Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab dem 1. August ist nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) ein familien- und bildungspolitischer Meilenstein erreicht. "Die Halbtagsschule alten Typs passt nicht zu den Lebenswirklichkeiten von Kindern und Familien heute. Es braucht verlässliche Angebote der Förderung auch am Nachmittag, die die Bedingungen guten Aufwachsens in einer angespannten Gesellschaft verbessern", betont Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.
Eine Frau schiebt einem Rollstuhl mit einem Mann darin vor dem Hintergrund der untergehenden Sonne und dem sich im Meer spiegelnden Sonnenlicht Foto: Jenpix GmbH
WITTEN (kobinet)
Ein Rollstuhl, eine Orthese oder eine Kommunikationshilfe entscheiden oft darüber, ob ein Kind mit Behinderung am Alltag teilhaben kann oder nicht. Genau deshalb sollte eine Gesetzesänderung die Hilfsmittelversorgung beschleunigen. Seit Februar 2025 sollen Krankenkassen bei Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren auf zusätzliche Prüfungen weitgehend verzichten. So wollte der Gesetzgeber Doppelprüfungen vermeiden, Verfahren beschleunigen und Familien entlasten. Doch 1,5 Jahre später zeigt eine Studie der Universität Witten/Herdecke (UW/H): Dieses Ziel wurde bislang kaum erreicht. Viele Familien kämpfen weiter um Rollstühle und Orthesen für ihre Kinder.
KI Bewerbungsgespräch Foto: kobinet Nachrichten - KI-generiert
Köln (kobinet)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat eine Entscheidung zur Kündigung wegen einer nicht angegebenen Schwerbehinderteneigenschaft getroffen. In einem Urteil von April 2026 hat das LAG Köln festgestellt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag nicht deshalb anfechten kann, weil der Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch seine Schwerbehinderteneigenschaft nicht offenbart hat. Darauf macht Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten aufmerksam.
Ottmar Miles-Paul mit Roman Zündeln an den Strukturen Foto: LB Bremen
Kassel / München (kobinet)
Vor drei Jahren hat der Behindertenrechtler Ottmar Miles-Paul seinen ersten Roman mit dem Titel "Zündeln an den Strukturen" zur Situation behinderter Menschen in Werkstätten veröffentlicht. Trotz einer umfassenden Studie zum Werkstattentgelt und zu Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, trotz erster, aber stehengebliebener, Gehversuche für eine Reform durch die Ampelregierung und trotz vielfältiger Berichte in den Medien über die geringe Entlohnung und die Situation in Werkstätten, tut sich weiterhin nichts. Einem aktuellen Bericht von BR24 zufolge liegt das Durchschnittentgelt für behinderte Beschäftigte in Werkstätten weiterhin bei ca. 230 Euro im Monat. Und fast wöchentlich werden vom bayerischen Sozialministerium Pressemeinformationen zu neuen Förderungen in Millionenhöhe für Werkstätten für behinderte Menschen verbreitet. Und dies obwohl der Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen das deutsche Werkstättensystem mehrfach als nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert und konkrete und schrittweise Veränderungen gefordert hat.
"Wir nehmen Abschied von einer zentralen Akteurin der österreichischen Behindertenrechtsbewegung und unserem BIZEPS-Gründungsmitglied. Danke für Dein Engagement! Geboren 1959 in Wien, besuchte sie eine Regelschule und absolvierte ein Studium der Soziologie. Beruflich war sie bis zu ihrer Pension beim Bund im Bereich Konsumentenschutz tätig. Seit Anfang der 1980er Jahre engagierte sie sich intensiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Ihre Erfahrungen aus diesem jahrzehntelangen Einsatz für Menschenrechte waren umfangreich und so konnte sie ihr Wissen an kommende Generationen weiterzugeben. Am 28. Juli 2026 ist Mag. Bernadette Feuerstein in Wien verstorben." So heißt es in einem Nachruf auf Bernadette Feuerstein im österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
"Was für ein starkes Zeichen für Inklusion und Vielfalt! Bei strahlendem Sonnenschein haben am vergangenen Freitag, den 24. Juli 2026, mehr als 500 Menschen an der Demonstration des Behindertenbeirats anlässlich des Disability Pride Month teilgenommen. Dieser wurde zum ersten Mal in München gefeiert. Unter dem Motto 'Wir sind stolz und wir sind laut. Barrieren werden abgebaut' zog der Demonstrationszug vom Odeonsplatz über die Maximilianstraße, den Thomas-Wimmer-Ring und das Tal bis zum Marienplatz. Gemeinsam machten die Teilnehmenden deutlich: Menschen mit Behinderungen sind ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe – ohne Barrieren." So heißt es im Bericht des Behindertenbeirats der Stadt München, der zu der Demonstration aufgerufen hatte.