Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


Sie befinden sich hier »
Rechtliches » Behindertenrechtskonvention » Schattenübersetzung des Netzwerkes Artikel 3 mit deutlicher Kennzeichnung der Unterschiede » Fakultativprotokoll » Artikel 11

Artikel 11

Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten des Protokolls, die das Übereinkommen ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind. Es bedarf der förmlichen Bestätigung durch die Organisationen der regionalen Integration, die das Protokoll unterzeichnet haben und das Übereinkommen förmlich bestätigt haben oder ihm beigetreten sind. Das Protokoll steht allen Staaten oder Organisationen der regionalen Integration zum Beitritt offen, die das Übereinkommen ratifiziert beziehungsweise förmlich bestätigt haben oder ihm beigetreten sind und die das Protokoll nicht unterzeichnet haben.

Derzeit aktuell:

Unsere Rechte oder der Unterschied zwischen Theorie und der oftmals traurigen Praxis

Neue Tarife ab dem 1.3.2024 im TVöD-P

Respekt? Aber doch nicht für die! 

Die Zielvereinbarung - Vom Traum der Politik zum Albtraum der davon abhängigen Menschen

Inklusion, ein anderes Wort für Demokratie
Eine Kolumne von Prof. Dr. Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung

Menschliche Winterkälte: Ansichten vom Rande der Norm

Kommentar von cNicoletta Rapetti

Wir versenden an unsere Mitglieder bei aktuellen Anlässen Rundschreiben. Das letzte war vom 30.03.24 und wies auf einen interessanten MDR-Beitrag hin. Sollten Sie diese Rundmail nicht erhalten haben, obwohl sie diese mal angefordert haben, teilen Sie uns bitte eine neue Mailadresse mit. Vielen Dank!

 

Links

Kontakt

Für Spenden und Beiträge bis zu 300,00 € (bis 31.12.2020 200,00 €) reicht eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung.

 

Login

 
Hilfe
Impressum 










All Rights Reserved by ForseA

copyright © Thomas Kappel -> TK CMS & Shopsoftware

Banner und Link www.assistenzjobonline.de

copyright © 2018 mobile & more gmbh. All rights reserved