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Logo: Bündnis AGG Reform Jetzt! Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt! Berlin (kobinet) Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die heute am 11. Juni 2026 voraussichtlich ab 15:55 Uhr im Deutschen Bundestag stattfindet, appelliert das Bündnis AGG Reform-Jetzt! an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den vorliegenden Entwurf im parlamentarischen Verfahren deutlich nachzubessern. Das Bündnis, ein Zusammenschluss von Fachverbänden und Communityorganisationen, sieht zwar erste wichtige Fortschritte, kritisiert jedoch, dass die Reform den aktuellen Herausforderungen beim Schutz vor Diskriminierung nicht gerecht wird. Zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des AGG sei der Handlungsbedarf größer denn je. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im Jahr 2025 mit 13.067 Beratungsanfragen einen neuen Höchststand. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei rassistischer Diskriminierung, deren gemeldete Fälle seit 2019 erheblich zugenommen haben. An zweiter Stelle stehen Diskriminierungen, die behinderte Menschen erleben mussten.
Ferda Ataman Foto: Sarah Eick Berlin (kobinet) Vor der heutigen Debatte zur ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen des Allemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bundestag zeigt eine aktuelle Repräsentativbefragung einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung für einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung in Deutschland. "Anders als oft behauptet, ist die Gesellschaft nicht gespalten beim Thema Antidiskriminierung, sie hat hier eine klare Haltung: 85 Prozent der Befragten wünschen sich eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung", sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am 11. Juni 2026 in Berlin. 88 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass es flächendeckend Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene geben sollte und 82 Prozent sprachen sich für längere Fristen aus, um gegen Benachteiligung vorzugehen. Bisher liegt diese Frist bei zwei Monaten. Auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um Betroffene vor Gericht zu vertreten, sprachen sich 82 Prozent der Befragten aus.
Halloween-Bild mit AGG-Katze Foto: omp Berlin (kobinet) Voraussichtlich ab 15:20 Uhr wird heute, am 11. Juni 2026, die auf 35 Minuten angesetzte Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Plenum des Deutschen Bundestags stattfinden und auf www.bundestag.de übertragen. Dabei debattieren die Bundestagsabgeordneten über ein Gesetzgebungsverfahren, das längst überfällig ist, weil das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erhebliche Lücken beim Diskriminierungsschutz aufweist und EU-Richtlinien für einen besseren Diskriminierungsschutz dringend umgesetzt werden müssen. Die Ampelregierung hatte bereits die Reform des AGG angekündigt, was allerdings nicht gelang. Über 100 Organisationen haben sich vor vier Jahren zum Bündnis AGG Reform Jetzt! zusammengeschlossen und Vorschläge für die Reform gemacht, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung weitgehend unberücksichtigt bleiben. Daher ruht die Hoffnung nun ähnlich wie bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf den Bundestagsabgeordneten, dass diese in der weiteren Behandlung des Gesetzes entsprechende Änderungsanträge zur Stärkung der Position von diskriminierten Menschen in Deutschland beschließen.
Info blau Symbol Foto: Susanne Göbel Berlin (kobinet) "Wir alle arbeiten gemeinsam daran, dass es weniger Barrieren gibt. Ein Ziel ist, dass Einfache Sprache öfter benutzt wird. Alle Menschen sollen verstehen, warum das gut ist. Es gibt viele Themen, die alle Menschen beschäftigen. Zum Beispiel: Menschen werden diskriminiert, weil sie nicht aus Deutschland kommen. Oder weil sie nicht lesen und schreiben können. Ein anderes Thema, das die Menschen in Berlin beschäftigt: In vielen Kiezen werden Miet-Wohnungen gekündigt. Oder die Mieten werden stark erhöht. Deswegen müssen Menschen ihre Wohnung verlassen. Und kleine Geschäfte müssen schließen. Wir möchten diese Themen auf die Bühne holen: In Einfacher Sprache, damit viele Menschen verstehen und mitreden können. Dafür organisiere ich mit der Stadtteilkoordination Friedrichshain-Ost eine Lesung. Die Lesung wird in der Pablo-Neruda-Bibliothek stattfinden. Eine Autorin und zwei Personen vom LEA Leseklub werden auf der Bühne lesen. Ich möchte euch dazu herzlich einladen: Am Freitag, 12. Juni 2026 um 18:00 Uhr." Darauf hat Jessica Schröder die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht.
Das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Soziale Arbeit von WINGS ist eine Antwort auf den Fachkräftemangel an Sozialarbeiter Foto: iStock WISMAR (kobinet) Im sozialen Sektor in Deutschland ist der Fachkräftemangel schon jetzt deutlich spürbar. Viele Sozialarbeiter sind an ihrer Belastungsgrenze und haben mehr Fälle zu betreuen als sie bearbeiten können. Laut Prognosen des Instituts der deutschen Wirtschaft wird sich die Lage bis 2028 noch weiter verschärfen, mehr als 21.150 Stellen werden voraussichtlich nicht mit qualifizierten Kräften besetzt werden können. Abhilfe schaffen hier flexible, akademische Qualifizierungen wie das berufsbegleitende Fernstudium Bachelor Soziale Arbeit von WINGS, dem FernÂstudienanbieter der Hochschule Wismar. Dieses ermöglicht Berufspraktikerinnen und Berufspraktiker sowie Quereinsteigenden, sich praxisÂbezogen neben ihrem Job weiterzubilden.
Bundestag Adler Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Heute, am 11. Juni 2026, wird das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erstmals im Bundestag beraten. Für den Sozialverband VdK ist klar: Das Gesetz in seiner jetzigen Form lässt viele ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer im Stich. "Wer sein Haus sein ganzes Leben lang abbezahlt hat, aber keine Rücklagen für eine neue Heizung besitzt und keinen Kredit mehr bekommt, weil er über 70 Jahre alt ist, der steht beim Gebäudemodernisierungsgesetz mit dem Rücken zur Wand", kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Das ist keine Wahlfreiheit, das ist Ausgrenzung."