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Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Artikel 20 Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit Selbstbestimmung sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern fördern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe Assistenz sowie Mittelspersonen erleichtern ermöglichen, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

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Wir versenden an unsere Mitglieder bei aktuellen Anlässen Rundschreiben. Das letzte war vom 30.03.24 und wies auf einen interessanten MDR-Beitrag hin. Sollten Sie diese Rundmail nicht erhalten haben, obwohl sie diese mal angefordert haben, teilen Sie uns bitte eine neue Mailadresse mit. Vielen Dank!

 

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