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Sharepic zur Grundgesetzergänzung in Artikel 3 Abs. 3 Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung Berlin (kobinet) Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" steht nunmehr seit 31 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 wurde diese Änderung nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heute am 15. November 2025 in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. Auch für die vielen behinderten Menschen, die damals über Jahre hinweg für diese Verfassungsänderung und später für entsprechende Gleichstellungsgesetze und letztendlich für die UN-Behindertenrechtskonvention gekämpft haben, ist der 15. November ein Tag der Hoffnung und zum Feiern, auch wenn damit noch längst nicht alle Benachteiligungen beseitigt wurden. "Wir haben noch sehr viel für eine echte Gleichberechtigung und Inklusion zu tun", ist Prof. Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung überzeugt. Sie war damals zusammen mit H.-Günter Heiden, der ein Buch zum Prozess zur Verfassungsänderung geschrieben hat, eine treibende Kraft für die Veränderung.
Daumen hoch Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Seit Jahrzehnten setzen sich Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter außerhalb und innerhalb der Lebenshilfe dafür ein, dass der Begriff "geistige Behinderung" nicht mehr verwendet werden soll. Die Bezeichnung wird von ihnen als abwertend, verletzend und ausgrenzend empfunden. Mehr als ein Jahr wurde in der Lebenshilfe über passende neue Begriffe diskutiert. Nun traf die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe am 15. November 2025 eine Entscheidung: Die Lebenshilfe spricht künftig in der Regel von "Menschen mit Unterstützungsbedarf". Um etwa gegenüber Ministerien und Behörden den Personenkreis klarer zu beschreiben, kann es auch "Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung" heißen. Die Lebenshilfe baut darauf, dass sich die neuen Begriffe Schritt für Schritt in der Gesellschaft einbürgern, wie es in einer Presseinformation zur in Berlin stattfindenden Mitgliederversammlung der Lebenshilfe heißt. Dort wurde Ulla Schmidt erneut in ihrem Amt als Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt. Auch drei Selbstvertreter mit Unterstützungsbedarf wurden in den Bundesvorstand gewählt.
Bärbel Bas Foto: photothek Berlin (kobinet) Bärbel Bas war am 14. Novewber 2025 zu Gast bei der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Berlin. Vor mehr als 400 Vertreterinnen und Vertretern der Lebenshilfe aus ganz Deutschland hielt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales einer Presseinformation der Lebenshilfe zufolge eine engagierte Rede. "Alle Menschen haben ein Recht auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe. Um dies auch für Menschen mit Behinderungen zu erreichen, brauchen wir inklusivere Strukturen und eine gute und wirkungsvolle Eingliederungshilfe. Es geht um Millionen Menschen, um deren Familien und uns als Gesellschaft insgesamt", so Bärbel Bas. Die Ministerin betonte, dass es keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe geben soll.
Corrina Rüffer Foto: Irina Tischer Berlin (kobinet) Zu dem am 4. November 2025 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Triage-Urteil, das Änderungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig erklärt, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen im Bundestag, zu Wort gemeldet und betont, dass Fragen von Leben und Tod ins Plenum des Bundestages gehören. "Bioethische Grundsatzfragen wie die Triage berühren unser Verständnis von Menschenwürde und Gleichbehandlung. Sie müssen bundesweit einheitlich geregelt werden und gehören deshalb in die Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Konsequenz daraus ergibt sich für mich, dass wir eine Änderung des Grundgesetzes brauchen, um diese Zuständigkeit eindeutig beim Bund zu verankern", erklärte die Grünen-Politikerin.
10 jähriges Jubiläum Foto: geralt In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen BERLIN (kobinet) Zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine gute Selbstvertretung und wirksame Partizipation behinderter Menschen. Um dies auch in Deutschland gezielt voranzutreiben, wurde am 2. Dezember 2015 die LIGA Selbstvertretung als Bündnis von Selbstvertretungsorganisationen, die von behinderten Menschen selbst verwaltet, geführt und gelenkt werden, gegründet. Dieses 10jährige Jubiläum nutzt die LIGA Selbstvertretung in Kooperation mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte, um mit einer Online-Veranstaltung am 2. Dezember 2025 einen Blick auf den Stand der Selbstvertretung und Partizipation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu werfen.
Mehr Wohnungsbau ist dringend notwendig Foto: Pixabay/SatyaPrem BERLIN (kobinet) Am gestrigen Donnerstag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 abschließend den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beraten. Mit 800 Millionen Euro zur Aktivierung des Bauüberhangs soll ein kraftvolles Signal an die Bau- und Wohnungswirtschaft gesetzt werden. "Viele Expertinnen und Experten sehen in den baureifen Projekten des Bauüberhangs den größten Hebel, um kurzfristig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen". erklärte dazu der haushaltspolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase.