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Allgemeiner Mindestlohn Euro
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01.10.2022 |
12,00 |
01.07.2022 |
10,45 |
01.01.2022 |
9,82 |
01.07.2021 |
9,60 |
01.01.2021 |
9,50 |
01.01.2020 |
9,35 |
01.01.2019 |
9,19 |
01.01.2017 |
8,84 |
01.01.2015 |
8,50 |
Da für die Assistenz kein Tarifvertrag zuständig ist, gilt hier der allgemeine Mindestlohn als Untergrenze der Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht hat eine frühere Entscheidung präzisiert und nun festgelegt, dass in der Summe der Stunden der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Urteil vom 29.6.2016, 5 AZR 716/15
Die Auswirkung dieses Urteil an einem Praxisbeispiel:
Stundenlohn TVöD-P, Gruppe P6 Stufe 2 (Ost): 14,44 €
12 Stunden voll bezahlt, 12 Stunden Bereitschaft zu 20 %
Berechnung (12 x 14,44 + 12 x 14,44 x 0,2) : 24 = 8,67 €
Damit ist der gesetzliche Mindestlohn nicht erreicht. Da die Stunden und der Stundenlohn vermutlich festgeschrieben sind, ist der Prozentsatz der Bereitschaftsbezahlung zu erhöhen. Bei einer Bezahlung der Bereitschaft mit 31 % wird der Mindestlohn erreicht.
Berechnung neu (12 x 14,44 + 12 x 14,44 x 0,30) : 24 = 9,38 €
Mit 29 % würde der Mindestlohn knapp unterschritten (9,31 €). Dies ist nicht zulässig.