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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM) hat eine deutsche Version des Kartenspiels "Karten für Inklusion" entwickelt. Das Spiel, das ursprünglich 2018 von der britischen Organisation UNLIMITED veröffentlicht wurde, soll spielerisch Barrieren erkennen und Lösungen für mehr Teilhabe entwickeln helfen. Rechtzeitig zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde die deutsche Version seit Mai bei Veranstaltungen erprobt.
Maurice Schmidt im Wettkampf Foto: Kevin Voigt / DBS
FRECHEN (kobinet)
Die Paralympics in Los Angeles sind plötzlich ganz nah: Im Rollstuhlfechten beginnt diese Woche nicht nur die EM, sondern auch die Qualifikationsphase für die Paralympischen Spiele 2028. Mit acht Athletinnen und Athleten startet das deutsche Team ab Donnerstag in Wales in die Wettkämpfe – und gibt sich selbstbewusst. "Wir reisen zum ersten Mal als eines der Favoritenteams an. Alle sind sehr stark, im Team wie im Einzel", berichtet Bundestrainer Alexander Bondar. Vom 6. bis zum 11. Oktober findet die EM im walisischen Cardiff statt, ab dem 8. Oktober steigen die deutschen Athletinnen und Athleten in die Gefechte ein. Bondar traut jedem Mitglied seines Teams eine Medaille zu, vor allem, da die Motivation in diesem Jahr besonders hoch sein dürfte. "Wer jetzt eine Medaille holt, hat sehr gute Chancen, bei den Paralympics in LA dabei zu sein ", sagt der Bundestrainer.
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) am 8. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) einen Bürokratieabbau für Berufsbildungswerke. Tobias Schmidt, Vorsitzender der BAG BBW, begrüßt zwar das Ziel der Reform, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten. Gleichzeitig verlangt er eine Klarstellung in § 45 SGB VIII zur Betriebserlaubnispflicht. Berufsbildungswerke bieten berufliche Qualifizierungs- und Ausbildungsangebote nach dem SGB III für Jugendliche mit Behinderungen an, ergänzt durch Wohn- und Betreuungsangebote, die auch von Minderjährigen genutzt werden. Alle Angebote der Berufsbildungswerke werden von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und fachlich geprüft, so Schmidt.
"Im Januar 2025 hat der Bundestag einen wegweisenden Beschluss mit dem Titel 'Opfer von NS-Euthanasie und Zwangssterilisation – Aufarbeitung intensivieren' gefasst. Mit diesem Beschluss wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patient*innenakten und Personalunterlagen der Täter*innen zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren. Dieses Projekt soll flankiert werden durch eine Fachtagung, die Möglichkeiten diskutieren soll, wie diese Akten der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Außerdem sollen die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen 'T4'-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützt werden. Vom 30. Oktober bis zum 1. November 2026 findet die Herbsttagung des 'Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen ''Euthanasie'' und Zwangssterilisation in der Bremer Landesvertretung in Berlin statt", heißt es auf der Internetseite des Landesbehindertenbeauftragten von Bremen, Arne Frankenstein, der zu dieser Veranstaltung mit einlädt.
Politische Empfehlungen in die Praxis bringen: Wie berufliche Teilhabe junger Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung konkret gelingen kann, stand im Mittelpunkt des Besuchs von Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, bei der MiA-Akademie (Münchner inklusive Arbeitswelt) in München. Im Ausbildungscafé Café MiA auf dem Campus Don Bosco/Salesianum tauschte sich Jürgen Dusel vor kurzem mit Fachleuten über Qualifizierung, duale Ausbildung und den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt aus. Dabei wurde deutlich: Einige der Forderungen aus Jürgen Dusels Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft, die er 2024 der Bundesregierung übergab, werden bei MiA bereits erfolgreich umgesetzt.
261005_AGG_Arnade Foto: Screenshot von der Übertragung des Bundestages omp
Berlin (kobinet)
"Wissen Sie, meine Damen und Herren, dass wir als behinderte Menschen Angst haben? Wir haben Angst davor, dass sich die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit der Rechtsextremen nach Menschen mit Migrationshintergrund zunehmend auch gegen uns Menschen mit Behinderungen richtet. Aus der Geschichte wissen wir, wohin schleichende Entmenschlichung führen kann. In den bildungspolitischen Vorhaben der AfD in Sachsen-Anhalt erleben wir mit der Ausgrenzung behinderter Kinder und von Kindern mit Migrationshintergrund die konkreten Anfänge dieser perfiden Strategie. Wir haben Angst, aber noch hoffen wir, dass der demokratische Rechtsstaat uns schützt. Deshalb bitte ich Sie als unsere Legislative hier und heute: Schützen Sie uns und andere benachteiligte Gruppen besser vor Diskriminierung. Sie haben die Hebel dafür in der Hand. Ein potentiell wirksamer Hebel ist das AGG, das leider Lücken aufweist, die Sie schließen können." Mit diesen Worten hat sich Dr. Sigrid Arnade vom NETZWERK ARTIKEL 3 bei der Anhörung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 5. Oktober 2026 an die Mitglieder des Rechtsausschuss des Bundestages gewandt. Heute, ein Tag später, ist nach der Wahl eines AfD Vertreters als Landtagspräsident und eines weiteren AfD Vertreters als Landtagsvizepräsident in Sachsen-Anhalt wahrscheinlich nicht nur mit den Stimmen des BSW, sondern auch aus der CDU diese Angst nicht geringer geworden. Die Hoffnung, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Ende doch noch eine Gesetzesreform zu einem wirklich besseren und wirksamen Schutz vor Diskriminierungen verabschiedet, bleibt dennoch bis zuletzt bestehen.