Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(Art.3, Abs.3, Satz 2 GG)
"Das Grundgesetz ist kein Geschwätz, sondern gilt!"
(Verfassungsrichterin Erna Scheffler am 18. Dezember 1953)
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Bleiben Sie gesund und achten Sie bitte auf sich und Ihre Mitmenschen!
Gerhard Bartz, Vorsitzender