Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
BMAS Foto: BMAS Berlin (kobinet) Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde am 19. November 2025 an Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 8. Dezember 2025 versandt. Nun hat das Ministerium den Referentenentwurf in sein Informationssystem auch online zur Verfügung gestellt. Die LIGA Selbstvertretung empfiehlt bei der Lektüre, einen genauen Blick auf die Vorschläge für die Änderung des §7 BGG Absatz 3 Satz 3 zu richten. Was anfangs schön klingt, endet mit der faktischen Freistellung von Unternehmen, indem es dort heißt: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz birgt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die Gefahr, dass entgegen der Absicht des Geseztes private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten so gut wie nichts nennenswertes für die Schaffung angemessener Vorkehrungen tun müssen.
hat in General a.D. Erich Vads "Ernstfall für Deutschland - ein Handbuch gegen den Krieg" geblättert Foto: Hubertus Thomasius Staufen (kobinet) Rubrik Willis Blick
Ja. Erich Vad, General a.D. der Bundeswehr, ehemaliges CDU-Mitglied und langjähriger militärischer Chefberater von Exkanzlerin Merkel, versucht seit Beginn des Ukrainekriegs verzweifelt, an der konservativen Auslegung von militärischer Verteidigung als "Kriegsverhinderung durch Abschreckung" festzuhalten. Und ist entsetzt darüber, wie politische und mediale Hasardeure – bei denen jene kriegspräventive Begründung von Militär und Rüstung allenfalls noch als Lippenbekenntnis daherkommt – sich in kriegsrhetorische Scharfmacherei hineinsteigern, die die Grenze zwischen Realitätswahrnehmumg und Paranoia verschwimmen lässt. Zu Entscheidungen mit unkalkulierbaren Risiken führt, fatale Handlungszwänge in Gang setzt, aus denen es kein Zurück mehr gibt. Kurz, die einen über die Grenzen dann hinausgehenden heißen Krieg auf dem europäischen Kontinent regelrecht heraufbeschwört. Eine Situation, in der ein winziger Funke genüge, so General Vad, um das Pulverfass zur Explosion zu bringen.
Aktionssymbol "Vorbild Prävention!" Foto: LVR RHEINLAND / KÖLN (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mit der neu konzipierte Auszeichnung "Vorbild Prävention!" eine Ehrung für Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeitenden in besonderer Weise präventiv und verantwortungsbewusst handeln. Dieser Präventionspreis ist mit 10.000 Euro dotiert und soll dann jährlich bis zu fünf Mal vergeben werden.
Hörbücher sind Wege zu Wissen und Literatur Foto: Mohamed_hassan In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen WIEN (kobinet) Die Hörbücherei des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) ist durch Streichung von Förderungen im Fortbestand bedroht. Die Hörbücherei bietet blinden und sehbehinderten Menschen und allen, die kein konventionelles Buch lesen können, barrierefreien Lesestoff. Neben Büchern werden von der Einrichtung auch Fachliteratur, Zeitschriften und Magazine als Hörtexte zur Verfügung gestellt. Für Mitglieder ist das vollkommen kostenlos. Wie jetzt bekannt geworden ist, beendeten die Länder Oberösterreich und Niederösterreich die Förderung der Hörbücherei. Das wird unter anderem damit begründet, Betroffene könnten durch den Erhalt des Pflegegeldes auch konventionelle Hörbücher erwerben. Auch Tirol und Vorarlberg haben eine solche Entscheidung angekündigt. Der Hörbücherei würden dann 150.000 Euro fehlen. Sie stünde damit vor dem Aus.
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0 Berlin (kobinet) Die lang erwartete Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt endlich an Fahrt auf. Am 19. November 2025 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte hierzu: "Wir freuen uns, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich vorankommt. Sie bietet die Chance, große Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit zu erzielen. Inklusion und Barrierefreiheit zeichnen eine moderne Gesellschaft aus. Eine Gesellschaft mit Barrieren ist hingegen weder wirtschaftlich noch kundenfreundlich. Auch angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist es, auch private Akteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Bürger sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden."
Symbol Paragraf Foto: omp Berlin (kobinet) Vor knapp vier Jahren von der Ampelregierung versprochen, für das 100-Tage Programm der großen Koalition vorgesehen, die Reform des Behindertengleichstellungsgeset (BGG) für mehr Barrierefreiheit auch im privaten Bereich war in den Mühlen der Regierungsmaschinerie stecken geblieben. Am 19. November 2025 war es nun soweit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anhörung an die Verbände versenden. Bis 8. Dezember können diese Stellungnahmen zum Referentenentwurf einsenden. Am 17. Dezember 2025 soll der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz dann vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet werden.