Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Ottmar Miles-Paul Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Die LIGA Selbstvertretung schließt sich nicht nur dem Aufruf von AbilityWatch und Aktivist*innen für die Rechte behinderter Menschen zur Demonstration vor der Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz am 22. Juni 2026 von 14:00 bis 17:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestages in Berlin an, sondern hat sich im Vorfeld der Anhörung an die Ausschussmitglieder von CDU/CSU und SPD gewandt. Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, kritisiert, dass der derzeitige Gesetzentwurf für Jahre festgeschriebene erhebliche Nachteile beim Abbau von Barrieren bringt und eine völlig unzeitgemäße und unakzeptable Botschaft verbreitet. Mit Änderungsanträgen müsse der Gesetzentwurf verbessert werden und unbedingt der Satz gestrichen werden, wonach Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen für Unternehmen als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden. Im Folgenden dokumentieren die kobinet-nachrichten die Mail von Ottmar Miles-Paul, der zu weiteren Schreiben an die Abgeordneten aufruft.
Logo: Budget für Arbeit nutzen Foto: Netzwerk Artikel 3 Weimar (kobinet) Inklusion bedeutet für Nancy Frind nicht, dass Menschen mit Behinderung mehr leisten müssen als andere. Inklusion bedeutet Chancengleichheit. Sie bedeutet, dass Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen, beruflich aktiv zu sein und ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden. Und deshalb gibt es auch das Budget für Arbeit. Nancy Frind hat vor einigen Jahren den Weg aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Unterstützung der Leistungen des Budget für Arbeit geschafft. Sie weist in ihrem Beitrag für die kobinet-nachrichten darauf hin, dass auch Menschen mit Behinderung krank sein dürfen, dass sie Phasen haben dürfen, in denen nicht alles so leicht gelingt wie gewohnt. Diese Realität wird ihrer Ansicht nach in der öffentlichen Diskussion oft vergessen. Gerade deshalb hält Nancy Frind es für wichtig, über das Budget für Arbeit aufzuklären.
Drei rote Ausrufezeichen Foto: ht Hannover (kobinet) "Friedrich Merz, kürzen Sie nicht bei der Teilhabe! #TeilhabeIstKeinLuxus", so lautet der Titel der auf der Petitionsplattform change.org eingestellten Petition von Lisa Behme. Dass mittlerweile über 283.000 Menschen diese Petition unterstützen macht deutlich, wie groß die Ängste behinderter Menschen und ihrer Angehörigen im Hinblick auf die vielfältigen Kürzungsdiskussionen sind, die ihr Leben entscheidend beeinflussen und die Teilhabemöglichkeiten reduzieren können. "Heute möchte ich mich zuerst von Herzen bei euch bedanken. Gemeinsam haben wir etwas Unglaubliches erreicht: Über 283.000 Menschen haben 'Teilhabe ist kein Luxus' unterschrieben. Das ist einfach der Knaller! Unser Motto 'Teilhabe ist kein Luxus' ist mittlerweile bundesweit bekannt. Das haben wir nur gemeinsam geschafft", schrieb Lisa Behme nun in einem Update zum Stand der Petition.
Plakat: BeB Politiktalk 2026 Foto: BeB Berlin (kobinet) Mit mehr als 310 Teilnehmenden stieß der diesjährige Politiktalk des evangelischen Bundesfachverbandes für Teilhabe (BeB) auf großes Interesse. Unter dem Titel "Rolle rückwärts oder Zukunft gestalten?" diskutierten die teilhabepolitischen Sprecher*innen der demokratischen Bundestagsfraktionen gemeinsam mit Menschen mit Behinderung über die Zukunft der Teilhabepolitik. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich die Eingliederungshilfe angesichts steigender Kosten und wachsender gesellschaftlicher Herausforderungen weiterentwickeln wird. "Das große Interesse zeigt, wie sehr die aktuellen Entwicklungen viele Menschen bewegen. Es geht um grundlegende Fragen von Teilhabe und Gerechtigkeit", betonte Pfarrer Frank Stefan, Vorsitzender des BeB.
Logo des Gesamtverband des Paritätischen Foto: Paritätischer Gesamtverband BERLIN (kobinet) Zu den Vorschlägen von Alexander Dobrindt, die Regelsätze im Bürgergeld zu senken, stellt Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock, fest, dass er dieses Gedankenspiele als sozial ignorant bewertet, da diese Vorschläge die Lebenssituation der Betroffenen verkennen. "Die Regelsätze wurden seit 2024 nicht erhöht," so Joachim Roch, "die Lebenshaltungskosten sind seitdem deutlich gestiegen sind. Menschen in der Grundsicherung verfügen in aller Regel über keine nennenswerten Rücklagen. Preissteigerungen treffen sie deshalb unmittelbar und mit voller Wucht. Das Existenzminimum ist verfassungsrechtlich garantiert. Es darf nicht zur Verfügungsmasse für Haushaltskonsolidierung werden. Schon heute sind die Regelsätze unzureichend und werden durch die geltende Berechnungsmethode systematisch kleingerechnet. Wer Leistungen weiter kürzt, verschärft Armut, erhöht die soziale Verwundbarkeit von Millionen Menschen und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für Kürzungen gibt es weder sozialpolitisch noch verfassungsrechtlich einen Spielraum. Notwendig ist vielmehr eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze. Sollte die Bundesregierung tatsächlich Kürzungen auf den Weg bringen, werden diese unmittelbar Gegenstand der sozial- und verfassungsrechtlichen Prüfung sein, zu recht."