Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und viele andere Akteur*innen, die mit ihm zu tun hatten, trauern um Joachim Busch. Der Lübecker setzte sich jahrzehntelang für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und für Inklusion ein. Joachim Busch war unter anderem als Werkstattrat, in der Gruppe "Jetzt reden wir" der Lebenshilfe Schleswig-Holstein, im Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe und im Inklusionsbeirat der Bundesregierung aktiv. Zudem vertrat er regelmäßig die Zivilgesellschaft bei den Prüfungen Deutschlands vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf. Er hielt Vorträge bei Kongressen von Inclusion International und Inclusion Europe und wurde zuletzt im Mai 2026 in den Vorstand des Europäischen Behindertenforums (EDF) gewählt, wie aus einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe hervorgeht.
Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet)
Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen kritisieren das Gesetz scharf und fordern eine grundlegende Überarbeitung im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren. Mit dem Gesetz sollen massive Einsparungen in der Pflegeversicherung erzielt werden, die aus Sicht der KBB die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen akut gefährden und dabei keine Kosten einsparen würden, sondern sie lediglich verlagern, und zwar in erster Linie auf die Pflegebedürftigen selbst und ihre Angehörigen, darüber hinaus auf Pflegekräfte und die Kassen von Ländern und Kommunen.
Während der internationalen Behindertenbewegung mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 ein wichtiger Durchbruch in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen gelungen ist, hat die Bewegung für die Rechte älterer Menschen noch einen weiten Weg in Sachen Verankerung der Menschenrechte älterer Menschen vor sich. Deshalb fordert das NETZWERK ARTIKEL 3 zum heutigen am 1. Oktober 2026 begangenen internationalen Tag älterer Menschen die Bundesregierung auf, den Prozess für die Schaffung einer Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen aktiv zu unterstützen. Die Organisation will sich zukünftig mit anderen Verbündeten in den auf der Ebene der Vereinten Nationen gestarteten Prozess für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention für ältere Menschen stark machen, wie H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 den kobinet-nachrichten mitteilte.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. Foto: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
BERLIN (kobinet)
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026. Trotz intensiver Verhandlungen bleibe das Gesetz ein Kürzungspaket, das Millionen Betroffene belaste, erklärte Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Für Menschen mit Pflegegrad 1 entfalle künftig der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für alle Neuzugänge. Dies treffe insbesondere Menschen mit geringem Pflegebedarf, die noch zu Hause lebten, sowie ihre pflegenden Angehörigen. Die bisherige Unterstützung für den Alltag entfalle damit. Einzig die Kürzung bei den Zuschüssen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen scheine vorerst vom Tisch zu sein. Die Belastung durch hohe Eigenanteile bleibe jedoch ungebremst hoch. Dass bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger nicht gespart werde, sei richtig, aber bereits im Vorfeld bekannt gewesen.
"Die Bezirksämter von Berlin müssen künftig mit deutlichem Widerspruch rechnen, wenn sie Abstriche von der Barrierefreiheit zulassen." So kommentiert Dr. Sigrid Arnade den heutigen Start eines Projekts des NETZWERK ARTIKEL 3, das aus Mitteln des Berliner Partizipationsfonds gefördert wird. Im Rahmen des Projekts sollen die Bescheide der zwölf Berliner Bezirksämter geprüft werden, mit denen gestattet wird, von der Barrierefreiheit abzuweichen. Das kommt nach Angaben der Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3, Sigrid Arnade, vor allem bei sogenannten Nutzungsänderungen vor: "Beispielsweise soll in Räumen, die bislang als Büro genutzt wurden, eine Arztpraxis untergebracht werden," erläutert sie. "Häufig behauptet die Bauherrschaft dann, dass eine barrierefreie Erschließung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Und schon erlaubt die jeweilige Bauaufsicht, dass die Arztpraxis nicht barrierefrei zugänglich sein muss." Gegen solche Bescheide will das NETZWERK ARTIKEL 3 Widerspruch einlegen, in Einzelfällen die Berliner Schlichtungsstelle einschalten oder sogar den Klageweg beschreiten.
"Offen für Deine Geschichte", mit dieser Botschaft richtet sich die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs an Menschen mit Behinderungen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben. Auch Zeitzeugen, zum Beispiel Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche berichten können, sind aufgerufen, sich an die Kommission zu wenden.