 Neue 
          Wege für die Unterstützung behinderter Menschen auf Landesebene 
          am Beispiel Rheinland-Pfalz  Vortrag von Dr. Richard Auernheimer, 
          Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie 
          und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Neue 
          Wege für die Unterstützung behinderter Menschen auf Landesebene 
          am Beispiel Rheinland-Pfalz  Vortrag von Dr. Richard Auernheimer, 
          Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie 
          und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
        
Gliederung
	          1. Blickwechsel
	          2. Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen
	          3. Paradigmenwechsel in Rheinland-Pfalz
	          4. Mainzer Bündnis für ein Selbstbestimmtes 
          Leben
	          5. Teilhabe verwirklichen
        
 
        
 Sehr gehrte Frau Ministerin Schmidt,
	          sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Beutel,
	          sehr geehrter Herr Frevert,
	          meine sehr verehrten Damen und Herren ,
        
 1. Blickwechsel
	          es war in den 70ern und Anfang der 80er Jahre, als wir übers Fernsehen 
          mit Werbespots der Aktion Sorgenkind oder mit einem gut gemeinten Aufklärungsfilm 
          konfrontiert wurden: „Unser Walter - Walter ist ein besonderes 
          Kind. Spendenkonto 33..."
	          
	          Walter war ein Junge mit dem sogenannten Down-Syndrom, der immer lächelnd 
          um unser Verständnis bat. Damit sollte der Gesellschaft gezeigt 
          werden, dass Menschen wie Walter zwar unserer Hilfe bedurften, gleichzeitig 
          aber „Sorgenkinder" waren. Walter wurde zu einem Synonym: 
          Menschen, die uns nervten, die sich dumm anstellten, die nicht so schnell 
          waren, wie wir, nannten wir „Walter".
	          
	          Diese Werbestrategie formte unseren Blick auf Menschen mit Behinderungen.
	          
	          Am augenfälligsten waren und sind solche, die an Trisomie 21 leiden 
          oder im Rollstuhl sitzen.
	          
	          Dabei gibt es wie in anderen Bevölkerungsgruppen den behinderten 
          Menschen nicht. Das Spektrum ist vielfältig und viele Fassetten 
          sind unsichtbar.
	          
	          Vieles hat sich seit Beginn der 90er Jahre zum Glück verändert. 
          Ein Beispiel, an dem dies prägnant deutlich wird, ist, dass sich 
          die Aktion Sorgenkind vor zwei Jahren einen anderen Namen gegeben hat: 
          Aktion Mensch - und der ist Programm: Nicht mehr die Behinderung steht 
          im Mittelpunkt, sondern der Mensch, der ein möglichst unabhängiges 
          und selbstbestimmtes Leben führen will und soll.
   
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2. Das Europäische Jahr der Menschen 
          mit Behinderungen 2003
	          Heute – im Jahr 2003-, dem Europäischen Jahr der Menschen 
          mit Behinderungen wird der Paradigmenwechsel der Politik für Menschen 
          mit Behinderungen besonders deutlich.
	          
	          Die Politik für Menschen mit Behinderungen ist in der Bundesrepublik 
          Deutschland und in Rheinland-Pfalz geprägt von einem umfassenden 
          Bewusstseinswandel, der den programmatischen Leitsatz des Europäischen 
          Jahres „Nichts über uns - ohne uns" aufgreift. Behinderte 
          Menschen verstehen sich nicht mehr als Objekte staatlicher Fürsorge, 
          sondern als selbstbestimmte und handelnde Menschen, die ihren Alltag 
          aktiv gestalten und ihr Recht auf eine umfassende gesellschaftliche 
          Teilhabe beanspruchen. 
	          Die neue Dynamik in der Behindertenpolitik wird auch im Logo für 
          das Europäische Jahr ausgedrückt. Die drei nach vorne gerichteten 
          Pfeile stehen aus deutscher Sicht für die zentralen Botschaften:
		  
          
	- Teilhabe verwirklichen
- Gleichstellung durchsetzen
- Selbstbestimmung ermöglichen.
Für uns in der Bundesrepublik sind das Europäische Jahr und 
          seine Leitsätze eine logische Schlussfolgerung der Politik für 
          behinderte Menschen seit Beginn dieser Bundesregierung. Es wurden wegweisende 
          Schritte unternommen, um die berufliche und soziale Integration für 
          Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, Barrieren abzubauen und ihr 
          Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung auf ein stabiles, rechtliches 
          Fundament zu stellen:
        
	- Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter 
          ist es gelungen, durch die Anwendung neuer Instrumentarien, die Kompetenzen 
          und Fähigkeiten behinderter Menschen in Arbeit und Beruf in den 
          Mittelpunkt zu rücken.
- Mit dem Sozialgesetzbuch IX wurde nach jahrzehntelanger Diskussion 
          das bis dahin gültige Rehabilitationsrecht modifiziert und weiterentwickelt. 
          Dem Neuansatz in der Sozialpolitik, den Schwerpunkt auf die Ermöglichung 
          von gleichberechtigter Teilhabe und Selbstbestimmung zu legen, wurde 
          Ausdruck verliehen.
- Mit dem Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde 
          die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass aus dem Benachteiligungsverbot 
          des Grundgesetzes durch den Abbau von Mobilitäts- und Kommunikationsbarrieren 
          gelebte gesellschaftliche Wirklichkeit erwachsen kann.
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3. Paradigmenwechsel 
          in Rheinland-Pfalz
	          Nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte 
          Teilhabe, nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung, 
          nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung 
          sind die Ziele rheinland-pfälzischer Politik für und mit Menschen 
          mit Behinderungen.
	          
	          Deshalb sind wir auch stolz darauf, als erstes Land nach der Verabschiedung 
          des Bundesgleichstellungsgesetzes ein eigenes Landesgesetz zur Herstellung 
          gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen 
          im Landtag verabschiedet zu haben. Auch darin kommt der Perspektivenwechsel 
          zum Ausdruck, der seine Wurzeln in einer international schon zum Teil 
          sehr weit fortgeschrittenen Entwicklung findet, die die Menschenrechte 
          von behinderten Menschen verstärkt in den Mittelpunkt stellt und 
          einen diskriminierungsfreien Umgang, eine barrierefreie Umwelt und eine 
          gemeindenahe Unterstützung von behinderten Menschen erfordert .
	          Konkret hat sich dieser Perspektivenwechsel hier im Land in einer Reihe 
          neuer Gesetze und Reformen niedergeschlagen, welche die Behindertenpolitik 
          zurzeit auf den unterschiedlichsten Ebenen massiv verändern. 
	          
	          Ich darf Ihnen für das Land Rheinland-Pfalz einige Beispiele nennen:
        
          
	- Der Modellversuch „Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß 
            für behinderte Menschen" mit der Erprobung von persönlichen 
            Budgets, 
- die kontinuierliche Steigerung der Plätze im betreuten Wohnen,
- das Instrumentarium der Individuellen Hilfeplanung sowie 
- der Ausbau des Peer Counseling mit der Beratung von Behinderten 
            für Behinderte.
Das Modellprojekt „Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß für 
          behinderte Menschen" geht seit 1998 in Rheinland-Pfalz neue Wege 
          für die Gewährung von persönlichen Budgets, die den Betroffenen, 
          die in den Genuss eines solchen Budgets kommen, einen größeren 
          Handlungsspielraum für ein selbst bestimmteres Leben einräumen.
          Dabei sind drei neue Komponenten sehr wichtig:
		  
          
	- Menschen mit Behinderungen können ein persönliches Budget 
          erhalten, dass auf ihren individuellen Hilfebedarf zugeschnitten ist,
- die Hilfen und Unterstützungsformen sind stärker Personen 
          zentriert und
- die Zuständigkeitsregelungen wurden dahingehend vereinfacht, 
          dass die bisher getrennten kommunalen Mittel und Landesmittel modellhaft 
          zusammengeführt und dadurch vorhandene Hemmnisse der finanziellen 
          Zuordnung im Sinne einer Stärkung der Selbstbestimmung behinderter 
          Menschen abgebaut werden.
Die gerade eben beschriebenen Erfolge des Modells „Selbst bestimmen 
        - Hilfe nach Maß" haben Einfluss und Eingang gefunden in das 
        SGB IX.
        
        Der § 17 des Sozialgesetzbuches IX macht Aussagen zum persönlichen 
        Budget.
        
          Die Budgets müssen so bemessen sein, dass Bedarfsdeckung unter 
          Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 
          gegeben ist. Leistungen in Form eines persönlichen Budgets sollen 
          nach diesem § in entsprechenden Modellvorhaben erprobt werden.
        Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, haben wir in Rheinland-Pfalz diese 
        Modellphase bereits hinter uns gelassen.
 
 
        
Das in Rheinland-Pfalz eingeführte Instrumentarium der individuellen 
          Hilfeplanung (IHP) bringt eine Reihe neuer Möglichkeiten, aber 
          auch Herausforderungen für eine zielgerichtete Planung der Hilfen 
          mit und für behinderte Menschen mit sich. Die individuelle Hilfeplanung 
          kann, wenn sie richtig angewandt wird, einige positive Elemente der 
          bereits beschriebenen Entwicklung aufnehmen und eine wichtige Basis 
          für ein selbst bestimmteres Leben bieten.
	          
	          Das Instrumentarium soll zudem zur Bildung von Gruppen mit vergleichbarem 
          Hilfebedarf und zur Kalkulation von Maßnahmepauschalen dienen.
	          
	          Mit einer Expertise zur Stärkung gemeindenaher Wohnformen für 
          Menschen mit Behinderungen wollen wir in diesem Jahr offensiv für 
          eine größere Vielfalt bei Wohn- und Unterstützungsangeboten 
          für Menschen mit Behinderungen werben.
	          
	          Ziel dabei ist die Umwandlung von großen überregionalen Komplexeinrichtungen 
          hin zu gemeindenahen Wohn- und Unterstützungsformen.
   
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4. Mainzer Bündnis für ein Selbstbestimmtes 
          Leben
	          Mit einer Tagung „20 Jahre Assistenz", deren Veranstalter 
          das Zentrum für selbstbestimmtes Leben und das Ministerium für 
          Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit waren, wurde ein Prozess in 
          Sachen Persönliche Assistenz in Gang gesetzt. 
	          
	          Persönliche Assistenz bedeutet Lebensqualität.
	          
	          Die folgenden Kriterien sind Qualitätsmerkmale persönlicher 
          Assistenz:
		  
          
	- Organisationskompetenz
 Ausgangspunkt sind die Gestaltungswünsche und Bedürfnisse 
          der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer. Persönliche Assistenz 
          wird von den betroffenen Menschen selbst geprägt und gestaltet. 
          Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer entscheiden, wo und wann 
          Assistenz erfolgt.
- Personalkompetenz
 Die betroffenen Menschen entscheiden, wer als Assistentin oder Assistent 
          eingesetzt wird.
- Anleitungskompetenz
 Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer bestimmen selbst, was zu 
          tun ist und wie es zu tun ist.
- Finanzkompetenz
 Der Einsatz und die Verwendung der finanziellen Mittel muss von den 
          Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern gesteuert und kontrolliert 
          werden.
Im Unterschied zu den traditionellen Unterstützungsangeboten erhält 
          die Idee der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung bei der PERSÖNLICHEN 
          ASSISTENZ eine ganz neue Qualität.
        Persönliche Assistenz gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit 
        ein normales Leben zu führen. Die persönliche Entwicklung und 
        Durchsetzungsfähigkeit eines jeden behinderten Menschen muss bei 
        der Umsetzung der persönlichen Assistenz berücksichtigt werden. 
        Es trägt zur Qualität bei, dass persönliche Assistenz das 
        Ergebnis der persönlichen Auseinandersetzung mit der eigenen Situation 
        ist. Und es ist eine Revolution, dass die Kompetenz dazu nicht bei den 
        Behörden, sondern bei den Betroffenen selbst zu finden ist.
        
        Durch die Tagung „20 Jahre Assistenz" wurde bewusst gemacht, 
        welche Erfolge die Betroffenen erzielt haben und welche Schwierigkeiten 
        dabei zu überwinden waren und immer noch zu überwinden sind. 
        Wir stehen am Anfang einer Entwicklung, die die Wirklichkeit verändern 
        kann. Hierzu sind neue Instrumente erforderlich. Hilfen müssen anders 
        strukturiert werden. 
        
        Der Aufbau eines solchen Systems in Rheinland-Pfalz ist erklärtes 
        politisches Ziel und muss in einem entsprechenden Prozess umgesetzt werden. 
        
        
        Aus diesem Grund brauchen wir ein Bündnis zwischen den Betroffenen 
        und den Kostenträgern um für die Zukunft Lösungsschablonen 
        zu finden.
        
        Wichtige Aspekte dabei sind: 
        
          
	- Erstellung eines Katalogs, in dem Informationen zur Persönlichen 
            Assistenz gesammelt werden, der Betroffenen und Kostenträgern 
            zur Verfügung gestellt wird. Ein solcher Katalog soll auch einen Kostenvergleich Arbeitgebermodell
- ambulantes – stationäres Angebot beinhalten. 
 Zudem muss ein entsprechendes Fortbildungsangebot Eingang finden.
- Qualität der Personalausstattung im Arbeitgebermodell.
 Sie muss sich an den Erfahrungen der Betroffenen bezüglich Gestaltung 
            und Zeitbedarf orientieren. Dabei muss es auch möglich sein, 
            dass angepasst an den individuellen Bedarf eine bestimmte Grenze gezogen 
            wird. So muss beispielsweise die notwendige Personalausstattung nicht 
            nur Fachpflegekräfte umfassen.
- Differenzierung der Hilfen über stärkere, Personen orientierte 
            Betrachtung der jeweiligen Entscheidung, so dass einfachere Hilfen 
            in der Zukunft möglich werden und auf der anderen Seite dadurch 
            ein Kostenpotenzial für notwendige teuerere Lösungen gewonnen 
            wird. Dabei geht es um die Anwendung des Individuellen Hilfeplaninstrumentariums 
            , um Entscheidungen zu erleichtern. Der nächste Überlegungsschritt 
            ist die Schaffung eines bedarfsdeckenden Budgets. Dies verlangt Autonomie 
            der Verwaltung eines zuerkannten finanziellen Betrages. Dies erfordert 
            auch ein gewisses unternehmerisches Risiko beim Arbeitgebermodell. 
            Oberstes Ziel dabei ist die jeweils günstigste Lösung gemeinsam 
            zu erarbeiten.
- Wirtschaftlichkeit und Qualität.
 Hier geht es darum einerseits Qualitätssicherung der gefundenen 
            Lösung im Interesse der behinderten Menschen zu gewährleisten. 
            Auf der anderen Seite geht es aber darum Lösungen zu finden und 
            Entscheidungen so zu treffen, dass sie innerhalb der Vorgaben eines 
            Haushaltes eines Kreises und Landes zu verwirklichen sind. Es ist 
            wichtig, dass wir innerhalb der nächsten Jahre auch in den engen 
            Vorgaben der Haushalte die Entwicklung zu selbstbestimmten Leben fortsetzen.
- Änderung der Kostenerstattung.
 Die Verantwortung der Kostenträgerschaft muss immer bei der Kommune 
            verbleiben, die ursprünglich auch verantwortlich war. Rheinland-Pfalz 
            wird mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative eine Änderung 
            des § 103 BSHG initiieren.
Das Mainzer Bündnis für ein selbstbestimmtes Leben strebt Zielvereinbarungen 
        zwischen den Betroffenen und den Kostenträgern an, die es ermöglichen, 
        nicht nur auf das Bekannte zurückzugreifen, sondern neue Lösungen 
        zu wagen. Mit dem Instrument der Zielvereinbarung soll festgeschrieben 
        werden, in welchen Schritten das Ziel erreicht werden soll und auch mit 
        welchen Sicherheiten für die Kostenträger.
        
        Unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und 
        Gesundheit wird sich dazu eine Projektgruppe konstituieren, der Vertreter 
        meines Hauses, die Selbsthilfe behinderter Menschen und Vertreter der 
        Kommunen angehören werden. 
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5. Teilhabe verwirklichen - Selbstbestimmung 
          ermöglichen - Gleichberechtigung durchsetzen
	          Die Teilhabe behinderter Menschen an den regulären Möglichkeiten 
          des gesellschaftlichen Lebens ist das Ziel unserer Politik. Nicht der 
          alleinige Verweis auf Sonderlösungen soll das Leben behinderter 
          Menschen bestimmen, sondern gleiche Chancen in den grundlegenden Lebensbereichen 
          wie für alle anderen auch. Es geht darum, Busse und Bahnen für 
          alle zugänglich zu machen. Es geht darum, Arbeitsplätze für 
          behinderte Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und es geht 
          darum, das Wohnen in selbst gewählten Wohnformen zu ermöglichen. 
          Die konsequente Umsetzung der gleichberechtigten Teilhabe erfordert 
          ein neues Denken und Handeln bei den politisch Verantwortlichen, bei 
          den Trägern der Behindertenhilfe und auch der Behindertenhilfe 
          selbst. Behindertenpolitik ist kein alleiniges Betätigungsfeld 
          der Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker, sondern eine Querschnittsaufgabe, 
          an der wir alle mitarbeiten müssen.
	          
	          Selbstbestimmung zu ermöglichen, ist eine zweite Leitlinie unserer 
          Politik. Dazu gehört, eine Vielzahl von Möglichkeiten für 
          behinderte Menschen zu schaffen. Behinderte Menschen sollen selbstverständlich 
          die gleichen Chancen haben, eine Ausbildung und einen Arbeitsplatz zu 
          erhalten, die Freizeit zu gestalten, auf Reisen zu gehen, eine Wohnung 
          zu finden und ihr soziales Umfeld zu wählen wie jede und jeder 
          von uns. Mit der Schaffung von Angeboten muss auch die Kompetenz behinderter 
          Menschen gesteigert werden, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen.
	          
	          Die Beteiligung behinderter Menschen, wie beispielsweise durch Heimbeiräte 
          und Werkstatträte, durch Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte, 
          ist ein wichtiges Element, damit das Motto des Europäischen Jahres 
          „Nicht über uns - ohne uns" in die Tat umgesetzt werden 
          kann. Es gilt, die Emanzipation behinderter Menschen voranzubringen. 
          Lassen Sie uns gemeinsam eine Zukunft gestalten, in denen Barrieren 
          abgebaut sind und Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung 
          für uns alle eine Selbstverständlichkeit sind.
	          
	          In den letzten Jahren sind einige Gesetze in Kraft getreten, die für 
          die Gleichberechtigung behinderter Menschen wesentliche Fortschritte 
          gebracht haben und in Zukunft noch bringen werden.
	          
	          Diese Gesetze mit Leben zu erfüllen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe, 
          die uns alle angeht. Ich lade Sie herzlich dazu ein, gemeinsam mit uns 
          eine Zukunft zu gestalten, in der eben Barrieren abgebaut sind und Teilhabe, 
          Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für uns alle Normalität 
          geworden sind.
        
 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
	        
        
 
        
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