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Bundesrat Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin Berlin (kobinet) "Der Bundesrat begrüßt die geplante Aufnahme von privaten und öffentlichen Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen für Endkundinnen und Endkunden anbieten, in den Kreis der Normadressaten des Benachteiligungsverbotes nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seiner geltenden Fassung enthält nur einen begrenzten Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus findet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nur auf die in diesem Gesetz abschließend aufgezählten Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Zugänglichkeit von Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter für eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind daher Verbesserungen der geltenden Bestimmungen über die Barrierefreiheit im privaten Bereich zwingend erforderlich." So heißt es u.a. in der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die heute am 27. März 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundesrat hat dabei allerdings verpasst zu empfehlen, die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.
Grafik zeigt Logo des mdr Foto: mdr MAGDEBURG (kobinet) Für viele schwerbehinderte Menschen in Mitteldeutschland hatte das Jahr mit Unsicherheit begonnen: Ihre Wertmarken für Bus und Bahn kamen nicht bei ihnen an, Fahrten wurden riskant oder teuer und niemand erklärte den Menschen mit Behinderungen den Grund dafür. Erst später wurde klar, dass eine IT‑Panne bei den Landeskassen von Sachsen und Sachsen‑Anhalt die Verbuchung ihrer Zahlungen blockierte. Auch die Behindertenverbände waren ohne Information geblieben. Die ganze Geschichte hat "mdr aktuell" recherchiert und in diesem Beitrag zusammengefasst.
Nico Oppel - Geschäftsleitung Martinsclub Bremen Foto: Frank Schaffka BREMEN (kobinet) Das Land Bremen plant aktuell, die Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes anzupassen. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten besonderen Wohnformen, allgemein als Wohnheim bekannt, gemeinsam unter einem Dach leben und dort betreut werden. Bisher gilt hierfür eine Obergrenze von 24 Personen. Laut aktuellem Entwurf der Bauverordnung soll diese auf bis zu 80 Personen angehoben werden.
Digitale Welt Foto: undefined BERLIN (kobinet) Digitale Angebote müssen so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Wie jedoch vom Europäischen Sozialfonds ESF Plus-geförderte Projekte in digitaler Barrierefreiheit ganz konkret und praktisch umsetzen können, das erklärt eine neue Publikation des ESF Plus-Programms "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt". Der kompakte, ausschließlich digital vorliegende Leitfaden kann aus dem Internet heruntergeladen werden.
Bei der Verleihung des Ehrenamtspreises Foto: MAGS NRW / Ralph Sondermann DÜSSELDORF (kobinet) Gestern wurden in Düsseldorf zehn Projekte mit dem Ehrenamtspreis "Ehrenamt schafft Begegnung – Bürgerschaftliches Engagement in der Seniorenarbeit" des Sozialministeriums ausgezeichnet. Zwei weitere Projekte, die sich jeweils spezifisch auf ein besonderes Thema fokussieren, erhielten einen Sonderpreis. Mit dem erstmals verliehenen Preis würdigt das Sozialministerium herausragendes ehrenamtliches Engagement in Projekten und Initiativen, die in der aufsuchenden Seniorenarbeit aktiv sind. Jedes prämierte Projekt beziehungsweise jede prämierte Initiative sowie die Sonderpreisträger erhalten ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Insgesamt waren über 180 Bewerbungen eingegangen. Mit ihrem Einsatz leisten die ehrenamtlich Engagierten einen Beitrag dazu, die körperliche und geistige Fitness älterer Menschen zu fördern, Einsamkeit zu vermeiden oder zu vermindern sowie die gesellschaftliche Teilhabe von Seniorinnen und Senioren zu fördern. Für den Ehrenamtspreis hatten sich beispielsweise Besuchs- und Begleitdienste, Alltagshilfen, Nachbarschaftsgruppen oder generationenübergreifende Gemeinschaftsprojekte beworben.
Beim einem Treffen des Netzwerkes Foto: Anna Spindelndreier DÜSSELDORF / MÜNSTER (kobinet) Anlässlich des Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland weist das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass der Gewaltschutz auch digital konsequent umgesetzt werden muss. Mit Blick auf die aktuellen Demonstrationen am Wochenende gegen sexualisierte digitale Gewalt und in Solidarität mit Collien Fernandes erklärt das Netzwerk seine Unterstützung – und fordert, die Perspektiven von Frauen und Mädchen mit Behinderung konsequent mitzudenken.