staat selbst diskriminiert? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt bislang nicht vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei und andere staatliche Stellen. Diese zentrale Schutzlücke muss nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! endlich geschlossen werden. 20 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2026 besteht gerade jetzt die Chance dazu: Das AGG soll nach 20 Jahren reformiert werden und der Gesetzentwurf wird im parlamentarischen Verfahren beraten. Doch der aktuelle Entwurf schafft keinen Schutz vor Diskriminierung durch staatliches Handeln. Deshalb fordert das Bündnis AGG Reform Jetzt!: Staatliches Handeln muss in den Anwendungsbereich des AGG aufgenommen werden und hat hierzu und zu weiteren Aspekten, die im Gesetzentwurf fehlen, eine Petition gestartet, die bereits von über 50.000 Menschen unterstüzt wird.
"NRW: Wo bleibt die Bildungswende zu mehr Bildungsgerechtigkeit?" So titelt die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann ihren Gastbeitrag auf der Plattform bildungsklick. "Mit dem geplanten 'Gesetz zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und der Demokratiebildung' hält die NRW-Landesregierung krampfhaft an der Hauptschule fest und bedient damit ausschließlich institutionelle Interessen des gegliederten Schulsystems", heißt es in der Einführung in den Beitrag.
Landkarte Lage Hessen in Deutschland Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Wiesbaden (kobinet)
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden in Hessen das Landesblinden- und das Landesgehörlosengeldgesetz angepasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die hessische Sozialministerin Heike Hofmann am 3. September in Erster Lesung in den Hessischen Landtag eingebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen ist Teil eines Maßnahmenpakets, das etwa auch die Gewinnung von Gebärdensprachdolmetschenden zum Ziel hat. Er beinhaltet, dass das Gehörlosengeld angehoben wird, das somit in Hessen künftig rund 190 Euro betragen wird. Es orientiert sich am Blindengeld, ist weiterhin dynamisch gestaltet und entwickelt sich jeweils analog zum Rentenwert. Das Geld dient dazu, behinderungsbedingte Mehrkosten auszugleichen, die etwa durch den Einsatz von Dolmetschenden oder die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel entstehen, heißt es in einer Presseinformation des hessischen Sozialministeriums.
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) begrüßt, dass bei den geplanten Einschränkungen für Smart Glasses in Hamburg Ausnahmen für Hilfsmittel vorgesehen sind, die medizinisch oder aufgrund einer Behinderung notwendig sind. Der Verein appelliert zugleich an Politik und Gesetzgeber, diesen Grundsatz bei allen künftigen gesetzlichen Regelungen zu Smart Glasses und vergleichbaren Technologien konsequent zu berücksichtigen. Hintergrund sind die aktuellen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft über Einschränkungen für Smart Glasses mit Kamera- und Aufnahmefunktion. SPD und Grüne schlagen unter anderem vor, deren Nutzung in Schwimmbädern sowie im öffentlichen Nahverkehr einzuschränken. Dabei sollen notwendige Sehhilfen und behinderungsbedingt eingesetzte Hilfsmittel ausgenommen werden.