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Bürgerrechte statt Almosen

Archiv - INFORUM 3/1999

Bürgerrechte statt Almosen

Allen Sonntagsreden zum Trotz: Behinderte Menschen werden in Deutschland gesellschaftlich ausgegrenzt

von Keyvan Dahesch

erschienen in der Wochenzeitung DIE ZEIT Nr. 32 vom 5. August 1999 (Nachdruck mit freundlicher Genehmigung von Autor und Zeitung, für die wir uns sehr herzlich bedanken)

„Gefährdet ein geistig oder körperlich Kranker durch seinen Zustand seine Mitmenschen erheblich, so kann er in eine Anstalt eingewiesen werden." Der Satz stammt nicht aus einem Gesetz der Kaiser- oder Nazizeit. Er steht in Artikel 23 der Hessischen Landesverfassung von 1946 - und gilt bis heute. Dass man heutzutage behinderte Menschen auch anders behandeln kann, dass es keine Krankheit gibt, die das Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Menschen rechtfertigt, dass es heute gar keine „Irrenanstalten" mehr gibt, wie sie der Gesetzgeber damals im Sinn hatte, scheint niemanden zu stören. Die Einstellung zu körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung ist in Deutschland noch immer von Missverständnissen und Ängsten bestimmt. Behinderte werden gesellschaftlich ausgegrenzt, es dominiert eine Haltung, die allein vom gesunden Menschen als „normal" ausgeht und jede Abweichung als Makel ansieht - allen anders lautenden Beteuerungen und Sonntagsreden zum Trotz.

In der Weimarer Republik wurden Menschen mit angeborenen oder durch Krankheit erworbenen Behinderungen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und in die bevormundende Fürsorge abgeschoben. Zur schlimmsten Konsequenz trieben die Nationalsozialisten diese Ausgrenzung mit ihren Erbgesundheitsgesetzen. Behinderte wurden zu „lebensunwerten" Menschen erklärt, zur Sterilisation gezwungen, gefoltert und in Konzentrationslagern ermordet. Und nach dem Krieg? In Artikel 125 der Bayerischen Verfassung hieß es bis Februar 1998: „Gesunde Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." Erst auf hartnäckiges Drängen von Behindertenorganisationen und Kirchen wurde das Wort „Gesunde" gestrichen.

Zu einer offiziellen Verurteilung der NS-Verbrechen an Menschen mit Behinderungen ist es bis zum heutigen Tag in der Bundesrepublik nicht gekommen.

Die Ächtung und Aufhebung der NS- Erbgesundheitsgesetze „als Unrechtsakte von Anfang an", die von überlebenden Opfern verlangt wurden, fanden im Bundestag keine Mehrheit. Nach jahrzehntelangen unwürdigen Auseinandersetzungen haben Bundestag und Bundesrat 1998 die Gesetze lediglich „mit Wirkung für die Zukunft" aufgehoben. Und obwohl den Müttern und Vätern des Grundgesetzes die schrecklichen Verfolgungen Behinderter durch Nationalsozialisten bekannt waren, schrieben sie nichts zum Schutz dieser Menschen vor Diskriminierungen in die Verfassung. Deshalb konnte es den Behinderten - im Gegensatz zu Skandinavien und den USA - in Deutschland lange Zeit nicht gelingen, ihre Interessen bei der Einrichtung von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln durchzusetzen. Über viele Jahre konnten beispielsweise die Rollstuhlfahrer die Bahn nicht benutzen, weil es keine geeigneten Abteile und Toiletten gab. Allenfalls im Gepäckwagen konnten sie mitfahren. Nach vielen Protestaktionen wurden einige wenige Züge mit behindertengerechten Abteilen und Toiletten angeschafft, doch in diese kommen Behinderte wegen fehlender automatischer Ein- und Ausstiegshilfen ohne fremde Hilfe nicht hinein und nicht heraus.

„Man ist nicht behindert, man wird behindert"

Nach dem Krieg konnten die „Zivilbeschädigten" im Windschatten der „Kriegsversehrten" viele Vorurteile widerlegen. Von einer Fernsehlotterie wurden sie indes zu „Sorgenkindern" degradiert. Sie müssen immer wieder beweisen, wie gut sie arbeiten, welche unglaublichen sportlichen Erfolge sie erzielen, wie nützlich sie für die Gesellschaft sind. Behinderte Menschen kämpfen gegen Hindernisse, Bevormundung und Ausgrenzung an; die Gebärdensprache, in der an einer Universität in den USA sogar Vorlesungen gehalten werden, wird Gehörlosen hierzulande immer noch als amtlich anerkanntes Kommunikationsmittel vorenthalten. Blinde Menschen dürfen nicht Schöffen werden, Menschen mit geistiger Behinderung nicht - wie in Skandinavien üblich - Verträge zu ihren Gunsten abschließen. Sie arbeiten für einen Lohn von 240 Mark oder weniger pro Monat in speziellen Werkstätten. Staatliche Leistungen für Behinderte sind größtenteils auf die Schaffung von Sonderschulen, separierten Arbeitsplätzen und eigenen Erholungsheimen angelegt.

Eine integrierende Politik würde stattdessen - wie seit Jahren in den USA und Skandinavien praktiziert - dafür sorgen, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam aufwachsen, Kindergärten, Schulen, Universitäten besuchen, eine Berufsausbildung absolvieren, Urlaub machen, Sport treiben und arbeiten. Denn - so sagte es Altbundespräsident Richard von Weizsäcker -: „Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden!" Die Regierungen Schmidt, Kohl und Schröder haben nicht wie die Präsidenten Bush und Clinton Betroffene, sondern Menschen ohne Behinderungen zu Behindertenbeauftragten berufen. Auch dies werten viele Behinderte als eine bevormundende und sie nicht als gleichberechtigte Partner anerkennende Politik.

Nach der Wiedervereinigung wurde von Bundestag und Bundesrat eine Verfassungskommission eingesetzt. Seit Jahren kämpften Selbsthilfeorganisationen darum, den Schutz von Behinderten im Grundgesetz zu verankern, und so schlugen sie vor, in Artikel 3 Absatz 3 die Gründe, derentwegen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf (bisher wegen ihrer Herkunft, Rasse, Sprache oder Religion), um den Tatbestand der Behinderung zu erweitern. Die materiellen Zuwendungen sollten durch Bürgerrechte ergänzt werden.

Weil die CDU 1994 in der Verfassungskommission mit Nein stimmte, fehlte zuerst die notwendige Zweidrittelmehrheit. „Diese Vorschrift kann nicht verwirklicht werden und bedeutet eine Verfassungslyrik. Deshalb, wollen wir sie nicht haben", begründete der CDU-Ko-Vorsitzende der Verfassungskommission, Rupert Scholz, die Auffassung der Gegner. Helmut Kohl persönlich sorgte dann - kurz vor der Bundestagswahl - dafür, dass die Union ihren Kurs änderte. So wurde zum 27. Oktober 1994 der Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in das Grundgesetz aufgenommen.

Sehr gebessert hat sich die Lage der schätzungsweise zehn Millionen betroffenen Menschen dadurch immer noch nicht. So schlossen sich 1997 die Selbsthilfeverbände unter der Schirmherrschaft von Roman Herzog zur Aktion Grundgesetz zusammen, um die Verwirklichung der neuen Verfassungsnorm zu erreichen. Motto: „Man ist nicht behindert - man wird behindert!" Denn, so die 104 Trägerorganisationen, die Realität in Deutschland ist noch meilenweit vom Verfassungspostulat entfernt. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte, die diese Norm unmittelbar bindet, haben bislang kaum darauf reagiert. So musste zum Beispiel der Berufsberater des Arbeitsamtes in Frankfurt am Main Rat suchende Schüler einer Körperbehindertenschule in ihrem Bus vor dem Amt aufsuchen, weil die Behörde für Rollstuhlfahrer unzugänglich ist.

Auch die viel gelobte Pflegeversicherung fördert Ausgrenzung: Pflegebedürftige Menschen, die ihre Pflegekräfte selbst anlernen und als Arbeitgeber anstellen, bekommen in der höchsten Stufe dafür von der Pflegeversicherung nur 1300 Mark im Monat. Nehmen sie hingegen die Dienste ambulanter Pflegeanbieter in Anspruch, was zu täglich wechselnden Pflegekräften führen kann, gibt es mehr als doppelt so viel Geld. Ist zudem die Pflege in Heimen billiger als zu Hause, brauchen die Sozialhilfeträger nur die günstigeren Heimkosten zu übernehmen. Damit werden die Betroffenen aus Kostengründen faktisch aus ihrer eigenen Wohnung gedrängt. Die contergangeschädigte Theresia Degener, die ohne Arme und Hände aufgewachsen ist, in Frankfurt am Main und Berkeley Jura studiert, mit den Zehen ihre Doktorarbeit getippt hat und als Professorin an der Fachhochschule in Bochum lehrt, wurde wiederholt aus Lokalen gewiesen, weil sie mit den Füßen isst. In Amerika würde ein Gastwirt, der so etwas wagte, mit einer saftigen Geldstrafe belegt.

Mit ihren Entscheidungen haben die deutschen Gerichte bislang kaum zur Beseitigung von Mauern zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen beigetragen. Sie bewerteten die Anwesenheit von behinderten Menschen in Ferienhotels als „urlaubsfreudenmindernd" und sprachen den Klägern Schadensersatz zu. Sie bewerteten die Unterhaltung von geistig Behinderten nicht wegen ihrer Lautstärke als störend, sondern wegen ihrer Andersartigkeit - und erlauben nur eine zeitlich beschränkte Nutzung des eigenen Gartens. Sie wiesen die Klage eines Behinderten ab, der einen Zugang zum Rathaus seiner Stadt verlangte - es sei keine Benachteiligung, dass er nicht an Sitzungen des Stadtparlaments teilnehmen kann.

Einen Etappensieg im Kampf gegen Barrieren „in den Köpfen" haben die Behinderten am 9. Juni erreicht, als die Deutsche Behindertenhilfe die Umbenennung der Aktion Sorgenkind in Aktion Mensch beschloss. Dadurch werden Behinderte nicht mehr als Sorgenkinder abgestempelt, sondern als Menschen mit Rechten und Leistungen herausgestellt. Ihre Situation in Arbeit, Beruf und Gesellschaft wird sich aber erst dann entscheidend bessern, wenn der Gesetzgeber - wie in den USA mit dem The Americans with Disabilities Act - Diskriminierungen benennt und ihre Beseitigung innerhalb bestimmter Fristen vorschreibt. Dort hat laut Judith Heumann, Rollstuhlfahrerin und stellvertretende Ministerin für Bildung und Rehabilitation, die dadurch möglich gewordene Teilhabe von Menschen mit Handicaps am gesamtgesellschaftlichen Leben Milliarden Dollar zusätzlich in den Wirtschaftskreislauf gebracht.

Vielleicht muss man ja wirklich mit Geld argumentieren und nicht mit Recht oder Moral.

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