Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Gemeinsam zur Schule Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen HAMBURG (kobinet) Der Elternverein von Leben mit Behinderung Hamburg hat sich anlässlich der geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung mit einem Brief an die Hamburger Schulbehörde gewandt. Diese plant unter anderem eine Reduzierung von FSJler-Stellen an allen Hamburger Schulen sowie eine Beendigung der bisherigen schulischen Möglichkeit, Stellen, die nicht rechtzeitig besetzt werden konnten, mit höherwertigem Personal für Schulbegleitung auszugleichen, umzuwandeln. Hamburg setzt den Rechtsanspruch auf die Teilhabe an Bildung mit dem Grundsatz um, dass die Schulen die Teilhabe von Kindern mit einem (speziellen) sonderpädagogischen Förderbedarf mit ihrem Personal sowie einem Pool an Schulbegleitern (u.a. FSJlern) zu sichern haben. Die Ausstattung der Schulen und Zumessung der Schulbegleitungen soll im bisher geltenden Prinzip so sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Assistenz individuell ausreichend erhalten, vom Personal der Schule und nachrangig bei Bedarf von Schulbegleitung. So werden individuelle, in Einzelverfahren der Familien erwirkte Schulbegleitung im Wege der Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, auf die der Anspruch entfallen kann, wenn die Schulen mit ihren Mitteln die Assistenzbedarfe der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall abdecken.
Wappen großes Freistaat Bayern Foto: Gemeinfrei, public domain MÜNCHEN (kobinet) Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst mit dem Bayerischen Inklusionspreis JobErfolg 2026 ausgezeichnet. Für die Schirmherrschaft konnte die siebenfache Goldmedaillengewinnerin bei den Paralympics und Trägerin der bayerischen Staatsmedaille Anna Schaffelhuber gewonnen werden. Der bayerische Behindertenbeauftragte und das Sozialministerium verleihen die Auszeichnung seit dem Jahr 2005. Ausgezeichnet werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bayern, die Inklusion im Arbeitsleben herausragend und beispielhaft (vor-)leben. In diesem Jahr wurden im Nürnberger Rathaus im öffentlichen Dienst das Klinikum am Europakanal und in der Privatwirtschaft die Siemens AG Amberg (Bereich: Elektroindustrie) geehrt. Den Ehrenpreis erhielt der Gärtnerei Böhmerwiese Bamberg und den Innovationspreis bekam das Weinhut GmbH Neutraubling.
Barrierefreie Selbstbedienungsstation Foto: Werkstation GmbH BESIGHEIM-OTTMARSHEIM (kobinet) Auch mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stehen viele Hersteller, Betreiber, Kommunen und Beschaffungsstellen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen in konkrete technische Lösungen zu übersetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Gesetze und Normen zwar die Schutzziele beschreiben, konkrete Vorgaben für die Umsetzung bei Kioskterminals, Informationsstelen und vergleichbaren Self-Service-Systemen aber oftmals fehlen oder für Menschen, die nicht von möglichen Barrieren betroffen werden, nur schwer nachvollziehbar sind. Während für Software, Webseiten und digitale Inhalte etablierte Standards und Prüfverfahren existieren, werden Anforderungen an die physische Gestaltung und Bedienbarkeit von Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen häufig nur allgemein beschrieben. Hier helfen dann Unternehmen wie die Werkstation GmbH. Sie beschreibt in ihren Materialien auch Bedienhöhen, Greifräume, Bewegungsflächen, Orientierung, taktile Bedienkonzepte, Audioausgabe, Mehrkanalbedienung sowie die praktische Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit. "Barrierefreiheit darf nicht daran scheitern, dass Anforderungen zwar formuliert sind, ihre technische Umsetzung jedoch Interpretationsspielräume offenlässt." so Geschäftsführer Frank Nägele.
Gruppenbild vom Mainzer Projekt JUMP Foto: JUMP Mainz (kobinet) "JUMP - Junge Menschen mit Perspektive: Selbstbestimmt Leben mit Behinderung", so lautet der Titel eines Projekts des Mainzer Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) von jungen Menschen mit Behinderungen zwischen 14 und 27 Jahren. Es bietet einen geschützten Raum, in dem sie Gemeinschaft erleben, Selbstvertrauen entwickeln und lernen können, ihren eigenen Weg zu gehen. Bei unseren Treffen wird gemeinsam gelacht, diskutiert, gespielt und Neues entdeckt. Die Gruppe entscheidet selbst, was sie erleben möchte: Workshops zum Umgang mit der eigenen Behinderung, inklusive Selbstverteidigungskurse, Ausflüge ins Theater oder in den Landtag – oder einfach gemeinsame Nachmittage zum Reden, Essen und Zusammensein. Was für viele selbstverständlich klingt, ist für unsere Teilnehmenden oft etwas Besonderes: Zum ersten Mal ohne Eltern an Aktivitäten teilnehmen. Eigene Entscheidungen treffen. Sich ausprobieren. Ernst genommen werden", heißt es u.a. vonseiten des ZSL Mainz.
LWV Hessen Foto: LWV Hessen KASSEL (kobinet) Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen hat die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2027 beschlossen. Die Eckwerte schaffen frühzeitig Transparenz für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des LWV und geben Orientierung für deren eigene Haushaltsplanungen. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass die finanzielle Dynamik in der Eingliederungshilfe eine Größenordnung erreicht, die durch die kommunale Ebene allein zunehmend nicht mehr aufgefangen werden kann. Die Eckwerte sehen für 2027 Gesamtaufwendungen von voraussichtlich 2,91 Milliarden Euro und damit einen Mehrbedarf von 247,5 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Jahr vor. Das bedeutet, dass die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,34 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten.
Alles digital vernetzt Foto: Pixabay/lakexyde BERLIN / WETTER (kobinet) Mit einem umfangreichen Werkzeugkasten auf der Website toolbox-barrierefrei.de bieten die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV) ab sofort allen Interessierten Unterstützung dabei, ihre Websites, Apps oder Software barrierefrei zu gestalten. Für Unternehmen ist damit zum Stichtag "Ein Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" (28. Juni) eine Plattform geschaffen, die mit einer Sammlung von hilfreichen Tools bei der verpflichtenden oder der freiwilligen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit unterstützt. Die Toolbox digitale Barrierefreiheit informiert mit Leitfäden, Hintergrundwissen und Erklärvideos rund um das Thema digitale Barrierefreiheit und gibt mit Prüf-Tools, Apps und Lernvideos praktische Tipps zur barrierefreien Gestaltung.