Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Liste interessanter Urteile

"Ewige" Liste interessanter Gerichtsurteile mit Aktenzeichen und Kurzbeschreibung.

Die Urteile sind entweder auf unserer oder auf Internetseiten Dritter verlinkt. Bei der Ãœbernahme auf die eigene Homepage haben wir große Sorgfalt walten lassen. Dennoch können wir für Fehler keine Haftung übernehmen

Weitere Urteile finden Sie bei

www.rehadat-recht.de NEU
ambulante dienste, Berlin
NITSA e.V.
RECHT.DE Sozialrecht

Es mag seltsam anmuten, hier noch Urteile aus dem letzten Jahrhundert zu listen. Aber damit sollen auch Kontinuitäten in der Rechtsprechung auf der einen und Veränderungen auf der anderen Seite nachgewiesen werden.

Rechtsanwalt Gerd Klier veröffentlichte auf seiner Internetseite wichtige Informationen zur Untätigkeitsklage.
Die Untätigkeits­klage im Sozialrecht
Behörden und Sozial­versicherungen müssen gesetzlichen Frist einhalten


Nr. Datum Gericht, Az.:
Beschreibung

161


05.09.2018
*** N E U ***

Verwaltunggericht Halle (Saale)
7 A 149/16

Familiäre Beistandspflichten aus § 1618a BGB können einem dem Grunde nach bestehenden jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfeanspruch nach § 35a SGB VIII jedenfalls nur entgegengehalten werden, soweit die fragliche Hilfe für das behinderte Kind nicht über das Übliche und Typische in der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes hinausgeht. Diese Pflichtengrenze ist überschritten, wenn ein 14-jähriger Schüler für eine behinderungsbedingt erforderliche Begleitung zu einem einwöchigen Schüleraustausch ins Ausland auf die Beistandspflicht seiner berufstätigen Eltern verwiesen und eine entsprechende Kostenübernahme abgelehnt wird.

160


11.08.2022 Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 3/21 R

Leistungen der Eingliederungshilfe, die rechtmäßig begünstigend in Form eines Persönlichen Budgets bewilligt wurden, dürfen nicht wegen Zweckverfehlung mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden.

159
07.12.2023

Europäischer Gerichtshof
Az.: C-518/22


Die Beschäftigung einer Persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden.

158
.08.09.2023

Sozialgericht Marburg
Az.: S 9 SO 27/23 ER

Einstweilige Anordnung


Das Gericht betrachtete das Budget in seinem ganzen Umfang, anteiliges pauschales Pflegegeld, Befristung, Entgelthöhe, Budgetberatung, Unterschrift unter Zielvereinbarung und vieles andere mehr.

157
15.05.2023 Sozialgericht München

Az.: S 48 SO 131/23 ER

Einstweilige Anordnung


Der Antrag eines behinderten Menschen, der bislang in einer stationären Einrichtung gelebt hat und nunmehr in eine private Mietwohnung umziehen möchte, auf Leistungen der sozialen Teilhabe (einschließlich Leistungen der häuslichen Pflege) kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die dafür anfallenden Kosten erheblich höher sind, als die der bisherigen stationären Versorgung.

Nach den Vorgaben in § 104 Abs. 3 Satz 3 SGB IX, die sich an Art. 19 UN-BRK orientieren, ist der Wunsch des behinderten Menschen, außerhalb von besonderen Wohnformen zu leben, grundsätzlich angemessen im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. In solchen Fällen kann der behinderte Mensch nicht auf die Inanspruchnahme stationärer Leistungen verwiesen werden, da es sich dabei nicht um eine vergleichbare Leistung im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 2 SGB IX handelt. 

156


27.10.2022 Bundessozialgericht
Az.: B 9 SB 1/20 R

Den Beteiligten steht es grundsätzlich frei, eine Vertrauensperson zu einer gerichtlich angeordneten gutachterlichen Untersuchung mitzunehmen, sofern deren Anwesenheit eine geordnete und effektive Beweiserhebung nicht objektiv erschwert oder verhindert. Die Entscheidung über die Anwesenheit eines Dritten während einer gerichtlich angeordneten gutachterlichen Untersuchung liegt im Streitfall allein in der Kompetenz des Gerichts.

155


10.11.2022 Bundessozialgericht
Az.: B 3 KR 15/20 R

Auch ein Krankenhaus kann hinsichtlich dieses zusätzlichen Krankenpflegebedarfs abweichend von der Abgrenzung sonst auch ein Krankenhaus ein geeigneter Ort für die Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege als Behandlungspflege nach § 37 Abs 2 Satz 1 SGB V sein. 

154


12.01.2022

Bundesverwaltungsgericht
Az.: 5 C 6.20

Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im Arbeitsleben gewährt werden, unterliegen keiner Altersgrenze. Der Anspruch auf Gewährung einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 5 SGB IX n.F.) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der schwerbehinderte Mensch die Regelaltersgrenze für Rentenleistungen überschreitet.

153


13.09.2022

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Az,; L 16 KR 421/21


Ein querschnittsgelähmter Versicherter, der mit einem Aktivrollstuhl nicht mehr ausreichend versorgt ist und Elektrounterstützung benötigt, kann nicht gegen seinen Willen auf einen Elektrorollstuhl verwiesen werden, der ihn zur Passivität bei der Erschließung des Nahbereichs zwingt. Bei der Prüfung des Anspruchs auf ein Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich gemäß § 33 Abs 1 Satz 1 Var 3 SGB V ist bei grundrechtsorientierter Auslegung unter Beachtung der Teilhabeziele des SGB IX, insbesondere ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen, und dem Recht auf persönliche Mobilität nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu berücksichtigen, dass das zu befriedigende Grundbedürfnis der Erschließung des Nahbereichs nicht zu eng gefasst werden darf in Bezug auf die Art und Weise, wie sich Versicherte den Nahbereich zumutbar und in angemessener Weise erschließen.

152


20.10.2022

Bundesgerichtshof
Az. IX ZB 12/22

Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden. Pflegegeld ist kein pfändbares Arbeits­einkommen

151


23.12.2022

Sozialgericht München
Az.: S 29 KR 1606/22 ER



Für einen Bescheid zum Persönlichen Budget ist es nicht erforderlich, Arbeitsverträge vorzulegen. "In vielen Fällen wird sich die Anstellungsbereitschaft des Personals erst dann klären, wenn Rechtssicherheit über das zur Verfügung stehende persönliche Budget besteht. Auch aus der Vorschrift des § 29 Abs. 4 Satz 2 Nrn. 2 und 3 SGB IX, wonach die Zie lvereinbarung mindestens Regelungen über die Erforderlichkeit eines Nachweises zur Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs und die Qualitätssicherung zu enthalten hat, kann das Gericht eine Rechtfertigung für eine solche Vorgehensweise nicht zwingend entnehmen, da diese Vorschriften insoweit zu unbestimmt sind."

150


19.11.2022

Bundessozialgericht
B 3 KR 15/20 R



Die häusliche Krankenpflege durch Beschäftigte im Arbeitgebermodell ist bei einem stationären Klinikaufenthalt nicht ausgeschlossen.,

149


09.11.2020

Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 4 P 3250/20 ER-B




Der Pflegeentlastungsbetrag nach § 45b SGB XI  kann nicht an Einzelpersonen ausgezahlt werden, sondern nur an qualitätsgesicherte Anbieter von Sachleistungen. Er ist vom Gesetzgeber nicht geschaffen worden, um das Pflegegeld zu erhöhen. Da er somit bei Arbeitgebermodellen nicht ausbezahlt werden kann, ist ein pauschaler Einbehalt durch den Kostenträger auch nicht zulässig.

148


19.01.2022

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern L 6 P 9/21 B ER



Eine Rückstufe in der Pflegeversicherung ist nur dann möglich, wenn der Nachweis geführt wird, dass die ursprüngliche Einstufung fehlerhaft war.

147


13.07.2022

Sächsisches Landessozialgericht
L 8 SO 48/21


Auch Bewohner von Heimen haben im Rahmen der Eingliederungshilfe das Recht auf Zuschuss für Familienheimfahrten. Das kann auch Assistenzkosten mit einschließen, wenn sonst keine Besuche möglich sind.

146


07.03.2018

Hessisches Landessozialgericht
L 4 SO 87/18


Das Gericht zieht enge Grenzen bei der Zumutbarkeit von stationären Anstalten. Begründet wird das auch mit der Wirksamkeit des Artikels 19 der Behindertenrechtskonvention. Zusätzlich genehmigte es auch noch eine Budgetassistenz

145


15.12.2017

Sozialgeicht Oldenburg
S 21 SO 47/17 ER


Zur Vermeidung weiterer Nachweisdefizite wird der Klägerin eine Budgetassistenz zugesprochen.

144


19.05.2022

Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 13/20 R


Kosten der Begleitperson auf Urlaubsreisen sind Eingliederungshilfekosten und müssen erstattet werden.

143


29.10.2020

Sozialgericht Gießen
Az.: S 18 SO 146/20 ER

Einstweilige Anordnung, wonach für ein Persönliches Budget nicht zwingend eine Zielvereinbarung erforderlich ist. Kostenträger können sich nur dann einer Zielvereinbarung verweigern, wenn Gründe vorliegen, die eine sofortige Kündigung ermöglichen würden.

142


 30.04.2020

Bundessozialgerichtgericht
Az.: B 8 SO 1/19 R

 

Die Praxis der Sozialämter, in den Jahren 2016 bis 2019 den Heizkosten die einkommenssenkende Wirkung zu verweigern, war unrechtmäßig. Mit Hilfe des § 44 SGB X sollte es gelingen, dies zu korrigieren

141


 22.01.2020

Sozialgericht München  
S 48 SO 541/18

 

Das Gericht setzt das Recht auf Selbstbestimmung, gewährleistet im § 76 Absatz 1 Satz 2 SGB IX, und die Privatsphäre höher als das Recht der Behörde, eine zweckentsprechende Verwendung sicherzustellen. Sofern weder Zweifel an Art und Ausmaß des Bedarfs bestehen, auch keine Anhaltspunkte für ein zweckwidrige Verwendung der Hilfe vorliegen, erscheine eine umfassende und aufwändige Dokumentation, wie vom Bezirk gefordert, als nicht verhältnismäßig. Der Bezirk legte Rechtsmittel ein. Als nach über einem Jahr das LSG in der Verhandlung signalisierte, dass es sich der Ansicht des Sozialgerichts anschließen wird. zog der Bezirk seine Berufung zurück. Wollte man ein Urteil in der zweiten Instanz vermeiden, das eine weiterreichende Bedeutung erlangt hätte?

 140


 10.03.2020

Bundesgerichtshof

Az.: VI ZR 316/19

 

Urteil in einem Arzthaftungsprozess, das die Kosten der Begleitperson klar definiert. Gilt so mit Sicherheit auch im Bereich des § 78 Abs. 2 Nr. 1 und Absatz 4 SGB IX

 139


 28.01.2021

Bundessozialgericht

Urteil Az.. B 8 SO 9/19 R

 

Urteil, das sich ausführlich mit der Eingliederungshilfe, der unzulässigen Befristung, dem Vorbehalt bei der Unterschrift unter die Zielvereinbarung und der Budgetabrchnung befasst. Details hierzu in den kobinet-nachrichten vom 28.01.2021, 02.02.2021, 27.09.2021 und vom 30.10.2021.

Urteilsbesprechung von Roland Rosenow

 138


 29.10.2020

Sozialgericht Gießen

Beschluss im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

Az.: S 18 SO 146/20 ER

 

 

Das Gericht stellt fest, dass eine 24/7-Assistenz, ausgestattet mit Tariflöhnen, durchaus 17.000 bis 20.000 Euro kosten kann. Darin sind keine Zusatzbeträge, wie sie beispielsweise bei Ambulanten Diensten anfallen, enthalten. Der Budgetgeber darf sich seiner Zahlungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er sich weigert, eine Zielvereinbarung abzuschließen.

 137


 29.04.2021

Sozialgericht Dresden
Az.: S 42 SO 82/21 ER

 

 

Hier hat das Gericht deutlich gemacht, dass der ForseA-Mindestlohn gegenüber ambulanten Diensten billiger ist. Es hat errechnet, dass bei einem Stundenlohn von 17.00 Euro ein Gleichstand erreicht wird.

 136


 03.07.2020

Bundessozialgericht
Az.: B 8 SO 15/19 R

 

 

Werden Sozialleistungen zu Unrecht abgelehnt, tritt die für die Verzinsung erhebliche Entstehung des Anspruchs gleichwohl ein, auch wenn der Anspruch, solange die Bestandskraft des Ablehnungsbescheids fortwirkt, nicht durchgesetzt werden kann.

 135


 26.03.2021

Sozialgericht Konstanz
Az.: S 4 SO 1410/19

 

 

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass es keine Gründe gibt, das anteilige Pauschale Pflegegeld nach § 64a SGB XII außerhalb von Anstalten nicht zu bezahlen.

 134


 27.01.2021 Sozialgericht Berlin, einstweilige Anordnung
Az: S 169 KR  2465/20 ER

 

 

Die Krankenkasse eines behinderten Arbeitgebers wird verpflichtet, maximal täglich die Kosten für drei FFP2-Masken und eben so viele Point-of-Care-Antigen-Tests zu erstatten. Es muss ermöglicht werden, dass die Assistent*innen alle zwei Tage ihrer Tätigkeit beim Antragsteller getestet werden können. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.

 133


 10.11.2020 Sächsisches Landessozialgericht Az.; L 8 SO 67/20 B ER

 

 

Das  Gericht stellte fest, dass der Anspruch auf das (anteilige) Pauschale Pflegegeld nach § 64a Absatz 1 SGB XII im ambulanten Bereich immer besteht, unabhängig davon, ob mit einem ambulanten Dienst oder mit dem Arbeitgebermodell die Versorgung sichergestellt wird.

132
 14.03.2019

Bundesverfassungsgericht
Az.:1 BvR 169/19

 

 

Das Bundesverfassungsgericht rügte die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz, das den Kläger durch Ablehnung der einstweiligen Anordnung um seine Rechte bringen wollte. Gleichzeitig wertete es die Entscheidungen des Landkreises Neunkirchen, des Landesamtes für Soziales in Saarbrücken, das Sozialgericht und das Landessozialgericht in Mainz als verfassungsverletztend. Dabei bezog es sich auf die Artikel 1 Würde des Menschen und Artikel 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit im GG.
 131  23.01.2018 Bundesverwaltungsgericht
Az.: BVerwG 5 C 9.16

Die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung steht dem Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz nach § 102 Abs. 4 SGB IX a.F. bzw. § 185 Abs. 5 SGB IX n.F. für eine daneben ausgeübte weitere Erwerbstätigkeit nicht entgegen.
 130  25.07.2017 Sozialgericht Gießen
Az.: S 18 SO 160/16

Das Gericht hat festgestellt, dass eine angemessene Sterbegeldversicherung Schonvermögen im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII ist. Zur Angemessenheit äußerte sich das Gericht ausführlich.
 129  13.03.2017 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 4 KR 65/17 B ER
Erneut hat die sinnvolle Regelung im § 14 SGB IX zugunsten des Antragstellers gegriffen. Der Sozialhilfeträger wälzte seine Leistungspflicht für die Schulbegleitung eines behinderten Kindes auf die Krankenkasse ab. Diese verneinte ebenfalls und wollte den Antrag dorthin zurückgeben. Dem schob das LSG einen Riegel vor. Der zweitangegangene Kostenträger bleibt zuständig. Das Zuständigkeits-Ping-Pong zwischen Kostenträgern funktioniert nicht mehr und wird dennoch immer mal wieder praktiziert.
128 03.11.2016 SG Mannheim
S 8 SO 653/13
Das Gericht hat festgestellt, dass in Pflegestufe 3 durchaus eine weit höhere Einkommensfreiheit als die 60 % vorliegen kann. Aber auch hier wird deutlich, dass die 60 % eine reine Willkür darstellt. Und insgesamt widerspricht die Einkommensanrechnung eindeutig dem Artikel 3 GG
127 09.11.2016 FG Baden-Württemberg
12 K 2756/16

Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz schließen Kindergeldanspruch für behindertes Kind nicht aus. Conterganrenten sind hier weder als Einkünfte noch als Bezüge zu berücksichtigen.
126 27.10.2016 OLG Hamm
10 U 13/16

Behindertentestament: Eltern können ihrem behinderten Kind das Erbe auf den Pflichtteil beschränken
125 16.09.2015 Bundesgerichtshof
XII ZB 500/14

Auf freien Willen des volljährigen Betreuten gestützte Ablehnung der Betreuung begründet Aufhebung der Betreuung. Gegen den Willen eines Volljährigen kann kein Betreuer bestellt werden.
124 09.12.2016 Bundessozialgericht
B 8 SO 8/15 R

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für einen Schulbegleiter für ein Kind mit Down-Syndrom übernehmen muss.
123 13.04.2015 SG Dresden
S 54 SO 58/15 ER

Beschluss einer einstweiligen Anordnung, wonach für Bereitschaftszeiten der Mindestlohn zu bezahlen ist. Die Verpflichtung der Bezahlung der Normal-Voll-Arbeitszeit mit dem vertraglichen Lohn bleibt davon unberührt. Bemerkenswert ist, dass der Kostenträger im Vorfeld durchgesetzt hat, dass Tariflöhne mit einem Jahr Zeitversatz gültig werden. Die Auswirkung auf die Kosten ist gering. Aber die Gewalt des Kostenträgers hat sich hier durchgesetzt.

Die Ansicht des Sozialgerichts Dresden hinsichtlich der Anwendung des Mindestlohnes wurde durch eine Entscheidung des  Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - nicht gestützt!
122 06.02.2014 LSG Nordrhein-Westfalen
L 20 SO 436/13 B ER

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen schrieb 2014 unter ausdrücklichen Verweis auf die ForseA-Lohnempfehlung in einen Beschluss "Den vom Antragsteller angesetzten Bruttolohn von 11,79 EUR sieht der Senat als angemessen an, da es sich dabei um den Stundenlohn nach dem TVÖD-K EG 4 Stufe 2 handelt. Dies entspricht dem früheren BAT KR1, dem niedersten Tariflohn für ungelernte Pflegekräfte im Krankenhaus (Quelle: www.forsea.de)." Dass das Gericht in weiteren Teilen des Urteiles nicht ganz auf der Höhe der Zeit war, tut dieser Beurteilung keinen Abbruch.
121 02.09.2015 SG Gießen
S 18 SO 131/15 ER

Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung für die OGS C. in Höhe von 125,00 Euro höchstens pro Schulwoche für das Winterschulhalbjahr 2015/2016 zu zahlen.
120 11.10.2017 Bundesarbeitsgericht Erfurt
5 AZR 591/16

Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für die Summe der bezahlten Stunden.
119 19.11.2014 Sozialgericht Mainz
S 16 SO 148/14 ER

Beschluss einer einstweiligen Anordnung wonach das monatliche Persönliche Budget in der strittigen Höhe von 8232,77 Euro um 5566,30 Euro zu erhöhen ist. Darin enthalten sind Kosten des Case-Managements in Höhe von 1800,00 Euro. Bemerkenswert ist auch die Aussage des Gerichtes, dass zusätzliche Kosten der Bereitschaft aufgrund des  Bundesarbeitsgerichtsurteiles vom 19.11.2014 Az.: 5 AZR 1101/12 zu übernehmen seien, falls der Anspruch geltend gemacht wird. Ob hierbei der gesetzliche Mindestlohn herangezogen wird, sei von den Arbeitsverträgen abhängig.
118 23.07.2014 Bundessozialgericht
B 8 SO 14/13 R,
B 8 SO 31/12 R
und B 8 SO 12/13 R

Volljährigen behinderten und pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern kann auch dann der volle Regelsatz zustehen, wenn sie in einer Wohngemeinschaft oder bei ihren Eltern wohnen. Dies hat das Bundessozialgericht am 23.07.2014 in drei Verfahren entschieden. Für die Zuordnung zur Regelbedarfsstufe 1 sei nicht entscheidend, dass ein eigener Haushalt vollständig oder teilweise geführt wird. Es genüge vielmehr, dass der Leistungsberechtigte einen eigenen Haushalt gemeinsam mit einer Person – gegebenenfalls mit Eltern oder einem Elternteil – führe, die nicht sein Partner ist.
117 12.02.2014

Sächsisches Landessozialgericht

L 8 SO 132/13 B ER


Hier wird der § 13 SGB XII in der Frage der Zumutbarkeit von Heimaufenthalten sehr kritisch unter die Lupe genommen. Im vorliegenden Fall bezeichnete das LSG den Verbleib in der Anstalt als unzumutbar.
116 26.07.2012 Sozialgericht Karlsruhe
S 1 SO 580/12

Urteil wonach ein Anspruch auf Schulbegleitung auch in den Ferien besteht. Gleichzeitig wurde auch die Schülerbeförderung geregelt.
115 02.09.2013
Landessozialgericht Schleswig-Holstein
L 5 KR 144/13 B ER

Beschluss zur Zurückweisung einer Beschwerde der Krankenkasse. Behinderte Arbeitgeber, die ihre Assistenz aus Leistungen nach § 37 SGB V finanzieren, haben ebenfalls Anspruch auf Weiterzahlung der Kosten der Assistenz in Krankenhäusern. "Diese Regelungslücke sei ungeplant und durch eine Gesetzesanalogie zu schließen. Wie die Materialien zu dem oben genannten Gesetz verdeutlichten, habe der Gesetzgeber eine generelle Regelung für Assistenzkräfte im Krankenhaus treffen und nicht nur auf von dem Pflegenden beschäftigte besondere Pflegekräfte nach den Vorschriften des SGB XII sicherstellen wollen."
114 19.01.2011
Bundesgerichtshof
IV ZR 7/10

Pflichtteilsverzicht eines behinderten Kindes, das Leistungen zur Eingliederungshilfe bezieht, ist nicht sittenwidrig! Eigentlich hätte ein Hinweis auf Artikel 12 der BKR auch gereicht. Schließlich ist das verbriefte Recht zu erben nicht dafür geschaffen, damit sich der Staat anschließend am Erbe vergreift!
113 16.05.2013 Bayerisches Landessozialgericht
L 18 SO 6/12

Einem blinden PC-Nutzer müssen die Kosten für 20 Stunden PC-Schulung als Eingliederungshilfe erstattet werden.
112 07.10.2013 Sozialgericht Düsseldorf
S 22 SO 319/13 ER

Die Vorschrift des § 13 SGB XII muss vor dem Hintergrund der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) interpretiert werden. Art. 19 UN-BRK gebe Menschen mit Behinderung uneingeschränkt das Recht zu bestimmen, wo und mit wem sie leben möchten. Sie können nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung zu leben. Daraus folge, dass eine Unterbringung gegen den Willen des Menschen mit Behinderung unter keinen Umständen als zumutbar angesehen werden könne.
111 28.01.2010 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 8 SO 233/07

Das LSG widerspricht der Auffassung des Kostenträgers, wonach diesem der bestehende Heimaufenthalt zumutbar wäre. Weiter wichtig ist die Feststellung, dass es auf dem Weg einer Feststellungsklage möglich sein muss, bereits aus einer Heimsituation heraus die spätere Kostenübernahme für Wohnung und Assistenzkosten zu erreichen.
110 20.12.2013

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L 9 SO 429/13 B ER

Der Kreis als Träger der Sozialhilfe ist verpflichtet, einem verhaltensauffälligen Schüler ab Beginn des neuen Schuljahres einen Integrationshelfer zur Begleitung während des Schulunterrichts zur Verfügung zu stellen.
109 24.02.2011 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 8 SO 188/08

Urteil, wonach bereits in der Zeit vor dem ersten Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus die Personalkosten der notwendigen Begleitung vom Kostenträger übernommen werden müssen. Das Gericht stellte fest, dass Krankenhäuser keine Einrichtungen im Sinne des BSHG bzw. des SGB XII sind. Somit kann auch das Krankenhaus keine entsprechenden Leistungen übernehmen. Zitat "Die Einrichtung Krankenhaus diente gerade nicht Zwecken des BSHG, sondern der Krankenbehandlung. Die Aufnahme im Krankenhaus steht daher der hauslichen Pflegehilfe nicht entgegen." Mit dieser Argumentation ist auch die Mitaufnahme von Unterstützung von Kunden ambulanter Dienste und auch Insassen von Einrichtungen möglich. (siehe hierzu auch Entscheidungen 107 und 103
108 12.04.2013 Sozialgericht Oldenburg
S21SO15/08

Die Stadt Oldenburg wollte einen 46-jährigen, mehrfach behinderten Mann aus einer WG in ein Behindertenheim stecken. Das SG Oldenburg urteilte, ehe die Zumutbarkeit geprüft werden kann, muss erst ein konkreter Heimplatz nachgewiesen werden. Die Stadt Oldenburg vertrat die Ansicht, dass bereits ab 10 Wochenstunden Hilfebedarf von unverhältnismäßigen Mehrkosten ausgegangen werden muss! Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wurde ignoriert, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Kommentar ForseA: Allerhöchste Zeit für ein Leistungsgesetz. Niemand darf mehr einer solchen Behörde ausgeliefert sein. In welcher Zeit ist man dort stehengeblieben?
107 06.02.2013 Sozialgericht Landshut
S 10 SO 63/10

Ein ambulanter Dienst hat seine Kundin 2009 (!) mit seinem Personal in das Krankenhaus begleitet Er bekommt seine Kosten vom Bezirk Niederbayern weitestgehend erstattet. Das Gericht stellte fest: "Zuständig für die Zahlung der "Häuslichen Pflege" im Krankenhaus ist der örtliche Sozialhilfeträger."
106 28.02.2013 Verwaltungsgericht Würzburg
W 3 K 12.951

Die Gewährung einer Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten eines bestimmten Stundensatzes für die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der vom Hilfeberechtigten angestellten Schulbegleitung deckt nicht den Bedarf im Einzelfall ab, wenn die Übernahme der Kosten verweigert wird, die durch den krankheitsbedingten Ausfall der Schulbegleitung entstehen.
105 28.02.2013 Bundessozialgericht
B 8 SO 1/12 R

Urteil, das das Urteil des LSG NRW (Nr. 104) bestätigt.
104 28.11.2011
LSG Nordrhein-Westfalen
L 20 SO 82/07

Übernahme der Kosten für ein AssistentInnenzimmer im Rahmen der Hilfe zur Pflege. In einem Urteil hat das Sozialgericht Köln den Sozialhilfeträger dazu verurteilt, die anteiligen Kosten für das der jeweiligen Pflegeperson zur Verfügung gestellte Zimmer zu übernehmen.
103 21.03.2011
SG München
S 32 SO 51/11 ER

Einstweilige Anordnung, wonach die Kosten der Kosten für Assistenz im Krankenhaus bei KundInnen von Assistenzdiensten erstattet werden müssen. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, während eines stationären Aufenthalts der Antragstellerin in der S.-Klinik, die Kosten für eine Pflegeassistenzkraft des ambulanten Pflegedienstes "intensiv Leben zu Hause" für fünf Tage zu je 24 Stunden bei einem Stundensatz von 15,70 EUR je Stunde zu übernehmen.
102 18.10.2010 Sozialgericht Bremen
S 24 SO 182/10 ER

In einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird der Sozialhilfeträger verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Eingliederungshilfe für eine persönliche Assistenz im Umfang von zwei Schultagen pro Woche bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres zu bewilligen
101 03.06.2010 Sächsisches Landessozialgericht
L 7 SO 19/09 B ER

In diesem Urteil wird die UN-BRK gleich zweifach als Maßstab herangezogen: Einmal grundsätzlich, indem sie das in der UN-BRK garantierte Grundrecht auf den „Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen" hervorhebt und über die in Sachsen derzeit geltenden Einschränkungen dieses Rechts stellt. Außerdem auch bei der Höhe der zu leistenden Stundensätze, indem sie fordert, dass der Sozialhilfeträger hier nicht nur Kosten für pflegerische/Assistenz-Leistungen mit den in Sachsen üblichen niedrigen Stundensätzen zu übernehmen habe, sondern ausdrücklich auch für sonder-/förder-pädagogische Leistungen mit höheren Stundensätzen.   
100 17.06.2010 Bundessozialgericht
B 3 KR 7/09 R

In diesem Urteil geht es um die Abgrenzung der Grund- von der Behandlungspflege, sowie zwischen Kranken- und Pflegekasse. Die bisherige Ansicht, wonach während der Erbringung der Grundpflege die Behandlungspflege in den Hintergrund tritt, hat das BSG danach ausdrücklich aufgegeben.
099 28.01.2010
Landessozialgericht Niedersachsen-
Bremen, Celle
L 8 SO 6/08  / S 53 SO 57/05
(Sozialgericht Hannover)

Urteil, das die Region Hannover verpflichtet, die Steuerberatungskosten für das Arbeitgebermodell zu übernehmen. Darüber hinaus hat das Gericht die Verwendung des pauschalen Pflegegeldes erläutert Die Lohnabrechnungskosten seien nicht aus dem Kläger von der Beklagten gewährten Pflegegeld nach zu entrichten. Das Pflegegeld und die Kosten der Fremdpflege sind nebeneinander zu gewähren und dienen verschiedenen Zwecken. Auch sehr interessant ist der folgende Satz: "Ein Pflegebedürftiger, der sich wie der Kläger zur Sicherstellung seines pflegerischen Bedarfs für das sogenannte Arbeitgebermodell entschieden hat, kann nicht darauf beschränkt werden, seinen "Arbeitnehmern" stets nur den tariflichen Lohn zukommen zu lassen."
098 03.12.2009 Sozialgericht Hamburg
S 56 SO 457/09 ER

Einstweilige Anordnung auf Erstattung der Kosten für eine 24-Stunden-Assistenz. Zwei Sätze aus dem Beschluss sind hervorzuheben: "Ob der Verweis auf diese Einrichtung dem Antragsteller zumutbar wäre, ist mit Blick auf Art. 19 der von Deutschland ratifizierten und 2009 in Kraft getretenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2008 fraglich." und " Dem Antragsteller droht ohne die begehrten Leistungen eine Verletzung seines grundrechtlich und völkervertraglich geschützten Rechts auf Führung eines menschenwürdigen und benachteiligungsfreien Lebens, da er auf die Beschäftigung von Assistenzkräften verzichten und entweder die Unterbringung in einer die persönliche Freiheit beschränkenden stationären Einrichtung oder die Gefahr unzureichender Pflege in Kauf nehmen müsste."
097

31.07.2009

 

 

25.06.2010

Verwaltungsgericht Minden
6 L 382/09

  

Verwaltungsgericht Minden
6 K 1776/09

In dem Verfahren wurde der Sozialhilfeträger vorläufig verpflichtet, die Kosten der Elternassistenz in Höhe von 1400 Euro zu übernehmen. Diese Entscheidung wurde mittlerweile am 31.07.2010 in der Hauptverhandlung bestätigt

Hier ging das altbewährte Ping-Pong-Spiel mit den Zuständigkeiten gründlich schief. Die Antragstellerin stellte den Antrag auf Elternassistenz zunächst richtigerweise beim LWL. Dieser erklärte sich nicht zuständig und leitete weiter an die Stadt der Antragstellerin. Da aber die Jugendhilfe nach SGB VIII nicht greift, denn es ist richtigerweise die Eingliederungshilfe der behinderten Mutter zuständig, gab man den Vorgang in Unkenntnis des § 14 SGB IX nochmals an den LWL zurück. Da diese zweite Weitergabe unzulässig ist, wurde die Stadt jetzt zur Zahlung verpflichtet und klagt nun seinerseits gegen den LWL auf Erstattung der Aufwendungen. Dies berührt die Klägerin vermutlich nicht mehr sehr.
096 26.01.2009 Verwaltungsgericht Trier
2 L 41/09.TR

Beschluss einer einstweiligen Anordung, dass das Sozialamt die Kosten einer Schulbegleitung bezahlen muss, damit das Abitur der Antragstellerin nicht gefährdet wird.
095 10.11.2008 Amtsgericht München
1115 OWi 298 Js 43552/07

Urteil, in dem festgestellt wird, dass viele in deutschen Familien als Pfleger- und Pflegerinnen arbeitenden Osteuropäer als Selbstständige illegal beschäftigt sind. Sie werden von Agenturen vermittelt, leben und betreuen meist nur in einer Familie, haben nur einen Arbeitgeber und seien abhängig von der Familie. Daher handelt es sich hier um "Scheinselbstständigkeit".
093 14.10.2008 Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen, Münster
16 A 1409/07

Bewohner von Pflegeheimen müssen ihre Kinder nicht auf Rückgabe größerer Geschenke verklagen, um Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln erhalten zu können.
094 09.10.2008 Sozialgericht Osnabrück
S 5 SO 64/05

Urteil vom 09.10.2008, in dem eine Krankenkasse (als Beigeladene) zur Übernahme ungedeckter Kosten für zusätzliche Pflegekräfte verpflichtet wird, da ein Krankenhaus die Pflege einer schwerbehinderten Patientin während des Krankenhausaufenthaltes nicht sicherstellen konnte und die Patientin deshalb ihr eigenes Personal mitbrachte. Interessant ist, dass der eigentlich beklagte Sozialhilfeträger die bereits zugesagten Kosten für eine fest eingestellte Vollzeitkraft trotz Krankenhausaufenthalt tragen muss.
092 28.08.2008
Sächsisches Landessozialgericht
Chemnitz
L 3 B 613/07 SO-ER

Beschluss im Beschwerdeverfahren, das eine Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht Leipzig aufhebt. Das Sozialgericht war der Auffassung, dass die Antragstellerin bis zur Entscheidung über das angestrebte Arbeitgebermodell von einem ambulanten Dienst oder in einem "Heim" versorgt werden kann. Das Landessozialgericht beschäftigt sich sehr ausführlich mit der Zumutbarkeit.
091 29.02.2008

Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 26/08 ER

 

Beschluss vom 29. Februar 2008, auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss.
090
28.02.2008 Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 17/08 ER

Beschluss vom 28. Februar 2008, auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss.
089 15.01.2008 Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 166/07 ER

Beschluss vom 15. Januar 2008 auf eine einstweilige Anordnung, nach dem der beklagte Sozialhilfeträger verpflichtet wird, die Kosten für ein ambulant betreutes Wohnen in einer Wohngemeinschaft von vier körperlich und "geistig" behinderten Menschen bis zum Hauptsacheverfahren weiterleisten werden muss. - Wie in den Beschlüssen 90 und 91 hebt das Gericht stets auf die Zumutbarkeit der stationären Versorgung und die durch die stationäre Versorgung möglicherweise entstehenden Nachteile hin. Unter dem Aspekt spielten die teilweise erheblichen Mehrkosten der ambulanten Versorgung keine Rolle mehr.
086 18.12.2007 Sozialgericht Halle
S 16 KR 263/07 ER

Einstweilige Verfügung, in der das Gericht sich unter anderem mit der Praxis der Vergütungsermittlung der Sozialagentur Halle auseinandersetzt und diese korrigiert.
088 29.11.2007 Sozialgericht Detmold
S 6 SO 127/06

Das Sozialgericht Detmold hat den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, die Kosten für das behindertengerechte Umrüsten eines Autos zu übernehmen. Ehrenamtliche Tätigkeit war ausschlaggebend.
085 09.11.2007 Sozialgericht Hannover
S 53 SO 57/05

Urteil, wonach die Kosten für die Erstellung der Lohnabrechnung Bestandteil der Kosten für das Arbeitgebermodelles und damit erstattungsfähig sind.
084 12.10.2007 Sozialgericht Hamburg
S 56 SO 350/06

Urteil, das folgendes feststellt: Hält sich eine Hilfeempfängerin, die aufgrund ihrer Schwerstbehinderung auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen ist, für ein dreimonatiges Praktikum im Ausland auf, ohne dabei ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufzugeben, so hat sie auch während dieser Zeit einen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege.
083 30.05.2007 Sozialgericht Augsburg
S 15 SO 153/06

Beschluss, durch den die Prozesskostenbeihilfe für den Kläger bewilligt wird. Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Grundsicherungsstelle einem Rollstuhlnutzer Mietkosten erstatten muss, die über dem üblichen Mietspiegel liegen. Es seien stets die individuellen Umstände zu bewerten. Hier gehe es um einen Rollstuhlfahrer mit erhöhtem Wohnraumbedarf, für den nicht jede beliebige Wohnung geeignet sei. Da die Klage im Hauptsacheverfahren hinreichend Aussicht auf Erfolg habe, ist dem behinderten Mann Prozesskostenhilfe zu gewähren.
079 27.04.2007 Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Halle
L 8 B 40/06SO

S 4 SF 49/06 SO
(Sozialgericht Stendal)

Beschluss in einem Beschwerdeverfahren, durch den die Sozialagentur Halle dazu verpflichtet wird, die Kosten für eine rund-um-die-Uhr-Assistenz des Klägers in vollem Umfang, entweder durch persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell oder einen ambulanten Pflegedienst zu finanzieren. Eine wichtige Textpassage des Beschlusses lautet: "…, dass die Antragsgegnerin bis zur Grenze des offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller verpflichtet ist, die Aufwendungen des Antragstellers zu übernehmen. Eine Prüfung der geltend gemachten Kosten auf weiter gehende Angemessenheit steht der Antragstellerin in diesem Zusammenhang nicht zu". Zuvor wollte die Sozialagentur Halle lediglich einen Stundenlohn von 6.55 Euro vergüten.
078 24.05.2006 Sozialgericht Dortmund
S 40 KR 37/05

Urteil das wie das Urteil Nr. 077 besagt, dass ein Medikament, das an sich nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist, trotzdem im Rahmen der häuslichen Krankenpflege auf Kosten der Kasse verabreicht werden kann.
082 10.04.2006
Sozialgericht Heilbronn
S 5 SO 1230/06 ER

Beschluss, nach dem der Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme für das Arbeitgebermodell verpflichtet wird. Im Verfahren strittig war "nur" noch die Höhe der Kosten, da der behinderte Kläger wegen seiner erworbenen Selbstständigkeit nicht mehr auf das betreute Wohnen verweisen werden konnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Beschlusses: Aus Qualitätssicherungsgründen sei es dem Kläger nicht zuzumuten ausschließlich auf geringfügig Beschäftigte zurückzugreifen.
077 16.03.2006
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz, Mainz
L 5 KR 40/05

Urteil über die Häusliche Krankenpflege zur Verabreichung eines nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Medikaments
076A 06.06.2005 Verwaltungsgericht Sigmaringen
1 K 2268/04

Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, nach dem der Sozialhilfeträger die gestiegenen Kosten eines ambulanten Dienstes für einen schwer behinderten Mann zu tragen hat. Der Sozialhilfeträger habe keinen anderen, kostengünstigeren Dienst benennen können, der die notwendigen Leistungen in der gleichen Art und im gleichen Umfang erbringen könnte. Also blieb keine Alternative, da ansonsten die Versorgung des behinderten Mannes nicht mehr gewährt wäre.
076B 06.06.2005 Verwaltungsgericht Sigmaringen
1 K 851/04

Urteil, welches den Beschluss (siehe 76a, Az 1 K 2268/04) bestätigt. Wichtig in der Begründung ist ferner die Ansicht des Gerichtes, dass es dem behinderten Kläger nicht zuzumuten ist (überwiegend) auf die (kostengünstigere) Versorgung durch Zivildienstleistende verwiesen zu werden. Er benötige vielmehr eine verlässliche Versorgung, die durch den permanenten Wechsel der Zivildienstleistenden nicht gegeben sei.
076C 07.03.2006
Verwaltungsgerichtshof Mannheim
7 S 1603/05

Beschluss, nach dem der Antrag des Sozialhilfeträgers auf Berufung gegen das das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 6. Juni 2005, Az 1 K 851/04 (siehe 76b) nicht zugelassen wurde und das Urteil somit endgültig rechtskräftig ist. Das Verfahren endete letztendlich dahingehend, dass der behinderte Kläger nun das Arbeitgebermodell hat und dieses mittels eines Persönlichen Budgets finanziert.
074 10.11.2005
Bundessozialgericht
B 3 KR 38/04 R

Urteil vom 10. November 2005, nach dem die Leistungen der häuslichen Behandlungspflege nicht ausschließlich auf die reinen Verrichtungstätigkeiten begrenzt sind, sondern auch die notwendigen Beobachtungszeiten umfassen. Folglich dürfen Krankenkassen die Kostenübernahmen nicht auf die reinen Maßnahmen begrenzen.
075 06.10.2005
Oberverwaltungsgericht
Sachsen-Anhalt
3 L 544/03    4 A 170/03 DE

Beschluss, nach dem das Gericht den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes  Dessau (Nr. 46 auf dieser Urteilsliste, 4 A 170/02 DE) vom 21.10.2003 ablehnt. Damit kann die behinderte Klägerin aus dem Heim ausziehen. Die Kosten für die Rund-um-die-Uhr-Assistenz müssen vom Landkreis Bernburg übernommen werden.
071 15.09.2005 Oberverwaltungsgericht Lüneburg
12 ME 354/05

Beschluss (Vorinstanz 4 B 1080/05 VG Stade Beschluss vom 29. Juli 2005) nach dem die Kosten für den Schulbegleiter eines am Asberger Syndrom erkrankten Realschülers im Rahmen einer einstweiligen Anordnung übernommen werden müssen.
073 22.08.2005
Landessozialgericht
Berlin/Brandenburg
L 15 B 59/05 SO ER

Beschluss, nach dem im Rahmen einer einstweiligen Anordnung dem behinderten Kläger sowohl die Prozesskostenhilfe als auch die Kostenübernahme für die Assistenz bis zum Hauptsacheverfahren zugebilligt wird.
068 08.07.2005 Bayerisches Landessozialgericht
L 4 B 225/05 KR ER

Beschluss nach dem eine Kranken eine Krankenkasse im Rahmen einer einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens verpflichtet wird, die Kosten für eine 20-Stunden-Behandlungspflege zu erstatten. Vier Stunden zusätzlich leistet die Ehefrau (siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 66. und 67 dieser Liste).
067 29.04.2005 Sozialgericht Bayreuth
S 9 KR 110 / 05 ER

Beschluss, wonach eine Krankenkasse im Rahmen einer einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens verpflichtet wird, die Kosten für eine 24-Stunden-Behandlungspflege zu erstatten (siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 66 und 68 auf dieser Liste). Vergleich vor dem Bayer. Landessozialgericht München, 17.08.2005
066 04.04.2005 Sozialgericht Bayreuth
S 6 KR 67/05 ER

Beschluss auf eine einstweilige Anordnung nach dem eine Krankenkasse bis zur Widerspruchsentscheidung verpflichtet wird, die Kosten für eine 24-Stunden-Behandlungspflege als Sachleistung zu erstatten (siehe auch Beschlüsse Nr. 65, 67 und 68 dieser Liste)
072 17.03.2005 Bundessozialgericht
B 3 KR 35/04 R

Urteil, nach dem gezielte Bewegungsübungen, die den Folgen bestimmter Erkrankungen und nicht nur den Folgen der Bettlägerigkeit entgegenwirken sollen, als Maßnahmen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von den Krankenkassen zu gewähren sind.
069 17.03.2005 Bundessozialgericht
B 3 KR 8/04 R

Urteil, nach dem die Medikamentengabe nicht der Grundpflege zuzurechnen, sondern von der Krankenkasse zu erstattende häusliche Behandlungspflege sei. Das Urteil enthält interessante Ausführungen zur Systematik der Behandlungspflege (gegenüber der Grundpflege nach dem SGB XI).
065 17.03.2005 Sozialgericht Bayreuth
S 9 KR 62/05 ER

Beschluss auf eine einstweilige Anordnung nach dem eine Krankenkasse bis zur Widerspruchsentscheidung verpflichtet wird, die Kosten für eine 24-Stunden-Behandlungspflege als Sachleistung zu erstatten. Die Ehefrau könne als Laienkraft nicht zugemutet werden, lebensbedrohliche Situationen ihres tracheostomierten, von einem Atemgerät abhängigen Mannes, zu erkennen, zu verhindern oder zu beseitigen (siehe auch Beschlüsse Nr. 66, 67 und 68 dieser Liste).
062 07.06.2005
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 1508/96

Urteil, mit dem die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern eingeschränkt wird. Der Sozialhilfeträger kann von einer Tochter nicht verlangen, dass diese ihr Wohngrundstück mit einem Darlehen belastet, um für die "Heim"kosten ihrer pflegebedürftigen Mutter aufzukommen.
063 30.05.2005
Sozialgericht Oldenburg
S 2 SO 49/05 ER

Beschluss einer einstweiligen Anordnung, nach der ein Sozialhilfeträger verpflichtet wird, bis zur Hauptverhandlung die Kosten für eine hauswirtschaftliche Hilfe einer behinderten Frau weiterhin zu finanzieren. Diese hatte bis zum 31. Dezember 2004 hauswirtschaftliche Leistungen (im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt) bezogen. Das Gericht erkannte eine Regelungslücke durch die Überführung von Leistungen nach BSHG in das SGB II bzw. SGB XII, die jedoch nicht zu Lasten der behinderten Frau gehen dürften.
064 28.04.2005 Bundesverwaltungsgericht
C 20.04

Urteil nach dem der Träger der Sozialhilfe die Kosten eines Integrationshelfer für ein körperlich und "geistig" behindertes Kind tragen muss, wenn nur so der Besuch einer Regelschule möglich ist. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kosten nicht anfallen würden, wenn das Kind eine Sonderschule besuchen würde. Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulbehörde gebunden.
061 28.04.2005 Bundesgerichtshof
III ZR 399/04

Urteil, nach dem eine stationäre Einrichtung nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn sie eine Heimbewohner nicht ans Bett fixiert und diese bei einem Sturz aus dem Bett zu Schaden kommt. Die Selbstbestimmung und Menschenwürde von Heimbewohnern sei zu wahren, pauschale Fixierungen nicht zulässig.
059 18.03.2005 Verwaltungsgerichtshof Mannheim
7 S 1248/04

Beschluss wonach ein Sozialhilfeträger im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, die Kosten für einen ambulanten Dienst (zunächst als Darlehen) in voller (durch andere vorrangige Kostenträger ungedeckter) Höhe zu erstatten. Der behinderte Kläger erhält Pflegeleistungen etc. durch einen ambulanten Dienst, der Zivildienstleistende und fest eingestellte Kräfte einsetzt. Laut Gericht könne der behinderte Kläger entgegen der Meinung des Sozialhilfeträgers nicht auf die (kostengünstigere) ausschließliche Versorgung durch Zivildienstleistende verweisen werden. Eine akzeptable, konkrete und kostengünstige versorgungsalternative habe der Sozialhilfeträger indessen nicht angeboten.
057 24.01.2005 Verwaltungsgerichtshof Mannheim
12 S 2904/04

Urteil das besagt, dass das Sozialamt von ihm verschuldete Säumniszschläge auf Steuern und Sozialabgaben erstatten muss.
058 07.10.2004 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
München
12 CE 04.2041

Beschluss des vom 7. Oktober 2004 auf Antrag einer einstweiligen Anordnung, der den Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kosten für fest eingestellte Assistenten zu erstatten. Die Versorgung (ausschließlich) durch Zivildienstleistende war nicht mehr gesichert. Der Sozialhilfeträger hat auf acht "Heime" verwiesen, in denen der behinderte Kläger angeblich kos-tengünstiger versorgt werden könnte. Das Gericht wies einen pauschalen Verweis auf die "Heime" zurück, die dazu auch nicht geeignet wären den Kläger angemessen zu versorgen.
070 07.09.2004 Bundessozialgericht
B 2 U 46/03 R

Urteil, nach dem der Unfall einer ehrenamtlichen Pflegeperson - hier die Tochter - auf dem Weg vom pflegebedürftigen Vater nach Hause, als Arbeitsunfall bewertet wird. Der Vater ist in Pflegestufe I der Pflegeversicherung eingestuft. Die Klägerin/Pflegeperson pflegt weniger als 14 Stunden wöchentlich.
052 07.05.2004 Verwaltungsgericht Greifswald
5 B 58 / 04

Beschluss, wonach das Sozialamt dem Antragsteller bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Kosten für ein Arbeitgebermodell im Umfang der beantragten 12 Stunden täglich erstatten muss. Das pauschale Pflegegeld darf in diesem Fall nur um 50 Prozent gekürzt werden.
056 24.04.2004 Sozialgericht Freiburg
S 5 P 3179/03

Urteil, nach dem eine Pflegekasse mit einer Fachpflegekraft einen Einzelvertrag nach § 77 SGB XI abschließen kann, wenn das im Sinne und zum Wohl der pflegebedürftigen Person ist. Dabei sei nicht ausschlaggebend, dass kein ambulanter Dienst als Vertragspartner der Pflegekasse in der Nähe vorhanden sei, sondern ausschließlich auf das Wohl der pflegebedürftigen Person, wenn es dieser nicht zuzumuten sei, zwischen den üblichen Einsätzen des Dienstes alleine zu sein.
054 28.04.2004 Verwaltungsgericht Köln
21 L 518 / 04

Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, der besagt, dass die Träger der Sozialhilfe bis zum Hauptsacheverfahren die Kosten für die Persönliche Assistenz zu tragen hat. Die Entfaltungsmöglichkeiten und die Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens und Studiums der Klägerin, einer 24-jährigen Studentin, seien in einer eige-nen Wohnung mit Persönlicher Assistenz wesentlich besser gegeben als in einem Wohn- und Pflegeheim mit seinen engen Leistungsgrenzen.
048 19.03.2004
Bundesgerichtshof Karlsruhe
IXa ZB 321/03

Beschluss der besagt, dass der PKW eines außergewöhnlich Gehbehinderten nicht gepfändet werden darf. Es diene der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es kann dem Schuldner wegen seiner Behinderung nicht zugemutet werden, öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis zu benutzen. Dabei beruft sich der BGH auf Artikel § Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz.
047 26.02.2004

Verwaltungsgericht Bremen
7 K 59/02

Urteil das besagt, dass die Kosten für die persönliche Assistenz vom Sozialhilfeträger erstattet werden müssen. Dem behinderten Kläger sei es weder zuzumuten, in die nahe gelegene stationäre Einrichtung zu wechseln, noch, dass seine Wohnung als „Außenwohnstelle" der stationären Einrichtung „umgewidmet" wird.
049 12.02.2004 Sozialgericht Leipzig
S 13 KR 25/03

Urteil das besagt, dass eine Krankenkasse die Kosten für die häusliche Behandlungspflege im Rahmen einer persönlichen Assistenz erstatten muss. Die behinderte Klägerin muss wegen eines Tracheostomas in unregelmäßigen zeitlichen Abständen abgesaugt werden. Ansonsten besteht Erstickungsgefahr. Das Gericht betonte, eigentlich müssen die Krankenkasse sogar die Kosten für 24 Stunden täglich und nicht nur für die beantragten 14 Stunden bezahlen. (siehe auch einstweilige Anordnung vom 16.05.2002, Nr. 028)
051 22.01.2004 Bundesgerichtshof
III ZR 68/03

Urteil das besagt, dass Pflegeheime nicht die (vollen) Verpflegungskosten berechnen dürfen, wenn der/die Bewohner/in ausschließlich Sondenernährung erhalten. Geklagt hatte eine Frau, deren Mann außer etwas Trinkflüssigkeit keine Verpflegung durch das Heim erhielt.
041 23.12.2003

Sozialgericht München
S 47 KR 1045/03 BR

Beschluss auf eine einstweilige Anordnung, der besagt, dass eine Krankenkasse die Kosten für eine häusliche Behandlungspflege um Umfang von 20 Stunden täglich erstatten muss. Der Kläger hatte 24 Stunden beantragt, die Krankenkasse wollte sechs Stunden bewilligen.
046 21.10.2003
Verwaltungsgericht Dessau
4 A 170/02 DE

Nach diesem Urteil kann die Klägerin ein Seniorenzentrum verlassen. Das Gericht setzte sich ausführlich mit dem § 3a BSHG auseinander.
050 03.07.2003
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
5 C 7.02

Urteil das bestätigt, dass das so genannte Pauschale Pflegegeld nach § 69a BSHG höchstens um 2/3 (§ 69c BSHG) gekürzt werden darf. Hier ging es um einen behinderten Mann, der seine Pflege im Rahmen des Assistenzmodells sichert und die Kosten dafür vom Träger der Sozialhilfe erstattet bekommt. Der Sozialhilfeträger wollte das Pauschale Pflegegeld komplett kürzen.
087 20.05.2003 Sozialgericht Aachen
S 13 P 34/02

Urteil vom 20.05.2003. Danach muss eine Versicherte nicht im Vornhinein festlegen, in welcher Quotierung sie die Kombinationsleistung aus der Pflegeversicherung erhalten will, wenn diese von Monat zu Monat schwankt. Die Festlegung im Voraus würde eine 6-monatige Bindungsfrist mit sich bringen.
039 25.04.2003
Verwaltungsgericht Kassel
7 G 906/03

Einstweilige Anordnung die besagt, dass die Kosten für die Teilnahme eines behinderten Mannes an einer Tagung zur persönlichen Assistenz übernommen werden müssen. Grundlage dafür ist die Eingliederungshilfe (§ 39 Abs. 1 und § 40 Abs. 1 BSHG)
034

06.03.2003

VG Dessau
2 B 43/03 DE

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dessau auf eine einstweilige Anordnung, der den Träger der Sozialhilfe zur Kostenübernahme für die ambulante Versorgung verpflichtet (siehe auch Urteil des Verwaltungsgerichtes A 2 387/01 DE vom 26.9.2002). Besonders wichtig bei der Begründung: Dem Kläger sei ein längeres Verbleiben im Heim nicht zuzumuten. Außerdem erkannte das Gericht, dass Personen in Pflegestufe III zwar eventuell nur einige Stunden am Tag konkrete Hilfeleistungen benötigen würden. Eine rund-um-die-Uhr-Versorgung sei dennoch notwendig, da die Hilfebedarfe jederzeit auftreten könnten.
032

13.02.2003


Verwaltungsgericht Stuttgart
8 K 3917/02

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, der besagt, dass es bei Verhältnismäßigkeit der Kosten nicht erster Linie auf die Höhe der Kosten im Vergleich zu den Kosten einer anderen Versorgung ankommt. Vielmehr muss geprüft werden, in welcher Lebensform die Menschenwürde und Selbstbestimmung am besten gewahrt wird. Das Gericht war auch der Begründung des Klägers gefolgt, der meinte, andere junge Männer in seinem Alter (28 Jahre) würden in der Regel auch in einer eigenen Wohnung leben wollen. Deshalb kommt es laut Gericht auch nicht darauf an, ob die vorherige Lebensform (Betreutes Wohnen) als stationär oder ambulant geführt wird.
055 12.12.2002 Verwaltungsgericht Karlsruhe
2 K 413/00

Urteil, wonach auch bei einer Rund-um-die-Uhr-Assistenz das Pauschale Pflegegeld nach § 69a BSHG nur um 2/3 gekürzt werden kann.
033

21.11.2002

Bundessozialgericht Kassel
Az.: B 3 KR 13/02 R

Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21. November 2002, das besagt, dass die häusliche Krankenpflege nicht an die häusliche Umgebung gebunden sei. Demzufolge muss die Krankenkasse die Kosten für das Verabreichen von Insulinspritzen während des Schulbesuches übernehmen.
040 22.10.2002 Sozialgericht Ulm
S 1 KR 518/02

Urteil, das eine Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verurteilt. Eine Krebspatientin beantragte die Rehabilitationsmaßnahme bei ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse hatte zwar die Notwendigkeit der Maßnahme anerkannt, jedoch trotz mehrfacher Nachfragen weder einen Bescheid erlassen, noch geeignete Rehakliniken vorgeschlagen. Deshalb trat die Klägerin eine Rehamaßnahme in der von ihr ausgesuchten Klinik an. Erst während der Rehamaßnahme erging der Bescheid, in dem drei Kliniken zur Wahl gestellt wurden. Die Klägerin beendete die Maßnahme in der von ihr gewählten Klinik und stellte die Kosten der Krankenkasse in Rechnung. Diese lehnte die Übernahme ab. Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse mit Verweis auf das SGB IX, dem darin enthaltenen Wunsch- und Wahlrecht, vor allem aber mit dem Hinweis, dass die Krankenkasse den Bescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt hatte.
029 26.09.2002 Verwaltungsgericht Dessau
2 A 387/01 DE

In seinem Urteil verpflichtet das Verwaltungsgericht Dessau den örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Kosten für häusliche Pflege. Einige Aspekte der Urteilsbegründung sind besonders interessant: Der schwerbehinderte Kläger (46) lebt schon seit rund 17 Jahren in einer Einrichtung. Das bedeutet laut Gericht nicht, dass er bisher mit dieser Lebensform zufrieden war und deshalb dort verbleiben muss. Außerdem kann man ihm nicht zumuten, in eine andere Einrichtung zu ziehen und seine Heimatstadt zu verlassen, nachdem er dort einen Bekanntenkreis hat und er sich in einem Behindertenverband engagiert. Der Beklagte Landkreis hatte die Kostenübernahme wegen der "unverhältnismäßigen Mehrkosten" gegenüber der stationären Versorgung verweigert. Das Gericht betont, dass wegen der persönlichen Umstände ein Verbleib in einer Einrichtung nicht mehr länger zumutbar sei und deshalb der Kostenvergleich gar nicht erst zum Tragen kommen darf. Wichtig ist auch, dass das Gericht erkannt hat, dass der Gesetzgeber mit "geeigneten Pflegekräften" nicht "Fachpflegekräfte" meint, sondern Pflegekräfte, die geeignet sind, die notwendigen Hilfen zu erbringen. Das 15-seitige Urteil enthält noch weitere wichtige Begründungspunkte, die das Recht auf häusliche Pflege bekräftigen.
044 04.07.2002 Bundesfinanzhof
III R 58/98

Ein Körperbehinderter, bei dem die Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen ist, kann Mehraufwendungen, die ihm auf einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstehen, bis zu 1500 DM (767 EUR) neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte als außergewöhnliche Belastung abziehen.
028 16.05.2002 Sozialgericht Leipzig
S 13 KR 73/02 Er

Beschluss des Sozialgerichtes Leipzig vom 16.05.2002 auf eine einstweilige Anordnung nach dem die AOK Sachsen einer Frau mit Tracheostama die Kosten für 14 Stunden Behandlungspflege zum Tariflohn erstatten muss. Eigentlich seien sogar 24 Stunden angemessen, argumentiert das Gericht. Das Urteil hierzu erging am 12..02.2004 (Nr. 049)
081 11.04.2002 Bundessozialgericht
B 3 P 8/01 R

Urteil das besagt: Wenn ein Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig ist, kann es von der Behörde nicht unter Berufung auf § 48 SGB X zurückgenommen werden. (Beispiel: Bewilligung der Pflegestufe I bei nur 33 Minuten Grundpflege täglich).
026 19.03.2002 Verwaltungsgericht Bremen
7 V 60/02

Beschluss auf eine einstweilige Anordnung, der besagt, dass dem Kläger fünf Stunden täglich Eingliederungshilfe (neben acht Stunden Pflege täglich) zu bezahlen ist. Das Gericht befindet, dass der Antragsteller nicht nur in den Abendstunden Eingliederungshilfe benötigt, da nicht berufstätig ist und daher mehr Zeit zur Verfügung hat, seinen ehrenamtlichen Aktivitäten und sonstigen Freizeitbeschäftigungen nachzugehen. Der Sozialhilfeträger darf auch nicht darauf verweisen, dass der Antragsteller vom nur fünfhundert Meter entfernten Heim "mitbetreut" werden kann, da das dessen Bedürfnissen nicht entspricht. Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung sei ebenfalls nicht zumutbar. Der Sozialhilfeträger hatte u.a. mit unverhältnismäßigen Mehrkosten (§ 3a BSHG) argumentiert. Es wird ebenfalls deutlich, dass zu erstattende Hilfeleistungen weit über die Modulleistungen der Pflegeversicherung hinausgehen können.
030 13.12.2001 Oberverwaltungsgericht Münster
16 A 327/00

Das Gericht bestätigt in seinem Urteil den Anspruch auf mindestens ein Drittel des sogenannten pauschalen Pflegegeldes nach § 69 a BSHG, selbst wenn die Pflege in vollem Umfang durch das Arbeitgebermodell organisiert ist. Damit folgt das Gericht einem ähnlichen Urteil des OVG Kaiserslautern, das ebenfalls das Recht auf mindestens ein Drittel des pauschalen Pflegegeldes, hier bei Inanspruchnahme eines ambulanten Dienstes, zuspricht.
060 20.09.2001 Bundesverfassungsgericht
1 BvR 1791/94

Urteil vom 20. September 2001, nach dem nahe stehende Personen nicht als besondere Pflegekräfte im Rahmen es § 69b BSHG (jetzt SGB § 65 XII) anerkannt - und damit im Arbeitgebermodell - beschäftigt werden können. Geklagt hatte eine schwer behinderte Frau, die ihre Schwester beschäftigen wollte. Die Schwester hatte dafür extra ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben. Das Gericht befand, dass die Schwester zwar keine Entlohnung, durchaus aber Leistungen nach § 69b, sogar höher als in der begehrten Leistung (hier 1600 DM) erhalten könnte.
023 07.09.2001 Verwaltungsgericht Stuttgart
9 K 5427/00

Urteil zu der Entscheidung vom 21.05.2001. Es bekräftigt nochmals die Entscheidung in der einstweiligen Anordnung und hebt als "Heimeinweisungsschutz" die Einbindung in das familiäre und soziale Umfeld hervor.
042 06.09.2001 Verwaltungsgericht Braunschweig
3 A 238/00

Urteil das besagt, dass ein behinderter Schüler nicht verpflichtet ist, Pflegehilfen bei der Klassenfahrt anteilig aus dem Pflegegeld der Pflegeversicherung zu bezahlen. Geklagt hatte ein Schüler, der auf einer Klassenfahrt einen Zivildienstleistenden für seine rund-um-die-Uhr-Hilfen mitnahm. Die Kosten dafür wurden im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen. Allerdings verlangte der Sozialhilfeträger, dass der in Pflegestufe III eingestufte Schüler das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung für die Zeit der Klassenfahrt anteilig für die Zivi-Kosten einsetzen müsse. Das Gericht war der Meinung, die Pflegeleistungen würden im Zusammenhang mit den Leistungen der Eingliederungshilfe stehen und müssten deshalb vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
025 05.09.2001 Verwaltungsgericht Kassel
5 G 1814/01

Beschluss im Rahmen einer einstweiligen Anordnung, der besagt, dass dem Kläger bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren KFZ-Betriebskostenbeihilfe zu erstatten ist. Es handelt sich dabei zwar um eine geringe Summe; wichtig ist jedoch die Erkenntnis des Gerichtes, dass ein behinderter Mensch auf die regelmäßige Nutzung eines PKW angewiesen ist, wenn er nur so sein Wohngrundstück verlassen kann (§ 10, Abs. 6 EingliederungshilfeVO). Der Bedarf muss nicht zwingend zwei Mal die Woche bedeuten. Witterungs- und/oder krankheitsbedingt kann der Bedarf in einigen Wochen des Jahres durchaus auch geringer sein, (wie bei Nichtbehinderten auch).
024 03.08.2001 Verwaltungsgericht Bremen
7 K 1206/99

Urteil, das besagt, dass der Sozialhilfeträger einer behinderten Frau, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben will und ansonsten keinen geeigneten Wohnraum findet, den Genossenschaftsanteil in Höhe von 30.000 DM auf Darlehensbasis gewähren muss.
037 28.06.2001 Bundessozialgericht
B 3 P 3/00 R

Eine Gegensprechanlage kann in der Pflegeversicherung eine zuschussfähige Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sein.
021 21.05.2001 Verwaltungsgericht Stuttgart
9 K 3441/00

Beschluss auf Antrag einer einstweiligen Anordnung der besagt, dass Sozialhilfeträger nicht auf kostengünstigere stationäre Versorgung verweisen dürfen, wenn damit die Betroffenen aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden. Generell muss bei Kostenvergleichen (Anm. zwischen stationärer und ambulanter Versorgung) genau geprüft werden, ob in der Einrichtung tatsächlich die gleichen Leistungen erbracht werden wie bei der ambulanten Versorgung.
045 26.04.2001 Bundessozialgericht Kassel
B 3 P 24/00 R

Ebenso wie der behindertengerechte Umbau einer Wohnung kann auch der Neubau eines behindertengerecht gestalteten Eigenheimes als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von der Pflegekasse bezuschusst werden. Zur behindertengerechten Gestaltung eines Hauses zählt auch der Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe.
080 27.03.2001 Sozialgericht Mannheim
S 5 KR 2458/00

Urteil, das eine Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für selbst ins Krankenhaus mitgebrachte Assistenzkräfte zu bezahlen.
020 13.03.2001 Bundessozialgericht Kassel
B 3 P 20/00 R

Urteil, wonach eine Begutachtung von Personen, die schon vor Einführung der Pflegeversicherung Leistungen der Krankenkassen (§§ 53 ff SGB V) erhielten, nicht zulässig ist, wenn nicht eine deutlich Verbesserung des Gesundheitszustandes erfolgte. Das Gericht bezeichnet die Untersuchung im Privathaushalt als Eingriff in die Privatsphäre.
053 14.02.2001 Bundessozialgericht Kassel
B 9 V 10 / 00

Urteil welches besagt, dass die Krankenkasse die Stromkosten für einen Elektrorollstuhl bezahlen muss.
022 13.02.2001 Verwaltungsgericht Braunschweig
4 B 15/01

Beschluss auf Antrag einer einstweiligen Anordnung der besagt, dass eine 92-jährige Frau nicht allein aus Kostengründen gegen ihren Willen auf eine stationäre Einrichtung verwiesen werden darf. Dies würde gegen die Menschenwürde verstoßen.          

019 12.02.2001 Verwaltungsgericht Kassel
5 G 303/01 - Ka

Beschluss auf Antrag einer einstweilige Anordnung der besagt, dass der örtliche Sozialhilfeträger (zunächst) bis zum Hauptverfahren die Kosten für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch einen ambulanten Dienst zu übernehmen hat.
018 11.09.2000 Oberverwaltungsgericht Berlin
OVG 6 SN 28.00

Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht immer bedarfsdeckend. Sie schließen eine weitergehende Hilfe des Sozialhilfeträgers im Rahmen des BSHG zur Bedarfsdeckung nicht aus.
031 31.08.2000 Bundessozialgericht Kassel
B 3 P 14/99 R

Urteil das besagt, dass in der Pflegeversicherung bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigenden Verrichtungen Waschen/Duschen/Baden auch das Haare waschen umfassen. Und ganz wichtig: Ein bettlägeriger Pflegebedürftiger, der nicht ohne fremde Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann, darf zur Vermeidung eines nächtlichen Hilfebedarfs nicht auf die Versorgung mit Windeln oder einem Blasenkatheter verwiesen werden, solange er nicht inkontinent ist und die Pflegeperson verständigen kann.
017 15.06.2000 Bundesverwaltungsgericht Leipzig
5 C 34.99

Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung schließen einen weitergehenden Anspruch auf Gewährung von ergänzender Hilfe zur Pflege gemäß § 69 b Abs. 1 Satz 2 BSHG nicht aus.
035 28.03.2000 Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
1 BvR 1460/99

Ein Vermieter kann den Einbau eines Treppenliftes nicht grundsätzlich untersagen. Das BVG geht in dieser Entscheidung auch auf Art. 3 GG ein.
016 21.03.2000 Oberverwaltungsgericht Koblenz
12 A 12269/99.OVG

Ein Schwerstbehinderter bekommt auch Pflegegeld, wenn er professionell rund um die Uhr betreut wird. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Das Pflegegeld dürfe zwar gekürzt, aber nicht völlig gestrichen werden, hieß es. Professionelle Pflegekräfte könnten nicht alle Bedürfnisse von Schwerstbehinderten abdecken. Der Betroffene habe deshalb auch Anspruch auf Pflegegeld. Das Gericht entschied damit zu Gunsten eines Rollstuhlfahrers. Dieser hatte gegen seinen Landkreis geklagt, der die Zahlung eingestellt hatte.
014 27.10.1999 Verwaltungsgericht Kassel
5 G 2965/99 (1)

Einstweilige Anordnung auf Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege. Besonders interessant ist die Interpretation der (Un-) Zumutbarkeit der stationären Unterbringung nach Par. 3a BSHG
005 29.09.1999 Verwaltungsgericht Göttingen
2 A 2187/96

Jüngere behinderte Menschen, die geistig nicht behindert sind, haben einen Anspruch darauf, in einer eigenen Wohnung zu leben, auch wenn die Unterbringung in einer Pflegeanstalt kostengünstiger wäre. Kostenlimitierung auf 150 % der Anstaltskosten ist unzulässig!
036 18.03.1999 Bundessozialgericht Kassel
B 3 P3/98

Nächtliche Hilfeleistung bedeutet zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, unabhängig davon, ob die Pflegeperson hierfür ihren Nachtschlaf unterbrechen muss oder nicht
012 28.01.1999 Bundessozialgericht Kassel
B 3 KR 4/98 R

Bei diesem Urteil des Bundessozialgerichtes, das zwar nicht in sämtlichen Punkten, jedoch im wesentlichen positiv zu bewerten ist, geht es um einen dauerbeatmeten Mann, dessen Krankenkasse (weiterhin) die Kosten für die Behandlungspflege rund um die Uhr erstatten muss. Dabei ist es unerheblich, dass die Kosten für die Pflege zu Hause 26.000 DM monatlich kostet, während die stationäre Versorgung in einer Spezialklinik 22.000 DM kosten würde.
010 14.12.1998 Verwaltungsgericht Würzburg
 W 3 E 98.1458

Beschluss über den Vorrang ambulanter Pflege und Zumutbarkeit stationärer Hilfe zur Pflege.
013 27.05.1998 Oberverwaltungsgericht Lüneburg
12 L 702/98

Urteil zum Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz (Besitzstand).Dieses Urteil besagt, dass diejenigen Anspruch auf Besitzstandsschutz nach Art. 51 PflegeVG genießen, die bei Eintritt der Pflegeversicherung Pflegegeld nach § 69 BSHG bezogen haben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Leistungen zu Recht bezogen wurden, oder ob die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) bestanden, es spielt also keine Rolle (mehr), ob vor der Einführung tatsächlich Pflegebedürftigkeit vorlag.
008 12.05.1998 Verwaltungsgericht Gießen
4 G 1134/97(2)

Beschluss, verdeutlicht, dass Sozialhilfeleistungen wesentlich weitreichender sind als die Leistungen der Pflegeversicherung. Es ist nicht zulässig, dass Sozialhilfeträger den Assistenzbedarf ausschließlich nach den Kriterien der Pflegeversicherung ermitteln.
011 11.05.1998 Verwaltungsgericht München
M 15 E 98.1224

Beschluss, besagt, dass eine schwerpflegebedürftige Frau in der Pflegestufe III nicht stundenlang alleine sein darf, da HelferInnen innerhalb weniger Minuten erreichbar sein müssen. Das Sozialamt wollte Leistungen von 24 Stunden auf 16 Stunden täglich "herunterschrauben".
001 27.04.1998 Verwaltungsgericht Stuttgart
 8 K 5638 / 96

Urteil zur Handhabung von Vermögen in Verbindung mit Art. 51 Pflegeversicherungsgesetz (Besitzstand)
006 16.04.1998 Bundessozialgericht Kassel
B 3 KR 9/97 R

Urteil, verpflichtet eine Krankenkasse, einem behinderten Schüler die Kosten (abzüglich dessen, was ein "normales" Fahrrad kosten würde) eines sogenannten Handbikes zu finanzieren mit der Begründung, dass damit die Integration des Schülers gefördert wird.
009 05.03.1998 Europäischer Gerichtshof Luxemburg
C-160/96

Urteil, bestätigt den Rechtsanspruch Pflegebedürftiger auf Leistungen der Pflegeversicherung bei dauerhaftem Aufenthalt im europäischen Ausland.
007 26.02.1998 Sozialgericht Gelsenkirchen
S 4 P 50/97 S

Urteil, es verbietet ausdrücklich die (Wiederholungs-) Begutachtung derjenigen, die bei Inkrafttreten der Pflegeversicherung Leistungen nach dem SGB V (400 DM Geld- bzw. 750 DM Sachleistung) erhielten und automatisch in Pflegestufe II eingestuft wurden.
002 04.02.1998 Bundessozialgericht Kassel
B 9 V 28/96 R

Urteil, besagt, dass Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen, auch Familienangehörige, im vorliegendem Fall die Ehefrau, in einem sozialversicherungs- und steuerpflichtigem Arbeitsverhältnis beschäftigen dürfen und dennoch Anspruch auf Erstattung der Kosten haben.
027 12.08.1997 Verwaltungsgericht Düsseldorf
22 K 1487/94

Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 12. August 1997, das besagt, dass der Sozialhilfeträger einem behinderten Kläger ein KFZ finanzieren muss, obwohl dieser nicht berufstätig ist und das Fahrzeug auch nicht selbst steuern kann. Allerdings ist der Kläger in erheblichem Umfang ehrenamtlich tätig. Das Gericht verweist u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. August 1995 mit dem Aktenzeichen 5 C 9.94.
015 08.07.1997 Oberverwaltungsgericht Lüneburg
4 M 2314/97

Urteil das besagt, dass die Leistungen nach dem BSHG nicht auf eine Punkthöchstzahl begrenzt werden dürfen (hier 7000 Punkte) und dass die Leistungen nach dem BSHG wesentlich weitreichender sind als die der Pflegeversicherung. Hier liegen Auszüge aus der Urteilsbegründung vor.
043 06.02.1997 Bundessozialgericht Kassel
3 RK 12/96

Urteil das besagt, dass Krankenkassen den Ladestrom für Elektrorollstühle finanzieren müssen. Dies kann in Form einer Pauschale geschehen, oder durch Installation eines Zwischenzählers, mit dem der konkrete Verbrauch festgestellt werden kann.
004 28.08.1996 Oberverwaltungsgericht Lüneburg
4 L 1845/96

Urteil, besagt, dass der Auszug aus dem Heim möglich ist, wenn ein weiterer Heimaufenthalt unzumutbar ist. Dabei ist es unwesentlich, dass die ambulante Versorgung voraussichtlich mehr als doppelt so teuer wie die stationäre ist.
003 04.06.1996 Verwaltungsgericht Lüneburg
6 B 63/96

Beschluss, besagt, dass die Leistungen des Sozialamtes weitreichender sind als die der Pflegeversicherung.
038 18.05.1995
Bundesverwaltungsgericht
5 C 22/93

Urteil das besagt dass Schmerzensgeld „Schonvermögen" ist und nicht zur Pflege/Assistenz eingesetzt werden muss.

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