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Beratung und Unterstützung bei der Organisation der Persönlichen Assistenz

Forum 5
Beratung und Unterstützung bei der Organisation der Persönlichen Assistenz

v.l. Ulrich Hartschuh, Barbara Combrink-SoujhoudAuf dem Podium: Ulrich Hartschuh (LVA Baden-Württemberg) und Barbara Combrink-Souhjoud (ZsL Köln)

Thesen zu diesem Forum

Bericht zum Forum 5

An dem von Barbara Combrink-Soujhoud vom Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen in Köln und dem stellvertretenden Leiter der Rehabilitationsabteilung der LVA Baden-Württemberg, Ulrich Hartschuh geleiteten Forum nahmen 20 Personen teil. Dabei entspann sich nach den Einführungsreferaten der beiden AG-LeiterInnen eine rege Diskussion mit einer Reihe von Vorschlägen für eine bessere Beratung bei der Organisation der Persönlichen Assistenz.

Barbara Combrink-Soujhoud skizzierte in ihrem Beitrag die verschiedenen Phasen des Beratungsprozesses im Zusammenhang mit der Organisation der Persönlichen Assistenz.

1. Phase: Erstkontakt:

In dieser Phase findet die Kontaktaufnahme statt, die meist erst einmal über das Telefon erfolgt. Dabei geht es in der Regel darum, Vertrauen aufzubauen, erste Informationen zu geben, erste allgemeine und Fragen zu den Möglichkeiten der Hilfeorganisation zu beantworten und Ängste abzubauen.

2. Phase: Beratung und Unterstützung beim Aufbau der Persönlichen Assistenz

In dieser Phase findet die Hauptarbeit statt, denn dabei geht es darum, den KundInnen die verschiedenen Alternativen für die Organisation ihrer Hilfen aufzuzeigen und für sie verständliche Informationen zu geben, die es ihnen ermöglicht, eine eigenständige Entscheidung über die Organisation der zukünftigen Unterstützung zu fällen. In einem zweiten Schritt steht dann die Vermittlung von noch fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Mittelpunkt, die von den Grundregeln der Personalführung, über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis zur Lohnabrechnung reichen können. Die Begleitung bei Behördengängen, die Unterstützung bei der Führung von Einstellungsgesprächen oder bei Gesprächen mit dem Heimleiter, den Eltern oder bei Konflikten mit AssistentInnen sind weitere Unterstützungen, die in diesem Prozess häufig gewährt werden müssen.

3. Phase: Begleitende Beratung bei der bestehenden Assistenzorganisation

Wenn die Organisation der Persönliche Assistenz einmal läuft, heißt dies nicht, dass keine Unterstützungen mehr nötig sind. Denn besonders im Hinblick auf die vielfältigen Verantwortungen, die behinderte Menschen übernehmen müssen, die ihre Hilfen im Rahmen der Persönlichen Assistenz organisieren und auf die Tatsache, dass viele behinderte Menschen oft Jahre lang abhängig gehalten wurden und nicht gelernt haben, selbst Verantwortung zu übernehmen, sind immer wieder Schulungen und Unterstützungen nötig. Vor allem beim Auftreten von Konflikten oder bei einer Veränderung der Behinderung, wenn zum Beispiel Neubegutachtungen anstehen, sind weitere Beratungen und Unterstützungen nötig. Häufig stehen auch Neueinstellungen der Persönlichen AssistentInnen an, wobei eine entsprechende Unterstützung benötigt wird. Beim Übergang in eine andere Lebenssituation, wie zum Beispiel vom Studium ins Arbeitsleben tritt ebenfalls häufig ein besonderer Unterstützungsbedarf auf, weil dann zum Teil wieder neue Assistenzformen beantragt und organisiert werden müssen, wie zum Beispiel die Arbeitsassistenz.

Publikum im Forum 5Grundsätzlich betonte Barbara Combrink-Soujhoud, dass diese Beratung möglichst unabhängig von Kosten- und Leistungsträgern erfolgen muss, um parteiisch mit und für die Betroffenen agieren zu können. Dabei werden diese als KundInnen einer Dienstleistung gesehen, an deren Verwirklichung sie selbst entscheidend arbeiten müssen. Die Zentren für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen arbeiten bei der Beratung entscheidend mit dem Einsatz von Peer CounselorInnen, also Betroffenen, die ihre Erfahrungen mit einer eigenen Behinderung in den Beratungsprozess mit einbringen und als positive Rollenvorbilder zeigen können, was trotz Einschränkungen und mit Assistenz möglich ist.

Herr Hartschuh von der LVA Baden-Württemberg führte aus, dass die Persönliche Assistenz bisher bei der LVA keine große Rolle spielt, er diese Form der Organisation der Hilfen jedoch für sehr wichtig halte. Er ermunterte die TeilnehmerInnen, das Sozialgesetzbuch IX und dessen Möglichkeiten ernst zu nehmen und entsprechend zu nutzen, denn dieses Gesetz müsse nun im Sinne der Betroffenen umgesetzt werden. Vor allem sollten sich die Betroffenen nicht scheuen, die Kostenträger in die Verantwortung zu nehmen, denn „nicht mehr die Kostenträger, sondern die Interessen der Betroffenen müssen im Vordergrund stehen". Die beste Beratung eines Kostenträgers sei dann gegeben, wenn es ein einfaches Verfahren gibt, verständliche Vordrucke und Informationen zur Verfügung gestellt werden und eine gute Kooperation mit anderen Akteuren betrieben wird. Da jedoch „ohne Moos nix los" ist, müsse die Beratung für die Persönliche Assistenz auf eine rechtliche Grundlage, zum Beispiel analog der Regelungen im Bereich der Beschäftigung behinderter Menschen, gestellt werden, um auch einen Rechtsanspruch auf die Beratungsleistungen zu haben. Dieser könne dann auch die Grundlage für die Finanzierung von entsprechenden Beratungsangeboten bieten.

In der engagierten Diskussion wurde angeregt, ein Verzeichnis von Beratungs- und Kontaktstellen zur Unterstützung bei der Organisation der Persönlichen Assistenz zu erstellen und dieses an Servicestellen und andere Beratungsstellen und im Internet zu verbreiten. Zudem wurde angeregt, Informationspakete zum Thema Persönliche Assistenz für Betroffene und BeraterInnen anzubieten bzw. bestehende besser publik zu machen. Da das Thema Persönliche Assistenz noch in weiten Teilen der Bevölkerung eine „große Unbekannte" sei, wurde vor allem betont, dass eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema nötig ist.

Folgende Schlussfolgerungen wurden aus den Vorträgen und der Diskussion in diesem Forum gezogen:

  • Die Beratung und Unterstützung zur Organisation der Persönlichen Assistenz muss gesetzlich verankert und entsprechend gefördert werden.
  • Die Methode des Peer Counseling stellt eine wichtige Ressource in der Behindertenarbeit dar und muss verstärkt genutzt und eingesetzt werden, um mehr behinderten Menschen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.
  • Die Beratung und Unterstützung zur Organisation der Persönlichen Assistenz muss kontinuierlich zur Verfügung stehen und darf nicht damit enden, wenn die Organisation der Persönlichen Assistenz einmal steht. Hilfen müssen auch weiterhin bei Bedarf abrufbar sein.
  • Schulungen für AssistenznehmerInnen müssen verstärkt entwickelt und angeboten werden.
Berichterstatter: Ottmar Miles-Paul, freier Publizist und Projektmanagement

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