von Uwe Frevert 
        
Zu meiner Person:
        
Zunächst möchte ich von mir persönlich einen Eindruck 
          verschaffen: Ich bin 44 Jahre alt und hatte mit knapp zwei Jahren Kinderlähmung 
          (Poliomyelitis). Fast hätte ich damals während der akuten 
          Polio-Erkrankung mit einer Eisernen Lunge" (Unterdruckkammer) beatmet 
          werden müssen und auch heute habe ich geringe Einschränkungen 
          mit meiner Atemmuskulatur. In Folge von Polio benutze ich einen Elektrorollstuhl 
          und bin auch auf personelle Hilfen (Assistenz) angewiesen. Ich bin glücklich 
          verheiratet, habe zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren und arbeite 
          in Kassel in einem großen Zentrum für selbstbestimmtes Leben 
          als Peer Counselor (Berater), um anderen behinderten Menschen bei der 
          Bewältigung von Problemen behilflich zu sein.
        
Ich verbrachte 10 Jahre im Krankenhaus, München Schwabing, auf 
          der Station 8/1, dem damaligen Polio-Kinderkrankenhaus von München, 
          weil es in den 60er Jahren für Menschen mit meiner Behinderung 
          scheinbar keine Unterstützung gab. Das medizinische Krankenhauspersonal 
          bestimmte die Zeiten, zu denen ich aufstehen durfte und an denen ich 
          im Bett sein musste. Schlechte Erfahrungen machte ich damals, und diese 
          bestätigten sich später aufgrund der vielen Kontakte mit anderen 
          behinderten Personen, als allgemein gültige Gegebenheit in der 
          BRD und auch im Ausland. Unser Anderssein wurde mit krank gleich gesetzt 
          und Ärzte in gehobener Position, die vielleicht während des 
          dritten Reiches ausgebildet wurden, oder deren Schüler, haben uns 
          Schmerzen und Narben zugefügt (vgl. "Die Wohltäter-Maffia", 
          Udo Sierk und Nati Radtke, Juni 1984, S.7)
        
Ein Mitpatient namens Adolf Ratzka tat damals das einzig Richtige. 
          Er machte im Krankenhaus sein Abitur per Fernlehrgang und wanderte anschließend 
          in die U.S.A. aus, um an der renomierten Universität in Berkeley 
          studieren zu können.
        
Die fortschrittliche Behindertenhilfe:
        
1969 zog ich mit meinen drei Geschwistern und meiner geschiedenen Mutter 
          in ein großes Rehabilitationszentrum der Pfennigparade·e.V. 
          in München: "dieses Ghetto" mit über 500 Behinderten gilt 
          als fortschrittlich. Es liegt ganz in der Nähe des Krankenhauses 
          München Schwabing.
        
Damals, im elften Lebensjahr, konnte ich kaum schreiben, geschweige 
          denn ein ganzes Buch lesen, weil ich keinen Sinn beim Lernen im Krankenhaus 
          erkennen konnte. Dank des liebevollen Verständnisses meiner Mutter 
          konnte ich mich doch noch von ihr dazu bewegen lassen, die Mittlere 
          Reife und die Fachoberschule für Technik mit Erfolg abzuschließen.
        
Als heranwachsender Mann verspürte ich den Wunsch ein eigenständiges 
          Leben führen zu können. Meine Geschwister waren bereits ausgezogen, 
          nur ich konnte die 4-Zimmerwohnung nicht verlassen, da sie an eine behinderte 
          Person gebunden war. Auch gab es 1977 keine ambulanten Hilfsdienste 
          (AHD) für behinderte Personen wie mich. Für die Bewohner der 
          Pfennigparade gab es einen "Hauspflegedienst", welcher mir Assistenz 
          für die täglichen Verrichtungen und der Studienbegleitung 
          durch Zivildienstleistende (ZDL) zusicherte. Schließlich fand 
          meine Mutter für sich eine geeignete Wohnung und ich hatte beschlossen 
          die 4-Zimmerwohnung zusammen mit nichtbehinderten Freunden zu teilen. 
          Es dauerte nicht lange und mir wurde nahegelegt die Pfennigparade zu 
          verlassen, da "die Wohnungen nur für Behinderte bestimmt" seien. 
          Eine Klassenkameradin, Ingeborg Plangger, hatte ein ganz ähnliches 
          Problem: Sie lebte mit einem ehemaligen Zivildienstleistenden zusammen 
          in ihrem Zimmer im Internat der Pfennigparade und sollte ebenfalls "baldmöglichst 
          die Einrichtung verlassen".
        
Dann gab es noch einen blinden Heimleiter, Dr. August Rüggeberg, 
          der sich zwischen den Interessen der behinderten Internatsbewohner und 
          den angestellten Pädagogen wieder fand. August Rüggeberg setzte 
          sich damals für die Anliegen der behinderten Bewohner ein und kämpfte 
          z.B. gegen eine Geschäftsführung, die unangemeldete Zimmerbegehungen 
          durchführte.
        
Ein ambulanter Hilfsdienst:
        
Die Idee des ambulanten Hilfsdienstes (AHD) wurde in den Jahren 1977 
          und 1978 in der Pfennigparade mit dem damaligen blinden Heimleiter, 
          den Internatsbewohnern und anderen behinderten Personen, die aus der 
          Sondereinrichtung ausziehen wollten, sowie Freunden und Mitarbeitern 
          der Pfennigparade entwickelt. Die Vereinigung Integrationsförderung 
          - VIF·e.V., begann im September 1978 mit Zivildienstleistenden 
          (ZDL) und Helfern des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) ihre Arbeit.
        
Dieser erste größere und effektive AHD der BRD ermöglichte 
          es uns, Assistenz in der Schule, beim Studium und am Arbeitsplatz einzusetzen. 
          ZDL und Helfer des FSJ wurden ebenfalls für die Teilnahme am Leben 
          der Gesellschaft bereitgestellt. Allgemein kommen personelle Hilfen 
          für behinderte und alte Personen in Frage, die eine personelle 
          Hilfestellung bei der täglichen Körperpflege, beim An- und 
          Ausziehen und bei der Haushaltsführung benötigen. Die individuelle 
          Hilfestellung ermöglichte es z.B. einem schwerstbehinderten Rechtsanwalt, 
          seine selbständig geführte Kanzlei aufrecht zu erhalten. Behinderten 
          Studenten wurde eine Studienbegleitung gestellt, wenn sie Schwierigkeiten 
          mit der Mobilität, den hochschulinternen Treppen oder beim Mitschreiben 
          hatten. Ein lernbehinderter Junge konnte unabhängig von den Eltern 
          mit seinem Assistenten außer Haus gehen, um auf dem Spielplatz 
          zu spielen oder den Zoo zu besuchen.
        
Die Leitideen des ersten ambulanten Hilfdienstes prägten die spätere 
          Arbeit aller weiteren Dienste der Behindertenhilfe (vgl. BMJFG, 1985)
        
          
	- Hilfen, unabhängig von Ursache, Art und Ausmaß der Behinderung. 
          
 
	- Vermeidung von Ausgliederung in stationäre Einrichtungen oder 
            private Abhängigkeitsverhältnisse. 
          
 
	- Personelle Hilfen für die individuelle Lebenssituation, je 
            nach Behinderungsausmaß in Familie, Freizeit, Ausbildung und 
            Beruf. 
          
 
	- Hilfen zur selbständigen, selbstbestimmten und selbstverantwortlichen 
            Lebensführung. 
          
 
	- Größtmögliche Entscheidungsbeteiligung der Hilfeempfänger 
            in dem ambulanten Hilfsdienst, aber auch in anderen Einrichtungen 
            für Behinderte . 
          
 
	- Keine professionell ausgebildeten Fachpflegekräfte in der ambulanten 
            Hilfestellung. 
          
 
	- Verbreitung von Erfahrungen im sozialpolitischen Sinne. 
          
 
	- Laufende Fortentwicklung der Hilfen, Projekte und Methoden. 
        
 
        
Durch die 1980 persönlich eingesetzen Helfer der VIF erhielten 
          ca. 6% der Hilfeempfänger Assistenz in der Ausbildung und ca.12% 
          Assistenz am Arbeitsplatz. Ungefähr 19% aller Hilfeempfänger 
          nutzten Assistenten, um Freizeitaktivitäten entfalten und am kulturellen 
          Leben teilnehmen zu können. Überwiegend wurde die personelle 
          Hilfe aber im familiären und im häuslichen Bereich benötigt 
          (VIF, 1981)
        
Defizite ambulanter Dienste:
        
Die in der Folge gegründeten ambulanten Dienste haben sich als 
          "Alternative zum Heim" verstanden, vor allem für jüngere, 
          aktive körperbehinderte Menschen mit einem relativ großen 
          täglichen Hilfebedarf. Diese Dienste wiesen jedoch, wie der stationäre 
          Bereich an und für sich, Grundmuster entmündigender Hilfe 
          auf. (vgl. Der Grüne Klub im Parlament, 1990) Über die Hilfeleistung 
          der ambulanten Dienste wurde ein Abhängigkeitsverhältnis begründet, 
          das alle Macht bei den Leistungsanbietern konzentriert und die "Betreuten" 
          strukturbedingt ohnmächtig und hilflos macht. Schließlich 
          erlebten wir uns in der "Freiheit" abhängig von der "Betreuung" 
          Anderer und der eigenen Verantwortung enthoben. Ein Prozess wachsender 
          Abhängigkeit und Unselbständigkeit wurde in Gang gesetzt und 
          als "Problem der Behinderten" klassifiziert.
        
Menschen, die auf die Mithilfe Anderer angewiesen sind, werden sehr 
          leicht die elementaren Entscheidungen für die eigene Person verweigert. 
          Indem nichtbehinderte Leistungsanbieter ihre Überlegenheit erkennen, 
          fühlen sie sich dazu berechtigt, auch die Kontrolle über andere 
          Bereiche der "Pflegebedürftigen" zu übernehmen. Das Ergebnis 
          ist Bevormundung in den wichtigsten Bereichen des täglichen Lebens, 
          wie uns die Pflegeversicherung in abschreckender Weise vor Augen führt. 
          In dieser sind wir als pflegebedürftige Objekte der Fürsorge 
          Dritter ausgeliefert. Skrupellos werden uns Vorgaben gemacht, wann wir 
          zu essen haben, wann wir die Toilette benutzen dürfen, wann wir 
          zu Bett gehen müssen und wann wir wieder aufstehen dürfen. 
          Solch eine Bevormundung hat nichts mit einem selbstbestimmten Leben 
          gemeinsam.
        
Im Alltag konfrontieren uns z.B. die Qualitätssicherungsmaßstäbe 
          des Pflegeversicherungsgesetzes. Demnach hat die medizinisch orientierte 
          Fachpflegedienstleitung die Dienstpläne "nach den Bedürfnissen 
          der Leistungsempfänger" festzulegen, also kann nicht die behinderte 
          Person selbst entscheiden, wann personelle Hilfe erbracht werden muss.
        
Und weiter ist in den Bundesempfehlungen für die Rahmenverträge 
          über die Leistungen der ambulanten Pflegeeinrichtungen nachzulesen: 
          "Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 
          ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. ... der Pflegebedürftige 
          ist bei der Essens- und Getränkeauswahl ... zu beraten." Wer folglich 
          personelle Hilfe beim Essen und Trinken benötigt, muss sich also 
          grundsätzlich rechtfertigen können, wenn er/sie etwas Bestimmtes 
          essen möchte.
        
Oder: "... das An- und Auskleiden umfasst auch die Auswahl der Kleidung 
          gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen". Auch hier ist eine Alleinentscheidung 
          der behinderten Person nicht vorgesehen. Und weiter: "Beim Aufstehen 
          und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnisse und evtl. 
          Störungen angemessen zu berücksichtigen". Auch dies bedeutet, 
          dass der Zeitpunkt des Aufstehens und Zubettgehens vom Pflegedienst 
          bestimmt wird, nach den jeweiligen organisatorischen Zwängen zur 
          Einhaltung von Dienstplänen. Die Bedürfnisse der Leistungsempfänger 
          sind nur zu "berücksichtigen". Fast alle ambulanten Dienste haben 
          mit den Prinzipien der persönlichen Assistenz wenig gemeinsam und 
          arbeiten nicht kundenorientiert. Sie gewähren den behinderten Kunden 
          kein Mitspracherecht. Die behinderten Kunden haben die zur Verfügung 
          gestellten "Pflegekräfte" zu akzeptieren und müssen sich den 
          jeweiligen Dienstplänen anpassen. Dies gilt sowohl für ambulante 
          Dienste als auch für traditionelle Anstalten. Kennzeichen für 
          diese Hilfsdienste ist, dass sie eine hierachische Struktur haben, bei 
          welcher die behinderten Kunden an letzter Stelle stehen.
        
Probleme ambulanter Dienste:
        
Es zeichneten sich darüber hinaus aber auch organisationsbedingte 
          Grenzen ab, wie das Beispiel der VIF zeigt. Der 1978 gegründete 
          VIF-Hilfsdienst musste aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten 
          von Helfern innerhalb von zwei Jahren auf 50 ZDL und Helfer des FSJ 
          erweitert werden. Dieser auffällige Bedarf der VIF-Hilfeempfänger 
          ist in einer empirischen Untersuchung nachgewiesen worden. Hiernach 
          stellt sich der Hilfebedarf der VIF-Kunden rund dreimal so hoch dar, 
          wie der der Nutzer der anderen 909 untersuchten Mobilen Sozialen Hilfsdienste 
          (MSHD) in der BRD. Der durchschnittlich ermittelte Hilfebedarf belief 
          sich auf 20 Stunden pro Woche. Mit den 50 "festangestellten Helfern" 
          des freiwilligen sozialen Jahres und den Zivildienstleistenden kam der 
          VIF-Innendienst, bestehend aus im Büro tätigen Sozialarbeitern, 
          sehr schnell an die Grenze des organisatorisch Machbaren. (BMFJG, 1985) 
          1986 waren es dann 80 ZDL und FSJ?Helfer sowie 9 Hauptamtliche im Innendienst. 
          Der bis 1985 amtierende VIF-Vorstand sah es nicht im Einklang mit den 
          grundsätzlichen Zielsetzungen der VIF, diesen Hilfsdienst "bis 
          ins Unendliche" mit ZDL und FSJ-Helfer auszuweiten.
        
Assistenzvermittlung als Alternative:
        
Die VIF organisierte daher im Jahr 1982 einen internationalen Kongress, 
          um sich mit erfahrenen Experten der Rehabilitation von Menschen mit 
          Atembehinderungen austauschen zu können. Zu ihnen gehörten 
          unter anderem Judy Heumann, Gini Laurie, Dr.phil. Adolf Ratzka und Dr. 
          Geoffte Spencer. All diese Experten überzeugten die Mitarbeiter 
          und den Vorstand davon, dass die starken Expansionsprobleme des ambulanten 
          Dienstes, durch eine Vermittlung der Assistenten nach dem Vorbild des 
          "Center for Independent Living" (Zentrum für selbstbestimmtes Leben 
          behinderter Menschen) in Berkeley, U.S.A., gelöst werden könne. 
          Während der ambulante Hilfsdienst seit 1982 bei 58.000 Einsatzstunden 
          im Jahr stagnierte, konnten ?·zu diesem Zeitpunkt in der Erprobungsphase·? 
          die Assistenzvermittlungen mit etwa 80.000 Einsatzstunden pro Jahr mit 
          nur einer Arbeitskraft im Innendienst abgedeckt werden. (BMFJG, 1985) 
          Das Prinzip der Vermittlung hatte sich somit als effizienter Erfolg 
          bewiesen.
        
Die Assistenzvermittlung ist ein spezifisches Prinzip der Hilfe zum 
          selbstbestimmten Leben. Der Assistent, in der Regel ein Laienhelfer, 
          hat keine vertragliche Vereinbarung über seine Assistenztätigkeit 
          mit der Organisation, die ihn vermittelt. Die behinderte Person selbst 
          ist Vertragspartner des Assistenten. So wird die Hilfesuchende zur ArbeitgeberIn 
          und der Helfer zum Arbeitnehmer bzw. zum persönlichen Assistenten. 
          Eine Abhängigkeit zwischen HilfeempfängerIn und der Organisation 
          besteht nicht.
        
Entscheidend ist die faktische Entscheidungsmacht des Assistenznehmers 
          gegenüber dem Assistenzgebenden. Für ein selbstbestimmtes 
          Leben muss die behinderte Person festlegen, wer über Form, Ausmaß 
          und Dauer der Hilfe bestimmen kann. Die behinderten Menschen dürfen 
          nicht gezwungen werden, sich an Angebote von Hilfsdiensten und ihre 
          Dienstpläne anzupassen, sondern haben das Recht ihre Assistenz 
          ortsunabhängig und nach ihren Bedürfnissen auszurichten. Hierfür 
          müssen für die Assistenten eine marktgerechte Entlohnung, 
          Sozialleistungen sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bereitgestellt 
          werden. Die von behinderten Menschen selbst organisierte Assistenz ist 
          sehr kostengünstig, da hier kein ambulanter Hilfsdienst die Regie 
          leistet und somit keine Einsatzleitung, Büromiete, o.ä. zu 
          finanzieren sind.
        
Dieses Hilfeprinzip ist eine Gewähr für die Hilfe im Sinne 
          der behinderten Person. Da sie selbst die Instrumente der Qualitätssicherung 
          erhalten, handelt es sich um ein außerordentlich leistungsfähiges 
          und wirtschaftliches "Pflegemodell" wie es kein ambulanter Hilfsdienst 
          bieten kann. (vgl. Par. 72 Abs.3 SGB·XI: Zulassung zur Pflege 
          durch Versorgungsvertrag)
       
    
LITERATUR 
        
          
	- BAGH Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe Behinderter; 1991: Zivildienstleistende 
            als ambulante Pflegehelfer. In: Selbsthilfe 6/7, S. 40-44. Düsseldorf 
          
 
	- BMJFG (Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit) (Hrsg.); 
            1985: Integration und Autonomie behinderter Menschen. (Band 172 der 
            Schriftenreihe des BMJFG). Stuttgart 
          
 
	- Der Grüne Klub im Parlament; 1990: Selbstbestimmt Leben durch 
            persönliche Assistenz (Bericht vom Kongreß 6. bis 7. Oktober 
            1989, Grüne Bücher). Wien 
          
 
	- ENIL European Network on Independent Living; 1987: Resolution (Stellungnahme 
            vor dem Europäischen Parlament) 
          
 
	- Interessenvertretung selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) 
            30.8.-1.9. 1991: Presseerklärung/Resolution der Tagung "Gleichstellungs- 
            und Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung für Behinderte", in Verden 
            / Aller vom 30.8-1.9.1991 mit 60 Teilnehmern aus etwa 25 verschiedenen 
            Behindertengruppen und -organisationen 
          
 
	- Ratzka, Adolf; 1991: Das STIL-Projekt. In: Faire Face 7,8 
          
 
	- Rüggeberg, August; 1985: Autonom-Leben - Gemeindenahe Formen 
            von Beratung, Hilfe und Pflege zum selbständigen Leben von und 
            für Menschen mit Behinderungen. (Schriftenreihe des BMJFG Band 
            173). Stuttgart 
          
 
	- VIF Vereinigung Integrationsförderung; 1981: Behindert ist, 
            wer Hilfe braucht - 3 Jahre ambulanter VIF-Hilfsdienst. München 
          
 
	- ZSL Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V.; 1989: Assistenzgenossenschaft 
            Bremen 
        
 
        
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