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Wann kommt endlich die Strafbarkeit vorsätzlich falscher Behördenhandlungen?


Wann kommt endlich die Strafbarkeit vorsätzlich falscher Behördenhandlungen?

Da ist ein Mensch mit einer fortschreitender Erkrankung. Stress kann zu einer beschleunigten Fortschreitung führen. Dieser Mensch lebt seit 2010 mit einer Unterstützung durch das Arbeitgebermodell. Zunächst mit täglich 12 Stunden, ab 2015 durch den fortschreitenden Hilfebedarf 16 Stunden. Zwischenzeitlich besteht der Bedarf, wie ärztlich attestiert, von 24 Stunden am Tag. Dies wurde bislang nur in Krankheitszeiten oder bei Auswärtsübernachtungen in Anspruch genommen, da es freundliche Nachbarn gibt, die im Notfall Hilfe leisten.

Nun kam es im letzten Jahr zu einer neuen Bedarfsermittlungskonferenz. In der Folge wurde ab Januar der Bedarf behördlicherseits auf 10 Stunden reduziert. Drei Personen des Kostenträgers kamen zu diesem Ergebnis. Niemand stellte sich dort die Frage, wie das Leben unter den Voraussetzungen noch gestaltet werden kann. Die Person hat Pflegegrad 5. Sie braucht sprichwörtlich bei allen Dingen des täglichen Lebens Unterstützung. Es wurde auch nicht abgewartet, bis die Angelegenheit rechtlich geklärt wurde. Der Bescheid wurde sofort vollzogen. Für die Anfangszeit kann sich die betroffene Person noch mit Darlehen aus dem Bekanntenkreis über Wasser halten. Das ist jedoch auch nur begrenzte Zeit möglich. Fatal jedoch auch die Wirkung auf die Psyche dieser Person, auch im Hinblick auf ihre Behinderung.

Hier stürzt eine Behörde einen Menschen mit rechtlich garantiertem, behinderungsbedingtem Unterstützungsanspruch in absolute Existenznöte. Dies mit Siegel einer Behörde, vor den Augen der Öffentlichkeit. Drei Behördenmitarbeiter mit entsprechender Ausbildung erstellen einen Bescheid, der, objektiv betrachtet, nur falsch sein kann. Denn bei einer fortschreitenden Erkrankung kann sich mit Sicherheit der Bedarf nicht um nahezu 40 Prozent reduzieren. Wenn sich die Behörde dennoch nicht daran hindern lässt, einen entsprechenden Bescheid zu erlassen und sofort umsetzbar zu machen, dann machen sich die Behörde, Sachbearbeiter, Vorgesetzte, nach unserer Ansicht allesamt strafbar. Denn ein Bürger muss sich darauf verlassen können, dass eine Behörde richtig handelt und nicht die Zerstörung seiner Existenz im Sinn hat!

Das deutsche Strafrecht hat einen schönen Paragrafen, den Nötigungsparagrafen 240 StGB. Im Absatz 4 ist zu lesen: „In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter ..." und in der Nummer 2 der folgenden Aufzählung: „... seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht." Eben das scheint uns in diesem Zusammenhang mehr als gegeben. Polizei und Staatsanwaltschaften weisen Strafanzeigen unter Hinweis auf den vorhandenen Rechtsweg zurück. Das aber sehen wir als Fehler. Denn in der Notlage, in der sich die Menschen in dieser Situation befinden, fehlt es sowohl an der Zeit als auch am Geld, um den rechtswidrigen Bescheiden wirksam entgegenzutreten. Dies wissend, missbrauchen die Behörden ihre Macht. Und das ist mehr als verwerflich! 

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