Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Neurologische Rehabilitation ist in allen Rehaphasen multiprofessionell und interdisziplinär. Foto: BDH
BERLIN (kobinet)
Der BDH Bundesverband Rehabilitation hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum Reha-Prozess ausführlich Stellung bezogen. Die Fachgruppe "Reha-Prozess" der BAR hatte nach sieben Jahren ein Vorschlagpapier vorgelegt, das gemeinsame Standards, Verfahren und Empfehlungen für Reha-Träger, Leistungserbringer und weitere Akteure formuliert.
Anlässlich des morgigen "Internationalen Tags der Katastrophenvorbeugung" mahnt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige in Krisenplänen und Vorbereitungen stärker zu berücksichtigen. Überschwemmungen, Stürme und Extremtemperaturen nähmen in Deutschland zu, der Schutz der Bevölkerung werde daher immer wichtiger. Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 habe gezeigt, dass insbesondere Menschen mit Behinderung und Ältere massiv benachteiligt seien, so der Verband. Damals seien zahlreiche Betroffene gestorben, darunter 12 in einer Einrichtung für behinderte Menschen.
Logo VdK Nordrhein-Westfalen Foto: VdK Nordrhein-Westfalen
DÜSSELDORF (kobinet)
Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass bei der Sachverständigenanhörung zur geplanten Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung am 12. Oktober 2026 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW erstmals keine Interessenvertretungen pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wurden. Horst Vöge, Präsident des VdK NRW, betonte: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass bei gesetzlichen Regelungen, die unmittelbar in das Leben dieser Menschen eingreifen, ihre Interessen und Erfahrungen von Anfang an nicht einbezogen werden. Wer über die Betroffenen entscheidet, darf nicht an ihnen vorbei entscheiden."
"Nicht neutral! Haltung zeigen und Inklusion verteidigen" lautet der Titel einer Tagung des Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbestbestimmten Leben Behinderter (bifos) und des Projekts Aktiv Teilhabe Gestalten des Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab), die am 16. und 17. Oktober 2026 in Kassel stattfindet. Während die Präsenzplätze bereits ausgebucht sind, ist eine Online-Teilnahme für den Auftakt der Tagung am 16. Oktober 2026 von 14:00 - 18:00 Uhr noch möglich, wie Juliane Harms vom bifos den kobinet-nachrichten mitteilte.
In der Bundespolitik, aber auch in der Politik für Menschen mit Behinderungen, stehen mit dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesministerin für Arbeit und Soziales und als SPD-Parteivorsitzende erhebliche Veränderungen an. In einer von der tagesschau verbreiteten Eilmeldung heißt es: "Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas soll der frühere Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer, das Amt des Bundesarbeitsministers übernehmen. Das bestätigte die SPD nach übereinstimmenden Medienberichten."
Wenn heute, am 12. Oktober 2026 von 13:30 bis 15:15 Uhr, die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag stattfindet, dann geht es dabei auch entscheidend um die Zukunft der Schulassistenz. Im Bereich der Bildungsassistenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderung plant die Bundesregierung nämlich eine umfassende Strukturreform, weg von der individuellen Bedarfsermittlung und Schulassistenz hin zu infrastrukturellen Angeboten an den Schulen. Nach Einschätzung der LIGA Selbstvertretung ist dies ein riskantes Unterfangen für die Selbstbestimmung behinderter Menschen, wenn dies nicht gut und an den Bedarfen der einzelnen Kinder und Jugendlichen mit Behinderung orientiert ausgestaltet wird. Angesichts der ohnehin schon starken Überforderung des Schulsystems und der Tatsache, dass die AfD, die bekanntermaßen von der schulischen Inklusion nicht viel hält, zunehmend Einfluß auf Landesbene, wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt, und auf kommunaler Ebene bekommt, sei größte Vorsicht geboten, welche Türen zur inklusiven Beschulung damit geschlossen werden könnten. Die Anhörung wird live im Bundestag unter www.bundestag.de übertragen