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Miteinander Foto: „Stillen Stunde“ Berlin (kobinet) Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat bereits veröffentlicht, dass der überwiegende Teil der Behinderungen nicht sichtbar oder nicht sofort erkennbar ist.
Wenn es um Barrierefreiheit und Inklusion geht, werden die Belange unsichtbar behinderter Menschen jedoch immer wieder außer Acht gelassen. Warum ist das so?
Am Wegesrand abgestellte E-Roller blockieren einen Teil des Weges Foto: H. Smikac HAMBURG (kobinet) Die Stadt Hamburg plant digitale Abstellflächen für E-Scooter. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) begrüßt diesen Schritt als wichtiges Signal für mehr Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum, fordert jedoch weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit. "Es ist ein wichtiges Signal, dass sich die Stadt des Problems annimmt und Lösungen für das Abstellen von E-Scootern entwickelt," erklärt Heiko Kunert, Geschäftsführer des BSVH.
Auch Wirksamkeit ist messbar Foto: kalhh In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen HEIDELBERG (kobinet) Der gemeinsame Fachausschuss "Interdisziplinäre Rehabilitationsforschung" der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) und der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat ein Positionspapier zur Bewertung der Wirksamkeit von Leistungen zur Teilhabe gemäß SGB IX erarbeitet. Anders als andere Teile des SGB enthält das SGB IX keine ausdrückliche Definition des Begriffes "Wirksamkeit". Außerdem fehlt ein strukturierter Prozess, der beschreibt, wie Wissen zu Wirksamkeit erlangt und wie Wirksamkeit bewertet werden kann. In dem Positionspapier stellt der gemeinsame Forschungsausschuss der DGRW und der DVfR fest: Wirksamkeit ist ein wissenschaftlich-methodisch definiertes und voraussetzungsvolles Konstrukt – was in dieser Lesart im Bereich der Leistungen zur Teilhabe noch selten bekannt sein dürfte. Wirksamkeit ist jedoch entscheidend, um im Einzelfall auf Basis überprüfter Daten handeln und im politischen Diskurs um die Berechtigung und Finanzierung von Teilhabeleistungen argumentieren zu können. Es gilt daher, langfristig mehr Wissen zu wirksamen Leistungen zur Teilhabe aufzubauen.
Jürgen Dusel Foto: Henning Schacht Berlin (kobinet) "Viele Menschen mit Trisomie 21 besuchen eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, doch die Bezahlung ist nicht wertschätzend und die Möglichkeiten, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln, sind sehr begrenzt. Tatsächlich schaffen nur weniger als ein Prozent der Personen, die in einer Werkstatt arbeiten, den Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt! Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag einige Punkte vereinbart, die die Arbeit in der Werkstatt und die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern sollen." Diese klaren Worte fand Jürgen Dusel zum World-Down-Syndrom-Tag, der am 21. März 2026 begangen wurde. Er betonte in einem Facebook-Post, dass er genau beobachten werde, ob die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auch umgesetzt werden.Â
Dennis Sonne am Rednerpult des Landtags von NRW Foto: Dennis Sonne Düsseldorf (kobinet) Der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Dennis Sonne (Grüne) begrüßt die erste Lesung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) im nordrhein-westfälischen Landtag als wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit und Teilhabe. "Diskriminierung ist für viele Menschen leider noch immer Realität. Auch behinderte Menschen erfahren Diskriminierung beispielsweise im Bereich Schule und Bildung. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, setzen wir ein klares Zeichen für Respekt und gleiche Rechte", erklärte Dennis Sonne. Das Gesetz schließt eine bestehende Schutzlücke: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006 nicht für das Handeln von Landesbehörden. "Künftig wird auch staatliches Handeln auf Landesebene klaren Antidiskriminierungsregeln unterliegen", so Dennis Sonne.
Bus mit Klapprampe Foto: privat Mannheim (kobinet) Kürzlich erging der Planfeststellungsbeschluss zum barrierefreien Ausbau des ÖPNV-Haltepunktes Duale Hochschule in Neuostheim. Doch was gut klingt, sorgt für viel Unmut bei den Ortsgruppen des Bund für Umwelt und Naturschutz, des Radfahrerverband ADFC und bei der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreiheit Rhein-Neckar. Im Zuge der Sanierungsarbeiten soll der Bahnübergang Feudenheimer Fähre, der zum Gelände des ehemaligen Campingplatzes am Neckar führt, an die Haltestelle verlegt werden. Direkt neben der Haltestelle verläuft der vielbefahrende Neckartalradweg im Naturschutzgebiet, wo 23 Bäume gefällt werden sollen. "Die Verlegung des Bahnübergangs ins Naturschutzgebiet führt dazu, dass viele Anforderungen der Barrierefreiheit wegen des großen Platzbedarfs für den Kfz-Verkehr nicht erfüllt werden können", erläutert Wolfgang Schuy, Vorstand beim BUND Mannheim, heißt es in einer Presseinformation der AG Barrierefreiheit Rhein-Neckar.