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Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt Foto: Pixabay/geralt
HAMM (kobinet)
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW und die Werkstatträte Deutschland e.V. positionieren sich zur Mindestlohnklage des Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann. Anlässlich der Klage betonen die Werkstatträte, dass sie sich seit Jahren für eine nachhaltige und weitreichende Entgelt-Reform einsetzen. Diese soll allen 320.000 in Werkstätten beschäftigten Menschen ein nachvollziehbares, einfaches und auskömmliches Entgelt aus einer Hand bieten, das die besonderen Schutzrechte der Werkstattbeschäftigten weiterhin achtet. Das Entgelt müsse den gesamten Personenkreis behinderter Menschen erreichen, die dem Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht für mehr als drei Stunden zur Verfügung stehen – inklusive schwerstmehrfachbehinderter Menschen in NRW und bundesweit.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 7. Oktober 2026 (Az: B 11 AL 4/25 R) entschieden, dass eine schriftliche Arbeitslosmeldung in Papierform ausreicht, wenn die Arbeitsagentur ihre Beratungs- und Hinweispflichten verletzt hat. Damit ändert das Gericht seine bisherige Rechtsprechung. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob sich eine Klägerin wirksam arbeitslos gemeldet hatte. Das VdK-Mitglied hatte im März 2023 schriftlich Arbeitslosengeld beantragt. Die Arbeitsagentur ging zunächst davon aus, dass eine persönliche oder Online-Meldung erforderlich sei. Allerdings wies die Behörde die Klägerin nicht auf den Formfehler hin. Erst nach einer erneuten Einsendung des Schreibens wurde sie am Telefon darauf hingewiesen, sich persönlich zu melden. Die Bewilligung von Arbeitslosengeld erfolgte daraufhin erst ab dem 8. Mai 2023.
"Mit dem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren und seiner Diagnostik werden verdeckte sonderpädagogische Kontinuitäten zur Legitimation des Förderschulsystems strukturell fortgeführt. Damit zu brechen ist zur Verwirklichung des menschenrechtlichen Anspruchs auf Bildung überfällig." Dies schreibt die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann in ihrem aktuellen Meinungsbeitrag auf der Plattform bildungsklick. Angesichts zunehmender autoritärer, nationalistischer und menschenfeindlicher Entwicklungen in der Gesellschaft ist es nach Ansicht der Autorin bildungspolitisch angezeigt, das den Menschenrechten und dem Grundgesetz zugrundeliegende Gleichheitsgebot zu stärken. Um rechtsextreme Narrative und Ausgrenzungspraktiken gegen gesellschaftlich schwache Gruppen wirksam zu bekämpfen, müssten auch sonderpädagogische Strukturen aufgedeckt und aufgehoben werden, die der Verwirklichung menschenrechtsbasierter und demokratischer Bildung entgegenstehen, heißt es u.a. in dem Beitrag.
Logo Aktion Mensch e. V. Foto: Aktion Mensch e. V.
Bonn (kobinet)
Heute, am 9. Oktober 2026, hat die Aktion Mensch Geburtstag, genau gesagt, ihren 62. Geburtstag. "Wir laden dich ein: Feiere mit uns gemeinsam, wie viel Engagement bewegen kann. Über 5,4 Milliarden Euro konnten wir seit unserer Gründung bereits in soziale Projekte geben", heißt es in einer Information der Aktion Mensch. "Seit ihrer Gründung steht die Aktion Mensch für gesellschaftlichen Wandel. Die Chronik zeigt, wie aus einer Idee eine der wichtigsten Stimmen für Inklusion in Deutschland wurde – geprägt von Engagement, Debatten und konkreten Veränderungen", heißt es weiter mit dem Verweis auf die Chronik der Aktion Mensch seit ihrer Gründung 1964.
Vergabe des Inklusionspreis 2026 an Kultouren für alle Foto: CPH
NÜRNBERG (kobinet)
Das inklusive Projekt "Kultouren für alle" der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH) hat den Inklusionspreis 2026 des Bezirks Mittelfranken erhalten. Die Preisverleihung fand am 7. Oktober 2026 im Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg statt. Anwesend waren unter anderem Bezirkstagspräsident Peter Daniel Forster, der Inklusionsbeauftragte des Bezirks Mittelfranken, Lothar Baumüller, sowie Jury-Mitglieder und Vertreter:innen der Kultour-Tandems – engagierte Personen mit und ohne Behinderung, die gemeinsam inklusive Stadtführungen in Nürnberg entwickeln und durchführen. Anlässlich der Preisübergabe gab CPH-Projektleiterin Diana Löffler bekannt, dass die Aktion Mensch die Förderung des Projekts ab dem 15. Oktober 2026 für weitere zwei Jahre verlängert. Damit sind die inklusiven Stadtführungen vorerst gesichert. Das Projekt "Kultouren für alle" zielt darauf ab, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und neue Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung im Bereich kultureller Bildung zu schaffen. Seit 2022 sind die inklusiven Führungen fester Bestandteil des Nürnberger Stadtbilds. Sie werden von Tandems – jeweils einer Person mit und einer ohne Behinderung – entwickelt und geleitet. Angeboten werden Führungen an acht Standorten, darunter der Hauptmarkt, das Rathaus, das Heilig-Geist-Spital, der Saal 600 und die Klarakirche.
Die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) schließt sich der Initiative WELCOMING OUT an. Als 100. PATRON unterstützt sie künftig die Initiative, die sich dafür einsetzt, Akzeptanz gegenüber queeren Menschen sichtbar zu machen und ein angstfreies Coming-out zu ermöglichen. Zum öffentlichen Start von WELCOMING OUT im Jahr 2022 gehörten 21 PATRONS zum Bündnis – mit der ESA sind es nun 100. Für die ESA ist der Beitritt Ausdruck ihres Verständnisses von Inklusion: Menschen sollen unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität selbstverständlich dazugehören und sich nicht verstecken müssen.