Wir nutzen Cookies und andere Technologien.
Diese Website nutzt Cookies und vergleichbare Funktionen wie Session IDs zur
Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung,
der personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und an
Dritte in Ländern in denen kein angemessenes Datenschutzniveau vorliegt z.B. die USA und von diesen verarbeitet. Ihre Einwilligung
ist stets freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit abgelehnt oder widerrufen werden. So ist die hier
verwendete Session ID zur Nutzung des Warenkorbes und funktioneller Seiteninhalte notwendig während andere uns helfen unser Onlineangebot
zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Weitere Infos finden Sie unter dem Link Datenschutz rechts unten.
Side view of an ambulance parked outdoors in Dresden, Germany. Foto: Oscar Ritter BERLIN (kobinet) Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wichtige Verbesserungen, hält die finanziellen Probleme damit aber nicht für langfristig gelöst. Zwar wurden einige Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege aufgegriffen. Insgesamt bleibt das Gesetz aus Sicht des DRK jedoch hinter dem Notwendigen zurück und schafft keine verlässliche Grundlage für eine dauerhaft gute Versorgung. "Wir begrüßen, dass die Kritik der Wohlfahrtspflege im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden hat. Das zeigt, dass viele der vorgesehenen Kürzungen zu weit gingen. Die beschlossenen Änderungen reichen aber nicht aus, um Krankenhäuser, Pflegedienste, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen für Mütter, Väter und Kinder sowie andere Gesundheitsangebote dauerhaft wirtschaftlich abzusichern", sagt Christian Reuter, DRK-Generalsekretär.
Flagge Bundesland Baden-Württenberg Foto: Gemeinfrei, public domain STUTTGART (kobinet) Der Bundestag hat gestern das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten und verabschiedet. Der Bundesrat diskutierte ebenfalls intensiv über das Gesetz und verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand erklärte dazu in Berlin: "Mit einem Kopf-durch-die-Wand-Verfahren hat die Bundesregierung in den vergangenen Tagen mehr als deutlich gemacht: Diese Reform soll trotz aller berechtigter Kritik jetzt durchgezogen werden. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte deshalb leider absehbar nicht zu weiteren Verbesserungen, sondern nur zu weiteren Verzögerungen geführt. Klar ist: Die GKV-Finanzen müssen dringend stabilisiert werden. Wir wollen und dürfen nicht riskieren, dass die Krankenkassenbeiträge weiter steigen. Der Bund ist uns in den Verhandlungen über die GKV-Reform zwar auf den letzten Metern in einigen Punkten entgegengekommen. In der Summe bleibt das Gesetz aus meiner Sicht aber weit hinter dem zurück, was die Länder mit Blick auf die Krankenhäuser, Beitragszahlenden, Leistungserbringenden und Beschäftigten im Gesundheitswesen zu Recht eingefordert haben."
Drei rote Ausrufezeichen Foto: ht Hamburg (kobinet) "Nach fast 20 Jahren haben wir entschieden aus den Kooperationen mit drei speziellen Sonderschulen auszusteigen. Im Schuljahr 2026/27 werden wir keine Anschluss- und Ferienbetreuung mehr anbieten. Unser Engagement an den Schulen endet mit den Sommerferien. Wir bedauern sehr diesen Weg gehen zu müssen. Für Leben mit Behinderung Hamburg ist ein guter Ganztag eine wichtige Voraussetzung, um Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei ihrem Start in ein Leben in einer inklusiven Gesellschaft zu begleiten. Seit 2024 sind wir mit der Schulbehörde im Gespräch, weil wir insbesondere für die Ferienbetreuung einen angemessenen Betreuungsschlüssel brauchen und um, für die Mitarbeitenden faire Arbeitsverträge nach Tarif zu erwirken. Die Schulbehörde zeigt sich nicht verhandlungsbereit und will unseren Vorschlägen nicht folgen." Dies teilte der Verein Leben mit Behinderung Hamburg mit.
Fußball im Netz Foto: gemeinfrei Fladungen (kobinet) Das Ausscheiden der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2026 ist nicht nur sportlich, sondern auch politisch gesehen eine Katastrophe. Hatte doch die Merz-Regierung inständig auf das Erreichen, mindestens des Halbfinales gehofft. Das Volk hätte gebannt an den Empfangsgeräten gehockt und man hätte überwiegend unbeobachtet ein Paket an sozial ungerechten Reformen durchwinken können.
So wird es schon wieder nichts mit einem "Sommermärchen". Ein Begriff, der 2006 bei der WM im eigenen Land ("Das Geld zu Gast bei Freunden") geprägt wurde und der nun seine eigentliche Bedeutung offenbart.
Ein Märchen. Alles gelogen! Wie die Mär vom bösen Wolf, der bösen Stiefmutter und den ungehorsamen Kindern. Von inklusiven Paralympics, Special Olympics und der UN-BRK.
Aus der kobinet-Sportredaktion meldet sich unser Fußballexperte Stephan Laux. Selbst ein miserabler Fußballer verfügt er jedoch über ein hervorragendes Fachwissen und erklärt uns, was in der deutschen Nationalmannschaft und überhaupt in der Welt schiefläuft. Bert Vogts sollte neuer Bundestrainer werden und Sepp Maier die neue Nr. 1!
Gruppenfoto der deutschen Sitzvolleyball-Nationalmannschaften Foto: DBS FRECHEN (kobinet) Mit unterschiedlichen Voraussetzungen, aber viel Zuversicht starten die deutschen Sitzvolleyball-Nationalmannschaften in die Weltmeisterschaften vom 10. bis 17. Juli in Hangzhou (China). Insgesamt kämpfen jeweils 16 Männer- und Frauen-Teams um die Medaillen. Während die deutschen Herren erneut den Sprung unter die besten vier Nationen schaffen wollen, sehen die Frauen die WM als Standortbestimmung auf dem Weg zur Europameisterschaft 2027.
E-Scooter Foto: DBSV/Cornelia Weiß BERLIN (kobinet) Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl: "Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht. Deshalb schließen wir diese Lücke im Haftungsrecht. Künftig gilt bei E-Scootern die Halterhaftung". Der Verbraucherschutzbeauftragten der Fraktion, Sebastian Steineke ergänzt:"Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit."