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Für Katrin Gensecke, die Co-Sprecherin von Selbst aktiv - behinderter Menschen in der SPD - war der Wahlabend in Sachsen-Anhalt besonders spannend. Sie hatte zuvor bei der Wahl der Kandidat*innen der SPD den Listenplatz 6 erreicht und führte einen engagierten Wahlkampf. Da acht Vertreter*innen der SPD mit dem Ergebnis von 9,3 Prozent bei einem leichten Zugewinn von 0,9 Prozent der Stimmen den Einzug in den Landtag geschafft haben, ist Kartin Gensecke auch im neuen Landtag mit dabei. Damit hat die sich der Behindertenbewegung zugehörige Sozialdemokratin nun eine zweite Wahlperiode, um auch weiterhin Themen wie Inklusion und Selbstbestimmung in den Landtag einzubringen. Die LIGA Selbstvertretung gratulierte der engagierten behinderten Frau zu diesem Erfolg, auch wenn die Selbstvertretungsorganisation nach diesem Wahlausgang mit großer Sorge auf die zukünftige Politik des Landes blickt. In den Landtagen gäbe es immer noch viel zu wenige behinderte Menschen, konstatierte die LIGA Selbstvertretung.
Der Auftakt für die im September 2026 anstehenden Wahlen hatte es in sich. Nach der Wahl vom 6. September in Sachsen-Anhalt dürfte es schwer sein, eine Mehrheit für eine stabile Regierung zu finden. Die AfD übetraf laut dem vorläufigen Ergebnis sogar noch so manche Umfragen im Vorfeld der Wahl und geht mit 43,8 Prozent der Stimmen als Wahlsieger hervor. Sie gewann 23 Prozent hinzu. Mit großem Abstand folgt die CDU mit 17,2 und einem Verlust von 19,9 Prozent. Nah beeinander folgen dann die SPD, die Grünen und die LINKEN. Die SPD erzielte mit einem leichten Zugewinn von 0,9 Prozent 9,3 Prozent. Die Grünen erreichten dank eines Zugewinns von 3 Prozent 8,9 Prozent und die LINKEN verzeichneten einen Verlust von 2,4 8,6 Prozent. Nach einer Zitterpartie, die sich durch den Wahlabend zog, schaffte das BSW den Einzug in den Landtag mit 5,3 Prozent. Die FDP flog mit einem Verlust von 3,8 Prozent und mit einem verbleibenden Stimmenanteil von 2,6 Prozent aus dem Landtag. Mit 39 Sitzen verfehlte die AfD zwar die von ihr angestrebte absolute Mehrheit mit 39 Sitzen. Eine Regierung ohne die AfD ist jedoch nur möglich, wenn CDU, SPD, Grüne, LINKE und das BSW zusammenarbeiten, die zusammen auf 44 Sitze im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt kommen.
Symbol Paragraph Foto: Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer (Creative Commons BY-SA 4.0)
BERLIN (kobinet)
Special Olympics Deutschland (SOD) kritisiert den vorliegenden Kabinettsentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) aus dem August. Aus Sicht von SOD bleibt der Entwurf deutlich hinter den Erwartungen an eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zurück. Insbesondere die ursprünglich vorgesehene verbindliche Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung ist im Kabinettsentwurf nicht mehr enthalten. Stattdessen soll eine Experimentierklausel Kommunen ermöglichen, eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zunächst zu erproben. SOD fordert, die verbindliche inklusive Ausrichtung im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder zu stärken.
Anlässlich der Haushaltswoche im Deutschen Bundestag appellieren 14 im Sozialstaatsbündnis zusammengeschlossene Organisationen, zentrale sozialpolitische Aufgaben im Bundeshaushalt für 2027 auskömmlich zu finanzieren. Die geplanten Kürzungen bei Bundeszuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung, beim Wohngeld und Elterngeld schwächten die sozialen Sicherungssysteme in unsicheren Zeiten, so die Kritik. Zudem werde Personalabbau bei der Bundesagentur für Arbeit in einer Phase steigender Arbeitslosigkeit abgelehnt. Auch mögliche Einsparungen beim Klimaschutz werden mit Sorge betrachtet, da Klimaschutz zu den Aufgaben eines vorsorgenden Sozialstaates gehöre.
Menschen sollten nicht allein gegen Diskriminierung vor Gericht kämpfen müssen. Ein Rechtsstreit kann Zeit, Kraft und Geld kosten. Gleichzeitig betrifft Diskriminierung häufig nicht nur einzelne Personen, sondern weist auf strukturelle Probleme hin. Deshalb brauchen Antidiskriminierungsverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! die Möglichkeit, statt der betroffenen Person zu klagen und Diskriminierung gerichtlich feststellen zu lassen. Doch ein solches Verbandsklagerecht fehlt auch im aktuellen Reformentwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das aktuell im Bundestag beraten wird. Wenn das AGG jetzt reformiert wird, muss sich das nach Ansicht des Bündnis AGG Reform Jetzt! ändern. Deshalb hat das Bündnis eine Petition zu diesem und weiteren Kritikpunkten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 18. August 2006 in Deutschland gilt, gestartet.
Bayerlein_Christian_2026 Foto: Christian Bayerlein
Koblenz (kobinet)
Wer einen blauen EU-Parkausweis besitzt, darf auf vielen öffentlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos parken. Auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen kann diese Parkerleichterung jedoch wirkungslos sein. Christian Bayerlein aus Koblenz hat deshalb eine Zahlungsaufforderung über 57 Euro erhalten. Er fordert in seinem Kommentar für die kobinet-nachrichten eine gesetzliche Schutzregel, bevor private Parkraumbewirtschaftung die staatlich gewährte Parkerleichterung immer weiter aushöhlt.