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Entzündung der Special Olympics Fackel in Berlin auf dem Weg zu den Nationalen Spielen ins Saarland Foto: SOD/ Tilo Wiedensohler BERLIN (kobinet) Mit einem parlamentarischen Gespräch in der Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin und dem anschließenden Auftakt des bundesweiten Fackellaufs zu den Special Olympics Nationalen Spielen Saarland 2026 ist der Startschuss für die Reise der "Flamme der Hoffnung" gefallen. Vertreter*innen aus Politik, Sport, von Special Olympics Deutschland, Ehrenamt und Athlet*innen würdigten die Bedeutung von Inklusion und bürgerlichem Engagement. Der Auftakt des Fackellaufs fällt bewusst in die Woche des erstmals stattfindenden Ehrentags am 23. Mai, dem Geburtstag des Grundgesetzes. Unter dem Motto "Für dich. Für uns. Für alle." stehen Begegnung, gesellschaftliches Engagement und gelebte Solidarität im Mittelpunkt.
Corrina Rüffer Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Zum am 21. Mai 2026 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall einer blinden Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde, haben sich Awet Tesfaiesus, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mittels einer gemeinsamen Presseinformation zu Wort gemeldet. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Enttäuschung und ein herber Rückschlag für den Schutz von Menschen mit Behinderungen. Der Bundesgerichtshof hat die Klage der blinden Frau nach ihrer Abweisung durch eine Reha Klinik zurückgewiesen. Dass die Abweisung einer blinden Frau durch eine Reha Klinik rechtlich nicht eindeutig als Diskriminierung geahndet wird, ist ein alarmierendes Signal. Die Entscheidung macht unmissverständlich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Gesundheitswesen gravierende Schutzlücken aufweist. Gerade weil der bestehende Rechtsrahmen in einem so klaren Fall keinen verlässlichen Diskriminierungsschutz gewährleistet, sind wir als Gesetzgeber jetzt umso dringender gefordert."
Ferda Ataman Foto: Sarah Eick Berlin (kobinet) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich heute, am 21. Mai 2026, mit der Frage befasst, ob ärztliche Behandlungsverträge und Reha-Maßnahmen für behinderte Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen. Dazu erklärt Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: "Umfragen zufolge findet jede vierte Diskriminierung im Gesundheitswesen statt. Leider gilt der gesetzliche Schutz vor Diskriminierung in Deutschland aber ausgerechnet in diesem Bereich nicht eindeutig. Menschen können sich nicht grundsätzlich gegen Diskriminierungen beim Arzt, im Krankenhaus oder bei der Reha-Klinik wehren. Das zeigt auch das heutige Urteil." Der Bundesgerichtshof hat letztendlich entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe Foto: Bundesgerichtshof Karlsruhe (kobinet) Der unter anderem der für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat heute, am 21. Mai 2026, entschieden, dass eine Patientin, der die Aufnahme in eine Rehaklinik versagt worden ist, weil infolge ihrer Blindheit für den Betreiber ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 21 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat. Diese Entscheidung offenbart nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die massiven Lücken in Sachen Diskriminierungsschutz in Deutschland und macht den dringenden Handlungsbedarf für die Verankerung angemessener Vorkehrungen im AGG und im Behindertengleichstellungsgesetz sowie für einen besseren Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen deutlich.
Symbol Ausrufezeichen mit Schatten Foto: ht DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen neuen Rechtsratgeber mit dem Titel "Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen" veröffentlicht. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was Menschen mit Behinderung, die an Harn- oder Stuhlinkontinenz leiden, beachten müssen, damit ihre Versorgung nicht zur Kostenfalle wird. Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich "höherwertige" Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene. Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Der Ratgeber ist über diese Internetseite zu erhalten.
Anleitung von Bewegungsübungen Gesundheitslotsen Foto: Special Olympics Niedersachsen / Helge Krückeberg HANNOVER (kobinet) Die KKH Kaufmännische Krankenkasse und Special Olympics Niedersachsen haben die fünfte Runde ihres gemeinsamen Programms "Gesundheitslotsen – Gesund Essen, Bewegen, Leben!" erfolgreich abgeschlossen. 14 Menschen mit geistiger Behinderung haben die Fortbildungsreihe absolviert und sind mit einem Zertifikat ausgezeichnet worden. In ihrer neuen Funktion unterstützen und beraten sie zukünftig ihre Mitbewohner und Kollegen zu Themen wie gesunder Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung. Das Programm setzt dabei auf mehr als die reine Wissensvermittlung zu Ernährung, Bewegung und Gesundheit. Auch die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden ist ein wichtiger Bestandteil. Durch die Ausbildung gewinnen sie an Selbstvertrauen und lernen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Gemeinsam bilden die KKH und Special Olympics Niedersachsen seit 2019 Menschen mit geistiger Behinderung zu Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen aus.