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Dennis Petschner Foto: TLMB ERFURT (kobinet) Mit 75 Ja-Stimmen von den Abgeordneten der Fraktionen des Thüringer Landtags wurde Dennis Petschner zum neuen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewählt. Er folgt auf Joachim Leibiger, der diese Funktion sechs Jahre lang innehatte. Petschner ist Vorsitzender des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Thüringen e.V., ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Eisenach und Geschäftsführer des "Aktiv im Leben mit Behinderung Wartburgkreis e.V."Â Dennis Petschner kündigte baldige Gespräche mit Vertretern der Landesund Kommunalpolitik sowie der Verbände an.
Logo des Gesamtverband des Paritätischen Foto: Paritätischer Gesamtverband Berlin (kobinet) Anlässlich der Bundestagsdebatte vom 27. März 2026 zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" fordert der Paritätische Gesamtverband, die bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Vereine und Initiativen vor Ort seien unerlässlich, um die Demokratie zu stärken und menschenverachtenden Tendenzen entgegenzutreten. Demokratie lebt von Engagement und Vielfalt. "Dass sich die Bundesfamilienministerin zur Weiterführung des Programms bekannt hat, ist gut. Den digitalen Raum stärker in den Blick zu nehmen und auch hier mehr Menschen zu erreichen, ist wichtig. Aber das gelingt am besten, wenn man an die erfolgreiche Arbeit der Organisationen anknüpft", betonte der Paritätische.
Symbol Ausrufezeichen mit Schatten Foto: ht Staufen (kobinet) "Dem Kanzler, was des Kanzlers ist – uns Krüppel die Krümel". Gegen dieses der Bibel entlehnte Haushaltsmittel-Verteilungsprinzip wehren sich "Krüppel gegen Kriegsvorbereitung" mit der bewährten Ein-Prozent-Forderung. Als Krüppel-Abgabe abzuziehen vom 500 Milliarden Sondervermögen Verteidigung.
Bundesrat Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin Berlin (kobinet) "Der Bundesrat begrüßt die geplante Aufnahme von privaten und öffentlichen Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen für Endkundinnen und Endkunden anbieten, in den Kreis der Normadressaten des Benachteiligungsverbotes nach dem Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seiner geltenden Fassung enthält nur einen begrenzten Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darüber hinaus findet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nur auf die in diesem Gesetz abschließend aufgezählten Produkte und Dienstleistungen Anwendung. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Zugänglichkeit von Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter für eine wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind daher Verbesserungen der geltenden Bestimmungen über die Barrierefreiheit im privaten Bereich zwingend erforderlich." So heißt es u.a. in der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die heute am 27. März 2026 im Bundesrat beschlossen wurde. Der Bundesrat hat dabei allerdings verpasst zu empfehlen, die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.
Grafik zeigt Logo des mdr Foto: mdr MAGDEBURG (kobinet) Für viele schwerbehinderte Menschen in Mitteldeutschland hatte das Jahr mit Unsicherheit begonnen: Ihre Wertmarken für Bus und Bahn kamen nicht bei ihnen an, Fahrten wurden riskant oder teuer und niemand erklärte den Menschen mit Behinderungen den Grund dafür. Erst später wurde klar, dass eine IT‑Panne bei den Landeskassen von Sachsen und Sachsen‑Anhalt die Verbuchung ihrer Zahlungen blockierte. Auch die Behindertenverbände waren ohne Information geblieben. Die ganze Geschichte hat "mdr aktuell" recherchiert und in diesem Beitrag zusammengefasst.
Nico Oppel - Geschäftsleitung Martinsclub Bremen Foto: Frank Schaffka BREMEN (kobinet) Das Land Bremen plant aktuell, die Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes anzupassen. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten besonderen Wohnformen, allgemein als Wohnheim bekannt, gemeinsam unter einem Dach leben und dort betreut werden. Bisher gilt hierfür eine Obergrenze von 24 Personen. Laut aktuellem Entwurf der Bauverordnung soll diese auf bis zu 80 Personen angehoben werden.