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Gedanken zum 5. Mai 2020

Der Machtmissbrauch vieler Kostenträger

Auf der einen Seite stehen wir, behinderte Menschen mit einem Bedarf an Nachteilsausgleichen. Diese Nachteilsausgleiche wurden von der Verfassung sauber definiert; Im Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 stehen die hehren Worte:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Das Bundessozialgericht hat diesen Satz interpretiert:

„Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen." (Entscheidung vom 10.10.2014 Az.: 1 BvR 856/13).

Fachgerichte urteilen auf dieser Basis und arbeiten diese Definition immer genauer aus. So zum Beispiel das Bundessozialgericht

„Wege, die der Kläger mit dem Kfz zurücklegen will, sind damit nur dann für die Beurteilung der Notwendigkeit der Nutzung eines Kfz unbeachtlich, wenn es sich um Wünsche handelt, deren Verwirklichung in der Vergleichsgruppe der nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen in der gleichen Altersgruppe als unangemessen gelten (etwa wegen der damit regelmäßig verbundenen Kosten) und die damit der Teilhabe nicht dienen können; insoweit bestimmen nicht die Vorstellungen des Beklagten und der Beigeladenen oder des Gerichts die Reichweite und Häufigkeit der Teilhabe des behinderten Menschen". (02.03.2017 Az.: B 8 SO 2/16 R).

Die Einschätzung lässt sich mühelos auch auf andere Bereiche, wie zum Beispiel die Assistenz, übertragen.

Auf der anderen Seite befindet sich der Gesetzgeber. Er erlässt Gesetze, die erst einmal sehr gut aussehen und auch der Verfassung entsprechen. Aber nur auf den ersten Blick, denn er überlässt die Drecksarbeit anderen: der Verwaltung. Die stößt auf allerlei Ermessensspielräume, die in aller Regel haushaltsschonend voll ausgenützt werden. Ich beschränke mich auf drei Beispiele.

a) Mit der Einführung des sogenannten Bundesteilhabegesetzes sah man eine Chance, sich von dem ungeliebten pauschalen Pflegegeld zu trennen. Auch heute, Jahre danach, sind diese Fake-Interpretationen noch nicht in Gänze aus der Welt.

b) Seit 2020 müssen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sauber getrennt werden. Obwohl dies schon seit Jahren feststeht, kam es für die Verwaltung anscheinend völlig überraschend. Auf der neuen Basis der Eingliederungshilfe aus dem SGB IX gibt es kaum Bescheide. Vermutet wird, dass man noch immer verzweifelt versucht, aus der für die Antragsteller meist günstigeren Einkommens- und Vermögensanrechnung zu entkommen. In der Verwaltung wurden neue Stellen geschaffen, die nun die Eingliederungshilfen abwickeln. Und die müssen ihre Kosten natürlich auch wieder einzubringen versuchen.

c) Seit Jahrzehnten kämpfen wir um mindestens Augenhöhe bei der Bedarfsfeststellung. In meinen Augen war es eine Todsünde, dass mit dem Bundesteilhabegesetz, das für sich den Anspruch erhebt, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen, die Behörden explizit ermächtigt wurden, das Verfahren zu führen. Somit wird die unselige, menschenverachtende und menschenrechtsverletzende Praxis der letzten Jahrzehnte gesetzlich zementiert. Dies führt zu unwürdigen Diskussionen, in denen Behördenmitarbeiter versuchen, haushaltsschonend unser Leben auf das (nach ihrer Definition) Nötigste herunter zu regeln. „Personenzentrierte Leistungen" entpuppen sich dabei oft als Geschwafel in Hochglanzprospekten der Regierungen.

In dem Film „Die Welle" wird gezeigt, wie schnell sich Laien angesichts von Macht übergriffig zeigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kostenträgern üben diese Macht berufsmäßig aus und versuchen, in alle Lebensbereiche behinderter Menschen hineinzuregieren. Nur sehr starke Menschen können der Versuchung widerstehen, diese Macht zu missbrauchen. Legendär das Beispiel aus Unterfranken, in dem eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes anregte, dass eine Antragstellerin mit nacktem Hintern den Vormittag auf dem Toilettenstuhl sitzend zubringt, um Assistenzkosten zu sparen. Auch die von Fachleuten und Wissenschaftlern immer wieder ins Spiel gebrachte Addition von Zeiten einzelner Hilfeleistungen ist absolut untauglich, da diese die Zeiten zwischen den Verrichtungen unberücksichtigt lässt. ForseA besteht dagegen auf eine verlässliche Anwesenheitszeit der Assistenz, da nur so eine selbstbestimmte Gestaltung des Lebens ermöglicht werden kann. Bei einer 24-Stunden-Assistenz fragt niemand nach den Verrichtungen, die von der Assistenz erledigt werden. Zeiten unterhalb von 24 Stunden sind auch nur Teile einer 24-Stunden-Assistenz, die ansonsten wie diese gesehen werden muss. Mitarbeiter der Kostenträger arbeiten angeblich autonom. So kann es sein, dass von einer Behörde verschiedene Stundenlöhne genehmigt werden, worauf die Leitung angeblich keinen Einfluss ausüben kann. Oder dass als Beleg für tarifliche Wochenarbeitszeiten Tarifverträge zitiert werden, die es gar nicht gibt. Selbst Sozial- und Landessozialgerichte fallen auf so was herein, da sie offensichtlich den Kostenträgern alleine glauben.

Unsere Schwierigkeiten rühren auch daher, dass behinderte Menschen in den letzten Jahren auseinanderdividiert wurden. Diskussionen in Ministerien bei Brötchen und Kaffee wurden als Privilegien vergeben. Freilich, ohne dass es zu irgendwelchen Einflussnahmen kam. Diese waren den Lobbyisten der Wohlfahrtskonzerne und den Investoren vorbehalten, die das BMAS und das BMG im eisernen Griff halten. Und die übrigen Aktiven der Behindertenszene wurden mit den EUTB’s beschäftigt und ruhig gehalten. Denn die Hand, die füttert, die beißt man bekanntlich nicht. Selbstverständlich war die Forderung, endlich für die viele ehrenamtliche Beratung Geld zu erhalten, mehr als berechtigt. Aber der Gesetzgeber hat auf diesem Weg für sich das Maximale herausgeholt. Und seither ist Ruhe an der Front.

Wir haben viele Fehler gemacht. Viele dachten, wenn sie auf ihrem Weg blieben, würden sie ans Ziel kommen. Die Profis in den Ministerien ließen sie in dem Glauben und grinsten vermutlich dabei angesichts unserer Blauäugigkeit. Jahrelang gab es Anhörungskonferenzen und unzählige Termine in Berlin, die von uns zum Teil unter hohen persönlichen und finanziellen Anstrengungen wahrgenommen wurden. Die Resultate daraus wanderten größtenteils in die untersten Schubladen oder gleich in den Papierkorb. Das, und die Tatsache, dass die Aktivisten der Behindertenbewegung so ganz allmählich aussterben, unser Nachwuchs ausbleibt und die kümmerlichen Reste zerstritten sind, zeigt, dass sich die Regierenden zurücklehnen können. Aus ihrer Sicht haben sie einen guten Job gemacht.

Gerhard Bartz, Vorsitzender

05.05.2020

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