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Hilfsmittel machen Bewegungen möglich Foto: Clker-Free-Vector-Images In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen CHATELAINE (kobinet) Weltweit benötigen mehr als 2,5 Milliarden Menschen assistive Technologien, und diese Zahl wird bis 2050 voraussichtlich auf 3,5 Milliarden steigen. Heute verfügen in Ländern mit niedrigem Einkommen nur zehn Prozent der Menschen über die benötigten assistiven Technologien, während in Ländern mit hohem Einkommen 90 Prozent der Menschen, die diese Technologien benötigen, damit versorgt sind. Die Beseitigung dieser Kluft ist für die Schaffung einer integrativeren und gerechteren Welt von entscheidender Bedeutung. Bei der Beschäftigung mit den Möglichkeiten, anderen Menschen helfen zu wollen, ist ein Überblick zu jenen Möglichkeiten und Erfahrungen hilfreich, die zeigen wie man mit welchen Technologien helfen könnte. Dazu wurde "ATconnect" entwickelt.
Deutsche Para Athleten bei den Paralympics 2024 Foto: Kevin Voigt / DBS FRECHEN (kobinet) Bei den jüngsten Welt- und Europameisterschaften glänzten die deutschen Para Sportlerinnen sowie Sportler und brachten etwa von der Para Schwimm-WM sowie der Para Leichtathletik-WM jeweils eine zweistellige Anzahl an Medaillen mit nach Hause. Hinzu kamen zahlreiche Top-Platzierungen von Sportlerinnen und Sportlern mit vielversprechender Perspektive.
Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin Foto: Jasper Dombrowski Berlin (kobinet) Seit Mittwoch, den 5. November 2025 um 12 Uhr besetzen Arbeitgeber:innen aus dem Arbeitgeber:innen Modell
und ihre Assistent:innen, die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales in Berlin. Seit der Protest anhält
konnten die Akteur*innen viele Interviews führen und sind froh darüber, dass ihr Anliegen, die Refinanzierung
ihres Tarfivertrag nach EG5 zugesichert zu bekommen, in die Öffentlichkeit getragen wurde. "Über den gestrigen Tag konnten wir durch Gespräche mit Sozialsenatorin Kizeltepe und Herrn Bozkurt erreichen, dass Vertreter:innen von uns heute um 10:30 im Abgeordnetenhaus ein Gespräch mit Finanzsenator Evers versprochen wurde. Unsere Besetzung in der Sozialverwaltung wird parallel aber aufrecht gehalten", heißt es in einer Presseinformation des Berliner Bündnis für selbstbestimmes Leben, die am 6. November um 9:50 Uhr versandt wurde.
Transparent: Rettet das AGM!!! Besetzung bis zur Selbstbestimmung!!! Foto: Uta Lauer Berlin (kobinet) "Rund 30 bis 50 Menschen mit Behinderung und deren Assistenzkräfte haben am Mittwoch die Sozialverwaltung des Berliner Senats besetzt. Sie fordern eine bessere Bezahlung für ihre Assistenzkräfte. Der Senat verweigere eine tarifgerechte Finanzierung von Arbeitskräften, wenn diese direkt von den Menschen mit Behinderung angestellt wurden, so der Vorwurf. Werden die Assistenten und Assistinnen hingegen über eine Agentur vermittelt, ist die Bezahlung hingegen besser. Die Protestierenden sehen darin eine Benachteiligung. Die Pressestelle der Senatsverwaltung teilte auf Anfrage der rbb24 Abendschau mit, dass Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) mit den Protestierenden gesprochen habe, zuständig sei jedoch die Finanzverwaltung." So heißt es in einem Bericht des rbb vom 5. November 2025 über die Besetzung, die um 12:00 Uhr begonnen hatte und die das Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben organisiert hat.
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 Berlin (kobinet) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage vom 4. November 2025 drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren. Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke und ältere Menschen davor schützen, benachteiligt zu werden, wenn intensivmedizinische Ressourcen nicht ausreichen und Triage-Situationen eintreten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2021 sehr deutlich gemacht, dass der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen enge verfassungsmäßige Grenzen gesetzt sind und es einer gesetzlichen Absicherung braucht, um der Gefahr entgegenzuwirken, dass dabei bestimmte Personengruppen diskriminiert werden."
Bild von der Preisverleihung Foto: Kinderschutzbund Rheinland-Pfalz Mainz (kobinet) Kinder, deren Eltern oder ein Geschwisterkind schwer erkrankt ist, haben es oft besonders schwer. Bei der Lebenshilfe Germersheim bekommen sie Hilfe und können Kraft schöpfen. Dieses besondere Engagement würdigt der Kinderschutzbund (DKSB) Rheinland-Pfalz mit dem Kinderschutzpreis 2025. Die Lebenshilfe Germersheim bietet spezielle Gruppenangebote für Kinder, die mit einem schwer erkrankten oder beeinträchtigten Elternteil oder Geschwisterkind leben. Unter der Leitung von pädagogischen und therapeutischen Fachkräften finden sie dort einen geschützten Raum, in dem sie ihre Gefühle teilen, Kraft schöpfen und Strategien für den Alltag entwickeln können.