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Vorn ein Findling mit Inschrift Willis Blick, dahinter Bäume im Sonnenlicht im hellen Grün. Foto: Hubertus Thomasius
Staufen (kobinet)
Zwei Paar Schuhe? Aber gewiss doch! - Der Träger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, der Jurist und Publizist Philippe Sands, nannte die Zurückhaltung der offiziellen deutschen Politik mit Kritik bezüglich Israel und Gaza-Krieg "unanständig". Diesem Urteil schließe ich mich an. Ohne deshalb vorschnell zu urteilen, die Regierung Israels begehe an den palästinensischen Einwohnern des Gazastreifens "Genozid", betreibe dort Völkermord. Dies zu beurteilen, sehe ich mich nicht imstande.
Das Kompetenzzentrum Gebärdensprache Bayern (KOGEBA) e. V. fordert eine umfassende Aufarbeitung der historischen Gebärdensprachverbote und deren Folgen in Bayern. Anlass ist die Sitzung des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags am 22. Oktober 2026, die von 9:15 bis 11:15 Uhr live mit Gebärdensprachdolmetschung übertragen wird. KOGEBA unterstützt die Stellungnahme des Landesverbands Bayern der Gehörlosen (LVBYGL) zur historischen Aufarbeitung, betont jedoch in einem eigenen Ergänzungsantrag, dass nicht nur die Vergangenheit, sondern insbesondere die Entwicklung seit der gesetzlichen Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) im Jahr 2002 untersucht werden muss.
"Urlaub mit Assistenz – Wer übernimmt die Mehrkosten für die Assistenzperson?" So lautet der Titel eines Beitrags im neuen Newsletter der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). "Urlaub machen ist für viele Menschen selbstverständlich. Auch Menschen mit Behinderungen möchten ihren Urlaub selbstbestimmt gestalten und verreisen. Mit seiner Entscheidung vom 19.05.2022 hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 19.05.2022, B 8 SO 13/20 R) klargestellt, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auch die notwendigen behinderungsbedingten Mehrkosten einer angemessenen Urlaubsreise umfassen können. Die Eingliederungshilfe kann solche behinderungsbedingten Mehrkosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Assistenz behinderungsbedingt erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund ihrer Behinderung ohne Assistenz keine Urlaubsreise antreten könnte", heißt es u.a. im Bericht der Fachstelle.
Lea Voitel sitzt in ihrem Rollstuhl am See Foto: Lea Voitel
Potsdam (kobinet)
Lea Voitel ist für die Öffentlichkeitsarbeit des DMSG Landesverbandes Brandenburg und hat die kobinet-nachrichten auf mehrere Veranstaltungen rund um die Themen Multiple Sklerose, Selbsthilfe, Teilhabe und Beratung hingewiesen.
Der neue Ohrenkuss ist erschienen. Das Thema ist: SCHATTEN. "In diesem Jahr 2026 haben wir viel Schatten gebraucht. Dorothee Reumann bringt es auf den Punkt: Schatten brauchen die viele Menschen richtig kühl im Bank oder Stuhl sitzen. Mein Schatten ist Schatten. Tim Kirsche beschreibt den Schatten so: Dunkel / Leuchtauge / Schattenmensch / Dunkelpferd wie ein Wind und Leuchtesterne… Johannes Ruhland beschreibt eine besondere Kunst: Ich habe quasi meinen eigenen Schatten gefaltet…(mehr wird hier nicht verraten!) Und Anna-Lotta Mentzendorf tippt: Schatten bedeutet für mich ganz Unterschiedliches. Manchmal ist er so wie ein Spiegel, indem man sich selber wieder erkennt. 25 Menschen mit Down-Syndrom haben Texte zum Thema SCHATTEN geschrieben. Autorin Andrea Halder wünscht sich: Das neue Thema von Schatten lädt sehr viele Leser/Leserinnen dazu ein, unser Heft zu lesen, und ich hoffe sehr, dass Die alle mitmachen können. Unsere Persönlichkeiten sind dort festgehalten in der Zeitschrift, weil das Thema von Schatten hat auch mit Persönlichkeiten und Werte von uns allen zu tun. Die Fotos wurden von Maximilian Gödecke während eines Workshops gemacht. Der wurde von den Künstler*innen in Peri de Bragança und Felix Kind geleitet", heißt es in der Presseinformation zum Erscheinen der 57. Ausgabe des Magazin Ohrenkuss.
a person's hand holding a cell phone in front of a green background Foto: Anastasiya Badun
Themar (kobinet)
Für sechs Millionen Euro wurde der Bahnhof Themar in Thüringen saniert, aber nur einer von drei Bahnsteigen ist für mobilitätseingeschränkte Menschen barrierefrei erreichbar, so dass sie dort nur alle zwei Stunden fahren können. Das der parteilose Bürgermeister dies auch noch als normale "Bahndefinition" hinstellt, weil der Bahnhof weniger als 1.000 Nutzer*innen pro Tag hat, zeugt nach Ansicht von Markus Walloscheck von Ignoranz gegenüber der UN-Behindertenrechtskonvention und zeigt den Stand der Diskussion und des Handelns in Sachen Barrierefreiheit in Deutschland wieder einmal in erschreckender Weise auf.