Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Art.3, Abs.3, Satz 2 GG)
"Das Grundgesetz ist kein Geschwätz, sondern gilt!"
(Verfassungsrichterin Erna Scheffler am 18. Dezember 1953)
Hat sich daran was geändert?
Mit dem Aufsatz zum Jahreswechsel belegen wir, dass die Diskriminierung behinderter Menschen immer noch fester Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Verwaltung und des Gesetzgebers ist. Der Paradigmenwechsel steht noch aus und muss endlich kommen!
Herzlich willkommen auf unserer Internetseite! Wir wünschen allen Besucherinnen und Besuchern Gesundheit! Wenn Sie sich in der Öffentlichkeit bewegen müssen, achten Sie bitte auf andere und auch auf die eigene Sicherheit. Danke!
Gerhard Bartz, Vorsitzender