von Elke Bartz
        
"Das arme Kind wird wach. Klingeln Sie dem Arzt oder soll ich? Wir 
          sollen uns doch sofort melden, wenn sie sich rührt."
        
Das waren die ersten Worte in meinem anderen Leben, die ich hörte. 
          Sie betrafen mich, denn ich hatte wohl gestöhnt und die Aufmerksamkeit 
          meiner Zimmernachbarinnen auf mich gezogen. Es kann nur ein Laut und 
          keine Bewegung gewesen sein, denn Bewegung war etwas, dass mir noch 
          lange Wochen fast komplett unmöglich sein sollte. Zu diesem Zeitpunkt 
          erschien es mir allerdings rätselhaft, warum ich "ein armes Kind" 
          sein sollte.
        
Wir hatten Dienstag, den 3. Februar 1976, 7 Uhr morgens, der Jahreszeit 
          gemäß also noch dunkel draußen. Auch in dem Raum, in 
          dem ich mich befand, brannte nur ein spärliches Licht.
        
Wenige Momente nach dem kurzen Wortwechsel meiner Zimmerkolleginnen 
          betraten zwei Männer - sehen konnte ich sie nicht, nur hören 
          - das Zimmer. Ich fragte noch ziemlich benommen, wo ich sei und was 
          geschehen ist. "Im Soester Krankenhaus", lautete die Antwort. "Sie hatten 
          letzte Nacht einen schweren Autounfall und haben sich zwei Halswirbel 
          gebrochen". Auf meine spontane Frage, ob ich jetzt gelähmt sei, 
          reagierten die Ärzte entsetzt. Vermutlich hatten sie nicht damit 
          gerechnet, dass ich wusste, was es heißt, sich die Wirbelsäule 
          zu brechen.
        
Mir wurde erklärt, ich läge nur im normalen Zimmer und noch 
          nicht auf der Intensivstation, da diese erst am Vortag eingeweiht worden 
          war und nun noch gereinigt und desinfiziert würde. Doch dann hatte 
          ich die Ehre, zusammen mit einem alten Mann, der kurz darauf verstarb, 
          die neue Intensivstation in der Praxis einzuweihen.
        
Eine gebrochene Wirbelsäule bedeutet, nicht mehr laufen zu können. 
          Damit wusste ich vermutlich schon einiges mehr als andere Zwanzigjährige. 
          Was aber mit einer Halswirbellähmung sonst noch für Feinheiten 
          verbunden sind wie Blasen- und Mastdarmlähmung, gestörte Atmung 
          und Temperaturregulierung des Körpers, Sensibilitätsstörungen 
          usw. usw., ahnte ich damals noch nicht.
        
Nächste Station: Die Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik "Bergmannsheil" 
          in Bochum
        
Vier Tage nach dem Unfall wurde ich mit einem Hubschrauber in die Berufsgenossenschaftliche 
          Klinik "Bergmannsheil" in Bochum geflogen. Selbst dort auf der Station 
          für Rückenmarksverletzte, sagten die Ärzte mir lange 
          Zeit nicht, was noch alles auf mich zukommen würde. 
        
Die Soester Ärzte hatten in ihrer freundlich direkten Art noch 
          angekündigt, ich müsse mit etwa einem Jahr Krankenhausaufenthalt 
          rechnen. Am Ende könnte ich vielleicht und mit viel Glück 
          ein paar Stunden täglich im Rollstuhl sitzen. Vielleicht aber auch 
          nicht.
        
So dauerte es etliche Wochen, in denen ich zwar einige Verbesserungen 
          spürte, doch wurde es mir erst nach und nach bewusst, dass meine 
          Fingerfunktionen wohl nie mehr wiederkommen würden. Typisch Tetra 
          halt! (Tetraplegie - Halswirbellähmung mit Funktionsbeeinträchtigung 
          bzw. -verlust aller vier Extremitäten)
        
Mir war damals klar, "gesund" würde ich nie mehr werden können. 
          Doch hegte ich die große Hoffnung, eines Tages wieder unabhängig 
          von Hilfe zu werden. Nicht mehr angewiesen sein auf Hilfe beim Essen, 
          bei der Körperpflege, beim Anziehen, Übersetzen in den Rollstuhl 
          und tausend anderer alltäglicher - für nicht Behinderte ach 
          so selbstverständlicher - Handgriffe. Und vieles kam tatsächlich 
          wieder. Essen kann ich allein - wenn es mir jemand zuvor mundgerecht 
          zubereitet (MDK-Jargon). Mich alleine komplett zu waschen, anzuziehen 
          und vieles andere mehr, habe ich trotz vielen Übens und vieler 
          Quälerei nicht geschafft. Dafür kann ich Auto fahren, mit 
          Tipphilfen am Computer schreiben und etliches andere. Doch einige Stunden 
          lang alleine sein ist unmöglich. Dafür gibt es zu viele Situationen, 
          in denen ich plötzlich auf Hilfe angewiesen bin. Und die brauche 
          ich dann sofort, nicht erst in einer halben Stunde oder gar noch später.
        
Zurück zum Krankenhaus: Es war klar, dass es auch "eine Zeit nach 
          dem Krankenhaus" geben würde. Nur ganz und gar nicht klar war, 
          wie diese aussehen könnte. Mein damaliger Ehemann, der den Unfall 
          verursacht hatte, würde die Pflege nicht übernehmen können. 
          Daran gab es keinen Zweifel. Zum einen musste er ja seiner Berufstätigkeit 
          nachgehen. Zum anderen ekelte er sich schon, wenn er beim Stuhlgang 
          helfen musste.
        
Außerdem hatte ich einige Monate vor dem Unfall eine Sendung 
          über Behinderte sowie über Frauen mit Brustamputation gesehen 
          und nach einer Krebserkrankung gefragt, ob er wohl bleiben würde, 
          wenn es mich eines Tages träfe. Ich könnte ja auch krank werden 
          oder schwer verunglücken. Niemand könnte sicher sein, immer 
          gesund zu bleiben. Seine Antwort: "Ich glaube nicht, dass ich mit einem 
          Krüppel zusammenleben könnte".
        
Zurück zu den Eltern in die Abhängigkeit, nachdem ich schon 
          gut drei Jahre meinen eigenen Haushalt hatte, wollte ich auf keinen 
          Fall. Mein Vater unterstützte mich während der Krankenhauszeit 
          sehr. Täglich kam er mit meiner Stiefmutter ins Krankenhaus. Doch 
          war er selbst gerade frisch verheiratet. In diese noch recht junge Beziehung 
          wollte ich nicht "einbrechen". Meine Mutter hatte ihrerseits genug mit 
          meinen vier jüngeren Geschwistern zu tun. Sie wäre hoffnungslos 
          überfordert gewesen. 
        
Daher sah ich lange Zeit keine düstere Zukunft, sondern überhaupt 
          keine, obwohl mir die Ärzte noch eine Lebenserwartung von zwölf 
          Jahren prophezeiten. - Die habe ich mittlerweile, sehr zum Ärger 
          meiner Autohaftpflichtversicherung, um mehr als das Doppelte überschritten.
        
So verhasst den meisten frisch Verletzten in den ersten Wochen und 
          Monaten das Krankenhaus mit seinen Geräuschen, den Gerüchen 
          und dem vollkommenen Verlust von Intimsphäre zunächst ist, 
          so wächst es langsam zum Schutzraum heran. Hier kennt einen niemand 
          als nicht Behinderter. Hier wissen alle Ärzte, Schwestern, Therapeuten 
          und vor allem die anderen Patienten, was eine Querschnittslähmung 
          bedeutet. Hier schämt sich niemand im Rollstuhl zu sitzen. Niemand 
          wird blöd angeglotzt. Hier wird über Stuhlgangprobleme und 
          Inkontinenz offen geredet, werden Erfahrungen ausgetauscht, über 
          Zukunftsängste gesprochen.
        
Anders ist es draußen, wenn man die anstarrenden Blicke beim 
          Ausflug aus dem Krankenhaus erstmals spürt. Nicht für alle, 
          aber für sehr viele ist auch der erste Wochenendurlaub zu Hause 
          mit traumatischen Erinnerungen verbunden. Sogenannte Freunde blicken 
          weg, drehen sich verlegen um, damit sie ja nicht "Guten Tag" sagen müssen.
        
Andere meinen mitleidig über den Kopf der Betroffenen hinweg zu 
          ihren Begleitern: "Wie gut, dass sie/er im Kopf noch normal ist". Warum 
          sie das zu den Angehörigen sagen, ist mir bis heute ein Rätsel 
          geblieben. Anscheinend sind wir wohl doch nicht so ganz normal. Ganz 
          schlimm wirken Sätze wie: "So wie du jetzt möchte ich nicht 
          leben". Das baut auf, das macht Mut, zuversichtlich in eine Zukunft 
          zu sehen, die einen behindert macht. Perspektiven zu entwickeln fällt 
          so unendlich schwer.
        
Doch irgendwann naht der Tag der Entlassung und alles muss stimmen: 
          Die Pflege muss gesichert sein. Eine Wohnung muss gefunden oder barrierefrei 
          umgebaut werden. Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation müssen 
          in Erwägung gezogen oder eingeleitet werden. Alles soll passen 
          in einer Situation, die noch so schrecklich fremd und bedrohlich erscheint. 
          So gut meine medizinische Rehabilitation war, so schlecht stellte sich 
          die soziale Beratung dar.
        
Kein Wunder, dass viele Angehörige in diesem Stadium mit ihrer 
          Überforderung weglaufen, sofern sie es nicht schon früher 
          getan haben. Die Betroffenen haben diese Chance des Weglaufens nicht. 
          Sie haben (sitzen) zu bleiben.
        
Weggelaufen ist meine Familie nicht. Sie wusste nur keine Lösung. 
          Wie auch? Mein Mann hatte nach Lösungsmöglichkeiten gesucht 
          und mir eine stolz präsentiert: In Soest war gerade ein neues Altersheim 
          eingeweiht worden. Sieht ganz toll aus. Schön ruhig gelegen am 
          Stadtrand. Da könnten mich seine Verwandten doch schön besuchen. 
          Schließlich wohnen sie nur 15 km entfernt. Meine hätten halt 
          einen etwas längeren Weg.
        
Da ich keine Alternative vorweisen konnte, habe ich zwangsläufig 
          der Besichtigung zugestimmt. Da stand tatsächlich ein nagelneues 
          Gebäude. Sogar mit einigen Einzelzimmern. Eines sollte ich bekommen. 
          Meine Pflege wäre gesichert. Aber leider käme der Nachtdienst 
          schon abends um 18 Uhr. Bis dahin müsste ich wie alle anderen pflegebedürftigen 
          alten Menschen im Bett liegen. Fernsehen im Zimmer geht leider nicht. 
          Man könnte ja keine Ausnahme machen. Das würde ich sicher 
          verstehen. Sonst kämen alle mit solchen Extrawünschen. Schließlich 
          gäbe es einen Gemeinschaftsraum. Aber wir wollen ja nicht so sein, 
          hieß es, ein eigenes Bildchen oder einen Kalender können 
          wir ausnahmsweise gestatten. Ja, es gäbe eine jüngere Bewohnerin. 
          Sie sei 35 Jahre alt und blind. Alle anderen sind leider schon über 
          70. - Dieses Szenario sollte meine Zukunft darstellen. Ich war gerade 
          zwanzig.
        
An diesem Tag bekam ich einen Schreikrampf.
        
Weil sich anscheinend niemand erklären konnte, warum ich so aufgebracht 
          war und mich kaum noch beruhigen konnte, gab es die nächsten Wochen 
          Beruhigungsmittel. Folglich war ich friedlich, aber müde und Antriebs 
          los. Also bekam ich als Ausgleich dazu noch ein paar Aufputschmittel. 
          Die Fächergröße für die Tabletten reichten kaum 
          aus.
        
Der Entlasstag rückte bedrohlich immer näher. Wir mussten 
          endlich eine Lösung finden. Irgendwann brachte ein Pfleger ein 
          Behindertenwohnheim im baden-württembergischen Krautheim ins Spiel. 
          Mein damaliger Mann fuhr die 400 Kilometer hin, schaute sich die Einrichtung 
          an und kam begeistert wieder zurück. Eine ganze Stadt für 
          Behinderte, erzählte er. Jede Menge Leute, die so wie du im Rollstuhl 
          sitzen. Da fühlst du dich bestimmt wohl, lautete seine Meinung. 
          Schließlich könne er mich ja am Wochenende besuchen kommen. 
          - Vierhundert Kilometer weg zu ziehen von der Heimat, war unvorstellbar 
          für mich. Doch gab es keine Alternative.
        
Ab ins Heim
        
Am 25. Oktober 1976 war es dann soweit. An diesem kalten, sonnigen 
          Herbstmorgen wurde ich in einen Krankenwagen verfrachtet, mein Elektrorollstuhl 
          auf einem Anhänger hinten angehängt und ab ging es in Richtung 
          Süden. Die Fahrtstrecke, unterbrochen durch eine Reifenpanne, erschien 
          mir endlos. Die Straßen wurden immer schmaler und die Gegend immer 
          dünner besiedelt.
        
Endlich, nach fast acht Stunden Fahrt, kamen wir am Ziel an. Das Pflegepersonal 
          erwartete mich schon. Die Pflegerinnen begrüßten mich freundlich. 
          Allerdings verstand ich den Dialekt kaum. Schnell packten sie mich von 
          der Krankenwagentrage ins Bett und stellten den Koffer daneben. Ein 
          kurzes "Tschüss" vom Krankenwagenfahrer und der Krankenschwester, 
          die den "Transport" begleitet hatte. Weg waren sie. Zurück blieb 
          ich mit meinen Ängsten, Befürchtungen aber auch schwachen 
          Hoffnungen auf das, was mir die Zukunft wohl bringen würde.
        
Der erste Schock kam gleich am Ankunftstag. Im Krankenhaus wurden wir 
          frischen Querschnittsgelähmten regelrecht darauf gedrillt, regelmäßig 
          die Blase zu entleeren, bzw. entleeren zu lassen, da die Nieren- und 
          Blasenfunktionen nicht beeinträchtigt werden dürfen. (Damals 
          starb noch ein Großteil der Querschnitte nach ein paar Jahren 
          an Infektionen und Nierenversagen.) Ein weiterer Schwachpunkt für 
          Querschnittsgelähmte ist die durch die Lähmung und die Bewegungslosigkeit 
          viel schwächer durchblutete Haut. Regelmäßiges Umlagern 
          im Bett, etwa alle drei Stunden, ist daher unbedingt notwendig. So kann 
          den gefürchteten Dekubiti (Druckgeschwüren) vorgebeugt werden. 
          Das wurde uns immer und immer wieder gepredigt.
        
Als ich nach dem Abendbrot die Dienst habende Schwester fragte, wann 
          sie in der Nacht käme um mich zu drehen, meinte sie: "Ich kann 
          Sie noch um zehn Uhr drehen. Aber nachts ist hier niemand. Erst um sieben 
          morgen früh kommt wieder jemand."
        
Für mich bedeutete das, mindestens neun Stunden auf einem Fleck 
          zu liegen, nichts trinken zu können, die Blase nicht zu leeren, 
          überhaupt keine Hilfe herbeiholen zu können, weder wenn es 
          mich frieren würde, noch wenn es mir zu warm würde. Ich wollte 
          nur noch nach Hause. Aber das gab es schon lange nicht mehr.
        
In den nächsten Wochen lebte ich mich so langsam ein. Kurz nach 
          meinem 21. Lebensjahr nach Krautheim gekommen, war ich die jüngste. 
          Dementsprechend freuten sich gerade auch die jüngeren Praktikantinnen, 
          eine etwa Gleichaltrige pflegen zu können. So gab es immer jemanden, 
          der sich zwischendrin in mein Zimmer schlich, ein paar Handgriffe nebenher 
          erledigte, oder einfach mal quatschte. Ich selbst hatte mir vorgenommen, 
          aus meiner Situation, aus meinem Leben überhaupt, das Beste zu 
          machen. Ich redete mir ein, wie schön es sei, mich nicht ums Einkaufen, 
          Wäsche waschen, Putzen und sonstige lästige Dinge kümmern 
          zu müssen.
        
Meine Ehe, die ohnehin nicht besonders gut war, zerbrach unterdessen. 
          "Du musst froh sein, als Krüppel überhaupt einen Mann zu haben 
          und dann auch noch einen gesunden", bekam ich etliche Male von meinem 
          Mann zu hören. Er meinte, mit diesem Argument könnte er nach 
          Belieben und in jeder Hinsicht über mich verfügen. Anfang 
          Dezember teilte ich ihm mit, dass ich die Scheidung einreichen würde. 
          Das war dann auch der erste gute Vorsatz für das neue Jahr, den 
          ich im Januar gleich umsetzte. Im April 1977 nach knapp vier Jahren 
          Dauer wurde meine erste Ehe geschieden.
        
Zwischenzeitlich bekam ich Schmerzensgeld von der zuständigen 
          Haftpflichtversicherung. Ein Teil davon nahm ich und kaufte mir ein 
          Auto, das ich auf meine speziellen Bedürfnisse hin umbauen lies. 
          Endlich konnte ich meinen Traum, den Führerschein zu machen, erfüllen. 
          Mein Fahrlehrer, der noch nie einen behinderten Fahrschüler hatte, 
          sah das als besondere Herausforderung an. Er wurde bezüglich der 
          besonderen Herausforderung enttäuscht, denn nach 21 Fahrstunden 
          und damit schneller als andere, die gleichzeitig mit mir anfingen, besaß 
          ich die Fahrerlaubnis. Keine Ahnung, wer stolzer war, der Fahrlehrer 
          oder ich!
        
Ich will hier raus!
        
Es dauerte nicht lange bis ich merkte, dass ich mich zwar nicht mehr 
          ums Kochen usw. kümmern musste. Aber entscheiden, was und wann 
          ich essen wollte, konnte ich auch nicht mehr. Ebenso konnte ich nicht 
          mehr selbst bestimmen, wann ich fortgehen konnte, wann aufstehen, wann 
          zu Bett gehen. Immer musste ich warten, bis jemand Zeit dafür aufbrachte. 
          Viele Dinge waren überhaupt nicht möglich, weil ein Heim nun 
          mal kein Personal für "Extrawürste" zur Verfügung stellen 
          kann. Manchmal erlaubte ich mir etwas Besonderes, wie Begleitung zum 
          Kinogang oder in die Disco. Solcher Luxus musste dann aber von den 156 
          DM monatlichem Taschengeld bezahlt werden.
        
Nach wenigen Monaten war mir klar: In dieser Situation, geprägt 
          von Fremdbestimmung und Aufgabe der Eigenverantwortung, wollte ich nicht 
          den Rest des Lebens verbringen. Allerdings sah ich mal wieder keinen 
          Ausweg aus der Misere.
        
Bei einem vom Heim organisierten Sommerfest lernte ich einen Mann kennen, 
          der wie ich ab dem Halswirbel gelähmt war. Er kam aus einer achtzig 
          Kilometer entfernten Stadt zu diesem Fest. Das ging natürlich nicht 
          allein. Mit offenem Mund hörte ich zu, als er berichtete, er habe 
          als einer der ersten Behinderten in Deutschland rund um die Uhr Zivildienstleistende, 
          die ihm bei allem was er brauchte und wollte halfen.
        
Zu diesem Zeitpunkt sah ich das erste Mal, dass es möglich war, 
          außerhalb eines Heimes und unabhängig von der Familie zu 
          leben. Bis dahin kannte ich Zivis nur vom Krankenhaus und vom Heim. 
          Allerdings konnte ich mir noch nicht vorstellen, als Frau ausschließlich 
          von Zivis in einer eigenen Wohnung versorgt zu werden. Und woher die 
          Mittel nehmen? Der Sommerfestgast arbeitete in einem hochqualifizierten 
          Beruf und verdiente nicht schlecht. Ich hingegen bekam nur eine kleine 
          Rente.
        
So vergingen einige Monate. Zwischenzeitlich hatte ich über CB-Funk 
          einen Mann kennen gelernt und mich verliebt. Er war durch eine Polio-Erkrankung 
          im Kleinkindalter behindert, berufstätig und lebte ein paar Orte 
          weiter bei seinen Eltern. Nun überlegten wir gemeinsam, wie mein 
          Auszug aus dem Heim und das Leben in einer eigenen Wohnung organisiert 
          werden könnte. Da mein Mann schon damals in einem Lohnbüro 
          arbeitete, konnte er leicht ausrechnen, dass Lohnkosten für Helferinnen 
          privat nicht finanzierbar waren. Da ich bei meinem Autounfall nicht 
          angeschnallt war, hatte ich ein Drittel Mitschuld am Unfall. Die Anschnallpflicht 
          gab es gerade einen Monat und einen Tag, als mein Unfall passierte. 
          Also bekam ich nur zwei Drittel der durch den Unfall bedingten Kosten 
          von der Haftpflichtversicherung erstattet.
        
Immer auf der Suche nach Finanzierungs- aber auch rein praktischen 
          Möglichkeiten fuhr ich nach Lippstadt, wo der damals für mich 
          zuständige überörtliche Träger der Sozialhilfe ansässig 
          war. Dieser finanzierte die Heimkosten, die die Haftpflichtversicherung 
          und meine Rente nicht deckten. Recht naiv fragte ich den Sachbearbeiter, 
          welche Möglichkeiten ich hätte, aus dem Heim auszuziehen. 
          Nie werde ich vergessen, was ich empfunden habe, als er mich nur anbrüllte. 
          Ich solle gefälligst froh sein, dass für mich gesorgt würde. 
          Ich hätte doch ein Zimmer, ein Bett und einen Fernseher. Außerdem 
          würde ich zu essen bekommen, würde angezogen und frieren müsste 
          ich auch nicht.
        
Mehr als zaghaft und vollkommen eingeschüchtert, versuchte ich 
          ihm klar zu machen, was es bedeutet, keine Kontrolle mehr über 
          sein Leben zu haben und mit ständiger Fremdbestimmung zu leben. 
          Auch über die finanziellen Mittel kann man im Heim, bis auf ein 
          kleines Taschengeld (damals 156 DM monatlich), nicht mehr selbst verfügen. 
          Von diesem Taschengeld müssen sämtliche persönlichen 
          Bedürfnisse, vom Frisörbesuch, über Körperpflegemittel, 
          den Telefonkosten, Bücher bis zum Getränk außerhalb 
          der festen Essenszeiten und vieles andere mehr finanziert werden. Jede 
          neue Unterhose, jeder Schlafanzug, jedes Kleidungsstück überhaupt, 
          muss man als Heimbewohner beim Sozialamt beantragen und den Bedarf nachweisen. 
          Von den bewilligten Summen kann dann wieder nur die billigste "Qualität" 
          gekauft werden, die nach kurzer Zeit gerade mal für den Kleidersack 
          taugt.
        
Doch mein zur Auskunft verpflichteter Sachbearbeiter schrie mich nur 
          weiter an, er habe es nicht so gut wie ich, er müsse arbeiten, 
          um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Außerdem habe er keine 
          156 DM Taschengeld zur Verfügung. Ich solle also gefälligst 
          zurück nach Krautheim fahren, zufrieden sein mit dem was ich habe 
          und ja nicht mehr wiederkommen.
        
Erste Hoffnungsschimmer
        
Ein paar Wochen lang sanken meine Hoffnungen und meine Stimmung auf 
          "Null". Dann begann ein sehr sympathischer Zivi seinen Dienst im Heim. 
          Mein Freund und ich erzählten ihm von dem Problem, nicht zu wissen, 
          wie wir meinen Auszug aus dem Heim organisieren könnten. Er gab 
          uns daraufhin die Telefonnummer eines Studienrates, der Kriegsdienstverweigerern 
          in den damals noch sehr schwierigen Anerkennungsverfahren zur Seite 
          stand. Dieser erklärte sich sofort bereit, uns zu unterstützen. 
          Zum ersten Mal gab es konkrete Ansatzpunkte und einen Hoffungsschimmer, 
          doch noch aus dem Heim ausziehen zu können. Wir fanden eine Dienststelle, 
          die bereit war, ISB-Plätze (ISB = Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) 
          für mich einzurichten und Zivis für mich einberufen zu lassen. 
          Ich sollte nur selbst schauen, wo ich diese finden würde. Doch 
          dabei wollte uns ja unser neuer Bekannter helfen.
        
Noch schwieriger als erwartet gestaltete sich die Suche nach einer 
          geeigneten Wohnung, obwohl wir, was den Ort anbelangte, relativ flexibel 
          waren. Die Wohnung sollte nur nicht mehr als 30 km von der Arbeitsstätte 
          meines (noch) Freundes entfernt sein und eben für uns beide geeignet. 
          Ein ganzes Jahr lang suchten wir erfolglos.
        
In der Zwischenzeit wurde ich wegen der nicht vorhandenen Nachtpflege 
          im Heim sehr krank. Meine Nieren waren stark geschädigt. Die Folge 
          war ab Februar 1980 ein zweimonatiger Krankenhausaufenthalt und eine 
          schwere Operation. Als es mir dann richtig schlecht ging, machte mir 
          mein damaliger Freund einen Heiratsantrag - den ich annahm - und meinte 
          ergänzend: "Und jetzt ist Schluss mit der Sucherei. Du musst raus 
          aus dem Heim. Jetzt wird gebaut." Das erste Gespräch mit dem Architekten 
          fand noch im Krankenhaus statt.
        
Umzug in die Freiheit
        
Am 26. September 1981 war es dann endlich so weit: Wir zogen an einem 
          strahlenden Samstagmorgen in unser neues, selbstverständlich barrierefreies 
          Haus in Hollenbach ein. Zwei Zivis waren gefunden und pünktlich 
          einberufen worden. Der erste fing sogar ein paar Tage früher mit 
          seinem Dienst an und half beim Umzug. Kaum zu glauben, was sich in den 
          vier Jahren, elf Monaten und 29 Tagen meines Heimaufenthaltes in einem 
          einzigen Zimmer so alles angesammelt hatte. 
        
Nach ein paar Wochen des Einlebens heirateten wir am 18. Dezember 1981. 
          Der Standesbeamte, gleichzeitig damals und noch heute nach zwanzig Jahren 
          auch der Bürgermeister, kam in einem enormen Schneesturm von Mulfingen 
          nach Hollenbach gefahren. Es war seine erste Trauung in einem Privathaus. 
          Doch ins Standesamt hätten wir nicht kommen können. Unzählige 
          Stufen hinderten daran. 
        
Die Finanzierung der Kosten für die Zivis stellte sich letztendlich 
          als das geringste Problem dar. Aus rein praktischen Gründen, das 
          heißt wegen der jeweiligen Entfernung zur Dienststelle, wechselte 
          ich diese zweimal. Doch immer hatten wir Glück. Die Zivis wurden 
          uns zu sehr geringen Kosten zur Verfügung gestellt. Zwei Drittel 
          musste ohnehin die Haftpflichtversicherung übernehmen. Das verbliebene 
          Drittel bezahlten wir problemlos aus eigenem Einkommen. 
        
So vergingen neun Jahre, in denen ich mich im Dorf einlebte, meinen 
          Mann bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Vorstand eines Fußballvereines 
          unterstütze und ein "ganz normales" Leben führte. Die Zivis 
          wechselten natürlich bei Beendigung ihrer Dienstzeit. Mit einigen 
          verbindet uns noch heute eine Freundschaft, andere wollen wir niemals 
          (vermutlich auch sie uns nicht) wiedersehen, weil es einfach nicht gepasst 
          hat. Das waren diejenigen, die den Zivildienst als Zwang ansahen und 
          uns das auch täglich zu spüren gaben. Mit Höhen und Tiefen 
          war die Pflege gesichert und es gab keinen Anlass und vermeintlich auch 
          keine Möglichkeit, diese Art der Versorgung zu ändern.
        
Die Katastrophe ist da
        
Dann kam das Jahr 1990. Es blieb meinem Mann und mir als das schlimmste 
          unseres Lebens in Erinnerung. Schon im Frühjahr begann sich die 
          Katastrophe abzuzeichnen. Zwei unserer damals drei Zivis sahen ihrem 
          Dienstende entgegen. Schon in der Vergangenheit war es mal mehr, mal 
          weniger schwierig, geeignete Nachfolger zu finden. Doch nun kündigte 
          der Gesetzgeber eine Wehrdienstzeit- und damit eine zwangsläufig 
          verbundene Zivildienstzeitverkürzung an. Kein Zivi ließ sich 
          mehr einberufen, denn jeder hoffte, durch eine spätere Einberufung 
          in den Genuss der kürzeren Dienstzeit zu kommen. Im späten 
          Frühjahr und im Frühsommer verließen uns dann zwei Zivis. 
          Trotz verstärkter Suche fanden wir keine Nachfolger. Unser letzter 
          verbliebener Zivi versprach, uns nicht im Stich zu lassen und zu bleiben, 
          bis wir wieder jemanden gefunden hätten.
        
Aber es kam noch schlimmer. Die Dienstzeitverkürzung trat in Kraft. 
          Sie galt jedoch nicht nur für die künftigen Zivis, sondern 
          auch für diejenigen, die schon Dienst taten. Unser letzter Zivi 
          hätte normalerweise bis zum Januar Dienst gehabt. Seine Dienststelle 
          teilte uns am 1. August mit, dass er wegen der Verkürzung, der 
          Überstunden und des angesparten Urlaubs am 7. August nach Hause 
          gehen könnte. Unser Entsetzen war unbeschreiblich.
        
uerst sagte unser letzter Zivi zu - diese Möglichkeit gab der 
          Gesetzgeber - gegen ein etwas höheres Entgelt länger zu bleiben. 
          Dann aber setzten ihn seine Eltern unter Druck, doch am 7. aufzuhören, 
          denn so konnte er schon im September mit seiner Ausbildung zum Koch 
          anfangen. Für ihn bedeutete das ein gewonnenes Jahr.
        
In unserer Verzweiflung wandten wir uns an die Presse und an die Bundestagsabgeordneten 
          unseres Wahlkreises. Es wurden Radiointerviews gemacht, und ein großer 
          Artikel erschien in der Zeitung. Außer neugierigen Fragen der 
          Nachbarschaft gab es jedoch keine Resonanz.
        
Am 7. August, dem letzten Diensttag unseres Zivis trafen sich der Dienststellenleiter, 
          die Leiter zweier weiterer ambulanter Dienste, ein Zivi eines Dienstes 
          und ein Bundestagsabgeordneter zu einer Krisensitzung in unserem Wohnzimmer. 
          "Wir können schließlich keine Zivis backen. Wir können 
          versuchen, einen aufzutreiben und damit 37 Stunden in der Woche abdecken. 
          Ansonsten muss halt die Nachbarschaft ran", war eine der "konstruktiven" 
          Lösungsvorschläge. Dem Zivi hatten sie die Rolle zugedacht, 
          uns einzuschüchtern und vorzuhalten, ein überzogenes Anspruchsdenken 
          an den Tag zu legen.
        
"Wissen Sie Herr Bartz, ich kenne Sie jetzt schon zwei Stunden. Sie 
          haben doch kräftige Oberarme. Warum heben Sie Ihre Frau nicht ins 
          Bett und ziehen sie an und aus?" meinte der eine Dienststellenleiter. 
          Mein Mann kann mit Hilfe von Stützapparaten, Unterarmgehstützen 
          und viel Anstrengung ein paar wenige Meter laufen. Ansonsten benutzt 
          er einen Rollstuhl.
        
Voller Verzweiflung, aber gleichzeitig perplex über soviel "Sachkenntnis" 
          rutschte mir der Satz heraus: "Natürlich geht das: Rechte Hand 
          ´ne Krücke, linke Hand ´ne Krücke, und mit den 
          anderen beiden Armen hebt er mich ins Bett." Von dem Moment an hatten 
          wir nur noch Gegner. Ich wurde als polemisch, nicht kompromissfähig 
          und destruktiv beschimpft. So könne man mir nicht helfen. Ich sei 
          ja gar nicht zugänglich. Nun hatte ich in meiner absoluten Verzweiflung 
          auch noch ein Alibi des Eigenverschuldens für die Misere und der 
          Unmöglichkeit einer Lösung geliefert. Mit uns könne man 
          ja nicht vernünftig reden. "Dann sehen Sie mal zu, wie es weitergeht. 
          Wir wissen keine Lösung." Und weg waren sie.
        
Keiner der sogenannten Profis hatte verstanden, dass wir in den vergangenen 
          Jahren kein überversorgtes Luxusleben geführt hatten, sondern 
          nicht mehr und nicht weniger als den vorhandenen Bedarf deckten. 
        
Der Kampf beginnt
        
An diesem späten Nachmittag blieben mein Mann, unser letzter Zivi 
          und ich fassungslos zurück. Die Katastrophe war da und der Zivi 
          nach zwei Stunden, nachdem er mich noch als letzte Tat ins Bett gepackt 
          hatte, ebenfalls verschwunden. Wir sahen ihm sein schlechtes Gewissen 
          an, denn er wusste, in welcher Situation er uns zurück lies. Der 
          Einfluss seiner Eltern war halt verständlicherweise stärker 
          und so ging er, ohne sich je wieder zu melden.
        
Wenn meine Schwägerinnen nicht sofort eingesprungen wären, 
          hätte es das Ende bedeutet. Dass ich nie mehr ins Heim gehen würde 
          war (und ist noch immer) sicher. Die Schwägerinnen konnten allerdings 
          nur sehr sporadisch und unter größten Schwierigkeiten helfen, 
          da die eine wegen ihrer Landwirtschaft ausgelastet, die andere als Exportmanagerin 
          wenig zu Hause war. Ich musste oft im Bett bleiben, oder wusste nicht, 
          wie und wann ich abends wieder ins Bett käme. Ich konnte nicht 
          mehr genügend trinken, denn was im Körper ist, muss auch mal 
          wieder raus. Doch wann und wie, wenn niemand zum Helfen da ist?
        
Eine Woche sprang mein Vater ein. Die Körperpflege konnte er nicht 
          leisten, aber etwas im Haushalt helfen. Eine weitere Woche kam meine 
          Schwägerin. Sie half wo es ging, hatte aber keine Erfahrung in 
          der Körperpflege, dafür ihren kleinen Sohn, der sie brauchte, 
          dabei.
        
Durch einen weiteren Zeitungsbericht fanden wir nach einigen Wochen 
          wieder einen Zivi. Das Wahlkreisbüro des ehemaligen Bundestagspräsidenten, 
          Dr. Philipp Jenninger, unterstützte uns, sodass der Zivi zum 15. 
          Oktober einberufen werden konnte. Jede zweite Woche war wieder abgesichert! 
          Die Johanniter-Unfall-Hilfe hatte ebenfalls von unserer Situation gehört. 
          Sie stellte uns für die Freiwoche unseres Zivis einen weiteren 
          für drei Stunden täglich zur Verfügung. Da dieser sehr 
          flink war, konnten wir sogar den Haushalt notdürftig organisieren. 
          Doch ich musste nach wie vor oft im Bett bleiben. Unser Dorf konnte 
          ich gut fünf Monate lang nicht verlassen. Lebensqualität war 
          Luxus. Es ging nur noch um das nackte Überleben. Mein Mann erlitt 
          an dem für uns so schicksalhaften 7. August einen Zusammenbruch, 
          unter dessen körperlichen Folgen er bis heute leidet.
        
Der dornige Weg zum Arbeitgebermodell
        
Im Januar 1991 hörten wir zum ersten Mal von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. 
          Ich bekam die Telefonnummer des Verbundes behinderter ArbeitgeberInnen, 
          VbA, in München. Hannes Messerschmitt, selbst schwerstbehindert, 
          lebte schon damals mit persönlicher Assistenz nach dem Arbeitgebermodell. 
          Erstmals erlebte ich, mich nicht mehr dafür rechtfertigen zu müssen, 
          bei meinem Mann in unserem Haus bleiben zu wollen. Erstmals verstand 
          jemand, was ich wollte. Erstmals war es normal, was ich wollte und wurde 
          nicht als überzogenes Anspruchsdenken abgetan. Erstmals bot jemand 
          Lösungsmöglichkeiten. Es war wie ein Wunder!
        
Zuvor bekamen wir monatelang nur zu hören, es wäre mit einer 
          so schweren Behinderung unmöglich, mit seinem ebenfalls behinderten 
          Mann im eigenen Haus zu leben. Kein ambulanter Dienst könnte und 
          wollte so viel Hilfe zur Verfügung stellen. Und ich wollte nicht 
          mehr ins Heim!
        
In den kommenden Wochen hätte sich eine Telefonstandleitung nach 
          München sicher rentiert, denn ich stand in ständiger Verbindung 
          mit Hannes Messerschmitt. Dabei hat er mich nie bevormundet oder sich 
          aufgedrängt, sondern nur die mögliche Vorgehensweise auf dem 
          Weg zum Arbeitgebermodell aufgezeigt. Denn eines wussten wir sofort: 
          Das Arbeitgebermodell ist genau das, was wir schon seit Jahren suchen. 
          Nur das "Wie", sprich das Umsetzen war uns rätselhaft.
        
Die Finanzierung sollte sich als größtes Problem darstellen. 
          Konnten wir das Drittel Eigenanteil an den Zivikosten leicht selbst 
          finanzieren (siehe oben), überstieg das Drittel der Kosten für 
          künftige, festeingestellte Kräfte unsere finanziellen Möglichkeiten. 
          Folglich stellten wir am 29. April 1991 den Antrag auf Kostenübernahme 
          nach § 69a und b BSHG. Die errechnete Summe der voraussichtlichen 
          Kosten lag bei ca. 10.000 DM monatlich.
        
Da auch zu diesem Zeitpunkt die Hilfeleistungen nur notdürftig 
          gesichert waren und durch Krankheit der Zivis immer wieder zusätzliche 
          Versorgungslücken entstanden, machten wir unseren Antrag dringlich. 
          So schnell wie möglich wollten wir mit dem Arbeitgebermodell beginnen 
          und damit endlich weg von der Betreuung hin zur Assistenz.
        
Die Antragsformulare erhielten wir relativ schnell. Dem Begleitschreiben 
          der Behörde war deren Verwunderung zu entnehmen, noch keine Akte 
          von uns zu haben, bzw. lediglich über Zeitungsartikel über 
          uns zu verfügen. Heute wissen wir, dass die Behörde bei Bekanntwerden 
          einer Notsituation von sich aus tätig werden muss. Damals waren 
          wir nur verblüfft. Schließlich hätte die Behörde 
          froh sein können, dass wir trotz unserer Behinderungen nie Hilfe 
          in Anspruch nehmen mussten oder besser wollten. - Zu einem späteren 
          Zeitpunkt, nachdem wir uns rechtskundig gemacht hatten, rechneten wir 
          aus, dass uns in den vorhergegangenen Jahren an die 200.000 DM pauschales 
          Pflegegeld zugestanden hätte!
        
Der sehnsüchtig erwartete Bescheid kam nach etwa drei Monaten. 
          Er war teilweise ablehnend, denn die Behörde bewilligte nur einen 
          Teil der beantragten Kostenübernahme. Bis zum Ende Juni betrug 
          die bewilligte Summe 5600 DM, ab dem 1. Juli 5900 DM. Das bedeutete 
          eine Deckungslücke der zu erwartenden Kosten von rund 4000 DM monatlich! 
          Diese teilweise Verweigerung war folglich gleichbedeutend mit einer 
          Ablehnung für uns.
        
Zur Formulierung des Widerspruchs nahmen wir uns einen Rechtsanwalt. 
          Wir hatten Angst, aus lauter Unkenntnis Formfehler zu begehen.
        
Glücklicherweise fanden wir wieder einen Zivi, der im Sommer 1991 
          seinen Dienst antrat. Nun verfügten wir bis Ende September wieder 
          über zwei Zivis. Zwischenzeitlich waren wir nicht untätig, 
          sondern gründeten einen Betrieb im eigenen Haushalt. Die verwaltungstechnischen 
          Voraussetzungen für das Arbeitgebermodell waren also gegeben.
        
Als der erste der beiden Zivis seinen Dienst beendete, stellten wir 
          unseren ersten festen Assistenten ein. Kurz darauf folgte der zweite, 
          ein rumänischer Asylbewerber, von Beruf Arzt. Den Zivi bekamen 
          wir nach wie vor sehr kostengünstig von unserer Dienststelle zur 
          Verfügung, sodass wir mit diesem Team unter dem Kostenlimit des 
          Sozialhilfeträgers blieben. Die größte existenzielle 
          Bedrohung war vorübergehend gemildert.
        
Trennung von Amts wegen ?
        
Nach umfangreichem Schriftverkehr erhielten wir am 3.2.1992 endlich 
          den Widerspruchsbescheid. Zuvor beurteilte wie üblich ein "sozialerfahrener 
          Kreis", der vom Widerspruchsausschuss damit beauftragt wird, unsere 
          Situation bzw. unseren Antrag. Diese "sozialerfahrenen Kreise" befanden, 
          dass es vollkommen ausgeschlossen sei, mit einer solch schweren Behinderung, 
          zusammen mit einem ebenfalls behinderten Ehemann, in einem eigenen Haus 
          zu wohnen. Hier käme auf jeden Fall nur ein Heimaufenthalt infrage. 
          Die vorausgegangenen neun Jahre, die wir schon so lebten und die Tatsache, 
          dass die Versorgung nicht durch unser Verschulden zusammenbrach, ignorierten 
          diese "Profis" vollkommen. 
        
Zu einem späteren Zeitpunkt erkundigte ich mich, wer in einem 
          solchen "sozialerfahrenen Kreis" sitzt. Die Antwort machte vieles klar. 
          Es sind Betreiber von ambulanten Diensten, von Heimen und Vertreter 
          von Kostenträgern. Es geht eben nichts über neutrale Sachverständige!
        
Im Widerspruchsbescheid wurden die Leistungen weiterhin limitiert. 
          Ein Team, bestehend aus lauter festeingestellten AssistentInnen, hätten 
          wir damit nicht finanzieren können.
        
Wörtliche Auszüge zur Begründung des Widerspruchsbescheides:
        
"... Der Sozialhilfeträger muß daher berechtigt 
          sein, die Kostenfolgen einzubeziehen, wollten alle oder zumindest eine 
          Vielzahl von Pflegebedürftigen trotz notwendiger "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" 
          auf häusliche Wartung und Pflege bestehen. Der daraus folgende 
          personelle Bedarf und die dafür notwendigen Kosten wären von 
          der Allgemeinheit wohl kaum aufzubringen. Andere Ehepaare, oft langjährig 
          verheiratet, treffen in der Regel von sich aus die Entscheidung, daß 
          ein Ehepartner sich stationär versorgen läßt, wenn die 
          Betreuung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder durch 
          stundenweisen Einsatz von Pflegekräften der Sozialstationen oder 
          im Wege der Nachbarschaftshilfe nicht mehr gewährleistet werden 
          kann, d.h. die Pflege einen solchen Umfang angenommen hat, daß 
          der personelle Einsatz und die hierfür entstehenden Kosten nicht 
          mehr tragbar sind.
	          Für Frau Bartz könnte diese ständig notwendige Betreuung 
          bei Tag und Nacht stationär im ...gewährleistet werden, da 
          es sich hierbei um eine Spezialeinrichtung für Schwerstbehinderte 
          handelt. Dort sind auch ihr vergleichbar körperbehinderte Rollstuhlfahrer 
          untergebracht, so daß die Einrichtung für sie nach unserer 
          Auffassung auch geeignet ist. (...) Wir anerkennen unter Abwägung 
          aller Umstände dieses Einzelfalles einen Zuschlag zu den Heimkosten 
          in Höhe von 30 % und sind insoweit bereit, bis zu dieser Grenze 
          die Kosten für die häusliche Wartung und Pflege noch als angemessen 
          anzusehen.
	          Bei dieser Entscheidung, einen Zuschlag von 30 % zu gewähren, haben 
          wir insbesondere berücksichtigt, daß nach Artikel 6 Grundgesetz 
          der Schutz der Ehe und Familie zu beachten ist. Zwar ergibt sich hieraus 
          kein eigener Leistungsanspruch, jedoch sahen wir es als berechtigt an, 
          den Zuschlag von in der Regel 15 bis 20 % auf 30 % zu erhöhen....."
        
Nun hatten wir schriftlich, was nach Ansicht eines Sozialhilfeträgers 
          unsere Ehe in Mark und Pfennig wert ist: nämlich zehn bis fünfzehn 
          Prozent der Kosten für ein Behindertenwohnheim. - Viel schlimmer 
          jedoch war die faktische Aufforderung der Behörde, mich von meinem 
          Mann zu trennen und wieder zurück ins Heim zu ziehen. Alleine die 
          Tatsache, dass dort andere Menschen mit gleichen Behinderungen lebten, 
          reichte nach deren Meinung aus, um das Heim als geeignet anzusehen. 
          Nie bin ich gefragt worden, warum ich ausgezogen bin, oder was das Leben 
          in Freiheit, mit meinem Mann in unserem eigenen Haus für mich bedeutet. 
          Der Tag an dem dieser Bescheid kam wird uns, wie einige andere in den 
          vergangenen Monaten für immer unvergessen bleiben. Wir konnten 
          nicht fassen, "zur Trennung von Amts wegen" aufgefordert worden zu sein. 
          - Diese Passage des Widerspruchs leugnete beim späteren Gerichtsprozess 
          die Sachbearbeiterin übrigens vehement.
        
Das Klageverfahren
        
Die Hoffnung, ohne Klageverfahren die Kostenübernahme bewilligt 
          zu bekommen, wurde also zerstört. Was wir befürchteten, war 
          nun Realität: Wir mussten Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart 
          einlegen. Einen anderen Weg gab es nicht. Zur damaligen Zeit waren die 
          Verwaltungsgerichte durch unzählige Asylverfahren hoffnungslos 
          überfordert. Wir mussten also damit rechnen, Jahre lang auf einen 
          Verhandlungstermin zu warten. Damit war die ständige Gefahr verbunden, 
          keinen Zivi mehr zu finden, was die Kosten sofort gesteigert und uns 
          zahlungsunfähig gemacht hätte. 
        
Diese permanenten Ängste waren der reinste Psychoterror. Kam mal 
          wieder ein Brief mit dem Stempel des Landratsamtes, setzten bei mir 
          sofort extreme Bauchkrämpfe ein. Besonders in den ersten Monaten 
          und Jahren lies der Stil der Schreiben auch nichts anderes zu, als sich 
          als Bittsteller und Almosenempfänger zu fühlen, die den Staat 
          ungebührlich ausnehmen wollen. Diese Umgangsweise hat sich mittlerweile 
          geändert. Doch damals war sie so belastend, dass sie unsere Gesundheit 
          nachhaltig beeinflusste.
        
Nach mehr als zwei Jahren stand endlich der Verhandlungstermin fest: 
          am 24. Juni 1994 war die mündliche Verhandlung angesetzt. So sehr 
          wir den Termin herbeisehnten, so sehr fürchteten wir ihn. An diesem 
          Tag würden andere Menschen, die uns nie zuvor gesehen hatten, die 
          uns nicht kannten über unser ganzes weiteres Leben entscheiden.
        
Der Sieg
        
Wir hatten unendliches Glück. Das Gericht war "mit voller Besetzung", 
          also mit einem Vorsitzenden Richter, zwei weiteren hauptamtlichen RichterInnen 
          sowie zwei ehrenamtlichen beisitzenden Richtern anwesend. Seitens der 
          Behörde kamen die Sachbearbeiterin, der Leiter des Sozialamtes 
          und ein Justiziar. Mein Mann und ein Assistent begleiteten mich. Auf 
          der Bank der Klägerin saß ich allein mit meinem Anwalt. Das 
          Glück bestand unter anderem aus einer Richterin, die sich sehr 
          sorgfältig in unsere inzwischen tausend Seiten starke Akte eingelesen 
          hatte und dem Vorsitzenden Richter jede Frage sofort und präzise 
          beantwortete, wenn entsprechender Bedarf bestand. Der Vorsitzende Richter 
          seinerseits konnte sich anscheinend sehr gut in die Situation versetzten, 
          wie unmenschlich es ist, ein Ehepaar zu trennen und eine Person aus 
          dem sozialen Umfeld herauszureißen; das Ganze ausschließlich 
          aus Kostengründen. Er betonte mehrfach, selbst ein noch so gut 
          geführtes Heim, könne kein Leben in der eigenen Familie und 
          in den eigenen vier Wänden ersetzen. Es müsse alles getan 
          werden, damit der Schutz der Familie gewahrt bliebe. Da er uns (er hatte 
          meinen Mann zwischendurch auch befragt) in der Verhandlung als verantwortungsbewusst 
          kennen gelernt habe, wollte er auch kein Limit für die Kostenübernahme 
          setzen. Er sei sich sicher, dass wir keine künstlich überhöhten 
          Kosten geltend machen würden. Auf die geradezu entsetzte Nachfrage 
          seitens der Behörde bestätigte er nochmals, es seien alle 
          real anfallenden Kosten zu übernehmen.
        
Leider weigerte er sich, ein Urteil zu sprechen und damit einen Präzendensfall 
          zu schaffen. Beim Vergleich mussten wir jedoch lediglich anerkennen, 
          dass die Haftpflichtversicherung meines Autos nicht bei der Einkommensbereinigung 
          berücksichtigt wird.
        
So richtig freuen konnten wir uns an diesem Tag noch nicht. Unter dem 
          Einfluss der ungeheuren Belastung der vergangenen vier Jahre stehend, 
          dauerte es einige Tage, bis uns klar war: Wir haben es geschafft. Die 
          Kostenübernahme ist gesichert!
        
Pflegeversicherung als Bedrohung
        
Eigentlich könnte der dornige Weg zum langersehnten und lang angestrebten 
          Arbeitgebermodell hier enden. Doch unsere Erleichterung sollte nur wenige 
          Monate andauern, denn dann kam die Pflegeversicherung. An ihr drohte 
          wieder einmal die ganze Versorgung - oder jetzt besser und korrekter 
          mit Assistenz bezeichnet - zu scheitern.
        
Am 17. Februar 1995 fand die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 
          der Krankenkassen (MDK) statt. Dessen Mitarbeiter - eine Fachpflegekraft, 
          die sich unwidersprochen mit Herr Dr. anreden ließ - kam mit zweistündiger 
          Verspätung. Seiner Mitarbeiterin hatte ich vormittags, als sie 
          den "Besuch" ankündigte gesagt, dass ich noch einen Termin hätte 
          und zu einem bestimmten Zeitpunkt fortfahren müsste.
        
Der MDK-Mitarbeiter ging den üblichen Fragebogen mit mir durch. 
          Als ich glaubte, wir wären fertig mit der Ermittlung des Pflegebedarfs 
          und ich endlich meinen Termin wahrnehmen könnte, meinte er: "Lassen 
          Sie sich mal aufs Bett legen und ausziehen. Ich will Sie untersuchen." 
          Mein Protest nutze nichts. Also rief ich meine Assistentin. Diese musste 
          vor seinen Augen das Bett richten und mich auskleiden. Die "Fachpflegekraft" 
          prüfte mit einem Hämmerchen meine Reflexe. Vielleicht meinte 
          er, ich hätte die Querschnittslähmung neunzehn Jahre lang 
          nur simuliert.
        
Was anschließend geschah, ist mir bis heute - mehr als sechs 
          Jahre danach - noch immer als unendlich entwürdigend in Erinnerung 
          geblieben: Meine Assistentin musste mich auf die Seite drehen. Die "Fachpflegekraft" 
          zog eine Taschenlampe hervor, mir die Pobacken auseinander und leuchtete 
          dort herum. So wollte er wohl den Pflegebedarf ermitteln, denn nichts 
          anderes war sein Auftrag. Ich kam mir an diesem Tag so gedemütigt 
          und wehrlos ausgeliefert vor.
        
Ich bin häufig gefragt worden, warum ich mich gegen diese Behandlung 
          nicht gewehrt habe. Der Grund lag in der Angst, dass er mir mangelnde 
          Mitwirkungspflicht unterstellen und mich nur in Pflegestufe II einstufen 
          würde. Das hätte unter Umständen wieder ein Klageverfahren 
          zur Folge gehabt. Ich wusste ja, dass ich Anspruch auf Pflegestufe III 
          hatte. Außerdem fürchtete ich, das Sozialamt würde bei 
          einer falschen Einstufung plötzlich anfangen, den Umfang meines 
          Hilfebedarfs anzuzweifeln und es liefe wieder auf ein Verfahren hinaus. 
        
Zusätzliche Gefahr durch die Pflegeversicherung bestand darin, 
          dass viele Sozialhilfeträger auf die vorrangige Inanspruchnahme 
          der Sachleistungen der Pflegeversicherung verwiesen. Behinderte ArbeitgeberInnen 
          können jedoch nur die niedrigeren Geldleistungen beziehen. Erst 
          1996 schützte der Gesetzgeber die Arbeitgebermodelle (§ 69c) 
          im Bundessozialhilfegesetz. Meinem eigenen Sozialhilfeträger gegenüber 
          konnte ich glücklicherweise verdeutlichen, dass meine Versorgung 
          wieder zusammenbrechen würde, da ich keinen ambulanten Dienst in 
          das System einbinden konnte. Würde es mir wider Erwarten gelingen, 
          die gesamte Hilfe über einen Dienst zu sichern, stiegen die Kosten 
          auf über dreißigtausend DM. Ein Argument, dass die Behörde 
          überzeugte, denn der Verweis auf eine Einrichtung kam laut Verwaltungsgericht 
          ja nicht in Betracht.
        
Leben in Selbstbestimmung - Das Ziel ist erreicht
        
Seither sind über sechs Jahre vergangen. Ab und zu wechseln Assistentinnen, 
          wenn sie heiraten, eine Ausbildung beginnen oder ähnliches. Insgesamt 
          ist jedoch eine große Kontinuität vorhanden. Eine meiner 
          Assistentinnen arbeitet seit über vier Jahren bei mir, die andere 
          seit über zwei Jahren, obwohl sie einen Anfahrtsweg von mehr als 
          70 Kilometern hat.
        
Nachdem ich außer den Servicehäusern oder einer Assistenzgenossenschaft 
          alle Möglichkeiten der Versorgung kenne, bleibt als Bilanz nur 
          festzustellen, dass das Arbeitgebermodell die für mich geeignetste 
          Alternative darstellt. Der jahrelange, damals sehr belastende und teilweise 
          sehr entwürdigende Kampf hat sich auf jeden Fall gelohnt. Ich führe 
          zusammen mit meinem Mann ein selbstbestimmtes Leben, das anders nicht 
          möglich wäre.
        
Der Kontakt zur Selbstbestimmt-Leben-Bewegung hat sich in dieser Zeit 
          immer mehr verstärkt. Durch die eigene Betroffenheit musste ich 
          mich zwangsläufig kundig machen. Das dabei erworbene Wissen konnte 
          ich in den vergangenen Jahren an viele Hundert andere Betroffene weitergeben. 
          Als Plattform dazu dient das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter 
          Menschen, ForseA e.V., als dessen Vorsitzende ich seit seiner Gründung 
          fungiere.
        
Der von mir verfasste "Ratgeber für behinderte ArbeitgeberInnen 
          und solche, die es werden wollen", dient nicht nur behinderten Menschen 
          und ihren Angehörigen, sondern auch anderen Beratungsstellen, sogar 
          Rechtsanwälten, Richtern und Sozialhilfeträgern zur Information. 
          Außerdem liegt er in vielen Universitätsbibliotheken aus 
          und wurde in etlichen Diplomarbeiten zitiert. 
        
Letztendlich ist es uns gelungen, an den Jahren ungeheurer Probleme, 
          durchlebter und durchlittener Katastrophen nicht zu zerbrechen und nicht 
          aufzugeben. Im Gegenteil sind wir nicht zuletzt durch die Solidarität 
          anderer Menschen mit Behinderungen, sowie der Unterstützung durch 
          einen ausgezeichneten Rechtsanwalt stärker und sehr sachkundig 
          geworden, sodass wir nun unsererseits viele andere behinderte Menschen 
          bei ihrem Kampf um ein selbstbestimmtes Leben unterstützen können.
        
Elke Bartz
	          Hollenbach im November 2001
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