Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Ziele

ForseA setzt sich auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen für ein gleichberechtigtes Leben behinderter, chronisch kranker und alter Menschen in unserer Gesellschaft ein (siehe Satzung). Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben steht, unabhängig von Ursache und Art der Beeinträchtigung, dem Alter, sowie Art und Umfang des Assistenzbedarfs, jedem Menschen zu.

Wir fordern gesetzlich verankerte Rechte auf Wahlmöglichkeit zu verschiedenen Alternativen der Assistenznahme - wie z.B. das Arbeitgebermodell oder die Inanspruchnahme ambulanter Dienste - damit jeder Mensch die Assistenz nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen erhält. Jeder Mensch muss das Recht erhalten, seine Assistenzpersonen selbst zu wählen.

Assistenz bildet für behinderte Menschen die Basis ihres Lebens. Ohne diese Hilfeleistungen wären sie nicht in der Lage, ein menschenwürdiges Leben zu führen und am Leben in der Gemeinschaft gleichberechtigt teilzuhaben. Diese Nachteilsausgleiche müssen einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden .

Wir setzen uns für Änderungen in der Pflegeversicherung ein, da diese den ganzheitlichen Begriff von Pflege und die Forderung nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung ad absurdum führt. Menschen lassen sich nicht in Module und Zeitkorridore pressen. Die Pflegeversicherung reduziert behinderte, chronisch kranke und alte Menschen auf ein Dasein als medizinisch defizitäre Pflegeobjekte.

Pflichtpflegeeinsätze nach § 37, Abs. 3 SGB XI unterstreichen diese Objektivierung, denn sie stellen (häufig) unnötige Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen dar. Dieser Paragraf muss modifiziert werden, damit sich nicht alle PflegegeldempfängerInnen ständig und ausnahmslos diesen Zwangskontrollen unterziehen müssen.

Wahlmöglichkeit und eine faire Bezahlung der Assistenzleistungen sichern eine menschenwürdige Pflege und Assistenz. Die Pflege und Assistenzleistung muss bedarfsdeckend und sich an den Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen und nicht an der Finanzlage der Bundesländer orientieren. Selten wird ein behinderter Mensch mehr Hilfe beanspruchen, als er tatsächlich benötigt. Dies rechtfertigt keineswegs den Generalverdacht, dem behinderte Menschen permanent ausgesetzt sind. Wir fordern, dass wir unseren Bedarf anerkennt und dort, wo man nicht dazu bereit ist, sich dem Schiedsspruch einer Selbsthilfeorganisation behinderter Menschen unterwirft. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung muss der antragstellende Mensch so gestellt werden, als ob sein beantragter Bedarf bereits genehmigt ist. Das verhindert Verzögerungen durch die Kostenträger, die dadurch bislang oft große Not hervorgerufen hat.

Wir fordern eine Reformierung der Sozialgesetzbücher, um den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. Gesetze garantieren nicht unbedingt die Akzeptanz der Gesellschaft gegenüber behinderten, chronisch kranken und alten Menschen. Doch sie bilden die rechtliche Grundlage für den Umgang miteinander. Wenn schon der Gesetzgeber nicht die Notwendigkeit der Gleichstellung anerkennt, sehen viele "Normalbürger" erst recht keinen Anlass dazu.

Zu unseren Zielen gehört, dass sich die Geschichten aus Absurdistan nie mehr wiederholen.

Wir setzen uns für die Änderungen des Behinderungsbegriffes und des damit verbundenen defizitären Menschbildes von behinderten Menschen ein.

Wir informieren assistenznehmende Menschen über die verschiedenen Alternativen der Assistenznahme. Durch unsere Beratungen unterstützten wir sie bei der Umsetzung ihrer Individuellen Ansprüche gegenüber Behörden und Kostenträgern. Wir beraten ausschließlich nach den Grundlagen des "peer counseling" der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Schwerpunkt ist die Information behinderter ArbeitgeberInnen. Das chancengleiche Leben behinderter, chronisch kranker und alter Menschen mit Assistenzbedarf in der Gesellschaft ist unser vorrangigstes Ziel.

Um unseren Zielen nahe zu kommen, sind wir auf neue Mitglieder angewiesen. Wir finanzieren uns nahezu aussschließlich über Mitgliedsbeiträge. Da unsere Aufgaben ständig wachsen, sind Steigerungen bei den Beitragseinnahmen unabdingbar, wollen wir vermeiden, dass wir unsere Leistungen zurückschrauben müssen.

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Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

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