Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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2001

04. Februar 2001

Elke ist krank. Wir müssen jetzt zwei Assistentinnen rund um die Uhr einsetzen und können uns bis zur Besserung ihres Zustandes nicht eine teilen.

05. Februar 2001

Elke's Zustand hat sich dramatisch verschlechtert, wir mussten die letzten Tage immer wieder den Notdienst rufen.

06. Februar 2001

Am Abend geht es ihr ganz schlecht. Der Notarzt hat sie mitgenommen. Unsere Assistentin ist mitgefahren und hat aufgepasst, dass Elke vorsichtig und behutsam getragen und bewegt wird. Sie liegt mit einer schweren Lungenentzündung auf der Intensivstation im künstlichen Koma und wird beatmet. Spät ruft noch eine Ärztin an und erklärt mir alles, ihr Zustand ist sehr ernst. Wir können aber jederzeit zu ihr.

07. Februar 2001

Obwohl ich eigentlich an nichts anderes als an Elke denken kann, muss ich mich mit dem Fahrdienst herum ärgern. Kurzfristig kann ich kaum eine Fahrt kriegen, beim letzten sage ich dann: "Wie ihr es macht ist mir egal, ich muss dahin".

Elke geht es sehr schlecht und unsere größte Angst ist, dass sie es nicht schafft. Die Ärzte wollen von uns eine Entscheidung: Was sollen sie machen, wenn sie ohne Beatmungsgerät nicht mehr selbst atmen kann? Wieder anschließen oder nicht...? Wir sind völlig geschockt und ich lehne die Entscheidung ab. Wir haben nie über solche Möglichkeiten gesprochen und auch wenn, denke ich, dass man in so einem Fall seine Meinung ändert. Sie sollen Elke selbst fragen und das machen sie dann auch.

08. Februar 2001

Wir sind, sooft es geht, im Krankenhaus, reden mit Elke, hoffen, dass sie uns hört, hoffen, dass sie kämpft und nicht aufgibt. Am Monitor sehen wir, dass sie sehr aufgeregt ist. Bin ich zu Hause und das Telefon klingelt, habe ich immer Angst, dass es das Krankenhaus ist.

Elke wurde in ein anderes Zimmer verlegt, damit wir ungestört sind. Die Ärztin berät sich mit anderen Kliniken wegen der Grunderkrankung. Sie will Elke, so schnell es geht, vom Beatmungsgerät weg haben. Sie machen heute den Versuch und es klappt, sie kann allein atmen! Wir sind total erleichtert, obwohl sie nicht über den Berg ist und es ihr nicht besser geht.

09. Februar 2001

Ich unterrichte die Pflegekasse und das Sozialamt per Fax vom Krankenhausaufenthalt.

Für die Zeit, die Elke im Krankenhaus ist, fallen die 7-h-Schichten aus. Entlassen können wir aber keine von unseren Assistentinnen, da sie sofort, wenn Elke nach Hause kommt, wieder zur Verfügung stehen müssen. Das muss ich als nächstes dem Sozialamt klarmachen.

14. Februar 2001

Elke's Zustand wechselt täglich. Mal geht es ihr besser, am nächsten Tag wieder sehr schlecht. Die Ärzte befürchten, dass sie die Lungenentzündung nicht in Griff kriegen, weil Elke nicht selbst abhusten kann. Sie wird öfter abgesaugt, eigentlich zu oft, es wird aber nicht besser. Die einzige Möglichkeit ist ein Luftröhrenschnitt.

19. Februar 2001

Das Tracheostoma wird dauerhaft angelegt, da Elke auch in Zukunft abgesaugt werden muss. So richtig weiß ich noch nicht, was das bedeutet. Ich befürchte, dass sie dann nicht mehr richtig reden kann.

Im Krankenhaus wird Elke gut versorgt, es ist immer eine Schwester nur für sie da. Die Ärztin hat uns versichert, dass sie bis zur Entlassung auf der Intensivstation bleiben und nicht auf ein andere Station verlegt wird, da dort eine ausreichende Versorgung nicht gewährleistet ist. Ich hatte schon bei Verlegung auf eine andere Station daran gedacht, die Assistentin ihren Dienst im Krankenhaus machen zu lassen. Aber das ist nun nicht nötig.

Zur Zeit komme ich zu nichts anderem: ich bin im Krankenhaus, esse, telefoniere und schlafe, damit ich am nächsten Tag wieder fit bin. Am Ärgerlichsten ist es, ständig dem Fahrdienst hinterher zu telefonieren. Kurzfristig können die nicht, langfristig wollen die keine Aufträge annehmen. Die nerven mich total!

22. Februar 2001

Elke geht es jeden Tag ein bisschen besser. Über das Krankenhaus werden die notwendigen Geräte für die Tracheostoma-Versorgung bestellt. Der Vertreter der Medizin-Technik-Firma bringt ein Gerät ins Krankenhaus und stellt es uns vor.

Elke soll am 27.02. wieder nach Hause kommen, wenn alles gut klappt, und bis dahin werden unsere Assistentinnen in den Umgang mit den Geräten und der nun nötigen Versorgung angelernt. Uns ist klar, dass wir uns dann nie mehr eine Assistentin teilen können. Wir benötigen nun jede eine Assistentin rund um die Uhr.

Unser Anwalt teilt das auch dem Sozialamt mit und weist auf die sich grundlegend geänderte Situation hin.

26. Februar 2001

Unsere Hausärztin hat häusliche Krankenpflege für 14 Stunden täglich für die Versorgung des Tracheostoma verordnet. Ich reiche die Verordnungen bei der Krankenkasse mit einem Kostenplan und einem Begleitschreiben ein, in dem ich unsere Situation schildere und erkläre, dass für die Tracheostoma-Versorgung kein fester Zeitplan aufgestellt werden kann.

27. Februar 2001

Elke wird nach Hause gebracht. Wir sind froh, dass sie wieder da ist. Sie natürlich auch! Ich habe den Dienstplan geändert und ab sofort zwei Assistentinnen rund um die Uhr eingeteilt.

Der Vertreter der Medizin-Technik-Firma erläutert noch einmal allen Assistentinnen die Geräte. Er hat das Inhalier-Gerät mitgebracht, obwohl die Krankenkasse die Kostenübernahme bisher nicht bestätigt hat. Aber ohne Inhalier-Gerät hätten die Ärzte Elke nicht aus dem Krankenhaus gelassen, so wichtig ist das!

Ich schicke der Pflegekasse und dem Sozialamt wieder ein Fax, um Elke's Heimkehr mitzuteilen. Sie war 3 Wochen im Krankenhaus.

01. März 2001

Unverhofft und unangemeldet kommen zwei Mitarbeiterinnen der Pflegekasse. Sie bringen die Ablehnung für Elke’s häusliche Krankenpflege, weil wir oder besser unsere Assistentinnen keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben. Ich vergewissere mich, dass Behandlungspflege Sache der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse ist. Und trotzdem würde die häusliche Krankenpflege nur übernommen werden können, wenn wir die Tracheostoma-Versorgung einem ambulanten Pflegedienst übertragen würden. Schon für die Qualitätssicherung wäre das notwendig. Auf meinen Einwand, dass der Pflegedienst nur zu festgelegten Zeiten seine Einsätze macht, Elke aber die Hilfe bei Bedarf benötigt, auch nachts, und dann sofort, sind die beiden ratlos. Dass wir die kostengünstigere Variante sind, sehen sie auch ein, aber... das Gesetz. Selbst wenn sie wollten, so könnten sie nicht! Tja, jedenfalls wollten sie die Ablehnung nicht so per Post schicken, sondern selbst vorsprechen (... und vermutlich nachsehen!).

02. März 2001

Das Sozialamt will den Mehrbedarf natürlich nicht so ohne weiteres übernehmen, bisher sträuben sie sich ja schon bei unserer beantragten Stundenzahl. Sie wollen ein ärztliches Attest mit einer Aufstellung der Maßnahmen für die Tracheostoma-Versorgung. Ein Schreiben von den behandelnden Ärzten der ITS habe ich bereits. Darum habe ich sie ziemlich zeitig gebeten. Die Aufstellung der Maßnahmen machen wir selbst, da Elke im häuslichen Bereich andere Geräte hat, als in der Klinik benutzt werden und zu Hause üblicherweise alles etwas anders ist, vor allem was die Reinigung und Ordnung betrifft. Außerdem werden nun wieder neue Kostenpläne nötig, diesmal mache ich getrennte, weil für uns beide 24-h-Assistenz notwendig ist. Wir machen die Unterlagen fertig und schicken alles unserem Anwalt.

03. März 2001

Die Pflegekasse hat nur mein Pflegegeld überwiesen und ich nehme an, dass sie Elke’s kürzen wollen und daher erst mal einbehalten. Ich weiß von meiner Beraterin Elke Bartz, dass das unzulässig ist. Ich warte 2 Tage, ob das Geld eingeht.

04. März 2001

Elke legt Widerspruch bei der Krankenkasse wegen der Ablehnung der häuslichen Krankenpflege ein. Wir haben auch da die entsprechenden Paragraphen des SGB V herausgesucht. Es gibt nämlich doch die Möglichkeit, die Kosten für häusliche Krankenpflege mit selbstbeschafften Kräften zu erstatten.

05. März 2001

Ich suche den Paragraph aus dem SGB XI heraus, der klar aussagt, dass Pflegegeld „in den ersten 4 Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung" weiter zu zahlen ist und schicke der betreffenden Mitarbeiterin der Pflegekasse, die uns schon mal das Pflegegeld kürzen wollte, ein Fax.

06. März 2001

Das Pflegegeld ist auf dem Konto!

08. März 2001

Eine Mitarbeiterin der Krankenkasse ruft an, bestätigt den Eingang des Widerspruchs, bittet aber um Geduld bei der Bearbeitung. Sie wollen sehen, was sie ausschöpfen können.

Sie sagt mir auch, dass das Sozialamt den MDK angefordert hat, um prüfen zu lassen, ob die Härtefallregelung bei uns in Betracht kommt. Ich frage mich aber, ob das Sozialamt den MDK überhaupt beauftragen kann, da es der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist. Wie schon erwähnt, würde das auch nichts an der Höhe des Pflegegeldes ändern und das Sozialamt weiß das. Warum bestehen sie dann trotzdem darauf?

10. März 2001

Wir haben ein Stellenangebot in der Zeitung. Wir suchen neue Assistentinnen, um für den Mehrbedarf gerüstet zu sein.

13. März 2001

Unser Anwalt schickt die neuen, getrennten Kos-tenpläne, die Aufstellung der Tracheostoma-Maß-nahmen und das ärztliche Attest ans Rechtsamt der Stadt Leipzig mit Bitte um Beantwortung bis 31.03.2001.

26. März 2001

Jeden Monatsende muss Elke eine Folgeverordnung für die Kostenerstattung der häuslichen Krankenpflege bei der AOK einreichen. Da bis jetzt noch nichts geklärt ist, ist noch keine längerfristige Verordnung möglich, obwohl das hier natürlich logisch wäre.

27. März 2001

Die Stadt Leipzig lehnt die Erhöhung der Kostenübernahme trotz der geänderten Situation ab. Einerseits, weil das Verfahren noch läuft, andererseits wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten. Sie sprechen jetzt vom 3fachen eines stationären Angebots und übersehen wiederum, dass stationäre Unterbringung und ambulante Hilfe nicht miteinander verglichen werden kann. Eine Entscheidung treffen sie nicht.

28. März 2001

Wir werden ab 01.04.2001 eine Assistentin mehr beschäftigen und melden deshalb eine weitere Beschäftigte bei der Unfallversicherung an.

02. April 2001

Bis jetzt ist die Finanzierung des Mehrbedarfs nicht geklärt. Das Sozialamt windet sich, Krankenkasse und Verwaltungsgericht können derzeit wegen Überlastung keine Entscheidung treffen und bitten um Geduld. Wir wissen nicht, wie wir den Lohn für den März aufbringen sollen. Alle zuständigen Stellen wissen Bescheid und warten ab. Das können wir einfach nicht verstehen!

04. April 2001

Wir beantragen erneut eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht, um die Finanzierung des Mehrbedarfs zu klären. Aber auch das wird wieder Wochen oder sogar Monate dauern bis der Beschluss ergeht. Elke schreibt eine eidesstattliche Versicherung, in der sie alle notwendigen Maßnahmen für die Tracheostoma-Versorgung aufführt, detailliert, jeden einzelnen Handgriff und wie lange alles dauert. Es ist sehr wichtig darauf hinzuweisen, dass sich ihr Zustand von einer Minute zur anderen drastisch ändern kann und wir deshalb jede eine Assistentin rund um die Uhr benötigen, obwohl wir gemeinsam in einer Wohnung leben.

05. April 2001

Seit heute notieren wir wieder unsere Tagesabläufe, wieder jeden Handgriff, den die Assistentinnen für uns erledigen, mit genauer Zeitangabe und wie lange es im Einzelnen dauert. Tag und Nacht. Das ist sehr belastend und wir sind ziemlich wütend darüber. Als hätten wir nichts anderes zu tun!

10. April 2001

Anscheinend wird auch die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse wegen der Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege länger dauern, deshalb schicken wir den gesamten bisherigen Schriftwechsel an unseren Anwalt. Er setzt sich erst einmal telefonisch mit der AOK in Verbindung. Da es sich hier um eine sozialgerichtliche Auseinandersetzung handelt, übernimmt wohl unsere Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür.

11. April 2001

Wir haben die Aufstellungen zu unseren Tagesabläufen beendet. Elke’s Dokumentation umfasst 62 Seiten, meine 35.

15. April 2001

Wir kopieren die Tagesabläufe und schicken diese an unseren Anwalt. Außerdem mache ich ein Anschreiben an den Professor der Universitätsklinik Leipzig, der voriges Jahr die Gutachten erstellt hat, erläutere die veränderte Situation und bitte ihn um Hilfe.

18. April 2001

Unser Anwalt fordert die AOK auf, mitzuteilen, in welcher Weise die häusliche Krankenpflege gewährleistet werden soll. Im Bescheid vom 01.03.2001 steht trotz Ablehnung der selbstbeschafften Pflegekräfte nicht, wie es sonst gehen könnte. Er setzt ihnen eine Frist. Bei Überschreitung der Frist könnte Elke Strafanzeige wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung stellen.

19. April 2001

Die Krankenkasse teilt mit, dass sie ja häusliche Krankenpflege gewähren wollen und zur Zeit prüfen, ob eine gesonderte Vergütungsvereinbarung wegen besonderer Umstände geschlossen werden kann.

23. April 2001

Der Gutachter kann uns leider nicht helfen, weil er mit der neuen Situation nicht vertraut ist.

25. April 2001

In unserer Rechtsschutzversicherung sind anscheinend keine außergerichtlichen Vorverfahren mit versichert. Die Versicherung greift erst, wenn die Auseinandersetzung auf gerichtlicher Ebene stattfindet. Deshalb muss Elke beim Amtsgericht Leipzig einen Beratungshilfeschein beantragen, damit die anwaltlichen Kosten übernommen werden. Ich denke, dass das ähnlich wie bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe geht und die Anträge telefonisch angefordert werden können.

27. April 2001

Ich rufe die Mitarbeiterin der AOK an und wir vereinbaren einen Hausbesuchstermin. Sie haben eine Entscheidung wegen der häuslichen Krankenpflege getroffen und das wollen wir besprechen. Ich teile unserem Anwalt mir, dass ich bei Unsicherheit keine Zusage machen werde.

01. Mai 2001

Gegen 11 Uhr trifft ein Kamerateam ein. Sie drehen bis zum späten Nachmittag für die ZDF-Sendung „Mach mit!", die den Beitrag am 5.05. zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen zeigen werden.

02. Mai 2001

Im Rahmen der Assistenztour findet in Leipzig die Veranstaltung „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz" im Sendezentrum des MDR statt. Neben anderen Referenten berichte ich von unserem Weg zu einem eigenständiges Leben und den Erfahrungen, die wir bisher gemacht haben.

03. Mai 2001

Gegen 11 Uhr kommen zwei Vertreterinnen der Krankenkasse. Die AOK hat eine Entscheidung getroffen, nach der sie Elke für den Einsatz der Assistentinnen pauschal 196,- DM täglich für die häusliche Krankenpflege erstatten wollen. Der Betrag ergibt sich durch ziemlich komplizierte Berechnungen, bei denen sich die AOK an monatliche Bezugsgrößen halten muss. Bei dieser Vereinbarung werden unsere besonderen Umstände berücksichtigt. Eine Erstattung gemäß unserem Kostenplan können sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen im SGB V nicht übernehmen. Sie verstehen unsere dringliche Situation. Wir können diese Regelung vorerst annehmen, damit wir wenigstens einen Teil der Kosten erstattet kriegen - auch wenn wir grundsätzlich nicht zustimmen, weil nicht die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen werden. Das wird schriftlich festgehalten und vereinbart, dass für den Zeitraum vom 27.02. – 30.04. sofort bezahlt wird. Wir teilen unserem Anwalt den Ausgang des Gesprächs mit und hoffen, dass das Geld wirklich sofort überwiesen wird.

Das Sozialamt beantragt den Antrag auf einstweilige Anordnung vom 04.04.2001 als unbegründet abzulehnen.

04. Mai 2001

Ich rufe beim Amtsgericht an, um mir die nötigen Unterlagen für den Beratungshilfeschein schicken zu lassen. Ich erfahre, dass dieser nur vor Ort ausgestellt wird und das nicht lange dauert. Ich müsste für die 10 Minuten den Fahrdienst bestellen und versuche meinen Gesprächspartner zu überzeugen, das es einfacher ist, mir die Formulare zu schicken. Das geht aber auf keinen Fall, das haben sie noch nie gemacht.

Elke bestellt den Fahrdienst. Sie will fahren und wenn es ihr schlecht gehen sollte, fahre ich mit ihrer Vollmacht.

07. Mai 2001

Unser Anwalt setzt sich mit der AOK in Verbindung und erläutert, dass sich die Bedarfsdeckung nach der Entlohnung der selbstbeschafften Pflegekräfte richten muss und nicht abstrakte Bezugsgrößen als Berechnungsgrundlage dienen dürfen.

08. Mai 2001

Unser Anwalt schickt ans Verwaltungsgericht eine Erwiderung, dass der Antrag auf einstweilige Anordnung begründet ist, weil der Bedarf jetzt besteht und nach § 44 BSHG eine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers besteht.

09. Mai 2001

Elke fährt zum Amtsgericht, um sich den Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen. Bekommt aber keinen, weil wir eine Rechtsschutzversicherung haben.

17. Mai 2001

Beim Besuch der Vertreterinnen der AOK am 3.05. wurde die sofortige Zahlung der Kosten für die häusliche Krankenpflege für den Zeitraum vom 27.02. - 30.04. vereinbart. Jetzt sind 14 Tage vergangen und bisher ist noch nichts auf unserem Konto eingegangen.

22. Mai 2001

Unser Anwalt faxt der AOK eine Nachfrage, warum die Überweisung für die häusliche Krankenpflege bis jetzt nicht erfolgte.

Das Justitiariat der AOK rechnet noch einmal vor, auf welcher Grundlage sie auf den Erstattungsbetrag kommen und erklären, dass sie so dem Wunsch von Frau Hauschild nachkommen, die notwendige tägliche Behandlungspflege mit privat eingestellten Assistentinnen sicherzustellen. Andererseits kann der von uns angegebene Stundenlohn der Assistentinnen im Interesse der Solidargemeinschaft nicht berücksichtigt werden.

28. Mai 2001

Elke erhält einen Rückforderungsbescheid vom Sozialamt. Sie hat in deren Augen das Pflegegeld für die Zeit ihres Krankenhausaufenthaltes im Februar angenommen, obwohl sie wusste, dass es ihr nicht zusteht. Das Pflegegeld für Februar wurde am 29.01.2001 überwiesen, Elke am 06.02.2001 ins Krankenhaus eingeliefert, das teilte ich per Fax am 9.02.2001 dem Sozialamt mit und erhielt mit Datum vom selben Tag eine Bestätigung (mit Genesungswünschen für meine Schwester). Außerdem wurde das Pflegegeld für März vorsorglich vom Sozialamt zur Verrechnung einbehalten.

... und da ist die Bearbeiterin der Meinung, Elke hat etwas „unrechtmäßig" angenommen?

31. Mai 2001

Unser Anwalt antwortet dem Justitiariat der AOK, dass sich der Erstattungsanspruch aus § 37 Abs. 4 SGB V ergibt. Der Begriff der Angemessenheit ist in diesem Sinne ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es gibt genügend einschlägige Urteile, in denen die angemessene Höhe der Kostenerstattung nach dem tariflichen oder üblichen Entgelt der Pflegekraft bestimmt wird. Außerdem bittet er um zügigen Erlass eines Widerspruchsbescheids, da der Widerspruch bereits am 4.03.2001 eingelegt wurde.

05. Juni 2001

Laut einer Mitteilung vom Justitiariat der AOK wird der Widerspruch vom 4.03.2001 bei der nächsten Sitzung des Widerspruchsausschusses zur Entscheidung vorgelegt. Ausschusssitzung ist im Juli.

Trotz Zusage und Ermahnung des Anwalts wurde die Kostenerstattung der AOK immer noch nicht überwiesen. Wir warten jetzt seit 4 Wochen, haben kein Geld mehr und können uns auch keines mehr leihen. Ich weiß nicht, wie es weiter gehen soll. Wir haben noch 200 DM auf dem Konto. Jeden Tag hoffe ich aufs neue, dass das Geld da ist. Hat es sich die AOK anders überlegt und sie zahlen nun doch nicht?

Ich mache Stundungsanträge an die Krankenkassen fertig, mit der Bitte, die Beiträge zur Sozialversicherung nicht zum 15., sondern erst zum Ende des Monats einzuziehen. Genauso muss ich mich ans Finanzamt wenden. Ob es was nützt, weiß ich nicht. Ich warte aber noch mit dem Absenden.

06. Juni 2001

Unsere Rechtsschutzversicherung übernimmt den „Schadenfall". Allerdings hat die Allianz unserem Anwalt die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung erst für Verfahren vor deutschen Sozialgerichten angezeigt, so dass die außergerichtlichen Vorverfahren zwischen Elke und der AOK nun doch nicht versichert sind. Woran die das sehen, weiß ich nicht. Das erkennt man nicht mal im Kleingedruckten!

07. Juni 2001

Das Geld ist endlich da!!! Die AOK hat den Mai mit überwiesen. Ich schicke die Stundungsanträge nicht ab.

Wir besuchen die „rehavision", die auf dem neuen Messegelände stattfindet. Neben vielen interessanten Ausstellern und Veranstaltungen gibt es auch eine Diskussion zum Thema „Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderung".

08. Juni 2001

Das Sozialamt übernimmt die Unfallversicherung für unsere 7. Assistentin nicht. Sie sehen die Übernahme als einmalige Beihilfe für unsere 6 Assistentinnen als ausgeschöpft an und deshalb ist eine Übernahme weiterer „Zusatzkosten" nicht möglich.

18. Juni 2001

Der Beschluss vom 07.06.2001 zu unserem Antrag auf einstweilige Anordnung vom 04.04.2001 ist jetzt da. Darin wird die Stadt Leipzig verpflichtet 35 volle Stunden zu übernehmen. Für die Nacht ist es, trotz Elke’s Tracheostoma-Versorgung, aus deren Sicht ausreichend, wenn eine Assistentin anwesend ist. Obwohl es eine höhere Übernahme als vorher bedeutet, ist es trotzdem nicht kostendeckend. Wir haben getrennte Kostenpläne eingereicht und sie werfen wieder alles in einen Topf. In deren Berechnung fehlt eine Stunde überhaupt. Das klingt nicht viel, sind im Monat aber ungefähr 600,- DM, die zusätzlich fehlen.

25. Juni 2001

In einem Schreiben an das Sozialamt bittet unser Anwalt um Mitteilung, ob eine Korrektur bezüglich des zugrundegelegten Stundenlohns vorgenommen werden kann, denn das Sozialamt geht von 15,39 DM aus, die Kostenerstattung muss aber auf einer Stundenlohn-Basis von 16,28 DM erfolgen. Außerdem geht es um die Anrechnung des AOK-Anteils. Da Grundlage der ganzen Stundenaufteilung das Gutachten vom Juli 2000 ist, darf nur ein Teil der häuslichen Krankenpflege angerechnet werden.

Ebenso stellen wir einen Antrag auf Streitwertfestsetzung und unser Anwalt legt eine Berechnung vor. Aus dem Beschluss vom 7.06.2001 ist nicht ersichtlich, welcher Stundensatz zugrundegelegt wurde.

28. Juni 2001

Wir reagieren noch auf den Rückforderungsbescheid für das Pflegegeld vom 28.05.2001 und Elke schickt eine Klarstellung ... von wegen „unrechtmäßig" entgegengenommen!

03. Juli 2001

Wir legen Widerspruch gegen die Ablehnung der Unfallversicherung für die 7. Assistentin ein. Weder in unserem Antrag noch im Beschluss des Verwaltungsgerichts steht eine Beschränkung auf 6 Assistentinnen.

07. Juli 2001

Die Widerspruchsausschusssitzung fand statt. Die Berechnung der AOK unter Zuhilfenahme der „monatlichen Bezugsgröße" und Begrenzung der Kostenübernahme für die häusliche Krankenpflege ist richtig, eine Übernahme der tatsächlichen Kosten wäre nicht angemessen. Elke’s Widerspruch wird somit als unbegründet abgelehnt. Außerdem beanstanden sie, die angegebene Stundenzahl sei zu hoch angesetzt. Sie gehen nur von der Zeit aus, in der tatsächlich Behandlungspflege erbracht wird und haben, trotz Dokumentation, die Zeiten für die einzelnen Tätigkeiten auf 3 –5 Minuten beschränkt. Obwohl die AOK einsieht, dass die Maßnahmen nicht geplant werden können, bleibt die Zeit der Bereitschaft außen vor. Sollen die Assistentinnen ihre „Freizeit" bei Elke verbringen und nur die Zeiten bezahlt kriegen, in denen sie tatsächlich tätig werden?

09. Juli 2001

Elke erhält die Juni-Erstattung für die häusliche Krankenpflege in „angemessener Höhe".

10. Juli 2001

Das Sozialamt bleibt bei seiner Berechnungsweise, sieht keinen Grund für eine Korrektur.

Und hier ein typisches Beispiel für den Umgang des medizinischen Personals einer Arztpraxis mit dem behinderten Patienten: Elke muss wegen einer Nagelbettentzündung am Zeh zum Arzt. Die Schwester besieht sich den Zeh und fragt die daneben stehende Behindertenassistentin, ob der Schuh drückt!!! Antwortet die Assistentin: Weiß ich doch nicht, ich hab’ den ja nicht an!

12. Juli 2001

Wir erhalten Änderungsbescheide vom Sozialamt gemäß Beschluss vom Verwaltungsgericht vom 07.06.2001. Die Zahlungen in neu festgesetzter Höhe erfolgen „vorläufig". Das Sozialamt hat wieder seine eigenen Berechnungen angestellt und nimmt diese als Grundlage für ihre Kostenübernahme. Sie haben für jede von uns einen Festbetrag errechnet, der überwiesen wird. Bei Elke wird der gesamte AOK-Anteil angerechnet. Sie haben weder den neuen Stundenlohn berücksichtigt, noch die fehlende Stunde.

17. Juli 2001

Das Sozialamt lässt sich Zeit mit der Überweisung der Lohnkosten. Es ist immer noch nichts bei uns eingegangen. Ich habe ein Fax geschickt, damit die Überweisung umgehend vorgenommen wird.

Wir erhalten den Widerspruchsbescheid für die Unfallversicherung für unsere 7. Assistentin. Der ursprüngliche Bescheid wird zurückgenommen und die Unfallversicherung bezahlt.

Elke erhält einen Rückforderungsbescheid über ca. 6.900.- DM. Sie muss bis 25.07.2001 erklären, ob sie zustimmt und den Betrag zurück überweist. Wir werden aber gegen alle Bescheide Widerspruch einlegen.

18. Juli 2001

Das Rechtsamt muss zur Streitwertfestsetzung eine Stellungnahme abgeben. Sie legen eine Berechnung vor, bei der sie ca. 1 Stunde täglich als häusliche Krankenpflege für abzugsfähig halten. Tatsächlich ziehen sie aber den gesamten AOK-Anteil ab und verringern so ihren Anteil der Übernahme auf ein Drittel.
Unser Anwalt setzt sich mit dem Rechtsamt in Verbindung und schlägt einen Gesprächstermin mit allen Beteiligten vor.

19. Juli 2001

Unsere Assistentinnen warten auf ihren Lohn. Das Sozialamt hat nicht auf mein Fax reagiert. Ich rufe die zuständige Bearbeiterin an, die mir versichert, dass es nicht an der Außenstelle liegt. Sie muss die Abrechnungen jetzt immer an die Rechts- und Widerspruchsstelle in die Innenstadt schicken. Solch hohe Beträge dürfen nicht mehr in der Außenstelle bearbeitet und zur Überweisung angewiesen werden. Sie sieht in der Post nach, die Unterlagen sind da und sie wird heute noch die Überweisung fertig machen.

Jeden Monat kann das nicht so gehen, denn die Steuern sind bis 10. und die Sozialversicherungsbeiträge bis 15. fällig. Oder will das Sozialamt die Überziehungszinsen übernehmen, wenn die Überweisung nicht rechtzeitig für Steuern und Beiträge kommt? Selbstverständlich können unsere Assistentinnen auch nicht ewig auf ihren Lohn warten, denn sie haben selbst Zahlungsverpflichtungen.

21. Juli 2001

Die Lohnkosten sind noch nicht eingegangen, aber Elke hat heute ein weiteres Schreiben vom Sozialamt bekommen. Sie soll einen Nachweis bringen, welche Zahlungen sie für Juni von der AOK erhalten hat. Hält die Bearbeiterin die Zahlung zurück, bis sie die Unterlagen hat? Das betrifft doch Elke und nicht mich! Meinen Teil darf sie deshalb nicht zurückhalten!

23. Juli 2001

Wir schicken die Widersprüche gegen die Änderungsbescheide vom 10.07.2001 und gegen den Rückforderungsbescheid, den Elke am 17.07.2001 erhalten hat.

25. Juli 2001

Das Verwaltungsgericht hat zur Streitwertfestsetzung einen Beschluss gefasst. Er enthält keine genaue Angabe, auf welchem Stundensatz der Beschluss vom 07.06.2001 basiert.

Erst heute geht die Zahlung des Sozialamtes auf unserem Konto ein.

26. Juli 2001

Ich rufe die Bearbeiterin beim Rechtsamt an, um eine Beschleunigung der Zahlungen zu erreichen. Sie hat die Problematik erkannt und ihre Vorgesetzten um die Erteilung einer Ausnahmeregelung für unsere Außenstelle gebeten, damit sie in unserem Fall auch die höheren Beträge anweisen kann. Leider sind die zuständigen Beamten nicht dazu bereit und zur Zeit auch im Urlaub. Sie will aber darauf dringen, denn Zahlungen am Ende des Folgemonats sind auch nach ihrer Meinung zu spät.

01. August 2001

Das Rechtsamt der Stadt Leipzig ist an einer Einigung interessiert und teilt das in einem Schreiben am 27.07.2001 mit. In diesem Schreiben bekräftigen sie noch einmal, dass sie 15,39 DM Stundenlohn für angemessen halten und der von ihnen zuerkannte Leistungsumfang das vertretbare Maß erreicht hat. Eine weitere Erhöhung wird es nicht geben, da die Kosten eine vergleichbare stationäre Unterbringung bereits um das Dreifache übersteigen. Außerdem werden unsere Widersprüche vom 23.07.2001 vorerst nicht bearbeitet, sondern erst, wenn das laufende Verfahren abgeschlossen ist.

Nach einer Mitteilung des Verwaltungsgericht wird unser Verfahren erst in 4 – 5 Jahren abgeschlossen sein, weil sie viele andere, wichtigere Verfahren vorrangig zu bearbeiten haben.

03. August 2001

Elke teilt dem Sozialamt mit, welchen Anteil die Krankenkasse für den Monat Juli überwiesen hat.

07. August 2001

Ich mache eine Aufstellung, welche Zahlungen seit Februar bei uns eingegangen sind und stelle das den tatsächlichen Lohnkosten gegenüber.

09. August 2001

Unser Anwalt bittet das Rechtsamt um einen Termin für das Gespräch. Er erläutert die jetzige Zahlungsweise des Sozialamtes und stellt unsere kritische Situation dar. Er schickt dem Rechtsamt unsere Aufstellung.

Das Sozialamt überweist für Elke einen „Abschlag". Erst wenn wir mitteilen, wann und welchen Betrag die Kasse für häusliche Krankenpflege überwiesen hat, gibt es den Rest! Die Mitteilung hat Elke bereits am 03.08.2001 geschickt. Sie könnten natürlich leicht selbst darauf kommen, denn sie wissen, dass die Krankenkasse pro Tag 196,- DM erstattet...

20. August 2001

Wir formulieren erneut beide eine eidesstattliche Versicherung, in denen wir unsere derzeitige Situation schildern und hoffen, dass wir die zum Termin vorlegen können. Als Gesprächstermin ist der 31.08.2001 oder der 07.09.2001 vorgesehen.

23. August 2001

Da die Restzahlung vom Sozialamt für den Monat Juli immer noch fehlt, schicke ich ein Fax als Zahlungsaufforderung!

27. August 2001

Wir wissen immer noch nicht, ob und welcher Termin nun feststeht. Die Justiziarin vom Rechtsamt ist telefonisch kaum zu erreichen und hat im Amt einen Anrufbeantworter geschaltet. So kann sie zurückrufen, wen sie will und wann sie will.

28. August 2001

Der Gesprächstermin wird weder am 31.08.2001 noch am 07.09.2001 stattfinden. Das Rechtsamt schlägt den 12.10.2001 als Ausweichtermin vor. Das ist viel zu spät!

30. August 2001

Das Rechtsamt bezweifelt unsere Angaben bezüglich unseres tariforientierten Stundenlohnes. Ich gebe genau an, wann ich vom Personaldezernat der Universitätsklinik Leipzig die Stundensätze erhalten habe.

31. August 2001

Ich schicke erneut ein Fax ans Sozialamt, als Erinnerung und Mahnung sozusagen: Die Restzahlung für Juli fehlt immer noch!

Wir beantragen die Vollstreckung beim Verwaltungsgericht. Damit soll geklärt werden, wie der Beschluss vom 07.06.2001 auszulegen ist. Es geht vor allem darum, welcher Stundensatz bei der Kostenerstattung zugrundegelegt werden muss und wie hoch der abzugsfähige Anteil der Häuslichen Krankenpflege ist.
Wir wollen die Zahlungsweise unseres Sozialamtes bildlich darstellen und so erstelle ich ein Diagramm, in dem die Zahlungen vor Elke’s Erkrankung und danach gegenüber gestellt werden. Daraus ist ersichtlich, dass trotz höherem Hilfebedarf das Sozialamt weniger bezahlt.

Außerdem haben wir uns überlegt, ein Video zu schicken. Im Mai war ein Fernsehteam bei uns und hat auch den Absaugvorgang gefilmt. Ich setze mich mit dem Sender in Verbindung und frage an, ob wir das Rohmaterial bekommen können.

03. September 2001

Mit den Beitragsnachweisen für August schicke ich auch Stundungsanträge an die Krankenkassen. Wir haben keine Deckung mehr auf unserem Konto, wenn die Zahlungen wieder verspätet wie im Juli, bei uns eingehen.

04. September 2001

Endlich erhält Elke ein Schreiben vom Sozialamt. Die Restzahlung wird heute überwiesen. Die betrifft noch die Lohnkostenerstattung vom Juli!

05. September 2001

Ich fahre zum Rechtsamt unserer Stadt, um mit der Justiziarin zu sprechen. Große Hoffnung habe ich nicht, denke aber, dass sie mir nicht ausweichen kann, wenn ich erst einmal in ihrem Büro bin. Zu meiner Überraschung kann ich ihr Büro gar nicht erreichen, weil es nur einen Aufzug gibt und der für meinen E-Rolli zu klein ist. In dem Moment ist mir auch klar, dass sie nicht zu mir herunter kommen wird. Und ich behalte Recht! Eine Mitarbeiterin vom Bürgeramt geht sie holen, kommt aber nach einer Weile allein zurück, um mir auszurichten, dass die Justiziarin wegen dem anhängenden schwebenden Verfahren nicht mit mir sprechen wird. Sie hält es nicht mal für nötig, mir das persönlich zu sagen!

06. September 2001

Die AOK-Bearbeiterin bestätigt mir telefonisch die Stundung für 10 Tage. Die Restzahlung für Juli vom Sozialamt geht endlich auf unserem Konto ein.

10. September 2001

Bisher ist keine Zahlung für häusliche Krankenpflege für August von der Krankenkasse eingegangen. In den anderen Monaten ging das Geld bis zum 3. des Folgemonats ein. Elke ruft an und erfährt von der Bearbeiterin, dass sie die Überweisung vergessen haben. Klasse!

Die Bearbeiterin ist sehr erschrocken, als Elke plötzlich kaum noch reden kann und röchelt.

11. September 2001

Alle Krankenkassen haben positiv auf die Stundungsanträge reagiert. Eine bietet sogar an, die Beiträge ohne direkte Stundung später einzuziehen, um uns die Zuschläge zu ersparen.

12. September 2001

Das Verwaltungsgericht hält den Antrag auf Vollstreckung für unzulässig. Im Beschluss vom 07.06.2001 wurde nichts über die Höhe der Kostenansätze entschieden und so kann daraufhin auch keine Vollstreckung beantragt werden. Weitere Fragen sollen wir in dem dafür vorgesehenen Verfahren klären. Ich frage mich nur, wann das sein soll. Anscheinend begreifen die nicht, dass wir keine Zeit zum Warten haben. Das Sozialamt bezahlt, was es will und eine eindeutige Entscheidung muss vom Gericht getroffen werden. Das Sozialamt reagiert auf nichts anderes. Unser Anwalt erklärt dem Verwaltungsgericht zum wiederholten Male den ganzen Sachverhalt.

13. September 2001

Die Kostenerstattung für die Häusliche Krankenpflege für August ist endlich auf dem Konto.

18. September 2001

Das Rechtsamt bezweifelt unsere Stundenlohnangabe. Wir sollen eine möglichst schriftliche Bestätigung beibringen, die unsere Angaben belegt. Bisher habe ich die neuesten BAT-Ost-Stundensätze von unserer Universitätsklinik erfragt. Es wäre für das Rechtsamt ein leichtes, selbst die Tabelle zu erhalten. Obwohl ich weiß, dass unsere Angaben stimmen, ist es wohl am sichersten, eine Bestätigung von der Gewerkschaft zu bekommen. Ich habe das schon vor längerer Zeit versucht und wurde ziemlich abgefertigt. Arbeitgeber erhalten von der Gewerkschaft keine derartige Auskunft. Nicht mal, wenn es zum Vorteil für die Arbeitnehmer ist. Daher versuche ich es diesmal per Fax, damit die Bearbeiterin ihren Vorgesetzten um Erlaubnis fragen kann. Ich erläutere die ganzen Umstände, die zu meiner Anfrage führen und bringe auch an, dass die Stadt Leipzig 12,- DM/Brutto für unsere Assistentinnen für ausreichend hält.

19. September 2001

Schon nach einem Tag halten wir die neueste BAT-Tabelle für die neuen Bundesländer in den Händen, direkt von der Gewerkschaft „ver.di" an einen Arbeitgeber geschickt!

Außerdem bekommen wir heute das Videoband mit dem Absaugvorgang. Nicht zu sehen ist, welche Reinigungstätigkeiten nötig sind, um das Gerät wieder einsatzbereit zu machen.

20. September 2001

Wir kopieren das Band zweimal: einmal für das Rechtsamt und einmal kann es eventuell ans Verwaltungsgericht geschickt werden.

21. September 2001

Wir schicken die Videos und die BAT-Tabellen an unseren Anwalt.

25. September 2001

Unser Anwalt stellt eine höfliche Anfrage wegen der Vollstreckung ans Verwaltungsgericht.

Er leitet das Video mit einer Erläuterung und die BAT-Tabelle für Pflegepersonal mit einem Hinweis auf die Stundenlohnentwicklung auf dieser Basis ans Rechtsamt weiter.

02. Oktober 2001

Das Verwaltungsgericht hat sich noch nicht wieder zur Vollstreckung geäußert. Trotz wiederholter Nachfragen. Genauso geht es mit dem Rechtsamt, erst wollten sie nur eine gerichtliche Entscheidung akzeptieren, jetzt soll der Termin am 12.10.2001 doch stattfinden. Bis jetzt wissen wir weder wann noch wo das Treffen stattfinden soll. Hoffentlich bedenken sie, dass wir das Büro der Justiziarin mit E-Rolli nicht erreichen können. Außer, sie wollen gar nicht, dass wir persönlich daran teilnehmen ...

08. Oktober 2001

Inzwischen weiß ich, in welchem Raum im Neuen Rathaus das Treffen statt finden soll. Es ist ein Sitzungszimmer und wir können diesen Raum problemlos erreichen.

11. Oktober 2001

Ich bin aufgeregt und habe ein ungutes Gefühl. Ich glaube nicht, dass etwas bei diesem Treffen eine Einigung herauskommt, die auch in Zukunft funktioniert.

12. Oktober 2001

Der Fahrdienst kommt pünktlich und wir sind als erstes vor Ort, das Zimmer ist noch abgeschlossen. Kurze Zeit später erscheinen die Vertreter der Stadt. Unser Anwalt kommt zu diesem Treffen extra aus den alten Bundesländern.

Die Diskussion verläuft sachlich. Die Vertreter der Stadt tun so, als müssten sie persönlich für unsere Kosten aufkommen. Elke hat ziemliche Probleme mit der Luft und muss abgesaugt werden. Die Protokollantin weiß gar nicht, wie sie am besten „wegschauen" soll.

Es wird eine Vereinbarung getroffen und wenn wir das so wirklich schriftlich kriegen, sind unsere Probleme gelöst. Aber beruhigt bin ich erst, wenn wir es in den Händen halten!!!

15. Oktober 2001

Wir erhalten Nachzahlungsbescheide, die auf einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes basieren. Das Gericht hat festgestellt, dass ein Stundenlohn von 16,28 DM gerechtfertigt ist und verpflichtet das Sozialamt zur Zahlung.

16. Oktober 2001

Zu den Nachzahlungsbescheiden erhält Elke einen Rückforderungsbescheid für April und Mai. Durch den Beschluss vom Verwaltungsgericht wurde die Rückzahlungssumme gegenüber dem Bescheid vom Juli korrigiert. In diesen Monaten wurde der Anteil der Krankenkasse für Behandlungspflege noch nicht vom Sozialamt abgezogen, weil bis dahin über die Zahlung der AOK keine Entscheidung getroffen war. In den Folgemonaten hatten wir riesige Differenzen. Das Sozialamt zahlte immer weniger und wir wussten uns keinen anderen Rat, als dieses Geld mit einzusetzen. Und nun heißt es: zurückzahlen!

18. Oktober 2001

Wir erhalten von unserem Anwalt eine Aufstellung aller am 12.10.01 besprochenen Details. Das Sozialamt übernimmt die Kosten für meine Assistenz für 24 Stunden und für Elke’s für 10 Stunden täglich (den Rest muss die Krankenkasse als Behandlungspflegeanteil übernehmen). Die Erstattung erfolgt entsprechend unseren monatlichen Abrechnungen.

22. Oktober 2001

Ich schicke unserem Anwalt ein Fax mit einigen Fragen zum Vergleich. Bisher haben wir jedes Mal nach einem Beschluss vom Verwaltungsgericht von unserem Sozialamt einen Bescheid erhalten, in dem ein Höchstbetrag festgelegt wurde. Nur bis zu diesem Betrag wurden die Lohnkosten erstattet, kamen wir in einigen Monaten darüber, war das unser Problem. Die Behörde hat nie begriffen, dass Lohnabrechnungen monatlich schwanken, obwohl wir das öfter erklärt haben. Ich weiß nicht, ob es besser wäre, wenn im Vergleich ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Aber die Formulierung, dass die Erstattung des Sozialamtes entsprechend unseren Abrechnungen erfolgt, lässt eigentlich keinen Spielraum.

23. Oktober 2001

Unser Anwalt schickt dem Rechtsamt diese Aufstellung. Jetzt warten wir auf die Erwiderung bzw. auf deren Ausarbeitung. Wenn sie unsere Formulierung übernehmen und auf dieser Basis der Vergleich von beiden Seiten akzeptiert wird, ist das Verfahren zwischen uns und der Stadt Leipzig beendet. Ich schwanke zwischen Erleichterung und Misstrauen. Ich will mich eigentlich freuen, bin aber immer hin- und hergerissen. Erst muss alles unterschrieben und unter Dach und Fach sein! Und es muss auch funktionieren!

Dann bleibt „nur" noch die Auseinandersetzung mit der Krankenkasse. Sie sind nicht bereit, für Elke’s Behandlungspflege entsprechend den anfallenden Lohnkosten zu zahlen. Sie haben einen Stundensatz von 14,- DM errechnet. Der sei in Sachsen üblich und der wird bezahlt. Arbeitgeberanteile, Mehraufwendungen durch Urlaub oder Krankheit finden keine Berücksichtigung. Ich muss nun die Stundensätze heraus kriegen, die professionelle Dienste bei den Kassen, vor allem der AOK, für Behandlungspflege abrechnen und auch erhalten.

26. Oktober 2001

Ich schicke eine Anfrage an den Heimbeatmungsservice Brambring & Jaschke in den alten Bundesländern und erhalte die Auskunft, dass die Kassen zwischen 65,- und 75,- DM pro Stunde für Behandlungspflege bezahlen. Auch die AOK bezahlt diese Sätze, da die Versorgung der Patienten zuhause einem Krankenhausaufenthalt vorbeugt. Herr Jaschke will uns seine Info-Broschüre schicken.

Obwohl Elke nicht beatmet wird, muss sie auch ständig überwacht werden, da sie keine der notwendigen Tätigkeiten für die Tracheostoma -Versorgung selbständig ausführen kann. Die Oberärztin sagte damals zu uns, eine ausreichende Versorgung wäre für Elke nur auf der Intensivstation möglich oder zu Hause, wo immer jemand für sie da ist, der in das Absaugen eingewiesen wurde.

06. November 2001

Wir erhalten die Broschüre vom Pflegedienst Brambring & Jaschke. Die ist sehr informativ gestaltet. Es wird auch auf die Probleme mit den Krankenkassen aufmerksam gemacht.

Ich suche im Internet Adressen und Ansprechpartner von ambulanten Diensten, die Heimbeatmung anbieten und Kliniken, die mich eventuell an Patienten oder Pflegedienste vermitteln können. Ich wende mich an die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) und bekomme am selben Tag Antwort.

11. November 2001

Die DGM leitet meine Anfrage an alle möglichen Experten weiter. Es kommen Anrufe von den Kliniken, die mir Telefonnummern von ambulanten Diensten geben. Ich telefoniere und telefoniere und es kommt leider fast nix dabei raus. Außer Brambring & Jaschke wollte mir kaum einer etwas genaues sagen, wenn überhaupt.

Die Dienste in den alten Bundesländern können nicht unter 60,- DM pro Behandlungspflegestunde gehen, aber schriftlich können sie mir das nicht geben. Was die Kassen letztlich bezahlen, ist immer individuell und Verhandlungssache. Obwohl ich ihnen sage, dass es sich hier auch um eine individuelle Versorgung handelt und wir trotzdem die Stundensätze zum Vergleich brauchen, geben sie keine Auskunft.

Die Ambulanten Dienste in den neuen Bundesländern waren noch schlimmer: Je näher ich an Sachsen heran kam, umso zugeknöpfter wurden sie: Entweder wusste nur „der andere" die genauen Stundensätze, oder sie haben gar keine Behandlungspflegepatienten, oder die Behandlungspflegepatienten sind alle privat versichert und die Privaten zahlen, was es kostet, oder sie könnten mir sowieso nicht helfen, weil wir in Sachsen leben, oder sie dürfen mir keine Auskunft darüber geben, nicht mal die Telefonnummern, oder oder oder ...

Ein sächsischer Dienst sagte mir, er würde auch nur 14,- DM pro Stunde bekommen und hat einen Beatmungspatienten, der 24-Stunden versorgt werden muss. Auf meine Frage, wie er mit 14,- DM auf seine Kosten kommt, da er ja Fachpflegekräfte einsetzen und noch die Investitions- und Verwaltungskosten berücksichtigen muss, hat er gelacht und gesagt, er habe einen sehr guten Wirtschaftsberater. Ohne den wäre es unmöglich. Vielleicht brauchen wir auch so einen! Aber wo nur 14.- DM pro Stunde zur Verfügung stehen, kann er beraten, was er will - es wird nicht mehr! Außer noch höheren Kosten, für den Berater!

Ich verstehe nicht, warum so ein Geheimnis daraus gemacht wird. Ich wollte doch nur die Stundensätze und nicht die Kreditkartennummer!

12. November 2001

Elke legt Widerspruch gegen den Bescheid vom 15.10. ein, weil bei den Nachzahlungen der September fehlt. Auch gegen den Rückforderungsbescheid legt sie Widerspruch ein, weil die schriftliche Bestätigung der Vereinbarung vom 12.10. noch nicht eingetroffen ist. Es sind schon 4 Wochen vergangen.

14. November 2001

Die Lohnkostenerstattung für Oktober ist immer noch nicht auf unserem Konto eingegangen. Ich schicke ein Fax ans Sozialamt und frage, wo die Zahlung bleibt.

16. November 2001

Endlich erhalten wir den außergerichtlichen Vergleich schriftlich. Ich faxe schnell ein Exemplar an unseren Anwalt, damit er prüft, ob alles in Ordnung ist. Das Rechtsamt der Stadt Leipzig übernimmt die Formulierung vom 23.10., wir unterschreiben ein Exemplar und schicken es zurück ans Rechtsamt. Damit wird der Vergleich ab heute rechtsgültig. Unsere bisherigen Widersprüche werden aufgehoben und wir müssen uns überlegen, wie Elke die Rückforderung ans Sozialamt begleichen kann. Es hat im April und Mai eine Überzahlung gegeben, obwohl wir in anderen Monaten erheblich weniger vom Sozialamt überwiesen bekamen. Aber unterschiedliche Monate können nicht gegeneinander verrechnet werden. Und der Vergleich gilt nicht rückwirkend.

20. November 2001

Unser Anwalt teilt dem Verwaltungsgericht mit, dass das Verfahren Hauschild / Stadt Leipzig erledigt ist. Keine Verhandlung mehr, es ist, zumindest was die Stadt betrifft, geschafft!!!

Solange aber das Verfahren mit der AOK nicht erledigt ist, werden wir trotzdem jeden Monat mit einer Differenz zu kämpfen haben. Wir hoffen natürlich, dass es hier zügig voran geht und das auch bald geklärt sein wird.

26. November 2001

Durch die Umstellung der Abrechnung hat das Sozialamt Schwierigkeiten mit der Überweisung des Lohnes. Höhere Beträge dürfen nicht von der Außenstelle angewiesen werden, also müssen die vorbearbeiteten Unterlagen ans Rechtsamt geschickt werden. Dort werden sie unterschrieben, wieder zurück geschickt und dann kann die Überweisung vorgenommen werden. Es ist aber unmöglich, wenn die Überweisung solange dauert. Immerhin müssen die Steuern und SV-Beiträge auch pünktlich überwiesen werden und unsere Assistentinnen brauchen ihren Lohn.

Ich muss sie immer wieder vertrösten!

27. November 2001

Endlich haben wir die Zahlungen für Oktober erhalten!

08. Dezember 2001

Als hätte ich es geahnt (s. 22. Oktober) erhalten wir Bescheide von unserem Sozialamt, basierend auf dem Vergleich, in denen jeweils ein Höchstbetrag für die Erstattung der Lohnkosten festgelegt wird. Jetzt bin ich sprachlos! Unser Anwalt und wir haben x-Mal erklärt und beschrieben, dass bei Lohnzahlungen monatlich Schwankungen auftreten und warum. Ist das wirklich so schwer?

Ich halte die Bescheide für falsch. Im Vergleich wird ein Höchstbetrag nicht mal erwähnt (sonst hätten wir nicht unterschrieben) und so kann er auch nicht gelten!

10. Dezember 2001

Unser Anwalt rät uns, Widerspruch einzulegen, weil die Bescheide sowieso unzulässig sind. Der Vergleich ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, in dem alle Bedingungen geregelt sind und deshalb ist ein Bescheiderlass nicht mehr notwendig.

17. Dezember 2001

Wir legen Widerspruch gegen die Bescheide vom 05.12. ein.

Ich rufe den Geschäftsführer vom Behindertenverband Leipzig an. Vielleicht weiß er noch jemanden der Behandlungspflege von der Krankenkasse erhält. Direkt kennt er niemanden, gibt mir aber den Tipp, mich an den Mobilen Behindertendienst zu wenden. Da hätte ich selbst drauf kommen können, den Leiter kenne ich. Telefonisch kann ich ihn nicht erreichen, also schicke ich eine Mail.

Noch am selben Abend ruft er mich zurück und sichert mir jede erdenkliche Hilfe zu.

20. Dezember 2001

Trotz Weihnachtsstress erhalten wir kurzfristig vom Mobilen Behindertendienst einen Kostenvoranschlag. Darin ist ein Stundensatz von 23,00 € veranschlagt, wenn der professionelle Dienst die Versorgung von Elke übernehmen würde.  

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