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Sonnenschein über der Silhouette einer Stadt Foto: Fatih Turan
Kassel (kobinet)
Der Sommer 2026 war aufgrund seiner zum Teil sehr großen und andauernden Hitze gerade auch für viele behinderte und chronisch kranke Menschen äusserst herausfordernd bzw. gesundheitlich gefährlich. Seit Beginn der Aufzeichnungen gab es nach Informationen der tagesschau noch nie so viele Hitzetote in Europa wie im Sommer 2026. Das hat eine britische Analyse ergeben. "Die Folgen der von Menschen gemachten Klimaerwärmung werden den Forschern zufolge immer deutlicher. Der Hitzesommer 2026 kostete nach Schätzung britischer Wissenschaftler in europäischen Städten etwa 50.000 Menschen das Leben - das seien mehr als je zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Todesfälle führen die Forscher direkt auf den von Menschen verursachten Klimawandel zurück", heißt es in einem tageschau-Bericht. Und weiter heißt es dort: "Besonders drastisch wirkte sich den Forschern zufolge der Juni 2026 aus. Demnach entfiel fast ein Drittel aller Todesfälle durch Hitze auf den Zeitraum vom 17. Juni bis 1. Juli. In dieser Zeit lagen die Temperaturen im Schnitt fünf Grad über dem Mittel der Vergleichszeiträume in den Jahren 1991 bis 2020."
Nach dem Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30. September 2026 hat die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) eine grundlegende Überarbeitung im anstehenden parlamentarischen Verfahren gefordert. Am 5. November 2026 steht ab 9:00 Uhr die Debatte zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Plenum des Bundestages an. "Pflege ist für viele Menschen mit Behinderungen eine Voraussetzung für Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Pflegende Angehörige leisten dabei einen großen Teil der Pflege in Deutschland und brauchen Entlastung, Flexibilität und verlässliche Unterstützung. Aus Sicht der KBB drohen die geplanten Einsparungen jedoch vor allem Kosten zu verlagern – auf Pflegebedürftige, Angehörige, beruflich Pflegende sowie Länder und Kommunen. Besonders kritisch sieht die KBB unter anderem die geplanten Änderungen bei der Verhinderungspflege. Statt weiterer Belastungen braucht es eine Stärkung der häuslichen und ambulanten Pflege", teilte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, in einem Facebook-Post mit. Die KBB fordert daher eine Pflegepolitik auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Grundgesetzes. Denn: Teilhabe und Inklusion sind Menschenrechte und kein Bonus, wenn Geld übrig ist.
Was passiert mit Menschen, die psychiatrische Unterstützung brauchen, wenn gleichzeitig in der Versorgung gespart wird und über Sicherheit, sogenannte Gefährder und die Erfassung psychisch auffälliger Menschen diskutiert wird? Depression, ADHS, Schizophrenie oder eine psychische Krise können jeden Menschen treffen. Der Unterstützungsbedarf ist gestiegen. Gleichzeitig erleben Betroffene, dass Hilfen schwerer zugänglich werden, Angebote unter Druck geraten und psychische Erkrankungen zunehmend auch unter dem Gesichtspunkt von Sicherheit und Gefahrenabwehr diskutiert werden. Mit diesen Fragen beschäftigt sich die bundesweite Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) vom 5. bis 7. November 2026 im Kurfürstlichen Schloss in Mainz. Unter dem Titel "Mangel verwalten? Beziehung gestalten. Haltung entfalten" werden rund 300 Fachleute, Engagierte und Psychiatrie-Erfahrene erwartet.
Bild zur Petition von René Schaar für die Pflicht zur Barrierefreiheit Foto: René Schaar
Hamburg (kobinet)
"Sie wissen es. Und tun es nicht", so bringt René Schaar, der entscheidend an der Organisation der Proteste für eine echte Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und vor allem für die konsequente Verankerung einer Pflicht zur Barrierefreiheit privater Unternehmen mitgewirkt hat, seine Frustration zum Ausdruck. Denn seit der Anhörung des seiner Meinung nach miserablen und unakzeptablen Gesetzentwurfs der Bundesregierung am 22. Juni 2026 im Bundestag hat sich nichts vorwärts entwickelt. Auf Facebook schriebe Renè Schaar daher: "Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft? Der Bundeskanzler hat sich bewusst dagegen entschieden. Begründung: zu hohe Kosten für Unternehmen. Gleichzeitig wird gekürzt. Eingliederungshilfe. Sozialhilfe für die Pflege. Unterhaltsvorschuss. Jugendhilfe. Getroffen werden die, die ohnehin schon am Limit sind. Dabei liegt alles auf dem Tisch. Konzepte. Stellungnahmen. Kompromissvorschläge. Wir sind pragmatisch. Wir wollen Lösungen. Was fehlt, ist der politische Wille. Respekt zahlt keine Assistenz. Teilhabe ist kein Kostenfaktor. Teilhabe ist ein Menschenrecht. Über 166.000 Menschen fordern mit uns: Barrierefreiheit für alle. Auch in der Privatwirtschaft. Unterschreiben und teilen: innn.it/bgg".
Logo des Landesverband Bayern der Gehörlosen Foto: Landesverband Bayern der Gehörlosen
München (kobinet)
Der Bayerische Landtag hat sich am 22. Oktober 2026 erstmals mit dem Leid gehörloser Menschen auseinandergesetzt, denen als Kinder die Gebärdensprache verboten wurde. Anlass war ein Fachgespräch im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, an dem 26 Gäste des Landesverbandes Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) teilnahmen. Rund 270 Menschen verfolgten die Veranstaltung per Livestream mit Gebärdensprachdolmetschung. Alle Sachverständigen unterstützten die Forderungen des LVBYGL, wie es in einer Presseinformation des Verbands heißt. Wie Daniel Büter, Politischer Referent des LVBYGL, in seinem Eingangsstatement darlegte, galt in bayerischen Schulen für Gehörlose ab 1891 ein "von Höchster Stelle genehmigter" Lehrplan, der "als Unterrichtsmittel nur das gesprochene Wort" vorsah.
Anlässlich der Ankündigung der SPD-Bundestagsfraktion vom 22. Oktober 2026, das Pflegeneuordnungsgesetz im parlamentarischen Verfahren nachzubessern, fordert Simone Fischer, pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, konkrete Maßnahmen. Pflegebedürftige und ihre Familien könnten sich keine weiteren Verzögerungen leisten, betonte Fischer. Notwendig seien eine wirksame Begrenzung der Pflegekosten und eine gerechte Finanzierung der Pflege.