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13.12.2016 Brief an Karl Schiewerling CDU MdB

Herrn Karl Schiewerling MdB
Fax 03022776538
Fax 025947827133
Fax 03022736878

karl.schiewerling@bundestag.de

Pressegespräch am 28.11.2016 im Deutschen Bundestag
Änderungen am § 104 des BTHG

Sehr geehrter Herr Schiewerling,

am 28.11.2016 antworteten Sie auf die Frage von Raul Krauthausen, wann nach Meinung der Bundestagsfraktion der CDU eine Heimunterbringung zumutbar ist und wann nicht, noch auf dem Podium: "Die Entscheidung darüber hat folgende Grundlage: Erstens, es kann nichts gegen den erklärten Willen des Betroffenen entschieden werden. Grundlage der Entscheidung ist dann, ob eine Heimunterbringung gewünscht wird oder eine ambulante Unterbringung gewünscht wird - die Abwägung hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Rahmenbedingungen und die müssen abgewogen werden im Gespräch." Nach dem Pressegespräch wurden Sie gefragt, ob künftig Heim vor ambulant gehen soll und ob jetzt mehr Menschen ins Heim müssen. Sie bekräftigten Ihre Antwort, die sie bereits auf dem Podium gegeben hatten und der von seinen beiden Kollegen nicht widersprochen wurde: "Nein, das ist nicht der Fall. Sondern, es bleibt das Wahlrecht. Das Wunsch- und Wahlrecht steht im Mittelpunkt. Und deswegen sollen die Menschen selbst entscheiden, wie sie das wollen."

Im Gegensatz hierzu sind im Art. 1 § 104 Absatz 3 BTHG von den Verrichtungen in Art. 1 § 78 BTHG

  •  Haushaltsführung
  • die Gestaltung sozialer Beziehungen
  • die persönliche Lebensplanung
  • die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
  • die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten
  • sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen.

lediglich

  • die Gestaltung sozialer Beziehungen
  • die persönliche Lebensplanung aufgeführt.

Hierzu stellen sich uns folgende beiden Fragen:

  1. Ist das ein handwerklicher Fehler im Art. 1 § 104 BTHG, der bis zur Entscheidung am kommenden Freitag korrigiert wird?
  2. Oder haben Sie am 28. November diese dann offensichtlich falsche Aussage getätigt, um offensichtlich lästige Nachfragen einzudämmen?

Die Möglichkeit eines Irrtums schließen wir aus, da Ihre beiden Kollegen, die SPD-Obfrau Katja Mast und der CSU-Obmann Stephan Stracke Ihnen weder widersprochen haben und auch sonst nicht zu erkennen gaben, dass sie anderer Ansicht sind.

Wir sehen in den unterschiedlichen Aufzählungen in den beiden Paragrafen, dass darin Zündstoff für zukünftige Streitigkeiten mit den Kostenträgern enthalten sind. Ist das die Absicht des Parlaments und der Regierung, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht nur noch in juristischen Auseinandersetzungen erhalten? Es scheint so. Denn diese Unterschiede sind in der Praxis nicht darstellbar. Denn wenn Sie mit Assistenz leben, dann haben Sie Arbeitsverträge geschlossen, die es Ihnen nicht erlauben, während der Zeit der Haushaltsführung mit gepoolten Assistenten den eigenen Assistenten auf Standby zu schalten. Nach § 615 BGB müssen diese weiterbezahlt werden und die Kosten für den Kostenträger verdoppeln sich, was dann wiederum weitere Streitigkeiten nach sich ziehen wird.

Angesichts der Zeitnot, in die uns die Regierung gebracht hat, bitten wir um Antwort bis zum 14.12., damit noch rechtzeitig die Öffentlichkeit eingeschaltet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

FORUM SELBSTBESTIMMTER ASSISTENZ BEHINDERTER MENSCHEN E.V.
Gerhard Bartz, Vorsitzender

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