Bundesverband
Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.


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Gerhard Bartz: Gut verdienender Sozialhilfeempfänger

Gerhard Bartz"Eigentlich verdiene ich nicht schlecht und wäre ich mit meinem Einkommen ganz zufrieden", meint Gerhard Bartz. "Aber wegen meiner Frau muss ich auf Sozialhilfeniveau leben". Das liegt jedoch nicht daran, dass er von seiner Frau getrennt lebt und er zu sehr hohen Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.

In Gegenteil sind die beiden seit fast 21 Jahren verheiratet und denken auch nicht daran, das zu ändern. Vielmehr gründet seine Behauptung darauf, dass seine Frau Elke auf umfangreiche persönliche Assistenz angewiesen ist. Die bei ihrem Autounfall zuständige Haftpflichtversicherung muss nicht für die gesamten Kosten aufkommen. "Meine Frau war damals nicht angeschnallt und nun müssen wir knapp die Hälfte der Assistenzkosten selbst finanzieren. Trotz Pflegeversicherung reicht das nicht". So wurde vor elf Jahren, als die Versorgung durch Zivis zusammenbrach und festeingestellte AssistentInnen beschäftigt wurden, der Gang zum Sozialamt unumgänglich.

Die Leistungen des Sozialhilfeträgers sind jedoch einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt, das Ehepaar muss für die Assistenzkosten selbst aufkommen. Lediglich ein Freibetrag auf Sozialhilfeniveau bleibt. Und nur die dann noch ungedeckten Assstenzkosten werden vom Sozialhilfeträger übernommen.

"Für uns heißt das, jedes Jahr gut 15.000 Euro weniger zur freien Verfügung zu haben, wie gleich Verdienende. Gleichzeitig werden wir - zum Beispiel bei Arzneimittelzuzahlungen - aber immer behandelt, als wenn uns das Geld zur Verfügung stünde", meint Gerhard Bartz. Außerdem berichtet er, dass sie selbst von dem ohnehin schon "bereinigten" Einkommen, wie es so schön heißt, nicht einmal Ansparungen machen dürfen, die ein paar Tausend Euro übersteigen. "Wollen wir eine größere Anschaffung machen, können wir nicht ansparen und Zinsen kassieren, sondern müssen Kredite aufnehmen und Zinsen zahlen. Wenn das keine Benachteiligung ist, weiß ich es auch nicht. Wer sich auf einen Partner mit Assistenzbedarf einlässt, befindet sich sein Leben lang quasi in finanzieller Geiselhaft. Dabei geht es mir noch besser als anderen Partnern, da ich selbst behindert bin und meiner Frau nur sehr bedingt helfen kann. Wir haben viele Bekannte, von denen ein Partner behindert ist. Von ihnen verlangt der Sozialhilfeträger neben dem finanziellen Einsatz, dass der Nichtbehinderte seine gesamte Freizeit zur Assistenz bereit steht. Damit verkommen Partnerschaften schnell zu Pflegeverhältnissen, an denen die Beziehungen oft scheitern ".

Gerhard Bartz ist kein Einzelfall. Daher fordern wir

Abschaffen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen der Eingliederungshilfe, der Blindenhilfe und der Hilfe zur Pflege

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